Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor
Wie Heise meldet, wartet der Gesetzesentwurf zur Blockade von kinderpornografischen Websites mit einer Überraschung auf. Nach dem Gesetz sollen nämlich nur solche Inhalte auf die Sperrliste, die außerhalb der EU gehostet werden.
Vermutlich ist das der Versuch, die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und des gesamten Gesetzes zu vermeiden. Denn die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt u.a., zunächst das am Besten geeignete Mittel zu wählen.
Kommentare deaktiviert für Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor