26.2.10

Die Bundesregierung stellt die parlamentarische Demokratie in Frage

Das Zugangserschwerungsgesetz ist am 23.02.10 in Kraft getreten und bereits gestern wurden im Bundestag in erster Lesung Gesetzesinitiativen von SPD, Grünen und Linken behandelt, die die Aufhebung des Gesetzes verlangen.

Die Redebeiträge der Union im Bundestag, wie der des Abgeordneten Heveling, sprechen nicht dafür, dass die Bundesregierung beabsichtigt, das Gesetz wieder aufzuheben. Man hört, das Justizministerium würde an einem eigenen Regierungsentwurf eines Gesetzes arbeiten, der bis zur dritten Lesung vorliegen soll. Das wird allerdings mit großer Sicherheit kein Aufhebungsgesetz sein, denn für ein solches bräuchte es keiner großartigen Ausarbeitung. Der Inhalt eines solchen Gesetzes wäre bestenfalls ein Dreizeiler. Stattdessen wird man vermutlich ein "Sperrgesetz" einbringen, das verschiedene Hintertüren enthält und die bedenkliche technische Infrastruktur bei den Providern aufrecht erhält.

In der Zwischenzeit behilft sich die Bundesregierung mit einem Nichtanwendungserlass, durch den dem BKA aufgegeben wird, das Gesetz nicht anzuwenden und anders als im Gesetz vorgesehen, keine Sperrlisten zu erstellen und an die Provider zur Umsetzung weiterzuleiten.

Die Bundesregierung weist also eine Behörde an, ein in Kraft befindliches Gesetz nicht anzuwenden. Das ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang und gleichzeitig der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage.

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21.2.10

Zugangserschwerungsgesetz tritt in Kraft, soll aber nicht angewendet werden

Das Zugangserschwerungsgesetz wird vermutlich schon morgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und würde dann bereits am 23.02.2010 in Kraft treten.

Mit einer Art Nichtanwendungserlass - was im Hinblick auf ein Gesetz ein bislang einzigartiger Vorgang sein dürfte - will die Bundesregierung aber offenbar verhindern, dass das BKA das Gesetz tatsächlich umsetzt.

Die Bundesregierung hatte offenbar bis zuletzt gehofft, dass Bundespräsident Köhler das Gesetz "entsorgt", was für die Politik sicherlich die bequemste Lösung gewesen wäre. Köhler hat ihr diesen Gefallen aber nicht getan und das Gesetz nach längerer Prüfungsphase doch noch ausgefertigt.

Update:
Das Zugangserschwerungsgesetz ist in der Ausgabe Nr. 6 aus 2010 vom 22.02.10 (S. 78) des Bundesgesetzblatts veröffentlicht worden und tritt daher am 23.02.2010 in Kraft.

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19.2.10

Petition gegen Netzsperren am 22.Februar im Bundestag

Das sog. Zugangserschwerungsgesetz hat Franziska Heine im vergangenen Jahr auf den Plan gerufen, beim Deutschen Bundestag eine Petition, die sie "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" überschrieben hat, einzureichen. Kurze Zeit später hatten 134.000 Unterstützer nicht nur dafür gesorgt, dass daraus die erfolgreichste Petition der deutschen Geschichte wurde, sondern auch dafür, dass der Druck auf die Bundesregierung in dieser Frage erheblich zugenommen hat. Dieser Druck wurde aber nicht wie sonst von Lobbyisten erzeugt, sondern durch ganz normale Bürger.

Die Petition wird am 22.Februar 2010 im Petitionsausschuss des Bundestages behandelt. Nachdem das Gesetz jetzt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wohl doch in Kraft treten wird, bleibt das Thema weiterhin aktuell.

Franziska Heine, die Initiatorin der Petition, erhält Rederecht im Ausschuss und wird den Ausschussmitgliedern ihre Position und ihre Bedenken gegen das Zugangserschwerungsgesetz nochmals darlegen. Wer Franziska hierfür noch Anregungen mit auf den Weg geben möchte, kann und sollte im Blog des AK Zensur dazu einen Kommentar hinerlassen.

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9.2.10

Von der Zugangserschwerung zur Löschung

Die Grünen wollen offenbar einen Gesetzesentwurf zur vollständigen Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes in den Bundestag einbringen, wie Heise berichtet. Das wäre in jedem Fall der richtige Ansatz und stellt die einzige saubere Lösung zur Beendigung des derzeitigen Schwebezustands dar.

Was den Inhalt des angekündigten "Löschgesetzes", das an die Stelle des Zugangserschwerungsgesetzes treten soll, angeht, schweigt sich die Bundesregierung bislang aus. Man munkelt allerdings, dass hierdurch neue Befugnisse und Zuständigkeiten des BKA für derartige Löschungsmaßnahmen geschaffen werden sollen. Das würde allerdings voraussetzen, dass zunächst das Grundgesetz entsprechend geändert und eine diesbezügliche Verwaltungskompetenz des BKA geschaffen wird. Außerdem würden damit natürlich die Kompetenzen der Länder im Bereich des Polizei- und Sicherheitsrechts eingeschränkt, was zu Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern führen könnte.

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8.2.10

Kein Zugangserschwerungs- sondern ein Löschgesetz

Die Bundesregierung rückt von dem - gegen den Rat der meisten Fachleute - verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetz wieder ab und möchte dieses nach einer Meldung von SpiegelOnline durch ein "Löschgesetz" ersetzen. Möglicherweise entgeht man aber damit nur dem, was für die Bundesregierung ein mediales Fiasko wäre, nämlich, dass ihr der Bundespräsident die offensichtliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bescheinigt und seine Unterschrift verweigert.

Was in einem Löschgesetz allerdings konkret geregelt werden soll, bleibt vorerst unklar. Sinnvoller wäre es allemal, wenn die deutsche Exekutive stattdessen endlich handeln würde. Denn für die Forderung "Löschen statt Sperren" bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Wenn deutsche Polizei- und Sicherheitsbehörden auf kinderpornografische Inhalte im Netz aufmerksam werden, dann können Sie Abuse-Mails schreiben und parallel die zuständigen ausländischen Behörden informieren und auf eine Löschung hinwirken.

Jedenfalls zeigt die Entwicklung, dass die Arbeit des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur Früchte getragen hat. Die Politik sollte erkannt haben, dass die Bürger mittlerweile in der Lage sind, sich aus dem Netz heraus zu formieren und für erheblichen politischen Gegenwind zu sorgen.

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1.2.10

Warum der BKA-Präsident weiterhin für Netzsperren ist

Ein Interview des Präsidenten des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke, in dem er sich u.a. erneut für Netzsperren und die Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes ausgeprochen hat, erregte am Wochenende die Gemüter.

Dabei ist die Aussage Zierckes, Websperren würden abschreckend wirken, nur eine weitere nicht belegbare These der Gesetzesbefürworter, die wegen ihrer offensichtlichen Unrichtigkeit keine inhaltliche Auseinandersetzung lohnt.

Viel interessanter erscheint mir die Frage, weshalb gerade der BKA-Präsident einer der stärksten Befürworter dieses Gesetzes ist. Denn auch Ziercke weiß, dass dieses Gesetz keinen effektiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie leisten kann. In Wirklichkeit geht es, wie so oft, um Kompetenzen, Einfluss und Macht.

Das Bundeskriminalamt ist nach wie vor primär eine Koordinierungs- und Sammelstelle, der es an originären polizeilichen Befugnissen fehlt. Das ist Ziercke ein Dorn im Auge, er möchte das BKA gerne zu einer mächtigen Bundespolizei umbauen. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn der Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen neue Kompetenzen zugunsten des BKA schafft. Und hierbei ist das Zugangserschwerungsgesetz ein Baustein. Ziercke wird also immer solche Bestrebungen unterstützen, die auf die Erweiterung der Kompetenzen des BKA abzielen. Sachliche Notwendigkeiten sind insoweit kein Kriterium. Politiker lassen sich hierfür leider sehr gerne von den "Experten" des BKA instrumentalisieren und einen entsprechenden Handlungsbedarf einreden.

In einer Vielzahl von älteren Beiträgen und einem Brief an den Bundespräsidenten, habe ich erläutert, was in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gegen Access-Sperren spricht.

