Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.2.11

Kein Grundrecht auf Sicherheit

In einem lesenswerten Blogbeitrag schildert Max Steinbeis, wie Christoph Möllers der bayerischen Justizministerin Beate Merk – die bekanntlich juristisch nicht immer ganz auf der Höhe ist – erläutert, warum es kein Grundrecht auf Sicherheit gibt und der Staat deshalb nicht so tun darf, als könne er die Freiheitsrechte der Bürger und das Sicherheitsbedürfnis derselben Bürger wie kollidierende Grundrechte gegeneinander abwägen.

Die Ansicht von Frau Merk würde nämlich sehr schnell dazu führen, dass der fürsorgliche Staat, der selbstverständlich immer am Besten beurteilen kann, was für seine Bürger gut ist, den unvernünftigen Bürger mit schärferen, aber natürlich notwendigen Sicherheitsgesetzen nach Belieben „schützen“ könnte. Das wäre, wie Max Steinbeis zu Recht anmerkt, das Ende (des Rechtsstaats).

Die Geisteshaltung von Frau Merk muss man deshalb, vorsichtig formuliert, als rechtsstaatsfern bezeichnen.

P.S. Lieber Herr Kollege Steinbeis, es heißt trotzdem Sicherungsverwahrung und nicht Sicherheitsverwahrung.

posted by Stadler at 16:06  

4 Comments

  1. aua. Stimmt.
    Sieht man mal. Nix von Strafrecht verstehen, aber gscheit daherreden…

    Comment by Max Steinbeis — 12.02, 2011 @ 09:12

  2. ööh. Moment. Hab grad noch mal nachgelesen. Ich hab doch Sicherungsverwahrung geschrieben? Hab ich mich umsonst entschuldigt.

    Comment by Max Steinbeis — 12.02, 2011 @ 09:16

  3. @ Max Steinbeis: Aber nicht im ersten Satz des Blogbeitrags :)

    Kann ja mal passieren…

    Comment by Duke — 12.02, 2011 @ 11:46

  4. Sehr schöner Beitrag. Man muss immer mal daran erinnern, dass diese Schutzpflichtendimension keineswegs so unumstritten ist, wie immer getan wird.

    Comment by code — 13.02, 2011 @ 16:09

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