Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.7.09

Netzsperren: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

Thomas Hoeren hat vor einiger Zeit im Beck Blog darauf hingewiesen, dass die Bundesrgierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet auch gegen Vorgaben des Europarechts verstößt, weil in der Transparenzrichtlinie die Verpflichtung enthalten ist, dass die Mitgliedstaaten Gesetzgebungsvorhaben, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, im Entwurfsstadium notifizieren müssen. Insoweit muss der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nach einer Notifizierung besteht deshalb eine Stillhalteverpflichtung von drei Monaten. Während dieses Zeitraums darf die Regelung national nicht endgültig verabschiedet werden.

Erstaunlicherweise hat die Bundesregierung die Kritik von Hoeren aufgenommen und tatsächlich am 07.07.2009 eine Notifizierung bei der Kommission hinterlegt. Allerdings hat man dort nur über den, zu diesem Zeitpunkt bereits wieder überholten Entwurf eines § 8a TMG informiert.

Skuril an dieser Konstellation ist, dass die Stellungnahmefrist und damit die Stillhaltepflicht erst am 08.10.2009 endet. Diese Frist ist freilich Makulatur, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist und das Gesetz schon am 01.08.09 in Kraft treten soll.

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt jetzt also bewusst und gezielt gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Euraparechtlich hätte das Gesetz nicht vor dem 08.10.09 vom Bundestag beschlossen werden dürfen.

Interessant ist nun, ob die Kommission oder ein Mitgliedsstaat der EU das eurparechtswidrige Vorgehen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beanstanden wird.

posted by Stadler at 10:35  

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