Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.2.09

Auch OLG Düsseldorf verneint Haftung des Admin-C

Die Frage der Störerverantwortlichkeit des Admin-C gehört zu den derzeit umstrittensten Fragen des Internetrechts.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das im Onlinerecht schon öfter mit wegweisenden und innovativen Urteile aufgefallen ist, hat sich der Ansicht angeschlossen, die eine Störereigenschaft des Admin-C verneint.

Gestützt wird dies darauf, dass sich die Stellung des Admin-C allein auf das Innenverhältnis zwischen Domaininhaber und DENIC bezieht, weshalb keine Prüfplichten des Admin-C im Verhältnis zu Dritten anzunehmen sind.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.2.2009- 20 U 1/08
Leitsätze und Volltext (via MIR)

posted by Stadler at 09:00  

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