Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.7.10

DAV fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Der Deutsche Anwaltverein fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Zur Begründung heißt es in einer Pressemitteilung des DAV vom heutigen Tag:

„Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten im Falle rechtswidriger Übergriffe zu identifizieren. Die Polizei ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Die Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse ist notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspricht die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei in der modernen Gesellschaft, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.“

Diese in höchstem Maße berechtigte Forderung wird derzeit auch von Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International erhoben, nachdem Polizeigewalt insbesondere bei Demonstrationen immer wieder auftritt. Leider wehren sich Polizeiverbände weiterhin mit fragwürdigen Argumenten gegen diese notwendige, Transparenz schaffende Maßnahme.

posted by Stadler at 13:37  

8 Comments

  1. Wunderbar! Habe denen direkt mal eine kurze Dankesmail geschrieben :-)

    Comment by Karpfenpeter — 27.07, 2010 @ 13:51

  2. In Bayern gibt es doch schon seit jeher Art. 6 BayPAG. Demzufolge sind alle Polizisten verpfliohtet, sich auf Verlangen des Betroffenen hin auszuweisen…

    Comment by tbolkart — 27.07, 2010 @ 14:45

  3. @tbolkart: Bei der Kennzeichnungspflicht soll der uniformierte Beamte aber ein Namensschild oder eine eindeutige Nummer tragen, damit er ohne Nachfrage identifiziert werden kann.

    Comment by Stadler — 27.07, 2010 @ 15:09

  4. Wenn man sich die Böversten der Polizeibehörden so anhört, kommt einem unweigerlich der Gedanke, daß deren Entscheidungen und Vorstellungen möglicherweise nicht ganz auf dem Boden der Realität fußen.

    Daß der Anwaltverein diese Forderung stellt, ist immerhin schon mal ein guter Anfang.

    Comment by vera — 27.07, 2010 @ 15:25

  5. @tbolkart: Die Realität sieht so aus, dass, insbesondere wenn das USK seine Finger im Spiel hat, man keinerlei Chance hat, gegen Übergriffe der Polizei vorzugehen. Wie man eigentlich alle Jahre wieder mit schöner Regelmäßigkeit bei Demonstrationen oder Fußballspielen sehen kann. In München kämpfen Fans von 1860 seit 2-3 Jahren darum, dass gegen Beamte aus den Reihen des USK vorgegangen wird, die nach einem Spiel grundlos auch auf Frauen und Kinder eingeprügelt hatten. Die Ermittlungen werden von der Polizei immer wieder abgeblockt, von der Staatsanwaltschaft eingestellt, erneut aufgenommen, usw.

    Ein Antrag der Grünen im bayerischen Landtag wurde mit Stimmen von CSU, FW und FDP abgelehnt. Die SPD enthielt sich. Da fühlt man sich als Bürger, der so etwas schon einmal aus nächster Nähe erlebt hat, wirklich ganz toll aufgehoben bei unseren Herren bayerischen Politikern.

    Comment by _Flin_ — 27.07, 2010 @ 16:28

  6. Bitte entschuldigen sie den Doppelpost. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Ermittlungen natürlich nicht voran kommen, weil die Beamten, deren Übergriffe sowohl durch Videomaterial (Handys, offizielles Material hat ja in solchen Fällen öfter mal unerklärliche Mängelerscheinungen) als auch durch Zeugenaussagen klar festzustellen sind, nicht einzelnen Personen zugeordnet werden können. Und eine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden natürlich in bestem Corpsgeist nur rudimentär erfolgt.

    Comment by _Flin_ — 27.07, 2010 @ 16:32

  7. Das kann man doch leicht auf einen Nenner bringen:

    [capslock]
    DIE POLIZEI DARF KEIN RECHTSFREIER RAUM BLEIBEN!
    [/capslock]

    Comment by NetReaper — 27.07, 2010 @ 16:50

  8. in berlin sind die mit den namenschildern ja bald ein dreivierteljahr im verzug: http://wp.me/psdI6-Gz

    Comment by wn030-leser — 28.07, 2010 @ 10:02

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