Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.3.09

LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

Der Sachverhalt war noch merkwürdiger, als es der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09 erahnen lässt.

Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

Das Amtsgericht Pforzheim (Az.: 8 Gs 7/09) erließ wegen dieses Sachverhalts am 30.01.2008 einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der nunmehr vom Landgericht Karlsruhe in der Beschwerdeinstanz bestätigt worden ist.

Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
„Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“

Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist wirklich und wahrhaftig ein Trauerspiel. Es soll also jetzt schon eine Kette von Links – wieviele Zwischenglieder dürfen es denn sein? – ausreichen, um eine Strafbarkeit wegen der Zugänglichmachung strafbarer Inhalte bejahen zu können. Der Durchsuchungsbeschluss mag dadurch begünstig worden sein, dass der Beschuldigte nach den Ausführungen in der Entscheidung einschlägig vorgeahndet ist. Das führt aber nicht zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

Wenn man solche Vorgänge sieht, dann bekommt man eine Ahnung davon, weshalb die Sperrlisten in anderen europäischen Staaten angeblich so erfolgreich funktionieren. Man konstruiert mit deren Hilfe neue Straftaten, die es sonst gar nicht gegeben hätte und verfolgt diese dann mit Durchsuchungsanordungen. Mit der Bekämpfung von Kinderpornografie hat das aber nichts zu tun.

Allen, die darauf hoffen und vertrauen, dass unsere Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderpornografie im Internet effektiv bekämpft, muss bei solchen Vorgängen angst und bange werden.

Update: Zur Ergänzung noch der Ausgangsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim

posted by Stadler at 09:45  

Ein Kommentar

  1. […] – ohne Begründung – nicht zur Entscheidung angenommen. Vor ungefähr einem Jahr wurde beim Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil er auf seiner Webseite einen Link zu einem Bericht gesetzt […]

    Pingback by Blog Fürst » Entscheidung zur “Link-Link-Hausdurchsuchung” — 6.04, 2010 @ 14:47

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