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29.1.10

AK Zensur fordert: Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch!

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich an der Anhörung zu einer Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) in der Mainzer Staatskanzlei beteiligt. Der Arbeitskreis fordert, der Entwurf des JMStV müsse komplett vom Tisch.

Das allein würde freilich das Anliegen des AK kaum voran bringen, denn ein beträchtlicher Teil desssen, was jetzt kritisiert wird, ist schon seit Jahren Gesetz. "Sendezeitbeschränkungen" für Websites und auch Sperrungsanordnungen gegen Access-Provider sind aufgrund der Verweisung in § 20 Abs. 4 JMStV bereits nach geltendem Recht möglich.

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26.1.10

Update: Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de"

Der Staatsanwaltschaft Dresden ist offenbar bewusst, dass sie keine ausreichenden Befugnisse hatte, um die Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de" anzuordnen, weshalb sie ihre Verfügung in einem Fernsehinterview jetzt als bloße Bitte gegenüber dem LKA darstellt. Diese Aussage der Staatsanwaltschaft kann man angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Verfügung handelt, die ausdrücklich und im Wortlaut eine Anordnung gegenüber dem LKA enthält, allenfalls als unfreiwillig komisch betrachten.
(via Beck-Blog)

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25.1.10

Zensur über den Umweg des Jugendschutzes?

Ein neuer Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezieht die Access-Provider nunmehr ausdrücklich in den Kreis derjenigen mit ein, die von den Behörden zu Jugendschutzmaßnahmen im Sinne des Staatsvertrags verpflichtet werden können. Zum Portfolio der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen gehören Sperrungsverfügungen gegen Provider, ebenso wie "Sendezeitbeschränkungen" für Internetangebote und die "Kennzeichnung" jugendgefährdender Angebote.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat jetzt ausführlich und ablehnend zu diesen geplanten und zum Teil schon geltenden Maßnahmen Stellung bezogen. Der Provider 1&1 hat in sehr drastischen Worten vom Ende der freien Kommunikation im Internet gesprochen.

Auch wenn man das für übertrieben halten mag, sind viele Landespolitiker offenbar nicht in der Lage zu erkennen, welche Auswirkungen derartige "Jugendschutzmaßnahmen" auf das Netz tatsächlich haben. Und genau das muss ihnen zügig vor Augen geführt werden.

Gerade die sich deutlich verstärkende Tendenz, technische Dienstleister als Hilfsorgane zur Kontrolle von Inhalten heranzuziehen, geht zwangsläufig mit einem massiven Eingriff in technische Normen und einer Manipulation technischer Standards einher. Dieses Konzept des Sperrens und Filterns unterscheidet sich sachlich sehr wenig von dem der Chinesen. Man muss das so deutlich sagen. Und natürlich geht es nur um einen guten und legitimen Zweck. Aber das ist in China ja auch nicht anders.

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24.1.10

LKA Sachsen verlangt Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de"

Das LKA Sachsen hat den, nach eigenen Worten, "technischen Provider" der Domain "dresden-nazifrei.de" im Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Domain zu sperren. Bei United Domains handelt es sich aber keineswegs um den Host-Provider, sondern um den bei Denic als Tech-C eingetragenen Domain-Dienstleister.

Auf der besagten Website hatte ein Aktionsbündnis bis vor kurzem einen Aufruf zu zivilem Ungehorsam und zur Blockade eines Naziaufmarschs veröffentlicht. Der Aufruf wird u.a. von mehreren Bundestagsabgeordneten und den Musikern Bela B (Ärzte) und Konstantin Wecker unterstützt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht in dem Aufruf eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und hat eine Verfügung erlassen, die dem LKA aufgibt, die Provider der Internetseite auf die Strafbarkeit des Aufrufs hinzuweisen und die Provider unter Hinweis darauf, dass sie sich wegen Beihilfe strafbar machen können, zur Sperrung bzw. Entfernung aufzufordern.

