17.2.10

Bundespräsident unterzeichnet Zugangserschwerungsgesetz nun doch

Bundespräsident Horst Köhler hat das Zugangserschwerungsgesetz doch noch ausgefertigt, weshalb das umstrittene Gesetz nunmehr in Kraft treten wird.

Nachdem die Bundesregierung das Gesetz aber nicht anwenden möchte,muss sie, wenn sie nicht den nächsten Verfassungsbruch begehen will, nunmehr ein Aufhebungsgesetz auf den Weg bringen, um dadurch das Zugangserscherungsgesetz auf dem regulären gesetzgeberischen Weg wieder zu beseitigen.

Update:
Es gibt bereits verschiedene Gesetzesinitiativen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, u.a. der Grünen, der Linken und wie man hört, will auch die SPD noch einen Antrag einbringen. Die erste Lesung soll am 25.02.10 im Bundestag stattfinden. Ob einer dieser Anträge allerdings die Zustimmung der Koalitionsfraktionen finden wird, darf bezweifelt werden. Denn wer das politische Spiel kennt, der weiß, dass nur ganz ungern einem Antrag des politischen Gegners zugestimmt wird.

Inhaltlich bietet der Antrag der Grünen die einfache und saubere Lösung, nämlich die vollständige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Diesen oder einen inhaltsgleichen Antrag müsste die FDP, wenn sie auf ihrer Linie bleibt, ebenfalls unterstützen. Der weitergehende Antrag der Linken dürfte kaum mehrheitsfähig sein und ist zudem mit Blick auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich der Gefahrenabwehr ebenso problematisch, wie es das Zugangserschwerungsgesetz war.

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29.1.10

AK Zensur fordert: Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch!

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich an der Anhörung zu einer Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) in der Mainzer Staatskanzlei beteiligt. Der Arbeitskreis fordert, der Entwurf des JMStV müsse komplett vom Tisch.

Das allein würde freilich das Anliegen des AK kaum voran bringen, denn ein beträchtlicher Teil desssen, was jetzt kritisiert wird, ist schon seit Jahren Gesetz. "Sendezeitbeschränkungen" für Websites und auch Sperrungsanordnungen gegen Access-Provider sind aufgrund der Verweisung in § 20 Abs. 4 JMStV bereits nach geltendem Recht möglich.

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26.1.10

Update: Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de"

Der Staatsanwaltschaft Dresden ist offenbar bewusst, dass sie keine ausreichenden Befugnisse hatte, um die Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de" anzuordnen, weshalb sie ihre Verfügung in einem Fernsehinterview jetzt als bloße Bitte gegenüber dem LKA darstellt. Diese Aussage der Staatsanwaltschaft kann man angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Verfügung handelt, die ausdrücklich und im Wortlaut eine Anordnung gegenüber dem LKA enthält, allenfalls als unfreiwillig komisch betrachten.
(via Beck-Blog)

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25.1.10

Zensur über den Umweg des Jugendschutzes?

Ein neuer Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezieht die Access-Provider nunmehr ausdrücklich in den Kreis derjenigen mit ein, die von den Behörden zu Jugendschutzmaßnahmen im Sinne des Staatsvertrags verpflichtet werden können. Zum Portfolio der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen gehören Sperrungsverfügungen gegen Provider, ebenso wie "Sendezeitbeschränkungen" für Internetangebote und die "Kennzeichnung" jugendgefährdender Angebote.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat jetzt ausführlich und ablehnend zu diesen geplanten und zum Teil schon geltenden Maßnahmen Stellung bezogen. Der Provider 1&1 hat in sehr drastischen Worten vom Ende der freien Kommunikation im Internet gesprochen.

Auch wenn man das für übertrieben halten mag, sind viele Landespolitiker offenbar nicht in der Lage zu erkennen, welche Auswirkungen derartige "Jugendschutzmaßnahmen" auf das Netz tatsächlich haben. Und genau das muss ihnen zügig vor Augen geführt werden.

Gerade die sich deutlich verstärkende Tendenz, technische Dienstleister als Hilfsorgane zur Kontrolle von Inhalten heranzuziehen, geht zwangsläufig mit einem massiven Eingriff in technische Normen und einer Manipulation technischer Standards einher. Dieses Konzept des Sperrens und Filterns unterscheidet sich sachlich sehr wenig von dem der Chinesen. Man muss das so deutlich sagen. Und natürlich geht es nur um einen guten und legitimen Zweck. Aber das ist in China ja auch nicht anders.

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24.1.10

LKA Sachsen verlangt Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de"

Das LKA Sachsen hat den, nach eigenen Worten, "technischen Provider" der Domain "dresden-nazifrei.de" im Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Domain zu sperren. Bei United Domains handelt es sich aber keineswegs um den Host-Provider, sondern um den bei Denic als Tech-C eingetragenen Domain-Dienstleister.

Auf der besagten Website hatte ein Aktionsbündnis bis vor kurzem einen Aufruf zu zivilem Ungehorsam und zur Blockade eines Naziaufmarschs veröffentlicht. Der Aufruf wird u.a. von mehreren Bundestagsabgeordneten und den Musikern Bela B (Ärzte) und Konstantin Wecker unterstützt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht in dem Aufruf eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und hat eine Verfügung erlassen, die dem LKA aufgibt, die Provider der Internetseite auf die Strafbarkeit des Aufrufs hinzuweisen und die Provider unter Hinweis darauf, dass sie sich wegen Beihilfe strafbar machen können, zur Sperrung bzw. Entfernung aufzufordern.

Bereits die Verfügung der Staatsanwaltschaft ist rechtswidrig. Die Sperrung von Websites oder Domains dient nicht der Ermittlung bereits begangener Straftaten, sondern der Verhinderung von (weiteren) Straftaten und stellt damit eine Maßnahme der Gefahrenabwehr dar und fällt damit gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mit dieser Verfügung also ihre Kompetenzen überschritten.

Im Bereich der Gefahrenabwehr, für die die Polizei- und Sicherheitsbehörden zuständig sind, existiert eine abgestufte Störerverantwortlichkeit. Das heißt, dass der Handlungsstörer (Betreiber der Website) vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, sofern er greifbar ist und seine Inanspruchnahme keine besonderen Schwierigkeiten verursacht. Nachdem aber sowohl die Initiatoren als auch der Domaininhaber bekannt sind, ist eine Inanspruchnahme eines Tech-C gänzlich unverhältnismäßig. Noch vor dem Nichtstörer Tech-C wäre übrigens auch der Hoster als Zustandstörer in Anspruch zu nehmen.

Nichts anderes lässt sich auch aus der Vorschrift des § 10 TMG entnehmen, deren Sinn und Zweck man gerne auf den Kopf stellt, indem man versucht, aus ihr Handlungspflichten von Providern abzuleitet. Vorliegend scheitert eine Anwendung von § 10 TMG bereits daran, dass der Tech-C keine fremden Informationen für einen Nutzer speichert, mithin kein Host-Proivder ist. Die Vorschrift begründet aber auch keine Haftung, sondern kann nur dazu führen, dass eine gesetzliche Haftungsprivilegierung wieder entfällt.

Die Vorstellung, ein Tech-C einer Domain könne sich wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er die technische Verwaltung einer Domain inne hat, unter der wiederum eine Website aufgerufen werden kann, die strafbare Inhalte enthält, drängt sich ebenfalls nicht unbedingt auf. Die technische Dienstleistung eines Domain-Service-Anbieters stellt für sich genommen noch keine geeignete Beihilfehandlung dar.

Ob der Aufruf selbst strafbar ist, darf man bezweifeln. Der insoweit einschlägige Straftatbestand ist § 21 Versammlungsgesetz, der es verbietet, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln. Hierzu müssen aber Gewalttätigkeiten vorgenommen, angedroht oder zumindest eine grobe Störungen verursacht werden. In diesem Kontext ist aber stets auf die Grundrechte der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit besonders zu achten. Zur Gewalt hat das Bündnis aber nicht aufgerufen, sondern explizit die Gewaltfreiheit betont. Die gewaltfreie Störung oder Bloackade einer Versammlung ist aber nicht per se strafbar, wie man seit der Sitzblockaden-Entscheidung des BVerfG weiß.

Update:
Die fundierte rechtliche Einschätzung von Telemedicus sollte man gelesen haben.

Update vom 25.01.10:
Und auch Prof. Henning Ernst Müller, Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Regensburg, hält die Maßnahme von LKA und Staatsanwaltschaft, in einer Anmerkung im Beck-Blog, nicht für rechtmäßig.

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13.1.10

Provider sollen stärker in den Jugendschutz eingebunden werden

Gestern habe ich über einen aktuellen Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) berichtet, der die Idee von Sendezeitbegrenzungen für Internet-Angebote aufgreift und weiter ausweitet. Die Regelung ist im Grundsatz allerdings bereits in der geltenden Fassung des JMStV enthalten, aber nie umgesetzt worden. Tatsächlich neu ist u.a. die genaue Definition unterschiedlicher Altersstufen. Ebenfalls neu und gänzlich unklar ist aus meiner Sicht die geplante Regelung in § 5 Abs. 2 S. 3 JMStV, die lautet:
Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen.
Diese Regelung ist ersichtlich auf Access-Provider und Hoster zugeschnitten. Der genaue Regelungsgehalt erschließt sich allerdings nicht, was primär an den handwerklichen Mängeln der Gesetzesformulierung liegt. "Angebote, die den Zugang zu Inhalten vermitteln", gibt es nämlich nicht. Die Formulierung ist perplex, denn die technische Dienstleistung der Zugangsvermittlung stellt kein (Inhalts-)Angebot dar. Es hat allerdings ganz den Anschein, als wolle man damit Zugangs- und Host-Provider in die Verpflichtung zur Kennzeichnung jugendgefährdender Inhalte im Internet unmittelbar einbinden.

Den Grundstein für eine derartig verquere Vermischung von Technik und Inhalt, wie man sie in § 5 Abs. 2 S. 3 des Entwurfs wiederfindet, hat der deutsche Gesetzgeber bereits in den 90'er Jahren gelegt, zu Zeiten des Teledienstegesetzes und Mediendienstestaatsvertrags. Denn der Zugangsprovider wird seit dieser Zeit als Diensteanbieter betrachtet und damit auch wie ein Inhaltsanbieter behandelt. Anbieter im Sinne von TMG und JMStV sind nämlich auch diejenigen, die den Zugang zur Nutzung von Telemedien vermitteln, also die Access-Provider. Damit hat man den Provider und den Content-Anbieter mittels einer gesetzlichen Fiktion gleichgestellt.

