Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.4.09

Abzocker wollen an unser Kanzleikonto ran

Zum wiederholten Male bekommt unsere Kanzlei nunmehr Post von Dienstleistern, Inkassobüros oder Rechtsanwälten, in der behauptet wird, wir hätten im Internet eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen, aber leider sei die Abbuchung per Lastschrift von unserem Konto nicht erfolgreich gewesen.

Bereits im letzten Jahr habe wir aus diesem Grund unser Anderkonto (!) generell für das Lastschriftverfahren sperren lassen.

Das Verhalten von betrügerischen Schmarotzern, die unser Konto angeben, weil sie meinen, dadurch einschlägige Dienstleistungen gratis bekommen zu können, wird mehr und mehr zum Ärgernis.

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, kann sich gerne bei mir melden. Mich würde interessieren, ob nicht vielleicht doch immer dieselben Anbieter hinter solchen Vorgängen stecken.

posted by Stadler at 09:39  

24.4.09

Abzocker wollen an unser Kanzleikonto ran

Zum wiederholten Male bekommt unsere Kanzlei nunmehr Post von Dienstleistern, Inkassobüros oder Rechtsanwälten, in der behauptet wird, wir hätten im Internet eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen, aber leider sei die Abbuchung per Lastschrift von unserem Konto nicht erfolgreich gewesen.

Bereits im letzten Jahr habe wir aus diesem Grund unser Anderkonto (!) generell für das Lastschriftverfahren sperren lassen.

Das Verhalten von betrügerischen Schmarotzern, die unser Konto angeben, weil sie meinen, dadurch einschlägige Dienstleistungen gratis bekommen zu können, wird mehr und mehr zum Ärgernis.

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, kann sich gerne bei mir melden. Mich würde interessieren, ob nicht vielleicht doch immer dieselben Anbieter hinter solchen Vorgängen stecken.

posted by Stadler at 08:39  

24.4.09

EuGH: Markeninhaber kann Verkauf von Prestigeware an Discounter untersagen

Der Markeninhaber kann aus Gründen des Ansehens der Marke den Verkauf von Prestigeware (Dior) an Discounter untersagen. Das hat der EuGH am 23.04.09 (C‑59/08) entschieden.

Wenn eine Markenware entgegen einer solchen vertraglichen Regelung dennoch an einen Discounter weiterveräußert wird, kann der Markeninhaber nicht nur seinem Vertragspartner sondern auch dem Discounter den Verkauf der Markenware untersagen, wenn er (der Markeninhaber) nachweist, dass ein solcher Weiterverkauf dem Ansehen der Marke schadet.

Regelungen dieser Art können dann auch für den Versand- und Onlinehandel getroffen werden, so dass ein Verbot, bestimmte Markenwaren über eBay zu verkaufen, durchaus auch den eBay-Händler binden kann, mit der Folge, dass er in diesem Fall gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt.

posted by Stadler at 08:06  

24.4.09

EuGH: Markeninhaber kann Verkauf von Prestigeware an Discounter untersagen

Der Markeninhaber kann aus Gründen des Ansehens der Marke den Verkauf von Prestigeware (Dior) an Discounter untersagen. Das hat der EuGH am 23.04.09 (C‑59/08) entschieden.

Wenn eine Markenware entgegen einer solchen vertraglichen Regelung dennoch an einen Discounter weiterveräußert wird, kann der Markeninhaber nicht nur seinem Vertragspartner sondern auch dem Discounter den Verkauf der Markenware untersagen, wenn er (der Markeninhaber) nachweist, dass ein solcher Weiterverkauf dem Ansehen der Marke schadet.

Regelungen dieser Art können dann auch für den Versand- und Onlinehandel getroffen werden, so dass ein Verbot, bestimmte Markenwaren über eBay zu verkaufen, durchaus auch den eBay-Händler binden kann, mit der Folge, dass er in diesem Fall gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt.

posted by Stadler at 07:06  

23.4.09

Gerhart Baum zieht wieder vor das Verfassungsgericht

In der FDP sind Leute wie Gerhart Baum und Burkhard Hirsch längst kaltgestellt, weil ihre kompromisslos liberale Haltung auch in einer Partei aneckt, die sich freiheitlich nennt.

Drei erfolgreiche Verfassungsbeschwerden (großer Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Online-Durchsuchung) gegen die Einschränkung von Grundrechten hat Baum als Kläger, zusammen mit anderen geführt. Nun zieht er erneut nach Karlsruhe und lässt das BKA-Gesetz überprüfen. Mittlerweile ist er wohl kein Politiker mehr, sondern ein Bürgerrechtler. Chapeau Herr Baum.
Quelle: tagesschau.de

posted by Stadler at 17:36  

23.4.09

Gerhart Baum zieht wieder vor das Verfassungsgericht

In der FDP sind Leute wie Gerhart Baum und Burkhard Hirsch längst kaltgestellt, weil ihre kompromisslos liberale Haltung auch in einer Partei aneckt, die sich freiheitlich nennt.