Bereits die Verfügung der Staatsanwaltschaft ist rechtswidrig. Die Sperrung von Websites oder Domains dient nicht der Ermittlung bereits begangener Straftaten, sondern der Verhinderung von (weiteren) Straftaten und stellt damit eine Maßnahme der Gefahrenabwehr dar und fällt damit gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mit dieser Verfügung also ihre Kompetenzen überschritten.

Im Bereich der Gefahrenabwehr, für die die Polizei- und Sicherheitsbehörden zuständig sind, existiert eine abgestufte Störerverantwortlichkeit. Das heißt, dass der Handlungsstörer (Betreiber der Website) vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, sofern er greifbar ist und seine Inanspruchnahme keine besonderen Schwierigkeiten verursacht. Nachdem aber sowohl die Initiatoren als auch der Domaininhaber bekannt sind, ist eine Inanspruchnahme eines Tech-C gänzlich unverhältnismäßig. Noch vor dem Nichtstörer Tech-C wäre übrigens auch der Hoster als Zustandstörer in Anspruch zu nehmen.

Nichts anderes lässt sich auch aus der Vorschrift des § 10 TMG entnehmen, deren Sinn und Zweck man gerne auf den Kopf stellt, indem man versucht, aus ihr Handlungspflichten von Providern abzuleitet. Vorliegend scheitert eine Anwendung von § 10 TMG bereits daran, dass der Tech-C keine fremden Informationen für einen Nutzer speichert, mithin kein Host-Proivder ist. Die Vorschrift begründet aber auch keine Haftung, sondern kann nur dazu führen, dass eine gesetzliche Haftungsprivilegierung wieder entfällt.

Die Vorstellung, ein Tech-C einer Domain könne sich wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er die technische Verwaltung einer Domain inne hat, unter der wiederum eine Website aufgerufen werden kann, die strafbare Inhalte enthält, drängt sich ebenfalls nicht unbedingt auf. Die technische Dienstleistung eines Domain-Service-Anbieters stellt für sich genommen noch keine geeignete Beihilfehandlung dar.

Ob der Aufruf selbst strafbar ist, darf man bezweifeln. Der insoweit einschlägige Straftatbestand ist § 21 Versammlungsgesetz, der es verbietet, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln. Hierzu müssen aber Gewalttätigkeiten vorgenommen, angedroht oder zumindest eine grobe Störungen verursacht werden. In diesem Kontext ist aber stets auf die Grundrechte der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit besonders zu achten. Zur Gewalt hat das Bündnis aber nicht aufgerufen, sondern explizit die Gewaltfreiheit betont. Die gewaltfreie Störung oder Bloackade einer Versammlung ist aber nicht per se strafbar, wie man seit der Sitzblockaden-Entscheidung des BVerfG weiß.

Update:
Die fundierte rechtliche Einschätzung von Telemedicus sollte man gelesen haben.

Update vom 25.01.10:
Und auch Prof. Henning Ernst Müller, Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Regensburg, hält die Maßnahme von LKA und Staatsanwaltschaft, in einer Anmerkung im Beck-Blog, nicht für rechtmäßig.

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13.1.10

Provider sollen stärker in den Jugendschutz eingebunden werden

Gestern habe ich über einen aktuellen Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) berichtet, der die Idee von Sendezeitbegrenzungen für Internet-Angebote aufgreift und weiter ausweitet. Die Regelung ist im Grundsatz allerdings bereits in der geltenden Fassung des JMStV enthalten, aber nie umgesetzt worden. Tatsächlich neu ist u.a. die genaue Definition unterschiedlicher Altersstufen. Ebenfalls neu und gänzlich unklar ist aus meiner Sicht die geplante Regelung in § 5 Abs. 2 S. 3 JMStV, die lautet:
Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen.
Diese Regelung ist ersichtlich auf Access-Provider und Hoster zugeschnitten. Der genaue Regelungsgehalt erschließt sich allerdings nicht, was primär an den handwerklichen Mängeln der Gesetzesformulierung liegt. "Angebote, die den Zugang zu Inhalten vermitteln", gibt es nämlich nicht. Die Formulierung ist perplex, denn die technische Dienstleistung der Zugangsvermittlung stellt kein (Inhalts-)Angebot dar. Es hat allerdings ganz den Anschein, als wolle man damit Zugangs- und Host-Provider in die Verpflichtung zur Kennzeichnung jugendgefährdender Inhalte im Internet unmittelbar einbinden.

