Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.3.10

Hoeren: Auch Löschen bringt nichts

Thomas Hoeren, Hochschullehrer an der Uni Münster, überrascht mit der Aussage, dass im Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Internet, das Löschen solcher Inhalte ebenso ineffektiv sei wie der Versuch der Sperrung. Stattdessen plädiert Hoeren dafür, die Kreditkarten von Pädophilen zu sperren.

Abgesehen davon, dass man Kreditkarten erst dann sperren kann, wenn der Inhaber als Konsument von einschlägigem Content identifiziert ist, weist dieser Ansatz einen weiteren Schwachpunkt auf.

Ausgangspunkt ist nämlich die Annahme, es bestünde ein Massenmarkt und es würde in relevantem Umfang für kinderpornografische Inhalte mit Kreditkarte bezahlt. Dafür gibt es aber nach wie vor keine tragfähigen Erkenntnisse. Tatsächlich wird in Kreisen Pädophiler wohl überwiegend – außerhalb des Web – unentgeltlich getauscht. Im Internet findet der Austausch derartigen Materials auch nicht im Scheinwerferlicht des WWW, sondern in den Hinterzimmern statt, in geschlossenen Benutzergruppen, Chats und P2P-Netzen. Und hierbei fließt eben meistens kein Geld.

posted by Stadler at 18:40  

5 Comments

  1. Er hat jedenfalls damit Recht, dass Löschen zur dauerhaften Bereinigung genauso ineffektiv ist. Ich habe einige Seiten doppelt und dreifach gesehen, obwohl ich sie mehrere Male gemeldet hatte, nur eben mit anderem Namen. Sie sollten Pädophile bitte nicht mit den Komsumenten von KiPo gleichsetzen. Die Mehrzahl der Konsumenten wird wohl nicht im eigentlichen Sinne pädophil sein.

    Im Übrigen stimme ich allerdings zu.

    Comment by Xaerdys — 31.03, 2010 @ 18:47

  2. Hallo,

    Kreditkarteninhaber zu finden ist relativ leicht.
    1. Transaktion durchführen
    2. Über Transaktionsdaten den „Händler“ identifizieren
    3. Anfrage an Kreditkartenfirma alle Transaktionen zu diesem Händer aufzeigen.
    Das ist soweit ich weiß höchstrichterlich ausgeurteilt.
    Der ganze Vorgang „kann“ innerhalb weniger Stunden ablaufen.

    Entscheident ist aber der folgende Fakt: Für die Ermittlungsbehörden ist es fast unmöglich in diese Kreise einzudringen, da der Tausch von diesem Material bereits eine Straftat ist,
    welche die Beamten nicht begehen dürfen.
    Somit kommt man nur ein den Kreis wenn man zuerst mit entsprechendem Material aufwartet.
    Es sollten die Regelungen für die Ermittlungsbeamten entsprechend aufgehoben werden. Damit hätten diese Ringe keine Chance einen entsprechenden Beamten zu erkennen.

    Gruß

    G. Peters

    Comment by G. Peters — 31.03, 2010 @ 20:14

  3. @ 2
    Noch einen großen Vorteil bei KK´s …
    Die Zahlungen lassen sich alle wieder stornieren… d.h. die Gelder der „Händler“ sind weg.
    Zuminderst kann man so wesentlich effektiver gegen die bezahlte Kipo vorgehen.. auch wenn sie sicherlich nur einen kleinen Teil des ganzen darstellt…

    Comment by Christian — 1.04, 2010 @ 09:40

  4. Man könnte auch den Internetzugang gänzlich sperren oder die Stomversorgung kappen. Alternativ die Warmwasserversorgung sperren, kaltes Wasser hilft ja bekanntlich. Oder die Händer abhacken.

    Oder aber eben, ganz klassisch, eine Gefängnisstrafe verhängen, wenn es um die Betrafung von Tätern geht.

    Comment by @professorbunsen — 1.04, 2010 @ 12:28

  5. @ 4
    Oder einfach für die „Endkunden“ (egal ob bezahlt oder so getauscht) eine verpflichtende Therapie…

    Comment by christian — 1.04, 2010 @ 15:45

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