Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.6.09

Surfprotokollierung durch das BSI kommt wohl doch

Das umstrittene BSI-Gesetz, dessen Entwurf in § 5 eine Befugnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) vorsieht, bei der Kommunikation des Bundes Protokolldaten zu erheben und auszuwerten, kommt nun offenbar doch. Im Innenausschuss des Bundestages wurden zwar noch Korrekturen vorgenommen, die Vorschrift des § 5 Abs. 1 des ursprünglichen Entwurfs blieb aber unangetastet.

Damit erhält das BSI u.a. auch die Befugnis, die Websites des Bundes zu loggen und entsprechend auszuwerten. Eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls vorgesehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht deshalb von einer verfassungswidrigen Surfprotokollierung.

Bevor man sich dieser Einschätzung vorschnell anschließt, sollte man sich freilich klar machen, dass der Bund damit nichts anderes macht, als das was fast jeder Betreiber eines Webservers macht, er führt Logdateien. Das machen die Bundesbehörden vermutlich bereits jetzt, künftig dann eben auf gesetzlicher Grundlage.

Die Einschätzung des AK Vorrat, dass User damit anhand der protokollierten IP-Adressen jederzeit ohne richterliche Anordnung rückverfolgt und identifiziert werden können(§ 113 TKG)und das Gesetz deshalb verfassungswidrig ist, teile ich nicht. Das Problem ist insoweit einmal mehr wohl eher die problematische Vorschrift des § 113 TKG.

posted by Stadler at 12:45  

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