Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.3.10

Zuständigkeit deutscher Gerichte für Online-Veröffentlichung der New York Times

Mit seiner Entscheidung vom 02.03.2010 (Az.: VI ZR 23/09) dürfte der Bundesgerichtshof für zusätzlichen Andrang an den Pressekammern deutscher Landgerichte sorgen.

Denn nach dieser Entscheidung sind die deutschen Gerichte auch für Klagen wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel einer amerikanischen Zeitung international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. Diesen deutlichen Inlandsbezug sieht der BGH schon darin, dass der in Deutschland wohnhafte Kläger namentlich genannt ist und behauptet wird, seine Firma sei in Deutschland Teil eines Netzwerkes des internationalen organisierten Verbrechens und dem Kläger sei die Einreise in die USA untersagt.

Dass sich die New York Times allerdings tatsächlich an solche Urteile deutscher Gerichte halten wird, darf man bezweifeln. Und wie man derartige Urteile in den USA – auch unter Berücksichtigung der amerikanischen Vorstellung von Pressefreiheit – vollstrecken will, wird auch noch zu diskutieren sein.

Der Kollege Udo Vetter weist aber zu Recht darauf hin, dass diese Entscheidung des BGH speziell bei den Pressekammern in Hamburg und Berlin, für zusätzlichen Andrang sorgen könnte, zunmal sich diese Rechtsprechung auch wunderbar auf Blogbeiträge übertragen lässt.

posted by Stadler at 18:46  

2 Comments

  1. => ganz viele urteile die das papier nicht wert sind auf dem sie stehen?

    Comment by step21 — 2.03, 2010 @ 19:48

  2. Wenn noch mehr Bandbreite zum Klagen freigegeben wird, ist das dann ein DDOS gegen das Hamburger Gericht?

    Comment by Andreas Krey — 2.03, 2010 @ 21:38

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