Den Grundstein für eine derartig verquere Vermischung von Technik und Inhalt, wie man sie in § 5 Abs. 2 S. 3 des Entwurfs wiederfindet, hat der deutsche Gesetzgeber bereits in den 90'er Jahren gelegt, zu Zeiten des Teledienstegesetzes und Mediendienstestaatsvertrags. Denn der Zugangsprovider wird seit dieser Zeit als Diensteanbieter betrachtet und damit auch wie ein Inhaltsanbieter behandelt. Anbieter im Sinne von TMG und JMStV sind nämlich auch diejenigen, die den Zugang zur Nutzung von Telemedien vermitteln, also die Access-Provider. Damit hat man den Provider und den Content-Anbieter mittels einer gesetzlichen Fiktion gleichgestellt.

Wernn man heute über Netzneutralität diskutiert, sollte man sich vor Augen führen, dass die Gesetzgebung von Bund und Ländern diese grundsätzliche Weichenstellung, die der Vorstellung von Netzneutralität zuwider läuft, bereits vor mehr als 10 Jahren getroffen hat. Der TK-Dienstleister Zugangsprovider, der eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, wird als Diensteanbieter qualifiziert und damit einem Content-Anbieter gleichgestellt. Was die Sache schließlich gänzlich absurd macht, ist der Umstand, dass der Gesetzgeber gleichzeitig in § 1 TMG und in § 2 Abs. 2 JMStV zum Ausdruck bringt, dass die Gesetze nicht für Telekommunikationsdienste gelten sollen. Auf diesen Wertungswiderspruch habe ich in der rechtswissenschaftlichen Diskussion immer wieder hingewiesen, u.a. in beiden Auflagen von "Haftung für Informationen im Internet". Die meisten Fachautoren haben die Einbeziehung des Access-Providers in den Kreis der Diensteanbieter nach TMG (und JMStV) allerdings verteidigt, u.a. mit dem Argument, dass dem Provider ansonsten die Haftungsprivilegierung des TMG nicht zugute kommen würde. Was man dabei übersehen hat, ist, dass damit die eigentlich klar zu ziehende Grenze zwischen Technik und Inhalt verwischt wird und man sich gleichzeitig von der Netzneutralität verabschiedet hat. Es ging hierbei nicht um die Haftungsprivilegierungen, sondern darum, über einen technischen Dienstleister auf die Inhalte Einfluss nehmen zu können. Und hierfür war es erforderlich, den Internet-Service-Provider qua Gesetz wie einen Inhaltsanbieter zu behandeln.

Daneben schlummert auch in der bereits geltenden Fassung des JMStV die Möglichkeit, Zugangsprovider zur Sperrung von Websites zu verpflichten, Zensursula aus Gründen des Jugendschutzes sozusagen.

Bereits der Mediendienstestaatsvertrag sah die Möglichkeit vor, sog. Sperrungsanordnungen gegen Zugangsprovider zu erlassen, wovon die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahre 2002 auch Gebrauch gemacht hat. Die Regelung zu den Sperrungsverfügungen existiert immer noch, sie findet sich jetzt in § 59 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags. Diese Regelung gilt auch im Bereich des Jugendschutzes. § 20 Abs. 4 JMStV besagt nämlich, dass die zuständige Landesmedienanstalt für Anbieter von Telemedien entsprechend § 59 Abs.2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrages die jeweiligen Entscheidungen treffen kann, zu denen eben auch Sperrungsverfügungen gegen Provider zählen.

Update:
Wie ich gerade gehört habe, sehen die Provider die wesentliche Änderung zu ihren Lasten darin, dass jetzt in § 3 Nr. 2 JMStV die Zugangsvermittler ausdrücklich als Anbieter definiert werden, weshalb man befürchtet, dass sämtliche Anforderungen des Jugendschutzes, die der Staatsvertrag aufstellt, die Access-Provider direkt treffen könnte.

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27.12.09

Kein politisches Interesse mehr am Zugangserschwerungsgesetz?

