Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.9.09

Filesharing-Abmahnungen: Milow – Ayo Technology

Wieder einmal habe ich den halben Tag mit Filesharing-Fällen zugebracht. Einige der üblichen Verdächtigen sind in den letzten Wochen aktiv gewesen. Relativ neu dabei sind die Rechtsanwälte Von Kenne und Partner, die (neben anderen Kanzleien) die Fa. DigiProtect mbH vertreten. Vollmacht liegt keine bei und über die Behauptung, dass DigiProtect Inhaber der ausschließlichen Rechte an der Tonaufnahme „Milow“ sein soll, geht die Darlegung auch nicht hinaus. Häufig wird bei solchen Chart-Hits ja auf Sampler wie „The Dome“ oder „Bravo Hits“ Bezug genommen, hier soll es aber mal nur die Datei mit der Bezeichnung „Milow_Milow2009-CMG.rar“ gewesen sein. Neben der Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe EUR 5.001,-) möchte man pauschal EUR 480,- zur pauschalen Abgeltung des Schadensersatzes wie auch der anteiligen Gerichts- und Anwaltskosten.

Anbei – natürlich auch – ein Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.06.09 (Az.: 9 OH 696/09) nach § 101 Abs. 9 UrhG, der interessanterweise von der Kanzlei Kornmeier erwirkt wurde und in dem wieder einmal ausgeführt wird, dass auch bei einem einzigen Musikalbum ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Darüber, dass man diese Auskunftsanträge nunmehr massenhaft auf dem Tisch hat, sollte sich das Landgericht Köln nicht beschweren. Dem könnte nämlich durch eine zutreffenden Rechtsanwendung schnell ein Ende bereitet werden. Es ist kein Zufall, dass diese Anträge mittlerweile fast alle in Köln gestellt werden.

posted by Stadler at 16:36  

Keine Kommentare

  1. Habe ich ebenfalls vorliegen – Ohne Worte :-)

    Comment by RA Thomas Gramespacher — 29.09, 2009 @ 17:23

  2. "Es ist kein Zufall, dass diese Anträge mittlerweile fast alle in Köln gestellt werden."

    Dem könnte man mit einer Verfassungsbeschwerde, die die Entziehung des gesetzlichen Richters rügt, Herr werden.

    Einfach mal probieren kostet ja nix, das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.

    Comment by JensMueller — 29.09, 2009 @ 18:14

  3. Ich kann den Beschluss bei Juris nicht finden; meinten Sie vielleicht LG Köln, Beschluss vom 30.04.2009, Az.: 9 OH 388/09?

    Da heißt es nämlich "Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde." Wär ja ein Hammer, wenn die abhmahnende Kanzlei sich da vertan hätte … ;-)

    Comment by Duke — 30.09, 2009 @ 11:52

  4. Auskunft muss in Köln verlangt werden, da es sich um einen Anschluss der Deutschen Telekom gehandelt hat. Nach einer Rspr. des OLG Düsseldorf muss die Auskunft am Hauptsitz des ISP verlangt werden. Köln ist für die DTAG zustänig und hat aufgrund der Vielzahl der Anfragen eine eigene "Auskunfterteilungs-Kammer" (9. Zivilkammer)gegründet.

    Comment by RA Christian Solmecke — 30.09, 2009 @ 14:29

  5. Habe ebenfalls besagtes Schreiben bekommen. muss ich mir da Sorgen machen? wie soll ich handeln?

    Comment by Anonymous — 29.10, 2009 @ 15:51

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