Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.7.09

US-Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten

Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dazu werden personenbezogene Daten wie u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke dieser Personen ausgetauscht.

Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. Eigentlich müssten die Datenschützer auf die Barrikaden gehen. Weiß Herr Schaar was hier gespielt wird?

Der Bundestag, der vor Abschluss dieses völkerrechtlichen Vertrags nicht informiert und beteiligt worden ist, soll dies heute nur noch abnicken, wozu es sicherlich auch kommen wird. Man fragt sich langsam, ob dieses Parlament überhaupt nicht etwas zu sagen hat.

Quellen:
NDR Info
Antrag der FDP-Fraktion vom 07. 05. 2008

posted by Stadler at 14:32  

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