Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.4.10

Bushido: Plagiatsurteile des LG Hamburg im Volltext

Der Rapper und Filesharing-Abmahner Bushido hat selbst in ganz erheblicher Weise das Urheberrecht verletzt und sich für eigene Songs bei Aufnahmen einer französischen Band bedient.

Bushido und sein Verlag wurden deshalb vom Landgericht Hamburg zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt und Bushido persönlich auch zu sog. Billigkeitsentschädigung.

Die beiden Entscheidungen vom 23.03.2010 (Az. 308 O 175/08) und (Az. 310 O 155/08) sind u.a. bei Telemedicus jetzt im Volltext online.

Die Urteile sind auch deshalb interessant, weil sie sich näher mit der Frage von Urheberrechtsverletzungen durch Samples bzw. Loops beschäftigen.

Zu dieser Frage hat sich der BGH im letzten Jahr ebenfalls geäußert, in der vielbeachteten „Metall auf Metall“  Entscheidung, der eine Auseinandersetzung zwischen der Kultband Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham zugrunde lag.

posted by Stadler at 12:42  

Ein Kommentar

  1. Wie wird das eigentlich normalerweise geregelt?
    Gerade im Hip-Hop und Elektro-Bereich wird doch gesamplet und recyclet bis die Schwarte kracht. Hat da jeder drölftausend Verträge mit der halben Welt, oder ist ein Großteil dieser ganzen Musik schlicht illegal?

    Comment by SD — 21.04, 2010 @ 13:27

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