Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.7.10

Das Ende von Nipplegate?

Im US-Fernsehen werden bestimmte Ausdrücke (F-Wort) durch ein Bleep ersetzt, nackte Haut ist seit der berühmten Affaire um Janet Jacksons „wardrobe malfunction“, auch als Nipplegate bekannt, ebenfalls tabu.

Damit soll jetzt allerdings wieder Schluss sein, denn das Verbot der amerikanischen Rundfunkaufsichtsbehörde FCC verstößt nach einer Entscheidung eines New Yorker Gerichts gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Vielleicht muss sich sogar noch der Supreme Court mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Form der Prüderie beschäftigen.

posted by Stadler at 09:10  

4 Comments

  1. Kennt das amerikanische Recht eine Drittwirkung der Meinungsäusserungsfreiheit, so dass diese sich auch gegen Private wie Apple durchsetzen liesse?

    Comment by Markus Felber — 15.07, 2010 @ 09:36

  2. Wäre gut, wenn dann auch der viel zu unbestimmte Miller test (contemporary community standards – lol) endlich gekippt würde.

    Comment by Jens — 15.07, 2010 @ 10:16

  3. Das ist nicht ganz richtig. Gekippt wurde nur die Haftung des Senders in Fällen, in denen er für die bösen Worte nicht direkt verantwortlich ist, also zum Beispiel ein Live-Interview, in dem der Gast plötzlich und unerwartet anfängt zu fluchen.
    In „scripted content“, oder wenn ein Mitarbeiter des Senders flucht, bleibt das Verbot in Kraft.
    Die (wackelige) verfassungsrechtliche Argumentation der Gerichte, die das Verbot bisher grundsätzlich zugelassen haben, ist, dass eine inhaltliche Zensur nicht stattfindet; man könne jede denkbare Meinung noch äußern, lediglich nicht in jeder denkbaren Formulierung.

    Comment by Maik — 15.07, 2010 @ 11:52

  4. @Maik: In der Tat sehr wacklig. In den USA ist nicht nur Meinungsäußerungsfreiheit garantiert, sondern Redefreiheit.

    Comment by Jens — 15.07, 2010 @ 14:00

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