2.1.10

NDR geht gegen GEZ-kritischen Blogger vor

Der Blogger und Buchautor Bernd Höcker publiziert GEZ-kritische Inhalte und versucht auf seiner Website "gez-abschaffen.de" darzustellen, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beim Einzug von Rundfunkgebühren agieren. Der NDR stört sich an einigen dieser Inhalte, die Höcker mittlerweile vom Netz genommen hat, die aber über archive.org weiterhin nachvollzogen werden können. Weil diese Inhalte zweifelsohne vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, hat man sich beim NDR offenbar eine andere Taktik ausgedacht und sich entschlossen, den hauseigenen Juristen Klaus Siekmann vorzuschicken und damit zu argumentieren, dass die namentliche Nennung Siekmanns durch Höcker im Rahmen der Berichterstattung gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen würde.

Es gibt vermutlich nur ein Landgericht in Deutschland, das diese Einschätzung teilt und das residiert in Hamburg. Und just dort hat Siekmann Höcker auf Unterlassung verklagt (Az.: 325 O 200/09) und beantragt, der Beklagte müsse es unterlassen:
a) den Namen des Klägers Siekmann im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Schriftstücken aus Verfahren zu nennen, die der Beklagte mit dem NDR in Rundfunkgebührensachen führt/geführt hat; und/oder
b) über die vom Beklagten gegen den Kläger im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlich en und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten.
In der mündlichen Verhandlung vom 08.12.09, über die Rolf Schälike berichtet, hat Bernd Höcker dann im Hinblick auf den Teil des Klageantrags, der die Berichterstattung über die Strafanzeige gegen Siekmann betrifft, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet freilich, dass Höcker über die Strafanzeige, die er gegen Siekmann erstattet hat, nun auch nicht mehr berichten darf und insoweit sein Inhaltsangebot ändern muss.

Nachdem sich der Strafvorwurf gegen das dienstliche Verhalten von Herrn Siekmann richtet und in unmittelbarem Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Höcker und dem NDR steht, erscheint es rechtlich kaum vertretbar anzunehmen, dass die Persönlichkeitsrechte des NDR-Juristen höher zu bewerten sind, als die Meinungsfreiheit und das Berichterstattungsinteresse. Dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg vermutlich zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt wäre, ist aber ebenfalls naheliegend. Diese Kammer ist freilich aber auch für ihre meinungsfeindliche und grundgesetzferne Rechtsprechung bekannt und wurde vom BGH und vom BVerfG deshalb in letzter Zeit auch mehrfach eingebremst.

Was der NDR und der von ihm vorgeschickte Justitiar vor dem Landgericht Hamburg veranstalten, ist nicht nur meinungsfeindlich, sondern steht auch in Widerspruch zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, sagt das Bundesverfassungsgericht. Wenn der gebührenfinanzierte Rundfunk allerdings dazu übergeht, unliebsame Meinungen zu bekämpfen und zu unterdrücken, dann tritt er seinen Programmauftrag mit Füßen und stellt sich damit selbst in Frage.

Außerdem kennen auch der NDR und Herr Siekmann den Streisand-Effekt offensichtlich noch nicht. Zumindest das, könnte sich in nächster Zeit allerdings ändern.

Update vom 04.01.10
Rechtsanwalt Kompa bewertet den Sachverhalt rechtlich offenbar anders und hält die Berichterstattung über eine Strafanzeige und ein anschließendes Ermittlungsverfahren gegen den NDR-Juristen für unzulässig.

Die Betrachtung des Kollegen Kompa ist natürlich von Vornherein etwas eingeengt, weil der NDR-Jurist beim Landgericht Hamburg einen sehr weitreichenden Antrag gestellt hat, der sich keineswegs auf eine Namensnennung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren beschränkt. Der NDR-Justitiar hat daneben nämlich beantragt, seine Namensnennung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen in Rundfunkgebührensachen zu unterlassen sowie auch die in der Strafanzeige (inhaltlich) erhobenen Vorwürfe nicht mehr zu verbreiten. Insoweit dürfte ein Unterlassungsanspruch des NDR-Juristen schwer vertretbar und auch bei nur wenigen Gerichten durchsetzbar sein.

Was die Namensnennung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als solche angeht, kann man bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht einerseits und Meinungsfreiheit und Berichterstattungsinteresse andererseits, durchaus der Ansicht sein, dass der Name nicht genannt werden darf. Aber auch hier ist zu berücksichtigen, dass sich der Vorwurf unmittelbar auf das dienstliche Verhalten des NDR-Juristen bezieht und in unmittelbarem Zusammenhang zu der Auseinandersetzung Höckers und dem NDR um Rundfunkgebühren steht. Vor diesem Hintergrund kann man das Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, dass beim NDR in Auseinandersetzungen um Rundfunkgebühren möglicherweise Akteninhalte verschwinden, durchaus als überwiegend bewerten.

Labels: , , , ,

7.11.09

Rammstein und der Jugendschutz

Das aktuelle Album der Band Rammstein ist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt worden. Grund ist offenbar der Text des Songs "Ich tu Dir weh", der SM-Praktiken beschreibt, sowie das Lied "Pussy", das nach Ansicht der Jugendschützer zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr animiert.

Nachdem diese Songtexte im Netz heute noch problemlos abrufbar waren, könnte diese Indizierung natürlich auch Anlass für neue Forderungen nach Netzsperren bieten, zumal Ursula von der Leyen ihre Finger auch wieder im Spiel hat.

Darüber, dass Rammstein keine qualitativ hochwertigen Texte liefert, braucht man nicht weiter zu diskutieren. Wäre dies allerdings ein relevantes Kriterium, dann gehörte das Programm von RTL und SAT 1 nahezu komplett auf den Index.

