Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.5.09

Vom Bock zum Gärtner: BKA verweigert Einsicht in Sperrverträge

Das Bundeskriminalamt hat einen Antrag auf Einsicht in die zwischen dem BKA und mehreren Internetprovidern abgeschlossenen Verträge zur Blockade kinderpornografischer Websites abgelehnt.

Der Auskunftsanspruch stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Die Ablehnung wird vom BKA damit begründet, dass eine Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden würde und das geistige Eigentum des BKA und der Provider an den Vertragstexten (sic!) einer Auskunft entgegensteht.

Der Versuch, etwas mehr Transparenz in das undurchsichtige Treiben des BKA zu bringen, gefährdet also die öffentliche Sicherheit? Oder dient die öffentliche Sicherheit dem BKA nicht eher als Vorwand dafür, sein eigenes rechtswidriges Tun zu kaschieren?

Das Gusto-Stück der Argumentation ist freilich der Hinweis auf das geistige Eigentum des BKA und seiner Vertragspartner. Ein wirklicher Leckerbissen.
Aber beim BKA hat der Bock längst die Rolle des Gärtners übernommen, weshalb man sich über nichts mehr wundern sollte. Man kann als rechtsstaatlich gesinnter Bürger vor solchen Behörden wirklich Angst bekommen.

Deshalb ist es auch höchste Zeit, dass die Verwaltungsgerichte dem BKA die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes mal erklären.

posted by Stadler at 09:01  

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