Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.4.09

Abmahnfalle Wikipedia

Über einen Fall einer durchaus bizarren urheberrechtlichen Abmahnung berichtet Netzaktivist Alvar Freude.

Er hat eine Abmahnung von einer Fotografin erhalten, die ihre Fotos unter der Creative-Commons Lizenz selbst bei Wikipedia einstellt und die Fotos dort auch in Wikipedia-Artikel einbindet.

Der angebliche Verstoß beruht auf dem sog. Webblaster, den Alvar Freude betreibt. Der Webblaster ist eine Art alternativer Browser, der Webseiten originalgetreu darstellt, mit dem einzigen Unterschied, dass viele Begriffe im Text automatisiert mit Links unterlegt werden.

Wem das zu abstrakt ist, der sollte eine der abgemahnten Darstellungen im Webblaster mit dem entsprechenden Wikipedia-Artikel vergleichen.

Was sich die Fotografin hier versucht zu nutze zu machen, ist der Umstand, dass ihre Fotos unmittelbar im Wikipedia-Artikel keinen Urhebervermerk tragen und damit die Darstellung über den Webblaster ebenfalls nicht.

Darin sieht die Fografin aber gerade den Verstoß. Ihr Foto, so meint sie, wird über den Webblaster ohne Urheberbenennung, wiedergegeben, was gegen die CC-Lizenzbedingungen verstoße. Was letztlich natürlich auch bedeuten würde, dass die Gestaltung bei Wikipedia nicht CC-konform ist.

Man wird sehen, ob die Fotografin diese Frage tatsächlich gerichtlich klären lassen möchte.

posted by Stadler at 13:45  

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