Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.9.10

Links auf kinderpornografische Inhalte sind längst strafbar

Heise berichtet heute darüber, dass ein Vertreter des BKA in einer Ausschussanhörung vor dem Europaparlament gefordert hat, auch Besitz und Verbreitung von Links auf einschlägige kinderpornografische Webseiten eindeutig unter Strafe zu stellen.

Wer sich den deutschen Straftatbestand des § 184b StGB betrachtet und die juristische Diskussion hierzu kennt, weiß allerdings, dass sowohl das Verlinken als auch das Aufrufen entsprechender Websites längst als strafbar angesehen wird. Die Forderung des BKA dürfte deshalb nur darauf abzielen, die deutsche Regelung in ganz Europa zu etablieren.

Update:
Udo Vetter beschäftigt sich mit der Frage, wie der Beamte das wohl gemeint hat bzw. ob damit schon der abgelegte oder notierte Link zur Strafbarkeit führen soll.

posted by Stadler at 14:24  

27 Comments

  1. „Die Politik sollte darüber nachdenken, erklärte der Strafverfolger am heutigen Mittwoch in Brüssel, „ob auch der Besitz und die Verbreitung“ von Links auf einschlägige Webseiten „eindeutig unter Strafe zu stellen ist“.“

    Der Heise-Artikel liest sich mehr so, als ob es um den Besitz eines Links bzw. einer Link-Liste oder deren Verbreitung geht.

    Ein (öffentliches) Verlinken oder ein Beweis des tatsächlichen Aufrufs der Webseite wäre dann doch gar nicht mehr nötig.

    Effektiv unterbunden wären allerdings Aktionen wie die heute veröffentlichte Überprüfung von Sperrlisten durch den AK Zensur (http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html), da sich die Akteure dann strafbar machen würden.

    Comment by Stefan — 29.09, 2010 @ 14:35

  2. […]Der Heise-Artikel liest sich mehr so, als ob es um den Besitz eines Links bzw. einer Link-Liste oder deren Verbreitung geht.[…]

    und zusammen mit der zweiten Forderung […]…die EU-weite Kriminalisierung „jeglicher Vorbereitungshandlungen wie Anklicken und Vorhalten im Arbeitsspeicher“ nach deutschem Vorbild sei.[…] schafft man sich das Instrumentarium jeden auf Wunsch zu verfolgen….was im Hinblick auf die Einführung des Stopp-Schilds bei der Sperrdiskussion recht interessant sein dürfte, denn damit wäre auch schon der Aufruf einer Url die zu einem Stopp-Schild wird strafbar ohne dass dafür eine Absicht nachzuweisen wäre.

    bombjack

    Comment by bombjack — 29.09, 2010 @ 14:54

  3. Ich habe mir durchaus auch die Frage gestellt, was denn unter Besitz und Verbreitung von Links zu verstehen ist. Wie verbreite ich einen Link? Doch nur indem ich einen Link setze oder poste. Aber gerade das ist nach deutschem Recht schon strafbar. Leider ist bei Heise der gesamte Wortlaut nicht wiedergegeben.

    Comment by Stadler — 29.09, 2010 @ 15:01

  4. Es stellt sich die Frage, ob auch schon die Weiterleitung eines entsprechenden Linkes an eine Meldestelle für Kiposeiten als „Verbreitung“ angesehen werden kann. Das würde quasi den Workflow des Löschansatzes kriminalisieren und somit ein weiteres Argument für die Einführung von Sperren liefern.

    Comment by Emmy — 29.09, 2010 @ 15:30

  5. „als auch das Aufrufen entsprechender Websites längst als strafbar angesehen wird“

    Schwierig, kommt drauf an: Bei aktiviertem Browsercache stimme ich der Aussage zu, bei deaktiviertem Browsercache sieht man zwar in HH die Strafbarkeit, die ist aber hoch kritisiert, da das reine Ansehen beim Aufrufen gerade kein Besitz ist.