Diese medienträchtige Entscheidung der Bundesprüfstelle könnte und sollte eine öffentliche Diskussion darüber auslösen, was man heutzutage tatsächlich als jugendgefährdend qualifizieren muss. Denn es geht hier um Wert- und Moralvorstellungen einer Gesellschaft und dies unter dem Deckmantel des Jugendschutzes. Texte wie "Pussy" von spätpubertierenden Rockmusikern taugen kaum mehr als Provokation und sind noch weniger geeignet, die Entwicklung eines Jugendlichen, der in einer medialen Welt aufwächst, negativ zu beeinflussen. Zumindest nicht mehr als das, was andere Qualitätsmedien - unbeanstandet von den Jugendschützern - tagtäglich anbieten.

Labels: , ,

20.9.09

Informationsunterdrückung durch Suchmaschinen

Wikileaks hat eine Liste von Domains und URL's veröffentlicht, die von der Suchmaschine Lycos blockiert werden und dadurch in den Suchergebnissen nicht mehr erscheinen. Darunter findet man auch Inhalte von FAZ, Heise und Stiftung Warentest!

Das lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf die zentrale Rolle der Suchmaschinen für das Auffinden von Inhalten im Web und zeigt, welche Macht die Suchmaschinenbetreiber haben. Denn was über Suchmaschinen nicht gefunden werden kann, ist praktisch nicht existent im Netz.

Deshalb muss auch diese Diskussion geführt werden, wenn man über die Sperrung, Blockade oder Filterung von Inhalten spricht, die aus verschiedenen Gründen von unterschiedlichsten Interessengruppen als unerwünscht betrachtet werden. Die Unterdrückung von Informationen ist per se bedenklich und die Liste von Lycos zeigt, was auch gegen staatliche Sperrlisten ins Feld zu führen sein wird. Es finden sich dort leider immer auch - und zwar nicht nur in einem vernachlässigenswürdigen Umfang - legale und nützliche Inhalte. Derartige Blockaden beeinträchtigen daher immer auch das Recht des Bürgers sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Labels: , , ,

16.7.09

Sind Netzsperren Zensur?

"Keine Zensur" lautete der Titel eines Kommentars von Zeit-Autor Heinrich Wefing - immerhin promovierter Jurist - unlängst. Der Widerspruch kommt heute vom Informatiker Hendrik Schneider und erscheint ebenfalls in der Zeit.

Die Frage, ob im Zusammenhang mit dem bereits verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetz von einer Zensur gesprochen werden kann, weist verschiedene Facetten auf, die weder Wefing noch Schneider beleuchten.

Die eine Frage ist in der Tat, ob der Umstand, dass Websites, die vom BKA als kinderpornografisch eingestuft werden, auf eine Sperrliste gesetzt werden und damit die Weiterverbreitung des Contents verhindert wird, als Zensur aufgefasst werden kann. Die weitere Frage ist allerdings die, ob diese Sperrregelung eine allgemeine Infrastruktur schafft, die es dem Staat ermöglicht, ohne ausreichende Kontrolle, beliebige "unerwünschte Inhalte" auszufiltern.

Das Bundesverfassungsgericht geht von einem formellen und engen Zensurbegriff aus und sieht vom Verbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG nur die sog. Vor- bzw. Präventivzensur als erfasst an. Zensur ist danach eine Maßnahme, vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts. Sonach ist Zensur das generelle Verbot, behördlich ungeprüfte Geistesinhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, verbunden mit dem Gebot, sich zuvor an die zuständige Behörde zu wenden, die die Inhalte prüft und je nach dem Ergebnis der Prüfung die Veröffentlichung erlaubt oder verbietet.

Diese Definition von Zensur entstammt einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1972. Ob speziell die Unterscheidung von Vor- und Nachzensur im Internetzeitalter noch haltbar ist, darf bezweifelt werden. Denn die Differenzierung des Gerichts basiert auf der traditionellen Vorstellung, dass ein Druckwerk einmal ausgeliefert oder eine Rundfunksendung ausgestrahlt wird, womit alle nachfolgenden Maßnahmen nicht mehr als Zensur im juristischen Sinne verstanden werden können. Das mag 1972 auch zutreffend gewesen sein. Im World Wide Web werden Inhalte aber nicht einmal ausgeliefert und ausgestrahlt, sondern sind vielmehr dauerhaft online, weshalb sich die Frage stellt, ob die Verhinderung der künftigen "Ausstrahlung" von Websites nicht doch Vorzensur sein kann.

Würde man also annehmen, dass alle Websites zu irgendeinem Zeitpunkt einen staatlichen Filter durchlaufen und eine Behörde dann prüft, ob die Verbreitung verboten oder erlaubt wird, dann könnte man das durchaus als Zensur betrachten.

Eine solche Regelung enthält das Zugangserschwerungsgesetz natürlich nicht. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob das Gesetz nicht Präventivmaßnahmen vorsieht, die faktisch wie eine Zensur wirken oder wirken können.

Im konkreten Fall wird durch das Zugangserschwerungsgesetz bei den Providern eine technische Infrasktruktur etabliert, die dazu führt, dass Websites, die vom BKA auf eine geheim zu haltende Sperrliste gesetzt werden, von den Providern blockiert werden und der Nutzer auf eine sog. Stopp-Seite umgeleitet wird. Was das BKA auf diese Sperrliste setzt, soll und darf die Öffentlichkeit nicht erfahren.

Das BKA prüft und kontrolliert also zunächst beliebige Internetinhalte und entscheidet anschließend, ob die Weiterverbreitung dieser Inhalte stattfinden kann oder nicht.

Das ist vermutlich noch keine Zensur im engen Sinne. Die Schaffung einer solchen Blockade-Infrastruktur versetzt das BKA allerdings in die Position, kurzfristig jede Website sperren zu können und schafft die technische Möglichkeit, beliebige Anfragen von Bürgern nach Information aufgrund einer staatlich kontrollierten Sperrliste zuzulassen oder zu blockieren.

Dass das Zugangserschwerungsgesetz dies in dieser Form nicht vorsieht, ist klar. Dennoch werden dem BKA technische Möglichkeiten eröffnet, die zu zensurähnlichen Effekten führen können.

Man macht es sich also sehr leicht, wenn man wie Heinrich Wefing unter Hinweis auf eine 40 Jahre alte Rechtsprechung behauptet, dass das alles mit Zensur nichts zu tun hätte. Andererseits ist der Begriff der Zensur in der Netzgemeinde mittlerweile zu einer Art Kampfbegriff geworden, den man vorschnell für jede Art von staatlichem Eingriff bemüht.

Das verstellt häufig - und Wefing ist das beste Beispiel dafür - den Blick darauf, dass die Sperrgegner alle Sachargumente auf ihrer Seite haben, während die führenden Sperrbefürworter ihr Vorhaben häufig nur durch die Verfälschung von Fakten noch rechtfertigen können. Die Zensurdiskussion lenkt nur von dem eigentlich (juristisch) relevanten Aspekt ab, nämlich dem Umstand, dass das Gesetz formell und materiell verfassungswidrig ist. Und das sollte einen promovierten Juristen wie Herrn Wefing, der schließlich nicht für irgendein Käseblatt schreibt, schon interessieren. Tut es aber offenbar nicht.

Labels: , , ,

23.6.09

CDU will Three Strikes Out auch in Deutschland

Im Wahlprogramm (Regierungsprogramm 2009) der CDU/CSU steht folgende Passage:

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren."

Das ist die als Three Strikes Out bekannte Forderung, wonach die Internetzugänge von Rechtsverletzern für eine bestimme Zeit gesperrt werden sollen, wenn es nach zwei Verwarnung zu einem weiteren Verstoß kommt.

Im Netz ist in letzter Zeit - zu Recht - sehr viel über die SPD geschimpft worden. Hierbei sollte man nicht vergessen, dass die Union in der Gesamtbetrachtung wohl in noch stärkerem Maß rückwärtsgewandte und und primär auf Restriktion setzende Konzepte propagiert, die unsere Grundrechte beschneiden.

Das Wahlprogramm der Union kommentiert Kai Biermann auf Zeit Online sehr treffend mit den Worten: "Die Union sieht im Internet offenbar vor allem Gefahren. Statt seine Chancen zu nutzen, will sie es deshalb stärker kontrollieren".

Update: CDU-Mitglied sagt, dass es sich um eine veraltete Version handelt und diese Passage mittlerweile gestrichen worden sei.

Labels: ,

15.6.09

Iran: Wahlfälschung, Unterdrückung, Zensur

Es ist beeindruckend und beängstigend, was man aus dem Iran - via Twitter praktisch im Sekundentakt - gerade hört. Offenbar werden in Teheran heute alle Hauptstraßen von Menschenmassen verstopft, die gegen die allzu offensichtliche Wahlfälschung und für einen liberaleren Staat protestieren.

Das Netz und die Social-Networks haben die Entstehung einer Gegenöffentlichung begünstigt, die zu einer Massenbewegung gereift ist. #iranelection ist das Topic derzeit bei Twitter. Die massive Medienzensur gelingt dort nur unzureichend. Regime wie dieses hatten noch nie ewig bestand.

Den Hinweis auf das Blog Informed Comment das sehr plausibel erklärt, welche Umstände für eine Wahlmanipulation im Iran sprechen, muss ich an dieser Stelle noch loswerden.

Labels: ,

10.6.09

Beschließt der Bundestag das Sperrgesetz doch noch vor den Wahlen?

Nach der Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sah es kurzzeitig so aus, als würde das Gesetz doch nicht oder nicht mehr vor den Wahlen kommen. Denn die Mehrheit der Sachverständigen hat erhebliche (verfassungsrechtliche) Bedenken geäußert und die SPD-Fraktion sah erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Wie man jetzt allerdings hört, soll ein geänderter Entwurf doch noch vor der Sommerpause des Parlaments, also bis Anfang Juli, vom Bundestag beschlossen werden. Wie der geänderte Entwurf aussieht, ist derzeit noch unklar.

Die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken können aber kaum vollständig ausgeräumt werden, ohne den grundsätzlichen Sperransatz über Bord zu werfen.

Was die Politik auch weiterhin negiert, ist der Umstand, dass man durch diese Regelung eine Sperr- und Zensurinfrastruktur schafft, die bereits jetzt Begehrlichkeiten weckt und die künftig die Grundlage dafür bilden wird, beliebige Inhalte, die als unerwünscht angesehen werden, zu blockieren.

Sobald man damit anfängt, den Zugangsprovider und damit den Postboten zu verpflichten, auf Inhalte Einfluss zu nehmen, setzt man einen Automatismus in Gang, den die Politik nicht mehr kontrollieren und stoppen kann.

Manche Gerichte, wie das Landgericht Hamburg, sehen den Zugangsprovider schon heute als (mittelbaren) Störer an, halten aber Sperrmaßnahmen durch ihn für (noch) nicht zumutbar, weil es derzeit noch zu aufwendig sei, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wenn der Staat allerdings die Access-Provider mit dem geplanten § 8a TMG ohnehin dazu verpflichtet, diese technischen Voraussetzungen zu schaffen und tagtäglich hunderte von kinderpornografischen Websites auszublenden, dann kann der Provider ohne großen zusätzlichen Aufwand in Zukunft auch andere Inhalte die man aus ganz verschiedenen Gründen für rechtswidrig halten wird, sperren.

