Forderung nach Netzsperren auch aus Brüssel
Die EU-Kommission schlägt dem Rat einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie vor.
Der Vorschlag enthält in Art. 18 auch die Forderung nach Access-Sperren:
„Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften die Sperrung des Zugangs von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, anordnen oder auf ähnliche Weise erwirken können; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.“
Das klingt zumindest etwas rechtsstaatlicher als die derzeitige deutsche Gesetzesinitiative, weil die Inhaltsanbieter informiert werden müssen und eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten sollen.