Wernn man heute über Netzneutralität diskutiert, sollte man sich vor Augen führen, dass die Gesetzgebung von Bund und Ländern diese grundsätzliche Weichenstellung, die der Vorstellung von Netzneutralität zuwider läuft, bereits vor mehr als 10 Jahren getroffen hat. Der TK-Dienstleister Zugangsprovider, der eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, wird als Diensteanbieter qualifiziert und damit einem Content-Anbieter gleichgestellt. Was die Sache schließlich gänzlich absurd macht, ist der Umstand, dass der Gesetzgeber gleichzeitig in § 1 TMG und in § 2 Abs. 2 JMStV zum Ausdruck bringt, dass die Gesetze nicht für Telekommunikationsdienste gelten sollen. Auf diesen Wertungswiderspruch habe ich in der rechtswissenschaftlichen Diskussion immer wieder hingewiesen, u.a. in beiden Auflagen von "Haftung für Informationen im Internet". Die meisten Fachautoren haben die Einbeziehung des Access-Providers in den Kreis der Diensteanbieter nach TMG (und JMStV) allerdings verteidigt, u.a. mit dem Argument, dass dem Provider ansonsten die Haftungsprivilegierung des TMG nicht zugute kommen würde. Was man dabei übersehen hat, ist, dass damit die eigentlich klar zu ziehende Grenze zwischen Technik und Inhalt verwischt wird und man sich gleichzeitig von der Netzneutralität verabschiedet hat. Es ging hierbei nicht um die Haftungsprivilegierungen, sondern darum, über einen technischen Dienstleister auf die Inhalte Einfluss nehmen zu können. Und hierfür war es erforderlich, den Internet-Service-Provider qua Gesetz wie einen Inhaltsanbieter zu behandeln.

Daneben schlummert auch in der bereits geltenden Fassung des JMStV die Möglichkeit, Zugangsprovider zur Sperrung von Websites zu verpflichten, Zensursula aus Gründen des Jugendschutzes sozusagen.

Bereits der Mediendienstestaatsvertrag sah die Möglichkeit vor, sog. Sperrungsanordnungen gegen Zugangsprovider zu erlassen, wovon die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahre 2002 auch Gebrauch gemacht hat. Die Regelung zu den Sperrungsverfügungen existiert immer noch, sie findet sich jetzt in § 59 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags. Diese Regelung gilt auch im Bereich des Jugendschutzes. § 20 Abs. 4 JMStV besagt nämlich, dass die zuständige Landesmedienanstalt für Anbieter von Telemedien entsprechend § 59 Abs.2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrages die jeweiligen Entscheidungen treffen kann, zu denen eben auch Sperrungsverfügungen gegen Provider zählen.

Update:
Wie ich gerade gehört habe, sehen die Provider die wesentliche Änderung zu ihren Lasten darin, dass jetzt in § 3 Nr. 2 JMStV die Zugangsvermittler ausdrücklich als Anbieter definiert werden, weshalb man befürchtet, dass sämtliche Anforderungen des Jugendschutzes, die der Staatsvertrag aufstellt, die Access-Provider direkt treffen könnte.

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25.10.09

AK Zensur: Abschaffen statt Aufschieben

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen Stellung genommen und fordert mit Blick auf das Zugangserschwerungsgesetz: Abschaffen statt Aufschieben.

Die von der Koalition beschlossene Nichtanwendung des Sperrgesetzes bedarf in jedem Fall einer sauberen rechtsstaatlichen Lösung. Und die kann nur darin bestehen, ein Änderungsgesetz in den Bundestag einzubringen. Das bietet dann aber die Chance, das Gesetz insgesamt zu überdenken.

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8.10.09

Netzsperren: Verwaltungsgericht verlangt eidesstattliche Versicherung des BKA

In einem Eilverfahren, das sich offenbar gegen die Weitergabe von "Sperrlisten" durch das BKA an den Provider Arcor richtet, hat das angerufene Verwaltungsgericht Wiesbaden dem BKA aufgegeben, eine eidesstattliche Versicherung des BKA-Präsidenten und des zuständigen Referatsleiters vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der zwischen dem BKA und Arcor geschlossene Sperrvertrag noch nicht umgesetzt ist und bisher auch keine Sperrlisten an Arcor übermittelt worden sind. Es hatte immer wieder Gerüchte und Hinweise darauf gegeben, dass Arcor mit der Umsetzung der Access-Sperren bereits begonnen hätte.

Das Gericht geht ganz offenbar - und dies ist nicht überraschend - davon aus, dass die zwischen dem BKA und einigen Providern geschlossenen Sperrverträge nichtig sind und keine rechtliche Grundlage für Netzsperren vor Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes bieten.

Wenn das BKA jetzt an Eides Statt (und zwar durch den Präsidenten und den Referatsleiter) versichert, dass es bislang noch keine Sperrlisten an Arcor weitergegegeben hat, dann wird der Antrag zurückgewiesen.

Sollte das BKA diese Versicherungen aber dem Gericht nicht vorlegen, spricht der Inhalt des Hinweises stark dafür, dass dann erlassen wird. Denn diese Verträge sind nichtig und davon gehen die Verwaltungsrichter augenscheinlich auch aus.

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28.7.09

Die Grünen wollen Opa das Sperrgesetz erklären

Die Grünen wollen auf ihrer Website einfache Vergleiche aus der Alltagswelt sammeln, um auch dem Opa erklären zu können, warum das sog. Zugangserschwerungsgesetz problematisch und gefährlich ist.

Weil mir das erste Alltagsbeispiel der Grünen aber nicht so gut gefällt, hierzu ein eigener Vorschlag.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Täter, der in seinem Haus, zu dem fünf Straßen führen, kinderpornografisches Material vertreibt. Was das Zugangserschwerungsgesetz jetzt macht, ist es, eine dieser fünf Straßen zu sperren. Das ist natürlich nutzlos, weil das Haus des Täters über die anderen vier Straßen weiterhin problemlos für jedermann zu erreichen ist. Effektiver wäre es deshalb, wenn die Polizei zum Täter fahren und in festnehmen würde, oder wenn man ihn nicht antrifft, zumindest das kinderpornografische Material im Haus zu beschlagnahmen. Anstatt sich auf solche effektiven Maßnahmen zu konzentrieren, sperrt man nur eine einzelne Straße.

Jetzt ist es allerdings auch noch so, dass die Sperrung der Straße andere Eigentümer behindert, deren Häuser an der gesperrten Straße liegen und die jetzt nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu erreichen sind.

Eine nutzlose Maßnahme beeinträchtigt also die Rechte unbeteiligter Dritter. Das wird niemand, der die Zusammenhänge verstanden hat, als vernünftig ansehen.

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9.7.09

Europa: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

So lautet der Titel eines Papiers der EU-Kommission vom 10.06.09. Unter dem Deckmantel von Freiheit und Recht finden sich dort eine ganze Menge fragwürdiger Thesen u.a. zum Thema Cybercrime.

Interessant ist auch, dass man nun wohl auch auf europäischer Ebene die Bloackade von Websites durch Zugangsprovider vorantreiben will.

In dem Papier heißt es hierzu:
"Im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet ist eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft unerlässlich, um unter Beachtung der geeigneten Verfahren Websites mit kinderpornographischen Inhalten ausfindig machen und schließen oder blockieren zu können. Europol dürfte hier eine führende Rolle spielen, indem es eine Plattform für die Online-Meldung von Kinderporno-Websites entwickelt, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichert. Ergänzend dazu werden im Rahmen des Programms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets (?Safer Internet?) 2009-2013 einschlägige Maßnahmen unterstützt."

Einschlägige Maßnahmen. Alles klar.

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8.7.09

Zensursula als Hausarbeit

So schnell kann es gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz - noch nicht einmal in Kraft - beschäftigt die Jura-Studenten schon im Rahmen einer Hausarbeit im Staatsrecht am Lehrstuhl Degenhart in Leipzig.

Die Aufgabenstellung ist nett formuliert:
"Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe einesaufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um "auch mal an die Kinder zu denken" beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein (...) Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde des S."

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6.7.09

FAZ zu Netzsperren: Die Internetgemeinde ist keinem Argument zugänglich

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 05.07.09 (Nr. 27, S. 3) arbeitet sich ein gewisser Markus Wehner an der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz ab.

Im letzten Absatz des leider nicht online erhältlichen Beitrags, fasst der Autor seine Haltung wie folgt zusammen:

"Was auffällt, ist die Schlagseite der Debatte. Weder Kinderschutzvereine noch Wissenschaftler, noch Rechtsphilosophen sind zu hören. Die Parteien haben das Thema zu den Akten gelegt. Kritiker in der SPD, wie Böhning, versuchen, mit der Initiative "Piraten in der SPD" ein Abwandern der Internetgeneration zu verhindern. Dominiert wird die Debatte von den Wortführern der "Szene", die Argumenten nicht zugänglich ist. Dialog ist nicht gefragt. "Sie sitzen im Baumhaus", sagt ein Abgeordneter. "Da darf kein Erwachsener hoch."

Wenn man das liest, fragt man sich als jemand, der sich mit dem Thema seit Jahren beschäftigt, welche Debatte dieser Journalist eigentlich verfolgt hat.

Es hat, entgegen der Annahme von Herrn Wehner, unter (erwachsenen) Rechtswissenschaftlern, Juristen und Technikern eine sehr intensive Diskussion zu dieser Frage gegeben, die keineswegs beendet ist. Die überwiegende Mehrheit der juristischen und technischen Experten steht dem Gesetz kritisch bis ablehnend gegenüber. Lediglich beispielhaft möchte ich dazu auf die Stellungnahmen der Sachverständigen Bäcker, Sieber und Frey im Rahmen der Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages und auf das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verweisen. Es ist Herrn Wehner offenbar entgangen, dass sich der Bundestag über den Rat der überwiegenden Mehrzahl der Sachverständigen hinweggesetzt und ein Gesetz verabschiedet hat, das die Experten mehrheitlich als verfassungswidrig einstufen. Möglicherweise passt diese Tatsache aber einfach auch nicht in das journalistische Konzept des Herrn Wehner.

Die Parteien haben das Thema ebenfalls noch nicht zu den Akten gelegt. Speziell in der SPD wird vielmehr weiterhin diskutiert. So hat z.B. der im Artikel zitierte Verhandlungsführer der SPD-Fraktion Dörmann Interessierte für den 23.07.09 zu einer Diskussion der Pro- und Contra-Argumente eingeladen.

Und was die Dialogfähigkeit der Netzgemeinde angeht, muss der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen werden, dass das Gespräch mit der Politik bis zu dem Zeitpunkt gesucht worden ist, zu dem feststand, dass die Regierungsfraktionen sich auf eine Zustimmung zum Gesetzesentwurf verständigt hatten.

Man könnte den Artikel von Markus Wehner als tendenziös und sachlich falsch bezeichnen. Möglicherweise ist aber auch nur sein Standort unterhalb des Stammtisches schlecht gewählt. Von einem derart ungünstigen Blickwinkel aus, kann man schnell dem Glauben verfallen, ein Baumhaus sehen zu können. Vielleicht ist es aber auch nur Qualitätsjournalismus á la FAZ 2009.

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18.6.09

Netzsperren: Warum kommt der Brief von Schäfer-Gümbel so spät?

Torsten Schäfer-Gümbel und damit immerhin ein Landesvorsitzender der SPD hat sich heute in einem Brief an Franz Müntefering und Peter Struck offen gegen das Zugangserschwerungsgesetz ausgesprochen und fordert die SPD-Fraktion auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Aber warum kommt die Initiative von TSG erst am Tag der Abstimmung im Bundestag und nachdem sowohl Parteivorstand als auch die Fraktion der SPD die Zustimmung bereits beschlossen haben? Ein weiterer Fall von Polit-Heuchelei oder doch der ernsthafte Versuch, noch etwas umzubiegen? Bei einem Politprofi muss man fast ersteres vermuten. Aber als einer der wenigen in der SPD scheint er zumindest begriffen zu haben, dass es sich auch um eine politisch-taktische Fehlentscheidung handelt.

Die SPD begeht gerade Selbstmord auf Raten. Denn Ihre Haltung ist doppelt falsch. Sie ist sachlich unvernünftig und wird entgegen der Annahme von Parteispitze und Fraktion spürbar Wählerstimmen kosten.

Die Argumentationsfülle gegen das Gesetzesvorhaben nimmt derweil immer weiter zu und ist förmlich erdrückend.

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17.6.09

Streit im Innenausschuss über Sperrgesetz?

MdB Josef Winkler berichtet via Twitter von einer scharfen Debatte im Innenausschuss wegen des Zugangserschwerungsgesetzes.

Diskutiert wird dort ein offenbar sehr interessanter formeller Aspekt. Da es sich um ein formal komplett neues Gesetzesvorhaben handelt, meinen offenbar manche, man müsste im Bundestag erneut mit einer 1. Lesung starten und könnte deshalb nicht beabsichtigt, das Gesetz morgen beschließen.

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Telemedicus zum Zugangserschwerungsgesetz

Bei Telemedicus findet sich eine erste juristische Einschätzung zu dem neuen Entwurf eines Gesetzes zur Erschwerung des Zugang szu kinderpornografischen Inhalten, der morgen im Bundestag verabschiedet werden soll.

Zu Recht weist die Autorin Christiane Müller darauf hin, dass ein deutlicher oder gar zwingender Vorrang von Löschungsmaßnahmen nicht statuiert wird. Was uns hier als Errungenschaft unter dem Etikett des Subsidiaritätsprinzips verkauft wird, folgt vielmehr ohnehin aus den Grundsätzen der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung und aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Insgesamt teile ich die Einschätzung, dass die Änderungen die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingeführt worden sind, keine substantielle Verbesserung gebracht haben und nicht geeignet sind, die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu beseitigen.

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16.6.09

Datenschutzbeauftragter will die Sperrliste nicht kontrollieren

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundestag geschrieben, dass er das im sog. Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene Gremium zur Kontrolle der Sperrliste nicht bei seiner Behörde angesiedelt haben möchte. Und Schaar beklagt sich auch darüber, dass er davon erst über die Medien erfahren habe.

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Details des Kompromisses zum Kinderporno-Sperrgesetz

Die große Koalition hat sich nun offenbar doch dazu entschlossen, das Gesetz zur Blockade kinderpornografischer Inhalte noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen. Die SPD hat, trotz vieler Worte, nur einige Korrekturen durchsetzen können.

Es soll nunmehr ein Spezialgesetz geben, das sog. Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG)).

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eines § 8a TMG soll die Aufnahme in die Sperrliste davon abhängig gemacht werden, dass zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Das wird für das BKA im Einzelfall allerdings schwer zu beurteilen sein.

Für Angebote innerhalb der EU wird auf das Konsultationsverfahren des § 3 Abs. 5 S. 2 TMG verwiesen. Diese Vorschrift verweist wiederum auf Art. 3 Abs. 4 und 5 der E-Commerce-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich freilich keine besondere Errungenschaft. Vielmehr wird dieser Mechanismus von der Richtlinie ohnehin verlangt. Deutschland hat also bereits nach der E-Commerce-Richtlinie die Pflicht, vor dem Ergreifen der betreffenden (Sperr-)Maßnahmen den anderen betroffenen Mitgliedsstaat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen und abzuwarten, ob dem Folge geleistet wird. Außerdem muss die Kommission unterrichtet werden.

Schließlich regelt das ZugErschwG, dass die anfallenden Verkehrsdaten (IP-Adressen) nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen.

Außerdem soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein Expertengremium gebildet werden, das mindestens quartalsweise die Sperrliste stichprobenartig darauf prüft, ob die aufgenommenen Sites tatsächlich kinderpornografischer Natur sind.

Das neue Spezialgesetz bringt in rechtsstaatlicher Hinsicht sicherlich ein paar Verbesserungen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken werden dadurch aber nicht ausgeräumt. Das Gesetzesvorhaben bleibt nach meiner Einschätzung formell und auch materiell verfassungswidrig.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat konsequenterweise alle weiteren Gespräche mit SPD-Politikern abgesagt und findet in seiner heutigen Pressemitteilung deutliche Worte.

Update: Schön ist auch der Stopp-SPD-Button bei Spreeblick. Die SPD wird vermutlich in den nächsten Tagen den Unmut der Community zu spüren bekommen. Wenn sich da einige Genossen nicht erneut verspekuliert haben. Denn das könnte für die Partei medial noch unerwünschter sein, als die Berichterstattung der Bild.

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15.6.09

Kriminalitätsstatistik widerlegt Gesetzesbegründung zum Kinderporno-Sperrgesetz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet den gesetzgeberischen Handlungsbedarf so:

"Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11 357 Fälle; Steigerung um 55 Prozent gegenüber 2006: 7 318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111 Prozent festzustellen (von 2 936 auf 6 206 Fälle)"

In der gerade veröffentlichten PKS 2008 heißt es hierzu:

"Für den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) ist, nachdem 2007 eine geringe Steigerung zu verzeichnen war, 2008 der niedrigste Wert (minus 5,6 auf 12.052 Fälle)seit 1993 zu verzeichnen. In diesem Deliktsbereich muss nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. (...) Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um minus 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fallzahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück. Der Anstieg der Fallzahlen bei der Verbreitung pornographischer Schriften ist auf die verstärkten Bemühungen der Polizei und anderer Akteure zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Bereich zurückzuführen"

Es wird nun zumindest eingeräumt, dass der starke Anstieg der polizeilichen Verdachtsfälle(denn mehr besagt die deutsche Kriminalitätssatistik nicht) im Jahr 2007 auf verstärkte polizeiliche Bemühungen zurückzuführen ist. Interessant ist auch, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern weiter zurückgeht und den niedrigsten Wert seit 1993 erreicht hat.

Die Verbreitung kinderpornografischer Schriften durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln ist sogar um 64,6 Prozent zurückgegangen.

Dieses Zahlenmaterial ist somit zur Begründung der Notwendigkeit von Access-Sperren nicht wirklich geeignet, sondern belegt, dass die Ausführungen in der Gesetzesbegründung schlicht falsch sind.

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28.5.09

Netzsperren: SPD-Fraktion will Gesetzesentwurf überarbeiten

Als Folge der gestrigen Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags will die SPD-Fraktion den Gesetzesentwurf erheblich überarbeiten.

Damit dürfte wohl klar sein, dass der bisherige Entwurf keine Mehrheit finden wird. Ein großer Erfolg der Sperrgegner und der Online-Petition, die nunmehr die 100.000-er Marke überschritten hat. Dennoch gilt: Weiter zeichnen!

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27.5.09

Expertenanhörung im Bundestag zum Kinderporno-Sperrgesetz

Heute findet im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die Expertenanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen statt.

Auf dem Server des Bundestages findet man hierzu mittlerweile eine Reihe weiterer schriftlicher Stellungnahmen der Sachverständigen. Sieber wird gravierende verfassungsrechtliche Bedenken vorbringen und der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar empfiehlt die ersatzlose Streichung von § 8a Abs. 5 S. 2 TMG, in dem es um die Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden geht.

Bäcker, der einzige Staatsrechtler in dieser Runde hält das Gesetz für formell und materiell verfassungswidrig, eine Einschätzung, die ich hier schon mehrfach zum Ausdruck gebracht habe.

Zunächst fehlt es dem Bund an der Gesetzgebungskompetenz, so Bäcker. Er hält ein solches "Sperrgesetz" zwar nicht für grundsätzlich unvereinbar mit dem Grundgesetz, sieht aber beim konkreten Vorhaben erheblich Defizite. Bäcker macht deutlich, dass die Sperre von Inhalten, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aus angeboten werden, nur übergangsweise vorgesehen
werden kann, bis diese Inhalte entfernt worden sind. Kommunikationsbeiträge, die auf kinderpornografische Angebote verweisen, dürfen seines Erachtens auch nur dann gesperrt werden, wenn eine Sperre dieser kinderpornografischen Angebote selbst nicht möglich ist oder zur Ge-
fahrenabwehr nicht ausreicht. Schließlich betont Bäcker, dass sichergestellt werden muss, dass eine Sperre keine technisch bedingten Nebenfolgen erzeugt, durch die unbeteiligte Dritte übermäßig beeinträchtigt werden. Insbesondere muss verhindert werden, dass die Sperre sich auf legale Kommunikationsangebote erstreckt.

Es gibt freilich auch Sperrbefürworter unter den Sachverständigen. Dies sind gerade die von der Union benannten Sachverständigen, u.a. der BGH-Richter Graf, der sich m.E. mit den wesentlichen juristischen Sachargumenten erst gar nicht auseinandersetzt.

Ich bin gespannt auf die Anhörung, weil jetzt zumindest ein erheblicher Teil der sachlichen Argumente im Parlament angekommen ist.

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25.5.09

Stellungnahmen der Fachleute zum Kinderporno-Sperrgesetz

Am Mittwoch den 27.05.09 findet im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Bundestag eine Expertenanhörung statt. Einige der schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute sind bereits über den Server des Bundestags abrufbar.

Die Stellungnahme des von der SPD als Sachverständigen benannten Rechtsanwalts Dr. Frey erachtet das Gesetzesvorhaben als verfassungswidrig. Frey bemängelt u.a. die fehlende Normklarheit und Bestimmheit, er zweifelt an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesvorhabens.

Frey benennt eine Reihe weiterer Schwächen des Gesetzesentwurfs, nämlich u.a. die fehlende verfahrensrechtliche Absicherung der erstellten Sperrliste, die Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer ohne verfahrensrechtliche
Absicherung, die Verwendung personenbezogener Daten der Internetnutzer zur Strafverfolgung ohne Festlegung zielgenauer Sperrkriterien, die fehlenden Vorkehrungen zum Schutz rechtmäßiger Angebote und fehlende Regeln zur Kostenerstattung für Access-Provider.

Auch diese Aspekte stellen nach der Meinung von Frey die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne in Frage.

Nachdem sich schon in den letzten Tagen die Anzeichen dafür verdichteten, dass die SPD-Fraktion dem Vorhaben doch ablehnend gegenüber stehen könnte, liefert die Stellungnahme von Frey die juristischen Argumente dazu.

Es sieht demnach ganz so aus, als würde das Gesetz in seiner jetzigen Form keine Mehrheit finden. Ein überarbeiterer Entwurf wird aber das Gesetzegbungsverfahren kaum mehr vor der Sommerpause und damit den Wahlen durchlaufen können.

