Insolvenzverwalter von FDUDM2 (vormals DigiProtect) beantragt Mahnbescheide
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der FDUDM2 GmbH hat, vertreten durch die Rechtsanwälte U&C, Mahnbescheide in Filesharing-Abmahnungen beantragt, mit denen eine Hauptforderung von 650 EUR geltend gemacht worden ist.
Hinter der FDUDM2 GmbH verbirgt sich niemand anderes als die Fa. Digiprotect, die über Jahre hinweg zu den eifrigsten aber auch zweifelhaftesten Filesharing-Abmahnern zählte. Erst kurz vor Insolvenzantrag hat DigiProtect noch schnell in FDUDM2 umfirmiert. DigiProtect wurde früher überwiegend von der Kanzlei Kornmeier anwaltlich vertreten, die insbesondere im Verhältnis zu DigiProtect durch eine fragwürdige Abrechnungspraxis aufgefallen ist, die auch gerichtlich beanstandet wurde. Rechtsanwalt Udo Kornmeier hatte seinerzeit wegen der Berichterstattung in diesem Blog auch erfolglos versucht, gegen mich eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
In dem mir jetzt vorliegenden Fall, macht der Insolvenzverwalter die Verletzung der Rechte an einem Pornofilm geltend. Insoweit stellt sich neben der Frage der Rechtsinhaberschaft von DigiProtect und der Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit zudem auch die Frage, ob man in Bezug auf Pornofilme überhaupt ausschließliche Nutzungsrechte für eine Verwertung in dezentralen Netzwerken (Tauschbörsen) einräumen kann. Ich hoffe, der Insolvenzverwalter hat sich gut überlegt, ob er nach Widerspruch im Mahnverfahren tatsächlich in das streitige gerichtliche Verfahren überleiten will.