Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.3.09

Volksabstimmung über Vertrag von Lissabon?

Für eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon plädiert der Kollege Carlos A. Gebauer in einem engagierten Aufruf bei ef-online.

Gebauer beklagt das gänzliche Fehlen einer öffentlichen Debatte über den Vertrag von Lissabon, obwohl es hierbei um nicht weniger als den faktischen Abschied vom Grundgesetz und der Zustimmung zu einer Europäischen Verfassung geht, die sich hinter dem Vertrag von Lissabon vebirgt.

Ich bin ebenfalls erstaunt und besorgt darüber, dass die für Deutschland weitreichendste politische Entscheidung der letzten Jahrzehnte kaum diskutiert wird. Zumal die EU nach wie vor ein strukturelles Demokratiedefizit aufweist.

Nachdem das Parlament bereits zugestimmt und der Bundespräsident ratifiziert hat, ruhen die letzten Hoffungen wieder einmal auf dem Bundesverfassungsgericht, das hierüber bereits verhandelt hat.

Während einige Prozessbeobachter der Ansicht waren, dass das Gericht den Vertrag nicht unbeanstandet lassen wird, ist Gebauer sehr skeptisch.

Sollte in Deutschland doch noch eine Diskussion einsetzen, dann käme sie wie so oft bei Rechtsakten aus Brüssel vermutlich zu spät. Es sei denn, das BVerfG ordnet tatsächlich eine Volksabstimmung an.

Es ist jedenfalls notwendig, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

posted by Stadler at 14:12  

5 Comments

  1. Nein, es ist nicht mehr notwendig sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Das Ding ist durch, Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Welche politische Diskussion soll da noch möglich sein?

    „Ich bin ebenfalls erstaunt und besorgt darüber, dass die für Deutschland weitreichendste politische Entscheidung der letzten Jahrzehnte kaum diskutiert wird.“

    Was hätte das nutzen können? Solche weitreichenden Entscheidungen werden in Deutschland nicht demokratisch beschlossen oder gar gesellschaftlich diskutiert. Man sollte dazu einfach mal die Politik von Kohl, Schröder/Fischer und auch Merkel/Steinmeier/Münte sich anschauen.

    Eine Diskussion ist von der Politik nicht gewünscht; wer dagegen sich auflehnt, wird gleich als fortschrittsfeindlich, rechts- oder linksradikal abgetan.

    Comment by Anonymous — 9.03, 2009 @ 15:34

  2. So einfach ist es nicht. Worüber die Medien nicht berichten, das ist nicht existent. Und auch in den Blogs liest man zu dem Thema ja wenig.

    Sollte das Verfassungsgericht einen Volksabstimmung für nötig halten, dann ist nochmal genügend Gelegenheit für Diskussionen.

    Comment by Pavement — 9.03, 2009 @ 16:53

  3. Ich fürchte ja, dass das BVerfG sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen wird und aufgrund des immerhin nachkonstitutionellen Art. 146 GG (analog oder direkt) ein Referendum verlangt.
    Vielleicht bekommen sie es ja hin, in ihrem Urteil eine grundgesetzliche Schranke für europäische Hoheitsakte zu etablieren. Das jedenfalls wäre sinnvoll.
    Auch ein Referendum hätte kaum einen Sinn. Die Bevölkerung hat nunmal noch weniger Ahnung vom Lissabonvertrag als ein Großteil der Juristen – und die sollten sich mit ihm zumindest mal beschäftigt haben. Das Informationsungleichgewicht geht ebenfalls ganz klar zu Lasten der Gegner, Kritiker und differenzierten Befürworter. Mit den ÖR, die leider immer mehr im Leitbild der Politik berichten, und den Privaten, die größtenteils einen Nutzen aus einem geschwächten Grundgesetz ziehen würden, werden die Totalbefürworter genug Stimmungsmache betreiben können, um jede Kritik aus der Welt zu schaffen.

    Comment by Malte S. — 9.03, 2009 @ 18:31

  4. Mal abgesehen vom Inhalt des Eintrags schreibt man „Lissabon“ mit nur einem „n“.

    Comment by Anonymous — 10.03, 2009 @ 10:31

  5. Das stimmt allerdings. Ging mir so wie in dem alten Gag von Emil Steinberger, ich hatte Bonn im Kopf. ;-)

    Comment by Pavement — 10.03, 2009 @ 11:54

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