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18.5.09

Politischer Missbrauch des Missbrauchs

Mario Sixtus bringt die Sperrdiskussion mit dem Titel "Politischer Missbrauch des Missbrauchs" exakt auf den Punkt. Mehr muss und kann zu dem was z.B. die Deutsche Kinderhilfe derzeit von sich gibt, nicht gesagt werden.

Wer sich informieren will, sollte die Website des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur - ich mag den Namen eigentlich nicht - bookmarken. Es ist schwierig, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Diese Initiative versucht es.

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Sperrbefürworter wollen mit Meinungsumfragen punkten

Die Befürworter des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet wollen jetzt mit Meinungsumfragen punkten, weil die veröffentlichte Meinung das Thema mittlerweile durchaus kritisch beleuchtet und man offenbar befürchtet, die Meinungshoheit, die doch so eindeutig schien, zu verlieren.

Wenn das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap 1000 Leute anruft und eine einseitig formulierte Frage stellt, ist es nicht verwunderlich, wenn 92 % der Menschen sagen, dass sie für die Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet sind. 90 % der Deutschen haben sich mit dem Thema nie vorher befasst, also 900 der angerufenen Personen. Und jeder, der die Hintergründe nicht kennt, wird spontan natürlich sagen, dass es sinnvoll ist, gegen Kinderpornografie im Netz vorzugehen.

Wie würde sich das Ergebnis wohl verändern, wenn man die Befragten nur fünf Minuten lang schlagwortartig mit den wesentlichen Fakten konfrontiert und man ihnen erklärt, dass beim Vorhaben der Bundesregierung
-keine Inhalte gesperrt werden, sondern die fraglichen Inhalte nach Umsetzung der Maßnahme weiterhin unverändert online und grundsätzlich für jeden frei zugänglich sind,
-dass ein erheblicher Teil dieser Inhalte auf Servern in Europa und Nordamerika liegen, wo ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Täter und eine tatsächliche Entfernung der Inhalte möglich ist,
-dass die skandinavischen Sperrbemühungen über Jahre hinweg keinen messbaren Rückgang von kinderpornografischen Inhalten im Netz bewirkt haben,
-dass sich auf ausländischen Sperrlisten nur zu einem ganz geringen Teil kinderpornografische Inhalte befinden, mithin also überwiegend andere, z.T. völlig legale Inhalte beeinträchtigt werden,
-dass das Stopp-Schild-Vorhaben der Bundesregierung die Gefahr beinhaltet, dass völlig unbeteiligte Internetnutzer einer Strafverfolgung ausgesetzt werden und
-dass der Großteil der Fachleute dem Sperrungsvorhaben kritisch bis ablehnend gegenübersteht, weil es technisch wirkungslos und juristisch fragwürdig ist.

Wie würde sich das Umfragergebnis wohl verändern, würden die Menschen diese Fakten und Hintergründe nur im Ansatz kennen?

Die Sperrbefürworter betreiben eine Desinformationskampagne, mit der vor allem die Union Wahlkampf macht. Dem kann nur durch eine Aufklärung über die Fakten entgegengetreten werden.

Es ist deshalb wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass es den wahlkämpfenden Politikern nicht um den Schutz der Kinder geht. Dieses Gesetzesvorhaben ist ungeeignet, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Netz auch nur geringfügig einzudämmen, eignet sich andererseits aber hervorragend dafür, den Menschen, die die Hintergründe nicht kennen, genau das Gegenteil zu suggerieren.
Update: Und weil ein Troll gemeint hat, die Site der deutschen Kinderhilfe hacken zu müssen, dient das den Demagogen der Kinderschutzinitiative als Grundlage dafür, die Sperrgegner pauschal zu diffamieren. Hier wird erneut Politik mit allen Mitteln gemacht.

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12.5.09

Netzsperren: Wie der ahnungslose Nutzer ungewollt auf gesperrten Seiten landen kann

Jörg-Olaf Schäfers erklärt auf netzpolitik.org wie der arglose Internetnutzer durch Linkverkürzer wie TinyURL oder mittels des sog.Prefetching ungewollt auf Seiten landen könnte, die auf der Sperrliste des BKA stehen.

Ach ja, Frau von der Leyen, das ist was Technisches. Ruhig mal lesen.

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6.5.09

E-Democracy: Die Petition gegen Netzsperren

Die Petition zum Deutschen Bundestag "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" ist erst den dritten Tag online und kann schon auf 36.000 Mitzeichner verweisen. Die notwendige Hürde von 50.000 für eine Anhörung wird sie also spielend nehmen, denn die Petition kann noch fast sechs Wochen lang unterstützt werden.

Mündige Bürger und Internetnetzer machen auf sich und ihr Anliegen aufmerksam und das bewirkt mehr als der bloße formale Umstand einer Anhörung im Petitionsausschuss.

Vielleicht wird man auch in Deutschland bald erkennen, dass das Netz die Spielregeln der Politik verändert. Bürgerdemokratie ensteht durch die Beteiligung und die findet gerade massiv statt.

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Zensursula Fanclub und die Abnicker im Deutschen Bundestag

Es war nur eine Frage der Zeit, aber jetzt ist er online, der Ursula von der Leyen Fanclub.

Wie Frau von der Leyen den Niedergang der parlamentarischen Demokratie vorantreibt, wird man heute im Bundestag anlässlich der ersten Lesung des sog. Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet beobachten können.

Den Abgeordneten wird ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der in formeller und materieller Hinsicht (evident) verfassungswidrig ist.

Die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird sich freilich von solchen Kleinigkeiten nicht davon abhalten lassen, das Gesetz abzunicken. Vielleicht sollte man zeitgleich dort auch beschließen, die Anzahl der Senate beim Bundesverfassungsgericht zu verdoppeln, damit die steigende Zahl verfassungswidriger Gesetze wenigstens einmal einer rechtsstaatlichen Prüfung unterzogen wird, zumal das im Parlament nicht mehr gewährleistet ist.
Update: Wie der brave Hinterbänkler die fragwürdigen Zahlen und Argumente der Bundesrgierung - ich unterstelle zu seinen Gunsten unreflektiert - wiederkäut, lässt sich am Beispiel von MdB Thul nachlesen.

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4.5.09

Was wollen wir heute sperren?

Der Sperrfantasie sind eigentlich keine Grenzen gesetzt. Was wollen wir also morgen alles sperren?

Technische Infrastruktur sollte neutral bleiben, wenn wir ein Netz wollen, das dauerhaft funktioniert. Vielleicht sind die Sperrbemühungen jenseits der Kinderpornografie deshalb sogar sehr wichtig, weil sie die Absurdität des grundsätzlichen Ansatzes der Zugangsblockaden deutlicher illustrieren.

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Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Auf dem elektronischen Petition-System des Deutschen Bundestages kann die "Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" bis zum 16.06.09 gezeichnet werden.

Der Text der Petition lautet:
"Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit."

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2.5.09

Die Sperrliste und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Nach dem Entwurf eines § 8a Abs. 1 TMG führt das BKA eine Liste von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste).

Nach welchen Kriterien und unter welchen Voraussetzungen das BKA Websites auf diese Sperrliste setzt, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Andererseits ist es aber so, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowohl den Gesetzgeber als auch das BKA als ausführende Behörde verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, ob nicht mildere und gleich effiziente Mittel zur Verfügung stehen, um das angestrebte Ziel ebenfalls zu erreichen.

Anstatt kinderpornografische Inhalte nur auszublenden und vor den deutschen Internetnutzern zu verstecken, wäre es sicherlich vorzugswürdig, die inkriminierten Inhalte an ihrer Quelle tatsächlich aus dem Netz zu nehmen. Eine solche Maßnahme wäre im rechtlichen Sinne auch das mildere Mittel gegenüber der Zugangsblockade. Denn Access-Sperren beinhalten u.a. eine erhöhte Gefahr, dass unbeteiligte Dritte pönalisiert und stigmatisiert werden und die Informationsfreiheit der Nutzer beeinträchtigt wird.

Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, müsste also, bevor eine Website auf die Sperrliste gesetzt wird, geprüft und sichergestellt werden, dass es nicht möglich ist, die Inhalte, durch ein Einwirken auf die zuständigen Behörden vor Ort bzw. die Host-Provider aus dem Netz zu bekommen.

Insoweit muss man sich vor Augen führen, dass die überwiegende Mehrzahl derjenigen Websites, die sich auf den skandinavischen Sperrlisten befinden, in Ländern gehostet werden, in denen Kinderpornografie strafbar ist und damit effektiv bekämpft werden kann. Ein ganz erheblicher Teil der Server die von skandinavischen Behörden blockiert werden, befindet sich sogar innerhalb der EU und in Nordamerika.

Die Kinderschutzorganisation CareChild hat demonstriert wie es funktioniert. Sie hat sich 20 Domains/Websites der dänischen Sperrliste vorgenommen und die Provider vor Ort angeschrieben und auf die kinderpornografischen Inhalte hingewiesen. Innerhalb weniger Tage waren 16 dieser 20 Inhaltsangebote vom Netz.

Was ein NGO wie CareChild kann, sollte das Bundeskriminalamt allemal können. Der Gesetzgeber gibt dem BKA dies aber nicht vor und es ist offenbar politisch auch gar nicht gewollt. In einem früheren Entwurf des Kinderporno-Sperrgesetzes war zumindest noch vorgesehen, Inhalte mit Standort innerhalb der EU von der Sperrung auszunehmen, weil davon auszugehen ist, dass hier ein unmittelbares Vorgehen effektiv möglich ist. Aber selbst diese Einschränkung wurde wieder fallengelassen und findet sich im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr.

Wenn das Gesetz in der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, sollte eine der zentralen Fragen lauten:
"Warum sieht der Gesetzesentwurf zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht vor, dass das BKA sicherzustellen hat, dass Maßnahmen zur tatsächlichen Entfernung der Inhalte am Serverstandort erfolglos waren?"

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30.4.09

Fall Tauss: Seine Frau spricht mit der Süddeutschen

Die Ehefrau von Jörg Tauss kritisiert gegenüber der SZ sowohl die SPD als auch die Staatsanwaltschaft. Ein interessanter Beitrag.

Und wenn man sieht, wie sich fast alle Parteien in der Diskussion um die unseeligen Sperrungen zur "Bekämpfung der Kinderpornografie" winden, kann man sich schon vorstellen, dass bestimmte Kreise froh darüber sind, dass einer wie Tauss nicht mehr da ist.
Quelle: Süddeutsche - Im Zweifel gegen den Angeklagten

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Kinderpornografie, Steuerhinterziehung, Stromnetze

Sie finden diese Überschrift geschmacklos? Sie stammt vom Server des Deutschen Bundestags.

Für die erste Lesung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz am 06.05.09 sind 60 Minuten angesetzt. Das ist für Abgeordnete, die mehrheitlich ohnehin nicht wissen worum es geht, sicherlich genug.