    Comment by Jens Ferner — 29.09, 2010 @ 15:31

  6. Ist nur eine Frage der Zeit bis man Google wieder versucht ans Bein zu pissen.

    Comment by trolololo — 29.09, 2010 @ 15:33

  7. Also für mich als Laien liest sich das eher so, dass man z.B. auch das lokal speichern von Links (z.B. in Form von Bookmarks) strafbar machen will, nicht mehr nur den Abruf, das (öffentliche) verlinken oder gar das (lokale) speichern von Inhalten (Schriften, Bildern, Videos).

    Gruß

    Comment by Bob — 29.09, 2010 @ 16:00

  8. Als was wird ein Link denn gesehen in dem Zusammenhang? Als Zugänglichmachung? Als Anpreisung oder Ankündigung?
    Gilt das nur für den Link ersten Grades (also ein Link auf das Bild selber), zweiten Grades (also ein Link auf eine Seite, die das Bild enthält/verlinkt), dritten Grades (also ein Link auf eine Seite, die solche Seiten verlinkt) oder wo ist die Grenze?
    Reicht der reine Link oder braucht es eine Beschreibung, die darstellt, um was es sich bei dem Link handelt?

    Comment by AndreasM — 29.09, 2010 @ 16:03

  9. @5 (Jens Ferner): Ich wollte damit auch nicht sagen, dass die juristische Diskussion schon abgeschlossen ist. Allerdings wird das Aufrufen von Websites, wegen des Cachings, vielfach als Besitz betrachtet. Man kann das sicher anders sehen, weil das bloße Betrachten kinderpornografischer Bilder ansonsten (derzeit) nicht strafbar ist und deshalb eine gewisse Schieflage entsteht.

    Comment by Stadler — 29.09, 2010 @ 16:06

  10. Wie kann man einen Link denn „besitzen“? Muss ich ihn dazu selbst „schreiben“? Oder reicht es, wenn er sich irgendwo in meinem Speicher tummelt – zum Beispiel auf irgendeiner Seite, die per Prefetching vom Browser schon mal vorgeladen wird? Das hieße, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine Seite betrachte, die auf eine Seite verlinkt, die auf Kinderpornos verlinkt.

    Wo liegt denn aktuell die Grenze?

    Comment by JK — 29.09, 2010 @ 16:13

  11. Selbst mittelbare Linksetzung kann problematisch sein, siehe Artikel aus 03/2009 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Durchsuchung-wegen-mittelbarer-Links-auf-Kinderporno-Sperrliste-rechtmaessig-Update-210371.html

    Wenn man solche Ansichten kombiniert, hat man ein schönes
    Kriminalisierungsinstrument.

    Comment by Frank — 29.09, 2010 @ 16:40

  12. Was ich mich dabei frage ist, wie man denn den Nachweis führen möchte, dass zu einer gegebenen Zeit X etwas strafbares unter diesem Link zu finden war? Vielleicht war zum Zeitpunkt der Anbringung des Links dort nur „normale“ Pornographie zu finden und wenn der Website-Betreiber dies regelmäßig kontrolliert hat, hat er auch seiner Sorgfaltspflicht genüge getan. Wenn dann zwischendrin mal strafbares dort zu sehen war, ist es nicht vermeidbar!?
    Will heissen, es gibt keine Garantie, dass unter einem Link IMMER ein bestimmter Inhalt zu finden ist, wie kann er dann strafbar sein?

    Comment by Torsten — 29.09, 2010 @ 17:33

  13. @12

    Das Zitat aus dem Heise-Forum bringt es auf den Punkt:
    […]“‘Did you really think that we want those laws to be observed?’ said
    Dr. Ferris. ‘We want them broken. […] There’s no way to rule innocent
    men. The only power any government has is the power to crack down on
    criminals. Well, when there aren’t enough criminals, one makes them.
    One declares so many things to be a crime that it becomes impossible
    for men to live without breaking laws. Who wants a nation of
    law-abiding citizens? What’s there in that for anyone? But just pass
    the kind of laws that can neither be observed nor enforced nor
    objectively interpreted—and you create a nation of law-breakers—and
    then you cash in on guilt. Now, that’s the system, Mr. Rearden,
    that’s the game, and once you understand it, you’ll be much easier to
    deal with.’” – Ayn Rand, Atlas Shrugged
    […]