Die Musikindustrie hat ohnehin bereits eine Ausweitung dieser Zugangssperrung auf urheberrechtsverletzende Inhalte gefordert. Naeheliegend ist es sicher auch, alles zu blockieren, was man als jugendgefährdend einstuft, von den "Killerspielen" bis zu gewöhnlichem Erotik-Content. Über die "Sperrung" von Glückspielseiten, rechtsradikalen oder islamistischen Sites wurde auch schon diskutiert.

Wenn man außerdem sieht, dass Bundesbehörden bereits jetzt Druck auf Provider ausüben, um satirische und regierungskritische Websites vom Netz zu bekommen, ist es nicht übertrieben und nur angebracht, insoweit von einer Zensurinfrastruktur und der Gefahr einer Zensur zu sprechen.

Das ganze wird verstärkt durch den Effekt, den der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung des Bundestages als "Overblocking" bezeichnet hat. Gemeint ist das Phänomen, dass solche Access-Sperren selten exakt und zielgenau möglich sind, sondern häufig eine Reihe legaler Webseiten gleichsam mitgesperrt werden.

Je stärker der Anwendungsbereich solcher Zugangsblockaden ausgeweitet wird, umso mehr wird sich dieser Effekt des Overblocking auch insgesamt bemerkbar machen und dazu führen, dass eine sehr große Zahl legaler Websites ausgeblendet wird.

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, besteht darin, strikt an einem technisch neutralen Ansatz festzuhalten. Telekommunikationsdienstleister zu denen die Access-Provider gehören, ermöglichen nur den Zugang zu Datennetzen und übermitteln Daten. Diese technischen Dienstleister sind deshalb von vornherein der falsche Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle von Inhalten, zumal sie diese Inhalte auch nicht beherrschen. Die Politik muss endlich begreifen, dass die Vorstellung vom Zugangsprovider als Blockwart bereits im Ansatz verfehlt ist.

Es geht hier auch nicht darum, einen rechtsfreien Raum Internet zu beschwören, sondern darum, die Finger von den technischen Strukturen zu lassen.

Die Entscheidung dieser grundlegenden Fragen bedarf einer breiten gesellschaftlichen und politischen Diskusssion, der sich die Bundesregierung nicht stellen will.

Ursula von der Leyen hat zunächst offenbar gemeint, es könne bei diesem Thema nicht schwer sein, Emotionen zu erzeugen, die sich über alle Fakten hinwegsetzen. Der für sie überraschende und heftige Widerstand aus der Netzgemeinde konnte sie freilich nicht von ihrem Kurs abbringen, denn dazu hätte sie Fehler eingestehen müssen.

Die SPD gab sich zwischenzeitlich als Bedenkenträger, der aber anschließend - so kennen wir die Partei seit Jahren - fast jeden faulen Kompromiss mitträgt.

Ich bin gespannt, wieviele vernünftige Abgeordnete mit ausreichendem rechtsstaatlichen Bewusstsein sich gegen dieses Gesetzesvorhaben stellen werden. Für die Abgeordneten der SPD-Fraktion bietet sich die einmalige Gelegenheit, bei der Netzgemeinde punkten, anstatt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit auch noch zu verspielen.

Labels: , , ,

8.6.09

Wiefelspütz und die Internetzensur

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz möchte die Internet-Zensur per Grundgesetz verbieten, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

Wenn man weiter liest, erfährt man, dass Wiefelspütz aus dem ungeschriebenen Computergrundrecht, das das Bundesverfassungsgericht unlängst geschaffen hat, ein geschriebenes Internetgrundrecht machen möchte.

Leider formuliert Wiefelspütz nicht exakt, worum es ihm inhaltlich geht.

Das neue Computergrundrecht auf Schutz vor Eingriffen in informationstechnische Systeme, das das BVerfG aus der Taufe gehoben hat, stellt eine Ausprägung des allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)dar.

Wenn Wiefelspütz allerdings von Zensur redet, dann müsste dieses "neue" Grundrecht dogmatisch eher bei Art. 5 GG angesiedelt sein und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zuzuordnen sein. Der Verweis auf das neue "Computer-Grundrecht" des BVerfG und die Absicht, das Internet vor Zensur zu schützen, passen also sachlich nicht zusammen. Der heimliche Zugriff des Staates auf informationstechnische Systeme einerseits und Eingriffe in Art. 5 GG andererseits sind grundverschiedende Dinge.

Wir haben es einmal mehr mit einem Fall von unreflektiertem Politikergeschwätz oder gezieltem Wahlkampfgetöse zu tun.

Labels: ,

26.5.09

Wie der Jugendschutz im Netz missbraucht wird

Der gemeinnützige Verein (sic!) JusProg/Jugendschutzprogramme.de stuft u.a. Websites als jugendgefährdend ein und bietet eine Filtersoftware, die dafür sorgt, dass die von JusProg indizierten Websites nach Installation der Software nicht mehr angezeigt werden.

Gesperrt werden von JusProg u.a. die Websites der Grünen, der taz und von Telepolis. Auch politische und kritische Blogs und Sites wie Spiegelfechter, Fefe, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der LawBlog vom Kollegen Vetter stehen auf der Sperrliste von JusProg.

Das Bildungsblatt (bild.de) wird selbstredend als unbedenklich eingestuft. Kein Wunder, wenn man weiß, dass Bild zu den Sponsoren dieser fragwürdigen Jugenschützer gehört.