Kürzlich hat jemand die Frage gestellt, warum es nicht "Gesetz zur Bekämpfung der Homosexualität" heißt? Eine berechtigte Frage angesichts der Tatsache, dass auf den skandinavischen Sperrlisten deutlich mehr Schwulensites zu finden sind, als solche mit kinderpornografischen Inhalten.

Auf einen neuen Beitrag bei MOGIS ist hinzuweisen, weil dort versucht wird, über die Zahlen und Fakten der Kriminalitätsstatistik zu sprechen. Und es zeigt sich letztlich, dass selbst die Zahlen und angeblichen Fakten, die in der Begründung des Gesetzesentwurfs stehen, teilweise falsch sind.

Update: Interessant dazu ist auch die gestrige Meldung des Heise-Newstickers, wonach die britische Internet Watch Foundation (IWF) einen Rückgang kinderpornografischer Websites um 10 % verzeichnet hat.

Vermutlich zählt das BKA aus politischen Gründen anders. Das BKA ermittelte ja angeblich bei der Verbreitung von Bildern und Videos über das Internet, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent. Das betont Frau von der Leyen auch in jedem zweiten Interview. Die offizielle Kriminalitätsstatistik weist diese Steigerung nicht aus, die Ergebnisse des IWF stützen die Angaben des BKA auch nicht.

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29.4.09

Forderung nach Netzsperren auch aus Brüssel

Die EU-Kommission schlägt dem Rat einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie vor.

Der Vorschlag enthält in Art. 18 auch die Forderung nach Access-Sperren:

"Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften die Sperrung des Zugangs von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, anordnen oder auf ähnliche Weise erwirken können; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können."


Das klingt zumindest etwas rechtsstaatlicher als die derzeitige deutsche Gesetzesinitiative, weil die Inhaltsanbieter informiert werden müssen und eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten sollen.

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27.4.09

Welches Massengeschäft will von der Leyen eigentlich eindämmen?

Wenn man sich die öffentlichen Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen und Wirtschaftsminister Karl- Theodor von und zu Guttenberg (CSU) zum Thema Netzsperren anschaut, so fällt auf, dass beide mantraartig wiederholen, den Markt der Kinderpornografie austrocknen zu wollen und das Massengeschäft mit Kinderpornografie einzudämmen und dadurch weniger lukrativ zu machen.

Warum wird dieser Punkt von den Journalisten nicht stärker hinterfragt? Denn die Unrichtigkeit der Aussagen der beiden Bundesminister erschließt sich unter Beachtung der Gesetzmäßigkeiten der Denklogik aus sich selbst heraus.

Ob es für Kinderpornografie tatsächlich einen kommerziellen Massenmarkt gibt, ist eine Frage, bei der sich die Antwort nicht ohne weiteres aufdrängt. Zumindest gibt es aber bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte für die These vom Massengeschäft und die Bundesregierung hat dafür auch keine Belege geliefert.

Aber unterstellen wir einfach, es gäbe einen solchen Massenmarkt und einer der Vertriebswege dieses Marktes wäre das Web. Dann müssten Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg zumindest erklären können, wie dieses Massengeschäft konkret funktioniert, insbesondere, mit welchen Bezahlmodellen gearbeitet wird.

Die geplanten Zugangssperren richten sich jedenfalls ausschließlich gegen im WWW frei zugängliche Websites. Mit frei abrufbaren, kostenlosen Websites können aber keine Milliardenumsätze erzielt werden.

Die Sperrung frei zugänglicher Websites ist also von vornherein nicht geeignet, einen Massenmarkt zu stören.

Entweder ist also die These vom Massenmarkt falsch oder die Zugangssperren stellen von Anfang an ein gänzlich untaugliches Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie dar. Man sollte den Leuten deshalb nicht ernsthaft erzählen, mit der Sperrung des Zugangs zu frei zugänglichen Webangeboten, einen Massenmarkt empfindlich stören zu können. Denn gerade das ist denklogisch ausgeschlossen.

Es ist daher auch wenig erstaunlich, dass in Schweden insoweit keinerlei Erfolg erkennbar ist, denn das was sich die Bundesregierung angeblich erhofft, kann nicht eintreten.

Für diejenigen, die dies erkannt haben, stellt sich die Folgefrage, ob Frau von der Leyen und Herr von Guttenberg tatsächlich so naiv sind, oder sich nur naiv geben. Nachdem man der gesamten Bundesregiegerung ein solches Maß an Borniertheit nicht zutraut - obwohl man das vielleicht tun sollte - fragt man sich im Anschluss natürlich, welche Ziele mit dem Vorhaben in Wirklichkeit verfolgt werden.

Nach meinem Eindruck geht es vordergründig darum, mit diesem Wahlkampf zu machen. Hierfür spricht gerade auch der Umstand, dass man das Gesetezsvorhaben noch vor den Bundestagswahlen durch den Bundestag peitschen möchte. Nachdem in einigen anderen europäischen Staaten - allerdings ohne erkennbaren Erfolg - Access-Sperren schon seit Jahren praktiziert werden, ist es mehr als erstaunlich, dass die Bundesregierung die gesamte Legislaturperiode über untätig bleibt, um ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl urplötzlich und medienwirksam aktiv zu werden.

Die guten Menschen von der Leyen und von Guttenberg missbrauchen ein ernstes Thema zum Zwecke eines populistischen und schändlichen Wahlkampfs.

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26.4.09

Pressemappe des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur

Der AK gegen Internetsperren und Zensur bietet eine Pressemappe mit Hintergründen und Fakten zu den geplanten Access-Sperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie an.
Pressematerialien des AK

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Kinderporno-Sperrung: Echtzeitüberwachung zugreifender Nutzer?

In den letzten Tagen wird, ausgelöst durch Äußerungen des Bundesjustizministeriums, die Frage diskutiert, ob das BKA im Zuge des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auch eine Echtzeitüberwachung derjenigen Nutzer durchführen kann und wird, die Websites aufrufen, die auf der Sperrliste stehen.

Entgegen anderslautender Ansichten, bietet der aktuelle Gesetzesentwurf keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein solches Vorhaben. Andererseits weiß man natürlich, dass eine fehlende Eingriffsermächtigung das BKA nicht zwingend davon abhält, es nicht doch zu tun. Andererseits bietet das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ausreichend Gelegenheit, das Gesetz noch weiter zu verschärfen.

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24.4.09

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig.

Telemedicus sieht es zudem kritisch, dass im Ergebnis den Providern die Auswahl der konkreten "Sperrmaßnahme" überlasen wird, was deshalb problematisch ist, weil der Gesetzgeber die für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden hat und nicht der Verwaltung überlassen darf. Das ist ein Ausfluss des Grundsatzes vom sog. Vorbehalt des Gesetzes. Selbst wenn man die Regelung insoweit als noch konkret genug betrachten möchte, ist der Umstand, den Providern die Entscheidung über die technische Auswahl zu überlassen, auch deshalb problematisch, weil dann wirklich alle in Betracht kommenden Sperrtechniken rechtmäßig sein müssen. Denn es ist nie auszuschließen, dass sich der einzelne Provider ansonsten gerade für diejenige Sperrtechnik entscheidet, die nicht verfassungskonform ist. Mit dieser Problematik habe ich mich bereits im Jahre 2002 in meinem Aufsatz für die MMR beschäftigt.

Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem ergibt sich daraus, dass die Provider auf eigene Kosten quasi als Hilfssherriff des Staates agieren müssen, ohne für ihren Aufwand nach dem Gesetz entschädigt zu werden.

Kernpunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen.

Durch die Vorschrift des § 8a TMG wird in jedem Fall in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) und der Informationsfreiheit der Bürger (Art. 5 Abs. 1 GG) eingegriffen. Die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe muss bezweifelt werden.

Die Maßnahmen bewegen sich an der Grenze zur Ungeeignetheit und sind jedenfalls wenig effektiv. Gerade im Bereich der Kinderpornografie gibt es zudem andere besser geeignete Mittel der Bekämpfung, da die Kinderpornografie in fast allen zivilsierten Staaten untersagt und strafbar ist. Deshalb kann im Wege der Einschaltung der zuständigen Behörden am Standort des Servers erreicht werden, diese Inhalte tatsächlich vom Netz zu bekommen. In vielen Fällen ist es sogar ausreichend Abuse-Mails an die Provider vor Ort zu verschicken. Access-Sperren könnten somit allenfalls dann rechtmäßig sein, wenn sie sich auf Angebote aus Staaten beschränken, in denen Kinderpornografie nicht verfolgt wird. Tatsächlich ist es aber so, dass ein großer Teil der zu sperrenden Angebote, zumnindest auf den skandinavischen Sperrlisten, sogar aus den USA oder der EU stammen.

Analysen der skandinavischen Sperrlisten haben außerdem gezeigt, dass dort überwiegend Angebote gesperrt werden, die keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Es steht also auch hier zu befürchten, dass durch diese Maßnahme in großem Umfang legale Inhaltsangebote beeinträchtigt werden. Eine Maßnahme die wenig Erfolg verspricht aber gleichzeitig in erheblichem Umfang die Inhalte und damit Rechtspositionen anderer beeinträchtigt, ist nicht verhältnismäßig.

§ 8a TMG-E ist deshalb formell und materiell verfassungswidrig.

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23.4.09

In Absurdistan: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen"

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf wie erwartet verabschiedet, die erste Lesung soll bereits am 06.05.09 im deutschen Bundestag stattfinden.

Nachdem - entgegen früher Aussagen der Bundesregierung - nunmehr auch die IP-Adressen der Nutzer mitgeloggt werden, die auf eine "gesperrte" Site zugreifen, hat sich Justizminsterin Zypries gegenüber Heise zu einer interessanten Aussage hinreißen lassen.

Eine Strafbarkeit liege laut Zypries schon dann vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Die Beweislastumkehr jetzt auch im Strafrecht? Es muss immer noch konkret nachgewiesen werden, dass der Täter den Straftatbestand vorsätzlich erfüllt hat. Innere Umstände wie vorsätzliches Verhalten sind aber häufig schwer feststellbar, weshalb man bei solchen subjektiven Elementen von äußeren Umständen auf die Motivation des Täters schließt. Hier müssen aber die Besonderheiten des Web beachtet werden und insbesondere der Umstand, dass man vorher nie genau weiß, welcher Inhalt einen erwartet, wenn man auf einen Link klickt. Nachdem Frau Zypries bekanntlich aber noch nicht einmal weiß, was ein Browser ist, sollte man ihr gerade bei diesem Thema kein überhohes Maß an Sachverstand unterstellen.

Langsam erkenne ich auch, warum die Fälle von Kinderpornografie nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit so stark zunehmen. Deutsche Kriminalitätsstatistiken leiden bekanntlich seit jeher darunter, dass nicht etwa (nur) verurteile Fälle in der Statistik auftauchen, sondern einzig und allein (polizeiliche) Verdachtsfälle aufgenommen werden, was freilich wenig aussagt über die Zahl tatsächlich begangener Straftaten.