    aus http://agorist.de/2010-09-24#i2

    bombjack

    Comment by bombjack — 29.09, 2010 @ 17:53

  14. @Stadler
    ———————————–
    Man kann das sicher anders sehen, weil das bloße Betrachten kinderpornografischer Bilder ansonsten (derzeit) nicht strafbar ist
    ———————————-
    Das dürfte sich aber bei der nächsten Novellierung des Sexualstrafrechts ändern, zudem dürfen die Gerichte aber auch bereits Personen verurteilen, bei denen der Cache deaktiviert war.

    Zumindest war das beim OLG Hamburg der Fall und dort wurde ja gesagt, dass sich andere Gerichte wahrscheinlich auch danach richten werden, obowohl laut dem Gesetz die Daten im RAM eigentlich nicht als Besitz klassifiziert werden können, aber dann wiederum wäre das Urteil beim OLG Hamburg nicht möglich gewesen.

    Insofern ist eigentlich auch schon der Abruf strafbar, selbst wenn der Cache deaktiviert ist, zwar nicht nach dem Wortlaut des §184b bzw. §184c, da der Besitz auch anders definiert wird, aber zumindest nach der Rechtssprechung des OLG Hamburg und diese wird wohl auch von anderen Gerichten fortgeführt werden.

    Comment by Halloooooooooooooooo — 29.09, 2010 @ 18:04

  15. Kleiner Nachtrag.

    Beim Fall im OLG Hamburg waren die Dateien zwar auf der Festplatte(Cache auf der Festplatte) allerdings wurde in der Begründung erwähnt, dass auch die Speicherung im RAM(kein Festplatten-Cache) strafbar sein soll, denn die Sache mit dem Cache auf der Festplatte war schon immer als Besitz klassifiziert und die Sache mit dem deaktivierten RAM bzw. deaktivierter Cache war immer diese Grauzone und deshalb wurde ja auch das Urteil des OLG Hamburg in vielerlei Hinsicht kritisiert/gefeiert, da damit auch Personen verurteilt werden können, wo sich nichts auf der Festplatte befindet, denn die Daten im RAM sind ja weg, wenn die Kiste ausgeschaltet wird.

    Zumindest habe ich das Urteil des OLG Hamburg so wahrgenommen.

    Comment by Halloooooooooooooooo — 29.09, 2010 @ 18:07

  16. Die Frage ist doch auch, was denn dann im Strafrechtlichen Sinne ein Link ist, den man besitzt.

    Angenommen ich kann mich an einen Link erinnern (Domains sind ja nicht allzu lang), dann bin ich ja schon im Besitz oder seh ich das falsch?

    Mache ich mich auch strafbar wenn ich mich an eine Adresse eines Hauses erinnere, in dem mal was strafrechtliches relevantes passiert ist, oder von dem man munkelt, dass dort so etwas passiert?

    xD

    Comment by Seraphine — 29.09, 2010 @ 18:28

  17. Nur zur Klarstellung. Der Link wird im strafrechtlichen Sinne als Zugänglichmachung gesehen. Entschieden z.B. vom OLG Stuttgart – wenn auch für 130 StGB.

    Comment by Stadler — 29.09, 2010 @ 18:34

  18. @16
    ————————————–
    Die Frage ist doch auch, was denn dann im Strafrechtlichen Sinne ein Link ist, den man besitzt.
    ————————————–

    Also beim §184b oder beim §184c ist im strafrechtlichen Sinne vermutlich eine Bilddatei(.jpg, .gif, .tga, .pcx) oder eine Videodatei (.mpg, .avi, .rm, .flc)

    Beim Link ist es dann wahrscheinlich die komplette HTML-Seite, also (.htm, .html) u.s.w oder eine .txt Datei, in der wiederum Links zu sehen sind.

