Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.7.09

BGH: Kannibale von Rotenburg

Der Volltext der Entscheidung des BGH dazu, ob die filmische Darstellung einer Straftat das Persönlichkeitsrecht des Täters, der von den Medien als „Kannibale von Rotenburg“ bezeichnet worden ist, verletzt, liegt nunmehr vor.

Der Bundesgerichtshof hat eine Persönlichkeitsrechtsverletezung verneint und das anderslautende Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben. Der Kläger muss die Verbreitung des Films „Rohtenburg“ hinnehmen, weil im konkreten Fall der Kunst- und Filmfreiheit Vorrang einzuräumen sei.
Urteil des BGH vom 26.05.2009, Az.: VI ZR 191/08

posted by Stadler at 11:22  

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