Dass dieser saubere Verein, dem es offensichtlich um die Verhinderung missliebiger politischer Inhalte geht, auch noch als gemeinnützig anerkannt wird, ist der eigentliche Skandal. Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit wird hier durch Steuervergünstigungen staatlich gefördert. Das Finanzamt Hamburg-Mitte, das JusProg als gemeinnützig anerkannt hat, wird sich möglicherweise dafür interessieren, dass dieser Verein keineswegs seine satzungsgemäßen Ziele verfolgt. Die Unterdrückung von Meinungen ist jedenfalls kein priviligierter Zweck im Sinne der AO.

Vielleicht sollten auch taz oder Heise ein Vorgehen gegen JusProg in Erwägung ziehen.
Quelle: F!XMBR

Labels: ,

20.5.09

Mithilfe des BKA und des Bundestags die Netzsperren umgehen

Der Blogger Fefe hat wieder einmal etwas kurioses ausgegraben. Wer nach einem alternativen und öffentlichen Domain-Name-Server sucht, um die evtl. bald anstehenden und vom BKA koordinierten DNS-Sperren zu umgehen, muss seinen Blick nicht in die Ferne schweifen lassen.

Denn gleich beim BKA und beim Bundestag wird man fündig. Wenn das kein Stück aus dem Tollhaus ist, das hier gegeben wird.
Quelle: Fefes Blog

Labels: , , ,

18.5.09

Politischer Missbrauch des Missbrauchs

Mario Sixtus bringt die Sperrdiskussion mit dem Titel "Politischer Missbrauch des Missbrauchs" exakt auf den Punkt. Mehr muss und kann zu dem was z.B. die Deutsche Kinderhilfe derzeit von sich gibt, nicht gesagt werden.

Wer sich informieren will, sollte die Website des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur - ich mag den Namen eigentlich nicht - bookmarken. Es ist schwierig, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Diese Initiative versucht es.

Labels: , , , ,

15.5.09

Provider räumt Sperrung von Website nach Aufforderung des Bundesverwaltungsamts ein

In dem hier kürzlich geschilderten Fall, in dem von einer Sperrung einer satirischen Website auf Druck des BMI berichtet wurde, hat sich der Sachverhalt bestätigt. Der Provider hat eingeräumt, die Site auf eine Aufforderung des Bundesverwaltungsamts hin gesperrt zu haben. Der ISP begründet dies mit einem angeblich offensichtlichen Rechtsverstoß.

Um es deutlich zu sagen. Diese Site enthält keinen offensichtlichen Rechtsverstoß, sondern eine zulässige, kritische Meinungsäußerung. Aber ist dem Provider dieser Rechtsirrtum anzulasten?

Die Maßnahme der Bundesverwaltung wirkt wie eine echte (Vor-)Zensur, denn sie verhindert die weitere Verbreitung dieser satirischen Publikation.

Labels:

13.5.09

BMI hat angeblich Kündigung einer Domain mit satirischer Site veranlasst

Das Bundesministerium des Inneren hat angeblich die Kündigung einer Domain veranlasst, über die eine Website - einen Screenshot gibt es noch - abrufbar war, auf der das BMI in satirischer Art und Weise durch den Kakao gezogen worden ist. Manchmal fehlen mir die Worte. Art. 5 GG wird mit Füßen getreten.
Quelle: Fefes Blog

Labels: ,

12.5.09

Deutsche Kinderhilfe lässt sich vor von der Leyens Wahlkampfkarren spannen

Das war mein erster Gedanke, als ich las, dass die Deutsche Kinderhilfe e.V. eine Gegenkampagne zur Onlinepetition gegen Netzsperren gestartet hat und u.a. vor Fußballstadien Unterschriften pro Netzblockaden sammeln möchte.

Die Dinge sind möglicherweise aber komplizierter. Die deutsche Kinderhilfe e.V. gilt nicht als seriös. Man wirft ihr vor, wirtschaftliche Interessen unter dem Deckmantel des Kinderschutzes zu verfolgen. Außerdem soll der Verein, beste Kontakte u.a. zu Ursula von der Leyen unterhalten oder zumindest unerhalten haben. Weht dieser Wind also aus Richtung des Familienministeriums?

Es dürfte nicht schwer sein, auf der Straße oder vor Fußballstadien Unterschriften zu bekommen, wenn man vorgibt, gegen Kinderpornografie zu kämpfen. Da wird so mancher unwissende Bürger bereitwillig unterschreiben. Solche Unterschriftenlisten kämen Frau von der Leyen freilich wie gerufen, nachdem die öffentliche Meinung zu den Netzsperren gerade zugunsten der Sperrkritiker kippt und die Ministerin zunehmend unter Druck gerät.

In der Politik wird mit allen Mitteln gekämpft und sei es auf dem Rücken missbrauchter Kinder. Politik und Geschäft unter dem Deckmantel der guten Tat. Die Kombination könnte stimmig sein.

Labels: , , ,

11.5.09

Netzsperren: Die Medien beginnen zu verstehen

Einige der großen Flagschiffe der deutschen Presselandschaft warten gerade mit äußerst kritischen Kommentaren zu dem Vorhaben, Zugangssperren für kinderpornografische Websites zu errichten, auf. Zwei davon finden sich auch in den Printausgaben wieder. Man hat bei der Süddeutschen, der Frankfurter Rundschau und Zeit Online verstanden, dass sich kritische und ernsthaft besorgte Bürger gegen ein in hohem Maße fragwürdiges Gesetzesvorhaben stemmen.

Vermutlich hatten die federführenden Politiker, die das Thema Kinderpornografie und Kindesmissbrauch zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren, nicht mit soviel Widerstand gerechnet und wohl auch nicht damit, dass immer mehr Menschen, die sich mit den Zusammenhängen und Hintergünden befassen, anfangen zu verstehen.

