Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.1.11

Filesharing-Abmahnstatistik 2010

Der Verein gegen den Abmahnwahn hat eine Jahresstatistik 2010 zu Filesharing-Abmahnungen veröffentlicht. Wie zuverlässig diese Daten sind, lässt sich schwer beurteilen, zumal nicht konkret erläutert wird, wie die Daten ermittelt worden sind. Diese Information wäre in jedem Fall von Interesse.

Die Statistik geht von ca. 575.000 Abmahnungen im Bereich des Filesharing aus, wobei unter den Abmahnkanzleien Waldorf & Frommer als deutlicher Spitzenreiter ausgewiesen worden ist. Das dürfte zumindest in der Tendenz stimmen, wobei allein die Anzahl der Auskunftsverfahren beim Landgericht Köln auf eine eher noch höhere Zahl an Abmahnungen hindeutet.

Update:
Unzutreffend sind aber in der Statistik offenbar die Angaben zur Anzahl gerichtlicher Verfahren – die durch eine Umfrage bei Anwälten ermittelt wurden – wie ein Blick auf die Website der Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller zeigt. Denn dort finden sich für das Jahr 2010 deutlich mehr Urteile und gerichtliche Vergleiche als die 18 Verfahren, die in der Jahresstatistik für diese Kanzlei angegeben wurden. Die Anwaltskanzlei Negele gehört nach meiner Einschätzung im Bereich des Filesharings allerdings auch zu den prozessfreudigsten Kanzleien, die ihre Klagen bevorzugt beim Amtsgericht München einreicht.

posted by Stadler at 17:05  

3 Comments

  1. Interessanterweise hat die französische Behörde, Hadopi, gestern in einer Pressekonferenz erste offizielle Zahlen über ihre Tätigkeit bekanntgegeben. Demnach schickte sie seit dem 1. Oktober 2010 70.000 Warnmails, die erste Stufe im französischen „Three-Strikes-Modell“. Im Dezember waren es 2.000 Mails pro Tag, was hochgerechnet auf ein ganzes Jahr über 500.000 Warnmails ergibt.

    Diese Mails sind mit keinen Kosten verbunden, sie sind zunächst eine rein erzieherische Maßnahme, während hierzulande mit den Abmahnungen eine dreistellige Millionensumme für Schadensersatz und Anwaltsgebühren gefordert wird. Das französische System scheint mir ein Weg aus der aktuellen Misere zu sein, zumal die Bundesjustizministerin uns für die dritte Stufe versichert: „Die Bundesregierung wird daher keine Initiativen für Netzsperren ergreifen“.

    http://www.pcinpact.com/dossiers/hadopi-automatisme-avertissement-streaming-commission/182-1.htm

    Comment by Dreizack — 14.01, 2011 @ 21:34

  2. Was ich nicht ganz verstehe: Sie Hr. Stadler vertreten doch auch Abgemahnte gegen die Rechteinhaber vertreten durch die Abmahnkanzleien. Warum wollen sie, dass dies aufhört? Sie verdienen doch dabei auch?!

    Comment by Hans — 15.01, 2011 @ 21:18

  3. @Hans: Diese Fälle gehören nicht zu meinem Hauptgeschäft, so dass sich der Wegfall für mich wirtschaftlich nicht übermäßig auswirkt. Ich habe so oder so genug zu tun.

    Die Kollegen von der Massenabmahnfront werfen ein schlechtes Licht auf die Anwaltschaft insgesamt, weil sie ein Geschäftsmodell verfolgen, das mir widerstrebt und das nicht ganz zu Unrecht von Vielen als unseriös betrachtet wird. Deshalb spreche ich mich dagegen aus.

    Comment by Stadler — 15.01, 2011 @ 22:15

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