Denn 300.000 - 450.000 Zugriffe auf gesperrte Seiten pro Tag - diese Zahlen durfte Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg gestern nochmals in der FAZ zum Besten geben - ergibt wieviele Straftaten im Jahr? Schwindelerregend. Dass sich Herr von und zu Guttenberg für seine Berechnungen desselben Milchmädchens bedient wie Frau von der Leyen, hat die FAZ leider nicht erwähnt.

Interessant ist sicher auch die Frage, wie es um den Rechtsschutz derjenigen bestellt ist, die zu Unrecht auf die Sperrliste gesetzt werden. Diese Frage dürfte vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein.

Man muss auch kein Prophet sein, um sagen zu können, dass laufend Websites fälschlicher Weise auf diesee Sperrliste landen und damit täglich Unschuldige pönalisiert werden. Bei dieser Sachlage muss man eigentlich sogar hoffen, dass die Verwaltungsgerichte mit Klagen und Eilanträgen überhäuft und die Staatsanwaltschaften mit Strafverfahren der Zyprieschen Lesart geflutet werden, damit wirklich jeder das Ausmaß des Irrsinns erkennt. Das Tragische daran ist nur, dass die hierauf verwendeten behördlichen Ressourcen dann bei der Bekämpfung der wirklichen Kinderpornografie fehlen werden.

Dieser Kabinettsbeschluss ist deshalb ein Lehrstück des politischen Versagens. Dass das Vorhaben im Bundestag gleichwohl eine Mehrheit finden wird, muss angesichts der Abnickmentalität die bei den meisten Abgeordneten vorherscht, als sicher gelten. Dennoch sollte man jetzt die Abgeordneten ansprechen, anschreiben und sie mit den Fakten konfrontieren.

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21.4.09

Update: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie

Der Gesetzesentwurf vom 01.04.09, über den ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, ist nicht mehr ganz aktuell. Es gibt mittlerweile eine Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung der Bundesregierung am 22.04.09. Diese liegt mir vor.

Was die Regelungen in dem neu zu schaffenden § 8a TMG angeht, konnte ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Änderungen zum Entwurf vom 01.04.09 erkennen.

Die Bundesregierung plant also offenbar dieses Gesetzesvorhaben am 22.04.09 zu beschließen und dann als Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.

Für morgen ist auch bereits eine entsprechende Pressekonferenz anberaumt worden.

Update: Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in "Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi).

Update: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist mittlerweile beim BMWi online.

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Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie genauer betrachtet

Der neue Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist online.

Das Gesetz führt einen neuen § 8a TMG ein, der mit "Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" überschrieben ist.

Die Sperrliste beim BKA soll nicht nur Sites mit kinderpornografischem Inhalt erfassen, sondern auch verweisende Sites. (§ 8a Abs. 1 TMG-E). Man wird sehen, welche Linkketten ausreichend sind, um auf die Sperrliste zu gelangen. ;-) Damit dürfte aber auch klargestellt sein, dass die einschlägigen Veröffentlichungen von Sperrlisten z.B. auf Wikileaks ebenfalls auf der Sperrliste des BKA auftauchen werden. Und das führt dann natürlich bei der von den Providern zumeist prakizierten DNS-Manipulation dazu, dass alles was unter einer Second-Level-Domain läuft, komplett ausgeblendet wird. Also kein Wikileaks mehr in Deutschland. Und das wäre dann wiederum eine Maßnahme - ich sage es nur sehr ungern - die tatsächlich wie eine echte Vorzensur wirkt.

Ausgenommen von der Sperrpflicht sind außerdem Provider mit weniger als 10.000 Teilnehmern bzw. Nutzungsberechtigten. Außerdem beschränkt sich die Pflicht auf Anbieter die ihre Leistung in der Regel gegen Entgelt erbringen (§ 8a Abs. 2 TMG-E). Damit dürfte z.B. auch das DFN ausgenommen sein. Die Gesetzesbegründung spricht sogar ausdrücklich davon, dass alle staatlichen Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen)ausgenommen sein sollen. Das allerdings ist wenig konsequent, weil über diese staatlichen Internetzugänge bekanntlich auch Privatnutzung in großem Umfang stattfindet.

Die Sperrlisten sind von den Providern außerdem geheim zu halten (§ 8a Abs. 3 TMG-E). Wie gut das funktioniert, werden wir sehr bald sehen, wenn die ersten Sperrlisten auf Wikileaks oder in Blogs auftauchen.

Die Provider loggen nunmehr entgegen früher Verlaubarungen der Bundesregierung doch IP-Adressen und dürfen diese auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden übermitteln (§ 8a Abs. 4 TMG-E). Wer also eine "gesperrte" Site aufruft, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Das Gesetz schränkt das Grundrecht aus Art. 10 GG ein (§ 8a Abs. 10 TMG-E). Damit soll das sog. Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) erfüllt werden.

Auch wenn Art. 5 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht dem Zitiergebot unterliegt, wird in materieller Hinsicht die durch das Gesetz bewirkte Einschränkung der Informationsfreiheit von zentraler Bedeutung sein, wenn es an die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit geht.

Die Gesetzesbegründung wiederholt außerdem eine ganze Reihe von unrichtigen Tatsachenbehauptungen, worauf in diesem Blog mehrfach hingewiesen wurde.

Es gilt meines Erachtens den Abgeordneten des Bundestages klarzumachen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist und u.a. auch dazu führen wird, dass wichtige und nützliche unabhängige Informationsquellen gesperrt werden.

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20.4.09

Kinderporno-Sperrung: Neuer Gesetzesentwurf

Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des TMG, enthält laut Heise einige Einschränkungen, von denen bisher die Rede war, nicht mehr.

So soll es nun doch keine Beschränkung der Blockade auf Nicht-EU-Staaten geben. Die Internet-Service-Provider sollen die STOPP-Server nunmehr doch selbst betreiben und wären jetzt befugt, die Zugriffe mitzuloggen. Gerade die Aufzeichnung von IP-Adressen war aber mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis einer der Hauptkritikpunkte, weshalb die Bundesregierung zwischenzeitlich davon abgerückt war. Damit dürfte dieser Gesetzesentwurf auch kaum den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Und last but not least sollen auch Links auf inkriminierte Seiten umfasst sein, was die Anzahl der zu sperrenden Seiten deutlich erhöht und sich mit Sicherheit gut in Frau von der Leyens Phantom-Statistik über die Anzahl der Zugriffe, die man verhindert hat, macht.
Quelle: Heise-Newsticker

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17.4.09

Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen

Die Süddeutsche Zeitung titelt heute "Internet-Anbieter blockieren Kinderpornos". Das Thema wird es heute auch in die Hauptnachrichten in Funk und Fernsehen schaffen.

Zu der großen Masse der Menschen wird dabei aber nicht durchdringen, dass es sich um eine medienwirksame Inszenierung Ursula von der Leyens im Wahlkampfjahr handelt, was nicht zuletzt an der verkürzten und unkritischen Übernahme der Angaben der Bundesregierung durch die Presse liegt. Die Bundesregierung operiert mit fragwürdigen Zahlen, für die sie keine Belege und Quellen benennen kann.

Der Artikel der SZ greift, wie andere Medien auch, die Behauptung des BKAs und von der Leyens auf, es würden bis zu 450.000 Zugriffe auf kinderpornografische Seiten am Tag verhindert. Hierzu verweist man auf Berechnungen aus Norwegen und Schweden. Nun haben aber mehrere Analaysen ergeben, dass 99 % der auf skandinavischen Sperrlisten aufgeführten Websites gar keine kinderpornografischen Inhalte enthalten. Bereits dieser Umstand reduziert, immer ausgehend von den Zahlen der Bundesregierung, die tatsächliche Zugriffszahl auf 4.500 am Tag, was gleichzeitig aber bedeutet, dass 445.000 vermutlich legale Zugriffe auf Webseiten unterbunden werden.

Die von der Bundesregierung genannten Zugriffszahlen sind aber ungeachtet dessen fragwürdig, weil nicht feststeht, wie sich die Zugriffe zusammensetzen und ob tatsächlich überwiegend solche Nutzer ausgesperrt werden, die ihren pädophilen Neigungen nachgehen. Nachdem es zu diesem Thema im Netz weltweit eine kritische Diskussion gibt und die Sperrlisten bei Wikileaks und anderswo veröffentlicht sind, erscheint es mir naheliegender anzunehmen, dass eine erhebliche Zahl der Zugriffe von Neugierigen und Kritikern ausgeht. Das Phänomen war anlässlich der sog. Düsseldorfer Sperrungsverfügungen im Jahre 2002 schon einmal zu beobachten. Erst die Berichterstattung und die anschließende kontroverse Diskussion hat den bis zu diesem Zeitpunkt z.T. wenig frequentierten Nazi-Seiten, die Gegenstand der Sperrung waren, einen sprunghaften Anstieg der Zugriffszahlen beschert. Ein ähnlicher Effekt ist leider auch jetzt zu befürchten. Die Zugriffe die das BKA abwehrt, dürften zu einem beträchtlichen Teil durch die Sperrdiskussion selbst ausgelöst worden sein. Aber solange die Öffentlichkeit nicht bemerkt, dass Frau von der Leyen im Grunde nur auf das eigene Tor schießt, wird es ihr weiterhin gelingen, schlecht informierten Leuten vorzumachen, die Bundesregierung würde entschlossen und effektiv gegen Kinderpornografie vorgehen. Das Gegenteil ist der Fall, weil hier die Ressourcen beim BKA für ungeignete Maßnahmen verschwendet werden, die anschließend für eine effektive Bekämpfung der Kinderpornografie fehlen.

Wenn man wie die Bundesregierung auf die Erfahrungen aus Schweden und Norwegen verweist, dann sollte man auch nicht verschweigen, dass sich bei den schwedischen Behörden längst Ernüchterung breitgemacht hat und die schwedische Polizei mittlerweile einräumt, dass die dort seit Jahren praktizierten Zugangssperren keine messbare Eindämmung der Verbreitung von Kinderpornografie bewirken konnten. Das kann diejenigen, die sich mit den Fakten beschäftigen, auch nicht überraschen.

Die großen Medien berichten ebenfalls nicht darüber, dass das WWW strukturbedingt nicht der Hauptvertriebskanal für Kinderpornografie ist, sondern Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats die primären Anlaufstellen für Pädophile im Netz sind. Access-Blockaden, wie sie jetzt durchgeführt werden, setzen daher von vornherein nur bei einem Seitenarm an. Wenn Frau von der Leyen demgegenüber behauptet, sie wolle den Hauptstrom zum Erlöschen bringen, dann bedarf es dafür anderer Maßnahmen.

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Internet-Sperren: Ein Anruf würde genügen

Endlich einmal auch in einer großen Tageszeitung ein Artikel zum Thema "Netzsperren", der eines der gewichtigsten Argumente anspricht und nicht ausschließlich die Rhetorik der Bundesregierung wiederkäut. Der Artikel "Ein Anruf würde genügen, um sie vom Netz zu nehmen" von Anna Fischhaber in der Süddeutschen ist lesenswert.