Dass Bürgerbeteiligung über das Web funktioniert macht Mut. Populisten wie von der Leyen und zu Guttenberg muss es Angst machen.
Update: es wäre sträflich, hier das kleine Flagschiff taz unerwähnt zu lassen, allein schon wegen des Titels "Blogosphäre gegen Guttenzwerg".

Labels: , , ,

8.5.09

Die Uneinsichtigkeit der Ursula von der Leyen

Die Online-Petition gegen Netzsperren wird von immer mehr Menschen unterzeichnet. Dennoch zeigt sich Familienministerin von der Leyen unbeeindruckt. Das Hamburger Abendblatt zitiert sie mit den Worten: "Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann. (...) Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder".

Frau von der Leyen argumentiert emontional, was in Wahlkampfzeiten nicht ungewöhnlich ist, aber sie argumentiert vor allen Dingen falsch.

Die Ministerin will mit ihren Aussagen erneut den Eindruck erwecken, man würde an jeder Ecke des Internet auf Kinderpornografie stoßen und dem könne durch Zugangsblockaden der Provider entgegengetreten werden. Beides ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr das Gegenteil.

Man hat nämlich mit der naheliegenden Möglichkeit zu rechnen, dass das geplante Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Websites die Zahl der Zugriffe auf derartige Inhalte sogar noch erhöhen wird, anstatt sie zu verhindern. Genau diesen Effekt hatten nämlich die ersten in Deutschland praktizierten Sperrungsanordungen im Jahre 2002 zur Folge. Die Bezirksregierung Düsseldorf verpflichtete Provider in NRW dazu, zwei Neonazi-Sites zu sperren, die in Nordamerika gehostet wurden. Dadurch haben die bis dahin in Deutschland wenig bekannten Sites einen deutlichen Bekanntheitsschub erfahren, die Zugriffe sind sprunghaft angestiegen. Einen ähnlichen Effekt wird auch die nunmehr geplante Verwendung von Sperrlisten auslösen. Die Sperrlisten sämtlicher Staaten, die derartige Zugangsblockaden bereits praktizieren, sind im Internet veröffentlicht. Dasselbe wird auch mit der deutschen Sperrliste innerhalb kürzester Zeit passieren.

Dadurch werden Neugierige angelockt und den Pädophilen wird eine "Top-List", die direkt vom BKA erstellt worden ist, als Surfvorlage frei Haus geliefert. Das Risiko in die Fänge des BKA zu geraten, ist aus Sicht der Pädophilen gering. Denn wer im Netz regelmäßig solche Inhalte aufruft, ist nicht so naiv, hierfür den Domain-Name-Server eines großen deutschen Providers zu benutzen, sondern trägt stattdessen in seinen Browser einfach einen alternativen Name-Server ein. Die eigentlichen Täter kann man so weder abhalten noch ermitteln. Stattdessen erzeugt man künstlich zusätzliche Zugriffe, die es ohne Sperrlisten nicht geben würde und fördert die Verbreitung von Kinderpornografie damit sogar noch.

Wenn sich die Bundesregierung ernsthaft mit den Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern befasst hätte, dann wäre ihr auch nicht entgangen, dass die schwedische Polizei mittlerweile ernüchtert feststellen musste, dass die Sperren dort zu keinem erkennbaren Rückgang von Straftaten der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte geführt haben.

Wer die Kinder schützen will, muss sich deshalb gegen das Vorhaben von Netzsperren aussprechen und seinen Blick auf wirkungsvolle Maßnahmen richten. Frau von der Leyen hat sich möglicherweise nur verrannt. Aber das wird sie gerade in Wahlkampfzeiten niemals zugeben. Und aus diesem Grund steht zu befürchten, dass ein sinnloses Gesetz, das nicht dem Schutz der Kinder dient, dafür aber die Gefahr beinhaltet, die Rechte Unbeteiligter zu beeinträchtigen, in Kraft treten kann. Und aus diesem Grund steht mein Name auf der Liste der Mitzeichner der Online-Petition.

Labels: , , ,

2.5.09

Die Sperrliste und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Nach dem Entwurf eines § 8a Abs. 1 TMG führt das BKA eine Liste von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste).

Nach welchen Kriterien und unter welchen Voraussetzungen das BKA Websites auf diese Sperrliste setzt, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Andererseits ist es aber so, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowohl den Gesetzgeber als auch das BKA als ausführende Behörde verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, ob nicht mildere und gleich effiziente Mittel zur Verfügung stehen, um das angestrebte Ziel ebenfalls zu erreichen.

Anstatt kinderpornografische Inhalte nur auszublenden und vor den deutschen Internetnutzern zu verstecken, wäre es sicherlich vorzugswürdig, die inkriminierten Inhalte an ihrer Quelle tatsächlich aus dem Netz zu nehmen. Eine solche Maßnahme wäre im rechtlichen Sinne auch das mildere Mittel gegenüber der Zugangsblockade. Denn Access-Sperren beinhalten u.a. eine erhöhte Gefahr, dass unbeteiligte Dritte pönalisiert und stigmatisiert werden und die Informationsfreiheit der Nutzer beeinträchtigt wird.

Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, müsste also, bevor eine Website auf die Sperrliste gesetzt wird, geprüft und sichergestellt werden, dass es nicht möglich ist, die Inhalte, durch ein Einwirken auf die zuständigen Behörden vor Ort bzw. die Host-Provider aus dem Netz zu bekommen.