Drei erfolgreiche Verfassungsbeschwerden (großer Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Online-Durchsuchung) gegen die Einschränkung von Grundrechten hat Baum als Kläger, zusammen mit anderen geführt. Nun zieht er erneut nach Karlsruhe und lässt das BKA-Gesetz überprüfen. Mittlerweile ist er wohl kein Politiker mehr, sondern ein Bürgerrechtler. Chapeau Herr Baum.
Quelle: tagesschau.de

posted by Stadler at 16:36  

23.4.09

In Absurdistan: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf wie erwartet verabschiedet, die erste Lesung soll bereits am 06.05.09 im deutschen Bundestag stattfinden.

Nachdem – entgegen früher Aussagen der Bundesregierung – nunmehr auch die IP-Adressen der Nutzer mitgeloggt werden, die auf eine „gesperrte“ Site zugreifen, hat sich Justizminsterin Zypries gegenüber Heise zu einer interessanten Aussage hinreißen lassen.

Eine Strafbarkeit liege laut Zypries schon dann vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Die Beweislastumkehr jetzt auch im Strafrecht? Es muss immer noch konkret nachgewiesen werden, dass der Täter den Straftatbestand vorsätzlich erfüllt hat. Innere Umstände wie vorsätzliches Verhalten sind aber häufig schwer feststellbar, weshalb man bei solchen subjektiven Elementen von äußeren Umständen auf die Motivation des Täters schließt. Hier müssen aber die Besonderheiten des Web beachtet werden und insbesondere der Umstand, dass man vorher nie genau weiß, welcher Inhalt einen erwartet, wenn man auf einen Link klickt. Nachdem Frau Zypries bekanntlich aber noch nicht einmal weiß, was ein Browser ist, sollte man ihr gerade bei diesem Thema kein überhohes Maß an Sachverstand unterstellen.

Langsam erkenne ich auch, warum die Fälle von Kinderpornografie nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit so stark zunehmen. Deutsche Kriminalitätsstatistiken leiden bekanntlich seit jeher darunter, dass nicht etwa (nur) verurteile Fälle in der Statistik auftauchen, sondern einzig und allein (polizeiliche) Verdachtsfälle aufgenommen werden, was freilich wenig aussagt über die Zahl tatsächlich begangener Straftaten.

Denn 300.000 – 450.000 Zugriffe auf gesperrte Seiten pro Tag – diese Zahlen durfte Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg gestern nochmals in der FAZ zum Besten geben – ergibt wieviele Straftaten im Jahr? Schwindelerregend. Dass sich Herr von und zu Guttenberg für seine Berechnungen desselben Milchmädchens bedient wie Frau von der Leyen, hat die FAZ leider nicht erwähnt.

Interessant ist sicher auch die Frage, wie es um den Rechtsschutz derjenigen bestellt ist, die zu Unrecht auf die Sperrliste gesetzt werden. Diese Frage dürfte vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein.

Man muss auch kein Prophet sein, um sagen zu können, dass laufend Websites fälschlicher Weise auf diesee Sperrliste landen und damit täglich Unschuldige pönalisiert werden. Bei dieser Sachlage muss man eigentlich sogar hoffen, dass die Verwaltungsgerichte mit Klagen und Eilanträgen überhäuft und die Staatsanwaltschaften mit Strafverfahren der Zyprieschen Lesart geflutet werden, damit wirklich jeder das Ausmaß des Irrsinns erkennt. Das Tragische daran ist nur, dass die hierauf verwendeten behördlichen Ressourcen dann bei der Bekämpfung der wirklichen Kinderpornografie fehlen werden.

Dieser Kabinettsbeschluss ist deshalb ein Lehrstück des politischen Versagens. Dass das Vorhaben im Bundestag gleichwohl eine Mehrheit finden wird, muss angesichts der Abnickmentalität die bei den meisten Abgeordneten vorherscht, als sicher gelten. Dennoch sollte man jetzt die Abgeordneten ansprechen, anschreiben und sie mit den Fakten konfrontieren.

posted by Stadler at 11:54  

23.4.09

Generalanwalt beim EuGH: § 9a TKG ist nicht richtlinienkonform

In einem Vertragsverletzungsverfahren (Rechtssache C?424/07) zu § 9a des Telekommunikationsgesetzes (TKG)beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 23.04.09 davon aus, dass Deutschland durch den Erlass von §§ 3 Nr. 12b und 9a TKG gegen die EG-Richtlinien zum Telekommunikationsrecht verstossen hat.

posted by Stadler at 11:39  

23.4.09

LG Frankenthal: Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider nach § 101 UrhG

Der neu geschaffene Auskunftsanspruch des § 101 Abs. 2, 9 UrhG, der Access-Provider unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, über den Inhaber eines Internetanschlusses Auskunft zu erteilen, war schon Gegenstand mehrerer Entscheidungen.