    Comment by Halloooooooooooooooo — 29.09, 2010 @ 18:35

  19. @Stadler
    —————————————
    Der Link wird im strafrechtlichen Sinne als Zugänglichmachung gesehen
    ————————————–
    Wenn das beim §184b und beim §184c auch der Fall ist, dann wäre somit der Tatbestand des §184b Absatz 1. Satz 1. StGB erfüllt und somit keine Freiheitsstrafe von 5 Jahren möglich, oder irre ich mich in diesem Fall bzgl. Verbreitung/Zugänglichmachung?

    Comment by Halloooooooooooooooo — 29.09, 2010 @ 18:39

  20. Nachtrag zu 19, „eine“ statt „keine“.
    Kleiner Rechtschreibfehler.

    Comment by Halloooooooooooooooo — 29.09, 2010 @ 18:40

  21. wann werden denn endlich mal auch links verboten die einem so trojaner und virussachen mitliefern?

    die gehören doch wohl zuerst verboten,
    (ähnlich dem ganzen werbeschwachsinn)
    und wenn das dann gelungen sein sollte,
    DANN kann man sagen:
    also dieses und jenes ist auch schlecht!

    (vorher aber nicht!)

    Comment by otto — 29.09, 2010 @ 20:17

  22. Stellt sich folgende Frage:
    Zählt auch eine Verlinkung zu einem Angebot das in einem Deeplink entsprechendes Material bereitstellt schon als Link mit kinderpornographischen Inhalt obwohl der jeweilige User davon nichts weiß, also keine Kenntnis davon erlangt hat?

    Comment by manukaj — 29.09, 2010 @ 20:21

  23. Von allen hirnrissigen und bekloppten Äußerungen aus dem BKA ist das die aller dämlichste. Wir haben hier im Land eine parallele Welt enstehen lassen die völlig abgedreht ist.. und gut von der Arbeit anderer leben will. Man höre heute die neue Terror-Bedrohung mehrerer Staaten aus Pakistan!!! Aufgedeckt durch einen deutschen Helden der Spionageabteilung des Kanzleramts. Morgen früh setze ich mir meine Mütze mit dem Kran auf.

    Comment by King Balance — 29.09, 2010 @ 22:16

  24. Kinder werden auch in Deutschland buchstäblich vor unserer Haustür missbraucht, ob mit oder ohne Bildbeweis. Anstatt hiergegen ernsthaft aktiver zu werden, zB durch psychologische Betreuer an Schulen und spezialisierte Ermittler, bauen Länder und Bund überall Personal ab und verhindern sowohl Prävention als auch repressive Maßnahmen. Stattdessen befeuert man eine nur scheinbar von ernster Sorge getragene Diskussion. Es wird aber durch Websperren oder die Kriminalisierung der Kenntnis von Links kein Kind weniger auf dieser Welt missbraucht.

    Comment by Peter Hense — 30.09, 2010 @ 09:30

  25. Stellt sich mir die Frage: Was ist ein Link? Eine URL? Gut, speichere ich das ganze halt anders ab. In etwa: „Unterhalb der TLD net existiert eine SLD namens example, auf deren Subdomain www ein HTTP-Server läuft. Und dort, im Ordner .forbidden, in der Datei kipo.html ist… du weist schon was.“

    Comment by nullplan — 30.09, 2010 @ 09:50

  26. Einen Link besitzen bedeutet, man hat ihn niedergeschrieben auf dem Pc, ausgedruckt im Nachttisch oder gar auf der Straße.

    Wenn ich also in der Fußgängerzone Flyer verteile, auf denen solch ein Link ist, werden urplötzlich Hunderte – ja Tausende – Menschen kriminell! Denn alle besitzen diesen Link.

    Zum Glück ist noch nicht der Verdacht auf Besitz eines solchen Links strafbar, denn sonst hätte man ja immer einen Vorwand, Jeden einfach so zu durchsuchen. Oder wie ist das mit Verdächtigten?

    Comment by ohjeee sag ich da nur — 30.09, 2010 @ 12:13

  27. @Kerstin: Ganz grosse Klasse. Sie haben mit dem Link hier erfolgreich Kinderpornografie verbreitet. Vielleicht löscht das mal jemand?

    Comment by Michael — 30.09, 2010 @ 15:43

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