Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.10.09

Jack Wolfskin: Abmahnungen erhitzen die Gemüter

Der Hersteller von Outdoor-Bekleidung Jack Wolfskin ist Inhaber von Bildmarken, die den Abdruck einer Tierpfote zeigen und die für verschiedenste Waren Schutz genießen, u.a. für Bekleidungsstücke. Jack Wolfskin hat jetzt mehrere Verkäufer und Hersteller von Bekleidung – bei denen es sich sich z.T. offenbar um Kleingewerbetreibende handelt – abgemahnt, weil – man ahnt es schon – diese auf Bekleidungsstücken eine Tierpfote angebracht hatten, die eine zumindest entfernte Ähnlichkeit zur Gestaltung des Markeninhabers aufweist. Und das führt nach Ansicht von Jack Wolfskin zu einer Verwechslungsgefahr mit den eingetragenen Marken.

Auch wenn ich die Sachverhalte nicht im Detail kenne, hält sich bei mir, als Anwalt der sich seit Jahren mit Markenrecht beschäftigt, die Überraschung über diesen Fall in Grenzen. Dafür kocht aber die Blogger-Seele umso stärker über. Die einen berichten einseitig und polemisch oder wie das ehemalige Nachrichtenmagazin verzerrt, die anderen berufen sich gar auf Kant und Brecht, um die ganze skandalöse Tragweite dieser Abmahnungen herauszuarbeiten.

Was würde die Blogosphäre wohl sagen, wenn sie wüsste, dass das nur Business As Usual ist, dass derartige Abmahnungen jede Woche hundertfach ausgesprochen werden und es purer Zufall ist, dass gerade diese Sache jetzt hochgekocht wird? Dann wäre alles vermutlich noch viel schlimmer.

Frei nach Ludwig Thoma beginne ich, also Jurist der nur mit mäßigem Verstand ausgestattet ist, einfach mit der Gegenthese, zumal ich sie in den letzten Tagen nirgendwo lesen konnte. Der alte Kampf von David gegen Goliath wird seinen Charme zwar nie verlieren, aber taugt er hier tatsächlich als tragendes Argument? Nein. Denn die Gesetze müssen für alle gleichermaßen gelten, für Konzerne ebenso wie für Kleingewerbetreibende. Und wer sich in das Geschäftsleben begibt und Waren zum Verkauf anbietet, der muss sich über bestimmte Dinge informieren und gewisse Spielregeln beachten. Tut er das nicht, darf er sich über Ärger nicht beschweren. Man wird ihm allerdings zugute halten müssen, dass sich sein Risiko deutlich erhöht hat, seit es eBay gibt.

Kommen wir zurück zu Kant und zum kategorischen Imperativ. Denn eigentlich sollte das Gesetz in einem Rechtsstaat die Kantsche Vorstellung umsetzen. Das Gesetz ist generell abstrakt und sein Bestreben soll es sein, die überwiegende Mehrzahl der Einzelfälle fair und gerecht zu lösen.

Wenn man hier also unterstellt, dass das Verhalten von Jack Wolfskin vom geltenden Markenrecht gedeckt ist – wofür einiges spricht – man es gleichwohl aber für falsch, ja sogar unmoralisch hält, dann kann die Schlussfolgerung nur lauten, dass das Gesetz falsch ist, weil es die hier diskutierten Einzelfälle nicht vernünftig regelt. Der Aufschrei im Netz richtet sich aber nicht gegen das Markengesetz sondern gegen das Unternehmen Jack Wolfskin. Damit ziehen die Blogger aber möglicherweise die falsche Schlussfolgerung.

Die Frage muss, wenn man an diesem Punkt angelangt ist, nämlich lauten, ob das Internet nicht – ähnlich wie beim Urheberrecht – auch den gewerblichen Schutzrechten ihre Grenzen aufzeigt und wir uns von einem weitreichenden markenrechtlichen Schutz in seiner jetzigen Form verabschieden müssen. Zumindest ist das die Frage, die es zu diskutieren gilt.

posted by Stadler at 21:32  

Ein Kommentar

  1. […] längst nicht mehr bei ihnen. Proteste einzelner Verbraucher können unter Umständen schnell ein bedrohliches Ausmaß erreichen. Zurückhaltung im Web 2.0 ist deshalb keine gute Idee, es ist besser, die Initiative […]

    Pingback by Der Konsument als Co-Produzent | TechBanger.de — 26.05, 2010 @ 07:40

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