Wobei die Aussage, es gäbe in Deutschland bis zu 450.000 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, mehr als erstaunlich ist. Mich würde sehr interessieren, woher diese Zahlen stammen. Wenn es diese Seiten hier gibt, dann sollte man sie auch hier vom Netz nehmen lassen und sich nicht mit Zugangsblockaden begnügen. Das Jonglieren mit solchen Zahlen ist eigentlich ein Argument gegen Access-Sperren.

Sehr aufschlussreich ist auch ein Interview, das die Zeit mit Christian Bahls zu dessen Projekt "Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren" geführt hat.

Heute soll in Berlin der Sperrvertrag unterzeichnet werden und auf den Aufruf zu einer zeitgleichen Mahnwache sei auch hingewiesen.

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15.4.09

von der Leyens Sperrvertrag

Wie schon mehrfach vermeldet wurde, soll am kommenden Freitag (17.04.09) der von Familienministerin von der Leyen propagierte Vertrag zur Sperrung kinderpornografischer Websites von einigen großen deutschen Providern unterzeichnet werden. Hierzu wird es natürlich begleitend eine Pressekonferenz geben, auf der Ursula von der Leyen erneut Entschlossenheit im Kampf gegen Kinderpornografie vorgaukeln wird. Und ein großer Teil der schreibenden Zunft wird, gegen alle Fakten, genau in diesem Sinne berichten.

Dass dieser öffentlich-rechtliche Vertrag der da unterzeichnet werden wird, (offensichtlich) rechtswidrig und deshalb sogar nichtig ist, spielt in der Diskussion kaum eine Rolle.

Diese Diskussion verläuft nach einem sehr einfachen Gut-/Böse-Schema und das Thema eignet sich hervorragend dafür, populistisch ausgeschlachtet zu werden.

Trotzdem und gerade deshalb hier nochmals der Hinweis auf ein Faktum. In fast allen Staaten, in denen ausgehend von der norwegischen Sperrliste Server mit kinderpornografischen Inhalten stehen, ist die Verbreitung dieser Inhalte strafbar. Warum konzentriert man sich, im Wege der internationalen Zusammenarbeit, nicht auf die Täter und die Quellen vor Ort? Es ist weder notwendig noch sinnvoll, Zugangsblockaden durchzuführen.

Im Zweifel wäre aus Sicht der Opfer bereits viel damit gewonnen, wenn man beim BKA Abuse-Mails an ausländische Host-Provider und Registrare schreiben würde, anstatt rechtswidrige Sperrverträge auszuarbeiten. Wenn man die ohnehin knappen Ressourcen mit sinnlosen Maßnahmen wie der laufenden Aktualisierung von Sperrlisten vergeudet, dann fehlen diese Personalkapizitäten dort, wo man Kinderpornografie tatsächlich effektiv bekämpfen könnte.

Wenn von der Bundesregierung medienwirksam untaugliche Netzblockaden als effektives Mittel propagiert werden, dann zeigt das nur, dass man den Bürger und Wähler nach wie vor für dumm und uninformiert hält. Und dieses Kalkül geht leider immer wieder auf.

Zum Schluss nochmals der Hinweis auf meinen Blogbeitrag "Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung"

Update: Ein sehr lesenswerter Beitrag auf Scusiblog kommt nach Auswertung von Sperrlisten zu dem Ergebnis, dass 99 % der Server, zu denen der Zugang blockiert werden soll, in Staaten stehen, in denen Kinderpornografie strafbar und effektiv verfolgbar ist. Ein weiteres gutes Argument gegen die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Access-Sperren.

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12.4.09

Eine Zensur findet statt: Wikileaks.de gesperrt

Bei der Eingabe von Wikileaks.de wird man derzeit (12.04.09, 10:23) auf eine Informationsseite der DENIC umgeleitet. Diese "Sperrung" an der DENIC unmittelbar beteiligt ist, soll angeblich wegen der Veröffentlichung der australischen Kinderporno-Sperrliste erfolgt sein, wie Heise berichtet.

DENIC oder der Provider über den die Domain registriert ist, werden sich möglicherweise die Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Sperraktion stellen lassen müssen.

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3.4.09

Einstiegsdroge Kinderpornografie?

Netzaktivist Alvar Freude hat am 02.04.09 auf der re:publica einen Vortrag mit dem Titel "Einstiegsdroge Kinderpornographie? - Warum Internet-Sperren nicht gegen
Kinderpornographie helfen und wie diese als Türöffner für weitergehende Sperren dienen"
gehalten. Die Folien des Vortrags sind jetzt online verfügbar.

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1.4.09

BMI-Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw.Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw. Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet verfasst, der zur Vorlage an den Innenausschuss des Bundestages dient.

Das liest sich an manchen Stellen so, als hätte sich Klein-Fritzchen Gedanken zum Internet gemacht.

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Update: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste

Mein Beitrag vom 30.03.09 "LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft" hat ein erhebliches Echo verursacht und mir, wenn auch nur vereinzelt den Vorwurf einer verzerrenden Darstellung eingebracht.

Deshalb hierzu noch ein paar Worte. Die Sachverhaltsschilderung in meinem Ausgangsbeitrag ist zutreffend und sogar deutlich präziser, als das was in den Beschlüssen der beiden Gerichte zu lesen ist. Mir liegen zu dem Vorgang zugegebenermaßen noch weitere Unterlagen vor, die meine Einschätzung bestätigen.

Ich habe ganz gezielt eine Passage, die die rechtliche Würdigung und nicht die Sachverhaltsdarstellung betrifft, aus dem Beschluss hervorgehoben zitiert, weil ich sie für zentral und auch bezeichnend halte. Eine Hervorhebung ist keine Verfälschung. Jeder kann die beiden gerichtlichen Beschlüsse vollständig lesen und dazu den Beitrag "dänische Zensurliste" des Blogs "Schutzalter", der nach wie vor online ist und sich selbst eine Meinung bilden.

Allein der Umstand, dass ich den Blogbeitrag "dänische Zensurliste" hier nicht verlinke, zeigt, dass der Einschüchterungseffekt, den Art. 5 Grundgesetz gerade verhindern möchte, bereits eingetreten ist. Und das geht sicher nicht nur mir so. Diese Form der Strafverfolgung beeinträchtigt die kritische Diskussion über Access-Sperren und ausländische Sperrlisten. Das ist auch der Grund dafür, dass ich dieses Thema überhaupt aufgegriffen und in meinem Blog thematisiert habe.

Wenn man zudem weiß, dass im Zusammenhang mit der Verlinkung und Auseinandersetzung mit ausländischen Sperrlisten gegen den Betreiber des Blogs Schutzalter ebenfalls ermittelt wird und beim Inhaber der Domain "wikileaks.de" Wohnräume ohne richterlichen Beschluss durchsucht wurden, ergibt sich in der Gesamtschau ein bedenkliches Bild der Strafverfolgung in diesem Bereich. Wir sehen uns einer Strafjustiz gegenüber, die gerade auch Gegner und Kritiker von Access-Sperren pönalisiert und dies wie ich finde mit z.T. konstruierter und haarsträubender Begründung. Und hierüber sollte die Öffentlichkeit und die Netz-Community informiert werden.

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31.3.09

Frau von der Leyenhaft

Der Kollege Melchior beleuchtet die Sperrpläne einer gewissen Frau von der Leyenhaft. Schön!

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30.3.09

Entwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes

Der Arbeitsentwurf des Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes (KPBekG)vom 25.03.09 ist jetzt via odem.org online.

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Gesetzesentwurf sieht nur Sperrung von Webseiten außerhalb der EU vor

Wie Heise meldet, wartet der Gesetzesentwurf zur Blockade von kinderpornografischen Websites mit einer Überraschung auf. Nach dem Gesetz sollen nämlich nur solche Inhalte auf die Sperrliste, die außerhalb der EU gehostet werden.

Vermutlich ist das der Versuch, die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und des gesamten Gesetzes zu vermeiden. Denn die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt u.a., zunächst das am Besten geeignete Mittel zu wählen.

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LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

Der Sachverhalt war noch merkwürdiger, als es der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23.03.09 erahnen lässt.

Der Beschuldigte hatte keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern vielmehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt. Gegen den Betreiber des Blogs wird übrigens auch ermittelt.

Das Amtsgericht Pforzheim (Az.: 8 Gs 7/09) erließ wegen dieses Sachverhalts am 30.01.2008 einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten, der nunmehr vom Landgericht Karlsruhe in der Beschwerdeinstanz bestätigt worden ist.

Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
"Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind"

Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist wirklich und wahrhaftig ein Trauerspiel. Es soll also jetzt schon eine Kette von Links - wieviele Zwischenglieder dürfen es denn sein? - ausreichen, um eine Strafbarkeit wegen der Zugänglichmachung strafbarer Inhalte bejahen zu können. Der Durchsuchungsbeschluss mag dadurch begünstig worden sein, dass der Beschuldigte nach den Ausführungen in der Entscheidung einschlägig vorgeahndet ist. Das führt aber nicht zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

Wenn man solche Vorgänge sieht, dann bekommt man eine Ahnung davon, weshalb die Sperrlisten in anderen europäischen Staaten angeblich so erfolgreich funktionieren. Man konstruiert mit deren Hilfe neue Straftaten, die es sonst gar nicht gegeben hätte und verfolgt diese dann mit Durchsuchungsanordungen. Mit der Bekämpfung von Kinderpornografie hat das aber nichts zu tun.

Allen, die darauf hoffen und vertrauen, dass unsere Polizei und Staatsanwaltschaft Kinderpornografie im Internet effektiv bekämpft, muss bei solchen Vorgängen angst und bange werden.

Update: Zur Ergänzung noch der Ausgangsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim

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28.3.09

BKA-Präsident verteidigt Kinderporno-Blockade

BKA-Präsident Ziercke verteidigt das Vorhaben, mit Hilfe von Access-Providern kinderpornografische Webseiten zu blockieren. Ziercke behauptet, dass nach seinen Erkenntnissen vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheitskonsumenten seien. Diese ließen sich durch ein "Stopp-Schild" abschrecken und geben ihr Vorhaben auf, sagte der BKA-Präsident.

Eine Quelle und Belege für seine These lieferte Ziercke nicht. Seine Behauptung ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil es im Web kaum frei und einfach zugängliche Webseiten mit solchen Inhalten gibt und das WWW als Vertriebskanal insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung ist. Wenn auf Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern verwiesen wird, dann sollte man wissen, dass die meisten Webseiten auf diesen Sperrlisten entweder ohnehin bereits inaktiv waren oder keine Kinderpornografie enthalten und zudem aufgrund der ganzen Sperrlistendiskussion primär Neugierige angelockt werden, die gar nicht auf der Suche nach Kinderpornos sind, sondern das aufgestellte "Stopp-Schild" sehen wollen.

Quelle: ORF Futurezone

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26.3.09

Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein sog. "Eckpunktepapier" zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Kernpunkt der Bestrebungen der Bundesregierung ist es, mit Hilfe der deutschen Internetprovider den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren.

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung geht von einer unzutreffenden Grundannahme aus und enthält zudem einige unrichtige Darstellungen.

