Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.10.10

Über den Sinn der Button-Lösung

Seit einigen Monaten wird über eine sog. Button-Lösung im E-Commerce diskutiert. Es gibt hierzu bereits einen Gesetzesentwurf  der SPD, die Bundesregierung hat ebenfalls einen Gesetzesentwurf angekündigt. Justizminsterin Leutheusser-Schnarrenberger fordert zusätzlich eine europaweite Button-Lösung.

Die Vorstellung hinter dieser Button-Lösung ist die, dass ein Vertrag im Internet nur noch dann wirksam geschlossen werden kann, wenn der Verbraucher einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die Kosten erhält und dies durch Klick auf einen entsprechenden Button ausdrücklich bestätigt.

Es ist nun aber keineswegs so, dass das Gesetz nicht bereits jetzt verlangen würde, den Verbraucher auf die Kostenpflichtigkeit und den Preis der Leistung deutlich hinzuweisen. Entsprechende gesetzliche Pflichten ergeben sich z.B. aus § 312c Abs. 1  BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB und aus § 1 PAngV.

Die einzige Neuerung besteht allenfalls darin, dass nunmehr die Wirksamkeit des Vertrages ausdrücklich daran geknüpft werden soll, dass ein solcher Button angeklickt wird.

Man muss ergänzend auch erwähnen, dass der Verbraucher zusätzlich über das bestehende Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen geschützt ist, so dass er vermeintliche Vertragserklärungen anschließend auch vorsorglich widerrufen kann, was sich im Zweifel auch immer empfiehlt.

Letztlich wird es stets um die Frage gehen, ob ein deutlicher Hinweis auf die Entgeltlichkeit und das Widerrufsrecht erfolgt ist oder nicht. Diese Diskussion wird sich nunmehr nur auf die Frage verlagern, ob der Button vorhanden war oder eben nicht.

Fraglich bleibt aber auch wie andere Formen des Vertragsschlusses erfasst werden sollen, wie z.B. der per E-Mail.

Insgesamt haben wir es einmal mehr mit einem politischen Vorstoß zu tun, der die Verbraucher beruhigen soll, aber in der Sache wenig bringt.

posted by Stadler at 14:30  

7 Comments

  1. Ist doch einfach: Klicken Sie bitte auf den Button im Anhang.

    ;-)

    Comment by Kevin — 28.10, 2010 @ 14:40

  2. Seriöse Anbieter bieten heute schon einen Button „Bestätigung“ oder ähnliches an, auf einer Seite die nochmals alle wesentlichen Daten und Kosten zusammenfasst (Amazon fällt mir hier als positives Beispiel ein).

    Unseriöse Anbieter werden diesen Button wohl kaum implementieren, es dürfte im Zweifel auch praktisch unmöglich zu beweisen sein, dass der Button eben nicht zu sehen war, in einem konkreten Fall.

    Comment by Theoretiker — 28.10, 2010 @ 15:05

  3. Was ist denn ein „Button“ rechtlich gesehen, bzw. wie will man das formulieren?

    Comment by Jens — 28.10, 2010 @ 15:27

  4. Bei Reiseleistungen gibt es zB kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Hier wäre eine gesetzliche Regelung eventuell wünschenswert.

    Comment by Peter Hense — 28.10, 2010 @ 17:00

  5. Der Button wird transparent gestaltet, drüber der Text „hier weiterlesen“ und schon hat der User auf OK geklickt. Das ganze kombiniert mit dem unlöschbaren Cookie, der ab jetzt den Button sichtbar macht (wegen der Beweiskraft, dass es den Button gibt). Jetzt soll mal der User nachweisen, dass der Button nie da war.

    Comment by Micha — 28.10, 2010 @ 22:23

  6. Tatsache ist, das Button-Loesungen bereits im Einsatz waren und regelmaessig missbraucht wurden und werden.

    Bekannt wurde der Fall der ‚Gebrueder S.‘, welche mit der Anzeige der Abo-Seite auch gleich eine Schadsoftware installierten, welche den Button betaetigte. Die Schadsoftware selbst entfernte sich anschliessend – fast – spurlos.

    In aktuelleren Faellen legten Betrueger Button in Transparent auf Weiss oder Weiss auf Weiss ueber andere und unverdaechtige Fortschrittsbutton. So bestaetigten Interessenten Abo-Buchungen, statt vermeintlicher Seitenwechsel.

    Die Betrueger sind – mal wieder – der Politik voraus. Eine simple Formel ‚Vertragsabschluesse beduerfen der Schriftform‘ haette eine endgueltige Loesung gebracht, das aber ist beim jetzigen Einfluss der Wrtschaftlobby nicht durchsetzbar.

    Comment by Werner K.G. Muenchheimer — 1.11, 2010 @ 10:41

  7. Verschiedene Dinge sind nicht ohne komplette Aufzeichnung der gesamten http-Kommunikation zu beweisen:

    1. Der http-Request, der angeblich nur durch das Klicken auf den Button entstanden können sein soll könnte auch von jedem Trojaner oder von einem Client-seitigen Skript gekommen sein. Es ist schließlich nur ein ganz normaler GET- oder POST-Request. Theoretisch könnte eine Java- oder Flash-Applikation im Hintergrund einer Webseite „für den User“ auf anderen Webseiten mit korrekten Bestätigungs-Buttons herumsurfen und diese munter „anklicken“, ohne dass der User diese Webseiten jemals gesehen hat.
    2. Es ist nicht einmal zu beweisen dass die Request von der angeblichen Absender-IP gekommen ist. Auf jedem Hop zwischen Quelle und Ziel könnte ein Hacker den Request gefaked haben.
    3. Man kann nicht beweisen dass der Button im Client des Nutzers wirklich gerendert worden ist, und dass der Server den Code für den Button wirklich ausgeliefert hat. Der Button-Code könnte server-seitig auch zeitlich bzw. auf bestimmte IPs beschränkt ausgeschaltet werden, um bestimmte Nutzergruppen mit Betrugs-Webseiten zu versorgen, und z.B. alle IPs staatlicher Stellen mit rechtlich korrekten Webseiten.
    4. Wenn ein Anbieter behauptet ich hätte auf seiner Internetseite mit „Button“ etwas bestellt, wie soll ich beweisen dass das nicht so war? Ohne VDS mit Aufzeichnung der Kommunikationsinhalte ist das unmöglich… ist das vielleicht der große Plan des Justizministeriums, die Bürger dazu zu bringen VDS zu wollen?

    Es ist niederschmetternd dass unser Justizministerium mit der vielgelobten SLS seine „Lösung“ anscheinend unter Verzicht auf jegliche Fachkompetenz ausgearbeitet hat.

    Comment by Peter Asemann — 2.03, 2012 @ 12:36

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