Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.4.09

Fragwürdigkeiten des bayerischen Verfassungsschutzberichts

Im aktuellen bayerischen Verfassungsschutzbericht wird der Verein „a.i.d.a.“ (= Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) unter „sonstige Linksextremisten“ geführt. Darauf weist Henning Ernst Müller im Beck-Blog hin. Das ist insofern erstaunlich, als „a.id.a.“ mehrfach ausgezeichnet worden ist, u.a. 2008 von der Stadt München.

Auf Nachfrage für diesen Eintrag gab es vom Innenministerium nur den Hinweis auf Hyperlinks auf der Website des Vereins und die Behauptung, die Verantwortlichen seien seit Jahren als Linksextremisten bekannt.

Links ist diese Gruppierung wohl, aber verfassungsfeindlich?

Eine Einstufung in einem Verfassungsschutzbericht als linksextrem führt zu einer öffentlichen Stigmatisierung. Deshalb bedarf es hierfür stichhaltiger Verdachtsmomente. Die Reaktion des Innenministeriums klang nicht so, als seien die vorhanden.

Warum es überhaupt Verfassungsschutz heißt, hat sich mir eh nie wirklich erschlossen, sind doch die Dienste dafür bekannt, in schöner Regelmäßigkeit das Recht zu brechen. Schützt man die Verfassung indem man sie bricht?

posted by Stadler at 15:30  

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