Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.9.09

LG Frankfurt: Der Abmahnbär

Ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25.06.09 (2-03 O 179/09) beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Bildveröffentlichung einer relativen Person der Zeitgeschichte unzulässig ist. Das Gericht stellt darauf ab, dass der Begleittext unter dem Titel „Der Abmahnbär“ in Teilen verunglimpfend und ehrverletzend ist. Insoweit stellt sich dann freilich die Frage, worin die zu untersagende konkrete Verletzungshandlung bestanden hat. In der Bildveröffentlichung oder in bestimmten ehrenrührigen Aussagen? Ob eine an sich zulässige Bildveröffentlichung einer relativen Person der Zeitgeschichte deshalb untersagt werden kann, weil der Begleittext einzelne ehrverletzende Ausführungen enthält, erscheint mir fraglich. Der Unterlassungsanspruch hat sich auf die konkrete Verletzungshandlung zu beschränken und kann in solchen Fällen deshalb nicht die Berichterstattung insgesamt erfassen und damit auch nicht per se die bildliche Darstellung.

Bei der relativen Person der Zeitgeschichte handelt es sich um einen nicht ganz unbekannten Münchener Anwalt, der im Urteilstext als „Rechtsanwalts G… v… G…“ bezeichnet ist. Das erscheint mir wiederum eine Form von Justizsatire zu sein.

posted by Stadler at 20:00  

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