Insoweit muss man sich vor Augen führen, dass die überwiegende Mehrzahl derjenigen Websites, die sich auf den skandinavischen Sperrlisten befinden, in Ländern gehostet werden, in denen Kinderpornografie strafbar ist und damit effektiv bekämpft werden kann. Ein ganz erheblicher Teil der Server die von skandinavischen Behörden blockiert werden, befindet sich sogar innerhalb der EU und in Nordamerika.

Die Kinderschutzorganisation CareChild hat demonstriert wie es funktioniert. Sie hat sich 20 Domains/Websites der dänischen Sperrliste vorgenommen und die Provider vor Ort angeschrieben und auf die kinderpornografischen Inhalte hingewiesen. Innerhalb weniger Tage waren 16 dieser 20 Inhaltsangebote vom Netz.

Was ein NGO wie CareChild kann, sollte das Bundeskriminalamt allemal können. Der Gesetzgeber gibt dem BKA dies aber nicht vor und es ist offenbar politisch auch gar nicht gewollt. In einem früheren Entwurf des Kinderporno-Sperrgesetzes war zumindest noch vorgesehen, Inhalte mit Standort innerhalb der EU von der Sperrung auszunehmen, weil davon auszugehen ist, dass hier ein unmittelbares Vorgehen effektiv möglich ist. Aber selbst diese Einschränkung wurde wieder fallengelassen und findet sich im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr.

Wenn das Gesetz in der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, sollte eine der zentralen Fragen lauten:
"Warum sieht der Gesetzesentwurf zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht vor, dass das BKA sicherzustellen hat, dass Maßnahmen zur tatsächlichen Entfernung der Inhalte am Serverstandort erfolglos waren?"

Labels: , , , ,

28.4.09

Zeitungszeugen

Schön zu sehen, dass die Zeitungszeugen wieder an den Münchener Zeitungsständen erhältlich sind, nachdem der Freistaat Bayern durch die Gerichte belehrt werden musste, dass der Nachdruck dieser Schriften weder strafbar noch urheberrechtswidrig ist.

Labels:

24.4.09

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig.

Telemedicus sieht es zudem kritisch, dass im Ergebnis den Providern die Auswahl der konkreten "Sperrmaßnahme" überlasen wird, was deshalb problematisch ist, weil der Gesetzgeber die für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden hat und nicht der Verwaltung überlassen darf. Das ist ein Ausfluss des Grundsatzes vom sog. Vorbehalt des Gesetzes. Selbst wenn man die Regelung insoweit als noch konkret genug betrachten möchte, ist der Umstand, den Providern die Entscheidung über die technische Auswahl zu überlassen, auch deshalb problematisch, weil dann wirklich alle in Betracht kommenden Sperrtechniken rechtmäßig sein müssen. Denn es ist nie auszuschließen, dass sich der einzelne Provider ansonsten gerade für diejenige Sperrtechnik entscheidet, die nicht verfassungskonform ist. Mit dieser Problematik habe ich mich bereits im Jahre 2002 in meinem Aufsatz für die MMR beschäftigt.

Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem ergibt sich daraus, dass die Provider auf eigene Kosten quasi als Hilfssherriff des Staates agieren müssen, ohne für ihren Aufwand nach dem Gesetz entschädigt zu werden.

Kernpunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen.

Durch die Vorschrift des § 8a TMG wird in jedem Fall in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) und der Informationsfreiheit der Bürger (Art. 5 Abs. 1 GG) eingegriffen. Die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe muss bezweifelt werden.

Die Maßnahmen bewegen sich an der Grenze zur Ungeeignetheit und sind jedenfalls wenig effektiv. Gerade im Bereich der Kinderpornografie gibt es zudem andere besser geeignete Mittel der Bekämpfung, da die Kinderpornografie in fast allen zivilsierten Staaten untersagt und strafbar ist. Deshalb kann im Wege der Einschaltung der zuständigen Behörden am Standort des Servers erreicht werden, diese Inhalte tatsächlich vom Netz zu bekommen. In vielen Fällen ist es sogar ausreichend Abuse-Mails an die Provider vor Ort zu verschicken. Access-Sperren könnten somit allenfalls dann rechtmäßig sein, wenn sie sich auf Angebote aus Staaten beschränken, in denen Kinderpornografie nicht verfolgt wird. Tatsächlich ist es aber so, dass ein großer Teil der zu sperrenden Angebote, zumnindest auf den skandinavischen Sperrlisten, sogar aus den USA oder der EU stammen.

Analysen der skandinavischen Sperrlisten haben außerdem gezeigt, dass dort überwiegend Angebote gesperrt werden, die keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Es steht also auch hier zu befürchten, dass durch diese Maßnahme in großem Umfang legale Inhaltsangebote beeinträchtigt werden. Eine Maßnahme die wenig Erfolg verspricht aber gleichzeitig in erheblichem Umfang die Inhalte und damit Rechtspositionen anderer beeinträchtigt, ist nicht verhältnismäßig.

§ 8a TMG-E ist deshalb formell und materiell verfassungswidrig.

Labels: , , , ,

14.4.09

Wikileaks.de auf Druck des BND gesperrt?

Es klingt sehr stark nach Verschwörungstheorie, was man in der letzten Pressemitteilung von Wikileaks vom 13.04.09 zur Sperrung/Kündigung ihrern DE-Domain lesen kann. Andererseits ist immer vieles denkbar. Der Vorgang ist in jedem Fall merkwürdig.

Update: Möglicherweise geht der Verschwörungstheorie jetzt doch die Luft aus. Erstaunlich ist dann aber, dass Wikileaks so laustark getrommelt hat. Mal sehen, was da noch für Geschichten folgen.

