Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.9.10

Wie die Meinungen auseinander gehen

Bei Heise-Online lese ich, dass der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Günter Krings, das geforderte Leistungsschutzrecht für Verlage als einen „Garant für Vielfalt und einen Motor für Innovation“ bezeichnet hat. Und an dieser Stellung muss ich wieder einmal erkennen, wie weit die Einschätzungen doch divergieren können. Ich halte dieses Leistungsschutzrecht nämlich für innovationhemmend und sehe darin geradezu einen Anschlag auf die Informationsfreiheit.

Vielleicht muss man die Aussage von Krings einfach als das sehen, was es ist, nämlich einen Kniefall vor den Lobbyisten. Und den gab es in letzter Zeit ja häufiger.

posted by Stadler at 21:28  

4 Comments

  1. Man kann die Aussage auch als letzte Zuckung vor dem Ende der „großen Verlagshäuser“ sehen … Interessant wäre es, würde der Staat seine Anstrengungen zur Erhaltung der Meinungsvielfalt auf die öffentlich-rechtlichen Medien richten.

    Comment by Dragan — 12.09, 2010 @ 21:43

  2. Warum sollte ich mir noch Mühe geben, wenn die Asche unabhängig von meiner Leistung kommt? Wie innovationsfördernd solche Mechanismen wirken sieht man bei den öffentlich Rechtlichen.

    Vielleicht ist der etwas seltsam anmutende Begriff „Leistungsschutzrecht“ ja auch absichtlich an gängige politische Denkstukturen angepasst und ebenso zynisch gewählt wie Verbraucherschutz (Unternehmen vor Verbrauchern schützen), Verfassungsschutz (vor Verfassungsschützern aka Bürgerrechtlern), Umweltschutz (vor Umweltschützern) bis zu anderen neusprechigen Chaos-Kompositionen wie Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

    Nebenbei, in welcher Branche Herr Krings wohl im Alter geparkt werden wird?

    Comment by Ingo — 12.09, 2010 @ 23:22

  3. die CDU sieht auch die Ablehnung von Volksbefragungen (wie in der Schweiz) und das quasi-2-Parteien-System als Garant für Demokratie an.

    Nebenbei gesagt finde ich es etwas billig sich über die geistig beschränkten Hohlköppe lustig zu machen (CDU, Bertelsmannn BILD, etc..). Auch wenn diese „selbstgewählt“ sind und das Drauftreten auf einen am Boden liegenden geistig Behinderten durchaus seinen Reiz hat.

    #k.

    Comment by Kand.in.Sky — 13.09, 2010 @ 10:48

  4. @#3: Auch geistig behinderte Hohlköpfe haben das Recht verscheissert zu werden :-).

    Alles andere wäre ja auch diskriminierend ;-).

    Comment by Spinnzessin — 13.09, 2010 @ 15:24

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