Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.12.09

Urheberrechtsverletzung durch alternativen Browser?

Der Web-Blaster, ein Alternativ-Browser von Alvar Freude und Dragan Espenscheid, soll die Urheberrechte einer Journalistin verletzen, weil er Websites anders darstellt, insbesondere bestimmte Begriffe mit Links unterlegt. Dieses Blog sieht in der Darstellung des Web-Blaster zum Beispiel so aus.

Interessant ist an dem Fall auch, dass sich gerade die Urheberin eines Sprachwerks an dieser Darstellung stört, denn der Text als solcher bleibt schließlich unverändert.

Die Frage einer Urheberrechtsverletzung wird das Amtsgericht Hamburg nun zu klären haben, wobei es nur um eine Schadensersatzforderung von EUR 890,- geht. Das Kostenrisiko der primär angezeigten Unterlassungsklage zum Landgericht, scheint der Klägerin nämlich zu hoch gewesen zu sein. Weitere Details zu dem Verfahren finden sich im Blog von ODEM.

posted by Stadler at 13:10  

Keine Kommentare

  1. Das erinnert mich an diese Programme, die jede Homepage automatisch ins Bayrische oder Schwäbische übersetzten usw.
    Da hatten sich auch ein paar Leute augeregt.

    Hier ein manueller Schwabinator:
    http://www.saschaseidel.de/testdir/wettbewerb_05/index.php

    Comment by Markus Kompa — 22.12, 2009 @ 14:23

  2. Was kommt als nächstes? Die Hersteller von Sonnenbrillen kriegen dann auch irgendwann Abmahnungen, denn durch eine Sonnenbrille sieht ein Text auch anders aus.

    Comment by Edgar — 22.12, 2009 @ 17:46

  3. Zensurgericht aus Hamburg ist für alle da.

    Immerhin weiß ich jetzt, warum die Hamburger das Kfz-Kennzeichen HH haben.

    Comment by Anonymous — 23.12, 2009 @ 00:21

  4. Der einzige nennenswerte Text auf den Seiten, der vom WebBlaster ueberhaupt geaendert wird, sind die AGB. Ich habe mal bei Google nach Inhalten der AGB gesucht und zumindest einzelne Passagen finden sich dutzendweise auf anderen Seiten, so dass ich nicht glaube, dass die Klaegerin daran ueberhaupt die Urheberrechts haelt.

    Comment by Anonymous — 23.12, 2009 @ 11:16

  5. Neuer Werbeslogan der hanseatischen Gerichte geleakt.

    "Wir können alles – außer Pressefreiheit*"

    * wahlweise durch andere Grundfreiheiten auszutauschen

    Comment by Anonymous — 23.12, 2009 @ 19:02

  6. Zu Martina Nolte assoziiere ich Tanja-Nolte Brendel.

    translate.google.com verändert übrigens auch den Text.

    #k.

    Comment by Kand.in.Sky — 23.12, 2009 @ 19:10

  7. Die Werksqulität unterstellt, dann ist es eine Umgestaltung. Die ist in § 23 UrhG geregelt und das Gesetz ist eindeutig:

    § 23 UrhG
    Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

    Wenn der Browser so programmiert ist, dann nehmen dessen Hersteller und Benutzer solche Umgestaltungen zumindest billigend in kauf (= bedingter Vorsatz). Diese Umgestaltunng ist auch keinesfalls notwendig (vgl. BGH "Flachdach").

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen

    Günter Frhr. von Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 5.01, 2010 @ 09:00

  8. Das ist doch Irrsinn, Wahnsinn. Was geht hier nur vor? Kann man auch klagen, wenn die Formatierung geändert wird?
    Dafür werden die Gelder verschleudert, ja?
    Schade, dass man keine Gegenklage wegen Unverschämtheit und Belästigung der Gerichte erheben kann.

    Comment by Anonymous — 10.01, 2010 @ 10:43

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