Labels: ,

12.4.09

Eine Zensur findet statt: Wikileaks.de gesperrt

Bei der Eingabe von Wikileaks.de wird man derzeit (12.04.09, 10:23) auf eine Informationsseite der DENIC umgeleitet. Diese "Sperrung" an der DENIC unmittelbar beteiligt ist, soll angeblich wegen der Veröffentlichung der australischen Kinderporno-Sperrliste erfolgt sein, wie Heise berichtet.

DENIC oder der Provider über den die Domain registriert ist, werden sich möglicherweise die Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Sperraktion stellen lassen müssen.

Labels: , ,

26.3.09

Zeitungszeugen: Freistaat Bayern unterliegt vor LG München I

Im Streit um die Nachdrucke von NS-Zeitschriften hat der Freistaat Bayern eine Niederlage einstecken müssen. Zumindest Nachdrucke bis zum Jahre 1938 sollen zulässig sein, weil das Urheberrecht insoweit jedenfalls erloschen sei.
Quelle: tagesschau.de

Labels:

13.3.09

Italien: Kommt die behördliche Registrierungspflicht für Blogger?

Die italienische Regierung kontrolliert gerne sämtliche Medien, Silvio Berlusconi hat damit schließlich jahrzehntelange Erfahrung.

Dass es da ein Medium gibt, in dem sich ein Haufen undisplinierter Tagträumer (vulgo: Blogger) austobt und einfach publiziert, was ihnen in den Sinn kommt, passt nicht in Berlusconis Weltbild. Medien die nicht von ihm gesteuert werden, machen den italienischen Regierungschef offenbar nervös.

Folgerichtig gibt es in Italien nun auch Bestrebungen, nicht jedem dahergelaufenen Nerd zu gestatten, ein Blog aufmachen. Vielmehr soll eine vorherige staatliche Registrierung von Bloggern stattfinden. Ist Italien das europäische China?

Einer der bekanntesten italienischen Blogger Beppe Grillo hat einen Aufruf gestaret, in dem er Kollegen bittet, eine Mail an ihn zu schicken, mit einem Foto in dem der Abesender ein Schild mit der Aufschrift "FREE BLOGGER" hochhält.
Quelle: boingboing

Labels:

12.3.09

Zensur: Freistaat Bayern droht gerichtliche Niederlage im Streit um "Zeitungszeugen"

Der Freistaat Bayern hat im Januar die Zeitschrift "Zeitungszeugen", der Nachdrucke von Propaganda-Blättern aus der NS-Zeit beilagen, beschlagnahmen lassen.

Der Freistaat Bayern stützt sich hierbei auf das ihm angeblich zustehende Urheberrecht an NS-Veröffentlichungen.

Diese Einschätzung scheint die Urheberrechtskammer des Landgerichts München I nicht zu teilen, wie die Süddeutsche berichtet.

Das Gericht sieht es offenbar nicht als nachgewiesen an, dass der Freistaat Bayern die Urheberrechte überhaupt erworben hat.

Das Urteil, das am 25.03.09 verkündet werden soll, könnte wegweisend auch für die Frage weiterer Wiederveröffentlichungen von NS-Publikationen sein.

Labels:

6.3.09

Internetzensur in Thailand

Wie die BBC berichtet, ist in Thailand die Herausgeberin einer führenden politischen Website verhaftet worden, weil sie angeblich die nationale Sicherheit gefährdet hat. Es soll um kritische Äußerungen zur thailändischen Monarchie gehen.
Quelle: BBC-News

Labels:

29.1.09

Werbung mit Zensur

Der Freistaat Bayern hält die Bürger bekanntlich nach wie vor für unmündig und beschlagnahmt gerade die Zeitschrift "Zeitungszeugen" wegen einer Wiederveröffentlichung des beigelegten NS-Propagandablattes "Völkischer Beobachter". Davon war hier schon die Rede.

Der britische Verleger Peter McGee nutzt diesen Umstand nunmehr dazu, auf dem Titel der nächsten Ausgabe in roten Lettern das Wort "zensiert" anzubringen. Warum auch nicht. Die Beschlagnahme und die jetzt notwendige juristische Auseinandersetzung dürfte den Verleger einiges Geld kosten.
Quelle: sueddeutsche.de

Labels:

26.1.09

"Tanz der Teufel"

Marc Felix Serrao stellt in der Süddeutschen Zeitung vom 26.01.09 unter dem Titel "Tanz der Teufel" die Frage, ob der Staat seine Bürger weiterhin vor NS-Dokumenten schützen muss.

Hintergrund ist die Print-Veröffentlichung "Zeitungszeugen", der Nachdrucke von Propaganda-Blättern aus der NS-Zeit beiliegen, u.a. der "Völkische Beobachter", allerdings in einer kritischen Ausgabe, die von Historikern kommentiert worden ist.

Die bayerische Staatsregierung hat die Zeitschriften beschlagnahmen lassen. Gegen den Herausgeber wurde von der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz eingeleitet.

Der Freistaat Bayern reklamiert das Urheberrecht für verschiedenste NS-Veröffentlichungen, darunter auch "Mein Kampf", für sich und verhindert so Neuauflagen.

Insoweitmuss man in der Tat die Frage stellen, ob der Missbrauch des Urheberrechts durch eine Landesregierung notwendig ist, um die Bürger weiterhin von der Lektüre von NS-Propaganda abzuhalten. Damit wird vor allem den historisch interessierten Menschen, die sich mit der NS-Ideologie auseinandersetzen wollen, der Zugang zu Detailinformationen verwehrt.

Der Autor Marc Felix Serrao legt in seinem Beitrag in sehr überzeugender Weise dar, warum diese massive Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit mehr als 60 Jahre nach dem Ende des 3. Reichs keine Rechtfertigung mehr besitzt.

Labels:

frisch gebloggt Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de blogoscoop

kostenloser Counter

Technorati Profile