Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.3.10

BGH zur E-Mail-Beschlagnahme

Der BGH hat die Möglichkeit der Beschlagnahme von E-Mails eingeschränkt und entschieden, dass die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Beschuldigten regelmäßig gegen das Übermaßverbot verstößt.
BGH, Beschl. vom 24. November 2009, Az.: StB 48/09 (a)

posted by Stadler at 14:18  

Ein Kommentar

  1. Ich bezweifele mal, dass dem Urteil in der Praxis ein hoher Stellenwert zugesprochen wird.

    Andere Frage: Ich finde in Ihrem Blog keine Hinweise zum Datenschutz.

    Comment by anonym — 31.03, 2010 @ 16:11

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