Das Landgericht Frankenthal legt die Vorschrift – im Gegensatz beispielsweise zum OLG Köln – sehr restriktiv aus und hat die Auskunft wiederholt, aus unterschiedlichen Gründen versagt.

Ein neue, sehr lesenswerte Entscheidung des LG Frankenthal vom 06.03.09 (Az.: 6 O 60/09) haben die Kollegen caspers mock ins Netz gestellt.

posted by Stadler at 11:16  

23.4.09

In Absurdistan: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen"

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf wie erwartet verabschiedet, die erste Lesung soll bereits am 06.05.09 im deutschen Bundestag stattfinden.

Nachdem – entgegen früher Aussagen der Bundesregierung – nunmehr auch die IP-Adressen der Nutzer mitgeloggt werden, die auf eine „gesperrte“ Site zugreifen, hat sich Justizminsterin Zypries gegenüber Heise zu einer interessanten Aussage hinreißen lassen.

Eine Strafbarkeit liege laut Zypries schon dann vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Die Beweislastumkehr jetzt auch im Strafrecht? Es muss immer noch konkret nachgewiesen werden, dass der Täter den Straftatbestand vorsätzlich erfüllt hat. Innere Umstände wie vorsätzliches Verhalten sind aber häufig schwer feststellbar, weshalb man bei solchen subjektiven Elementen von äußeren Umständen auf die Motivation des Täters schließt. Hier müssen aber die Besonderheiten des Web beachtet werden und insbesondere der Umstand, dass man vorher nie genau weiß, welcher Inhalt einen erwartet, wenn man auf einen Link klickt. Nachdem Frau Zypries bekanntlich aber noch nicht einmal weiß, was ein Browser ist, sollte man ihr gerade bei diesem Thema kein überhohes Maß an Sachverstand unterstellen.

Langsam erkenne ich auch, warum die Fälle von Kinderpornografie nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit so stark zunehmen. Deutsche Kriminalitätsstatistiken leiden bekanntlich seit jeher darunter, dass nicht etwa (nur) verurteile Fälle in der Statistik auftauchen, sondern einzig und allein (polizeiliche) Verdachtsfälle aufgenommen werden, was freilich wenig aussagt über die Zahl tatsächlich begangener Straftaten.

Denn 300.000 – 450.000 Zugriffe auf gesperrte Seiten pro Tag – diese Zahlen durfte Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg gestern nochmals in der FAZ zum Besten geben – ergibt wieviele Straftaten im Jahr? Schwindelerregend. Dass sich Herr von und zu Guttenberg für seine Berechnungen desselben Milchmädchens bedient wie Frau von der Leyen, hat die FAZ leider nicht erwähnt.

Interessant ist sicher auch die Frage, wie es um den Rechtsschutz derjenigen bestellt ist, die zu Unrecht auf die Sperrliste gesetzt werden. Diese Frage dürfte vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein.

Man muss auch kein Prophet sein, um sagen zu können, dass laufend Websites fälschlicher Weise auf diesee Sperrliste landen und damit täglich Unschuldige pönalisiert werden. Bei dieser Sachlage muss man eigentlich sogar hoffen, dass die Verwaltungsgerichte mit Klagen und Eilanträgen überhäuft und die Staatsanwaltschaften mit Strafverfahren der Zyprieschen Lesart geflutet werden, damit wirklich jeder das Ausmaß des Irrsinns erkennt. Das Tragische daran ist nur, dass die hierauf verwendeten behördlichen Ressourcen dann bei der Bekämpfung der wirklichen Kinderpornografie fehlen werden.

Dieser Kabinettsbeschluss ist deshalb ein Lehrstück des politischen Versagens. Dass das Vorhaben im Bundestag gleichwohl eine Mehrheit finden wird, muss angesichts der Abnickmentalität die bei den meisten Abgeordneten vorherscht, als sicher gelten. Dennoch sollte man jetzt die Abgeordneten ansprechen, anschreiben und sie mit den Fakten konfrontieren.

posted by Stadler at 10:54  
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