Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.7.10

OLG Frankfurt: DENIC muss Domains löschen

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom17.06.2010 (Az.: 16 U 239/09) entschieden, dass DENIC im Falle einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung verpflichtet ist, die Löschung einer Domainregistrierung vorzunehmen. Diese Voraussetzungen hat das OLG Frankfurt für die Domainnamen „regierung-oberbayern.de“, „regierung-unterfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“ und „regierung-oberfranken.de“ die von einem Unternehmen mit Sitz in Panama registriert wurden, bejaht.

Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass es sich bei den geschützten Namen um die offiziellen Bezeichnungen der Regierungen der Regierungsbezirke des Freistaats Bayern, der geklagt hatte, handelt. Die Rechtsverletzung sei aufgrund dieser Umstände offenkundig, sie müsse sich den Mitarbeitern der DENIC  aufdrängen. Aus diesem Grund steht das Urteil nach Meinung des Senats auch nicht in Widerspruch zur ambiente.de-Entscheidung des BGH, in der eine Haftung von DENIC aufgrund fehlender Prüfpflichten weitgehend ausgeschlossen worden war.

Das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen.

posted by Stadler at 13:32  

2 Comments

  1. Aus dem Text geht es für mich nicht eindeutig hervor: muss laut dem Urteil die DENIC die Verletzung selbst feststellen oder erst auf Hinweis tätig werden?
    Ersteres wäre ja ziemlich daneben …

    Comment by Alvar — 8.07, 2010 @ 14:23

  2. @Alvar: Das folgt aus der Ambiente-Entscheidung. Erst nach einer Inkenntnissetzung können (eingeschränkte) Prüfpflichten greifen.

    Comment by Stadler — 8.07, 2010 @ 14:47

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