Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.2.09

Kinderporno-Sperrung: Provider überarbeiten Vertragsentwurf

Der von den Providern überarbeitete Entwurf eines Sperrvertrags zwischen dem BKA und den Providern sieht nunmehr im Gegensatz zum Entwurf der Bundesregierung in § 3 Abs. 1 vor:
„Der ISP verpflichtet sich, den Zugang zu den in der Liste nach § 1 Abs. 1 S. 1 aufgeführten VDN durch technische Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen
und im Rahmen dieser Vereinbarung und nach zu erschweren.“

Damit wäre freilich die von Familienministerin von der Leyen erhoffte freiwillige Sperrung hinfällig. Wenn sich die Provider verpflichten, lediglich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung zu sperren, muss auf Bundesebene zunächst die derzeit noch nicht vorhandene gesetzliche Regelung geschaffen werden, bevor es zu Sperrungen kommt. Und dazu munkelt man ja, dass es vor den Bundestagswahlen kein diesbezügliches Gesetz mehr geben wird.

Also vielleicht doch keine Sperrungen in nächster Zeit?

Möglicherweise haben sich die Internet Service Provider jetzt auch von der Kritik beindrucken lassen.

posted by Stadler at 09:02  

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