Verfassungsbeschwerde gegen Spickmich.de
Die beim Bundesgerichtshof im Streit um das Lehrerbewertungsportal „Spickmich.de“unterlegene Pädagogin aus NRW will gegen das Urteil des BGH Verfassungsbeschwerde erheben, wie Heise berichtet.
Dass das Bundesverfassungsgericht die vom BGH vorgenommenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Lehrerin und der Meinungsfreiheit als unzutreffend einstufen wird, ist m.E. aber nicht zu erwarten.
Die Uneinsichtigkeit dürfte auch eher beim nordrhein-westfälischen Philologenverband liegen, der die Prozesse finanziert.