1. Standort der Server

Weder in dem Eckpunktepapier noch in der Berichterstattung der Mainstreammedien wird darauf hingewiesen, dass die meisten Server, auf denen kinderpornografisches Material gehostet wird, in der EU und den USA stehen, wobei Deutschland und die Niederlande die Spitzenstellung innerhalb der EU einnehmen. Die Bundesregierung muss sich also fragen lassen, warum man nicht im eigenen Land, innerhalb der EU und auch in Kooperation mit den Behörden anderer Staaten gegen die Täter vorgeht oder zumindest gegen deren Hostprovider. Wenn die Bundesregierung mit aller Entschiedenheit vorgehen würde, wie das Eckpunktepapier Glauben machen will, dann würde sie effektive Maßnahmen ergreifen.

Stattdessen hat man sich entschieden einer Öffentlichkeit, die die Hintergründe und Zusammenhänge nicht versteht, vorzugaukeln, entschlossen gegen Kinderpornografie vorzugehen.

2. Erfolge in anderen europäischen Ländern

Die Behauptung der Bundesregierung, die Zugangserschwerung würde in anderen europäischen Ländern seit Jahren mit Erfolg praktiziert, ist schlicht falsch.

Die Analyse der Sperrlisten der europäischen Vorbilder hat vielmehr ergeben, dass nur ein geringer Bruchteil der Seiten, die auf diesen Sperrlisten geführt werden, überhaupt kinderpornografische Inhalte aufweist. Viele der Seiten sind zudem gar nicht mehr erreichbar.

Aufgefallen ist in den anderen europäischen Staaten, dass es immer wieder zur Blockade legaler Websites gekommen ist, darunter so bekannte Sites wie die des W3C, von Wikipedia oder archive.org.

3. Verbreitung über kommerzielle Internetseiten

Die Bundesregierung behauptet, der Großteil der Kinderpornografie würde über kommerzielle Internetseiten verbreitet. Das ist falsch.

Hauptumschlagsplatz für Kinderpornografie sind im Internet sog. Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats, in denen Pädophile stärker uner sich sind und einen direkten Datenaustausch pflegen können. Das World Wide Web, auf das die Maßnahmen der Bundesregierung ausschließlich abzielt, stellt keinen wesentlichen Vertriebsweg für Kinderpornografie dar. Eine empfindliche Störung des Massenmarktes wie von der Bundesregierung beabsichtigt, ist auf diesem Wege deshalb nicht möglich.

Der Ansatz der Bundesregierung ist also von vornherein falsch gewählt und dient Wahlkampfzwecken und nicht der Bekämpfung der Kinderpornografie.

4. Fehlender Sachverstand

Dem Verfasser des "Eckpunktepapiers" scheint es auch an ausreichendem Sachverstand zu mangeln. Ein Satz wie "Dadurch ist sichergestellt,
dass von Zugangsanbietern in Deutschland keine kinderpornographischen Inhalte in
das Internet eingestellt werden."
ist bezeichnend. Zugangsanbieter stellen niemals Inhalte ins Netz, sie vermitteln vielmehr lediglich den Zugang zu Inhalten, die von anderen eingestellt worden sind.

Solche Ausführungen verstärken den Eindruck, dass hier wirklich Blinde über Farbenlehre diskutieren. Wir haben es mit einem gefährlichen Gebräu aus Inkompetenz, Ignoranz und Wahlkampfgetöse zu tun. Und letzteres ist gerade bei einem solchen Thema schändlich.

Gegen die wahlkampftaktischen Verdummungsstrategien helfen nur Aufklärung und Information. Ich würde mir wünschen, dass auch große meinungsbildende Medien die Zusammenhänge erklären und das Vorhaben der Bundesregierung kritisch hinterfragen.

Ausdrücklich enthalten habe ich mich hier einer juristischen Bewertung. Es genügt hier auf die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung hinzuweisen. Denn die Fakten sprechen für sich.

Update vom 29.03.09: Nachdem mir hier vorgeworfen wurde, ich würde keine Quellen für meine Thesen nennen - das Eckpunktepapier der Bundesregiegerung nennt übrigens keine einzige Quelle - hier nochmals der ausdrückliche Hinweis auf verschiedene meiner Blogeinträge, die Quellenhinweise enthalten:
Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?
Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden
Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht
Bundestagsgutachten zu Netzsperren
Internes "Rechtsgutachten" des BMI zu Access-Sperren
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider (Ein älterer Beitrag von mir für die Zeitschrift Multimedia und Recht, der sich mit den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen juristisch auseinandersetzt)

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25.3.09

Bundesregierung will Gesetz für Access-Sperren schaffen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Bekämpfung von Kinderporno-Seiten im Internet zu intensivieren, wie die Süddeutsche meldet. Das Kabinett des guten Willens von dem die SZ spricht, ist in Wahrheit eines des schwachen Verstandes.

Ich möchte vorschlagen, in einem ersten Schritt, die mehr als 300 Server die allein in Deutschland stehen und nach den Angaben ausländischer Sperrlisten kinderpornografisches Material beherbergen, mal unter die Lupe zu nehmen. Unsere Staatsanwaltschaften sind aber offenbar stärker damit beschäftigt, Wikileaks zu verfolgen. Und was macht die Bundesregierung? Die Zugangsprovider sollen nur Inhalte vor ihren Nutzern verbergen.

Bezeichnend ist da zum Beispiel die Aussage von CDU-Generalsekretär Pofalla: "Ein Weg ist, das Internet als Plattform für Kinderpornografie so weit wie möglich auszuschalten. Deshalb müsse es schnell zu einer Vereinbarung mit den Internetprovidern kommen."

Da spricht erneut ein Blinder über Farbenlehre. Dass es kein einziges Sachargument für diese "Sperren" gibt, stört im Bundeskabinett offenbar niemanden mehr.

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W3C war in Finland auf Kinderporno-Sperrliste

Was diese unsäglichen Sperrlisten anrichten, zeigt ein spektakulärer Fall aus dem letzten Jahr. Die Website des World Wide Web Consortium (W3C) wurde in Finland im Jahr 2008 von einigen Providern als Kinderporno-Site gesperrt.

Es ist beeindruckend, wie gut diese Sperrungen in Skandinavien funktionieren.

Quelle: Neural Broadcaster

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24.3.09

Morgen, Kabinett, wirds was geben

Sehr trefflicher Beitrag von Thomas Knüwer im Handelsblatt Weblog zu Ursula von der Leyens Gesetzesentwurf zu "Internetsperren" den die Ministerin morgen ins Bundeskabinett einbringen wird.

Manchmal ist es tröstlich zu sehen, dass es noch ein paar Leute gibt, die denken.

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Hausdurchsuchung bei Wikileaks wegen Sperrlisten

Offenbar hat beim Domaininhaber von "wikileaks.de" eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft wegen Verlinkung auf ausländische Kinderporno-Sperrlisten stattgefunden.

Wieder einmal werden hier nicht die Täter verfolgt.
Quelle: netzpolitik.org

Update: Es gibt dazu jetzt auch eine Pressemitteilung von Wikileaks.

Der Hinweis auf "Gefahr in Verzug" bedeutet übrigens nichts anderes, als, dass ein richterlicher Beschluss nicht eingeholt worden ist. Wenn der Tatvorwurf tatsächlich auf die Veröffentlichung skandinavischer Sperrlisten auf Wikileaks abzielt, dann ist Gefahr in Verzug aber allenfalls ein schlechter Witz, weil diese Informationen schon längere Zeit online sind. Vielleicht hatte man auch Bedenken, dass sich ein Richter das mal genauer anschaut und dann zu der Einschätzung gelangt, dass eine Strafbarkeit nicht in Betracht kommt.

Das bedenkliche an dieser Polizeiaktion ist aber auch, dass sich diese Strafverfolgung gegen ein Projekt richtet, das den Mut hat, brisante Dokumente und Informationen zu veröffentlichen und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.

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20.3.09

Access-Sperren: FDP fällt wieder einmal um

Nachdem man von FDP-Politikern bislang eine insgesamt ablehnende Haltung gegenüber Access-Sperren und Sperrungsanordungen präsentiert bekam, macht sich die FDP nunmehr offenbar für eine gesetzliche Regelung von Sperrungsanordungen stark und betont lediglich noch, dass eine vertragliche Regelung wie von Familienministerin von der Leyen gewünscht, nicht ausreichend sei.

Die Partei, die sich liberal nennt, es aber nicht ist, dreht sich nicht zum ersten mal wie ein Fähnchen im Wind und ist ohne nennenswerte Hemmungen auch immer dafür gut, fundamentale rechtsstaatliche Bedenken beiseite zu schieben. Das war bereits in den 90'er Jahren beim großen Lauschangriff so und wird nicht anders sein, wenn die Partei wie von ihr erhofft im Herbst wieder mitregieren kann.

Dass eine gesetzliche Regelung von Sperrungsverfügungen auf Bundesebene gegenüber einem "Sperrvertrag" mit den Providern vorzugswürdig ist, mag sein.

Aber auch eine gesetzliche Regelung wäre angesichts der Grundrechtseingriffe einerseits und der fehlenden Erforderlichkeit und Effizienz von Zugangssperren andererseits unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Leider existiert in unserer parlamentarischen Demokratie keine einzige Partei, die im Gesetzgebungsverfahren mehrheitlich und konsequent für die Einhaltung der Grundrechte und fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien steht. Die FDP ist diese Partei jedenfalls nicht.

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19.3.09

Schavan will als Reaktion auf Winnenden Gewaltseiten im Netz sperren

Der Reflex war so vorhersehbar wie sonst noch was. Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden will Bundesbildungsministerin Schavan "Gewaltseiten" im Internet "sperren".

Hierzu müsste freilich vorab geklärt werden, was "Gewaltseiten" genau sind und wie und wodurch solche Angebote Einfluss haben auf Taten wie die von Winnenden.

Fest steht aber bereits, dass Access-Sperren wirkungslos und nicht geeignet sind, den Zugriff auf inkriminierte Inhalte nennenswert zu erschweren.

Da es politische Ohnmacht offiziell nicht geben kann, propagieren hilflose Politiker in ihrer Not dennoch auch gerne sinnlose Maßnahmen, um den Eindruck der Untätigkeit zu vermeiden.

Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden sollte man sich aber zuerst mit naheliegenden Dingen beschäftigen, wie dem Einfluss der Waffenlobby in Deutschland und den Schützenvereinen.

Denn Menschen werden nicht durch Gewaltseiten und Killerspiele getötet, sondern durch Waffen. Und bei den beiden schrecklichsten Amokläufen von Erfurt und Winnenden haben die Täter den Umgang mit Waffen immer in Schützenvereinen erlernt. Das sollte eigentlich Anlass genug sein, darüber nachzudenken, Jugendliche vom Umgang mit Waffen in Schützenvereinen auszuschließen. Aber dem steht eine mächtige Lobby im Weg. Dann doch lieber wieder eine Phantomdiskussion über Killerspiele und das böse Internet führen.

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