Hat die Bundesregierung das Interesse am Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes nunmehr gänzlich verloren? Das zumindest meint die FAZ. Ein Gesetz das alle parlamentarischen Hürden durchlaufen hat, das vom Bundespräsidenten aber nicht ausgefertigt wird und das plötzlich offenbar niemand mehr haben will, wirft ein seltsames Licht auf den Zustand dieser parlamentarischen Demokratie. Und diese Umstände entlarven den vehementen Einsatz von Ursula von der Leyen für dieses Gesetz zudem als das, was er von Anfang war, nämlich eine Wahlkampfinszenierung.

Spekuliert wird auch darüber, ob man das Gesetz nunmehr generell beseitigen wird, was allerdings einen gegenläufigen Gesetzgebungsbeschluss des Bundestages erfordern würde. Das Parlament muss sich ansonsten in seinem Petitionsausschuss nochmals mit dem unliebsamen Gesetz befassen. Denn die Online-Petition von Franziska Heine wird am 22.02.2010 in öffentlicher Ausschusssitzung erörtert. Sofern das Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch existiert.

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18.12.09

Die SPD und Zensursula

Dass die SPD sich nunmehr gegen das Zugangserschwerungsgesetz ausspricht, nachdem sie dem Gesetz vorher zu einer Mehrheit im Bundestag verholfen hatte, könnte man unter der Rubrik "besser spät als nie" abhaken.

Doch verschiedene Ungereimtheiten lassen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der neuen Haltung aufkommen. Der damalige Verhandlungsführer der SPD-Fraktion Martin Dörmann schreibt in einer E-Mail an seine Fraktionskollegen: "Mir ist es dabei ein persönliches Anliegen, deutlich zu machen, dass wir deshalb eine Kurskorrektur vornehmen, weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben."

Das von Dörmann bemühte Argument, man hätte das Gesetz gebraucht, um die Sperrverträge, die das BKA mit Providern bereits geschlossen hatte, zu verhindern, ist heute ebenso absurd wie damals. Die Verträge mit dem BKA waren nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen nichtig und das ganz offensichtlich. Diesen Spuk hätten die Verwaltungsgerichte deshalb in kürzester Zeit beendet. Das wusste man sowohl in der Union als auch in der SPD, weshalb beide Parteien ein Gesetz gewollt haben.

Die Rahmenbedingungen des Gesetzes haben sich also nicht verändert, es sei denn, man zählt die Wahlniederlage der SPD auch zu den relevanten Begleitumständen. Schließlich ist man als Opposition gerne und schnell mal dagegen. Und genau so sieht es aus liebe SPD. Wundert Euch also nicht, wenn die Leute das durchsichtige Manöver eines MdB Dörmann durchschauen. Es gibt talentiertere Blender als ihn.

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16.12.09

Italienische Regierung lässt Facebook-Profile sperren

Dass freiheitsfeindliche Tendenzen in Europa auf dem Vormarsch sind, lässt sich schon eine ganze Weile lang beobachten. Italien geht dabei wieder einmal mit schlechtem Beispiel voran. Facebook Italien hat auf Druck der italienischen Regierung Facebook-Profile "verdunkelt", auf denen die Attacke auf Ministerpräsident Berlusconi gelobt und gefeiert worden war. Das berichtet der Standard.

Aber damit nicht genug. Der italienische Innenminister kündigte zugleich ein Gesetz an, das die Grundlage dafür schaffen soll, Internet-Webseiten sofort "verdunkeln" zu können, wenn sie zu politischer Gewalt aufhetzen. Dass ein Feind der Meinungsfreiheit wie Silvio Berlusconi das Internet als Bedrohung wahrnimmt und "verdunkeln" möchte, ist nicht erstaunlich. Möglicherweise stärkt er damit aber auch nur den Widerstand gegen seine Regierung und seine Person. Die Sperrfantasien ganz allgemein haben sich allerdings in verschiedensten Ausprägungen in sehr vielen politischen Köpfen weltweit festgesetzt.

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15.12.09

Auch beim Zugangserschwerungsgesetz wurde die Öffentlichkeit gezielt getäuscht

Die Sperrgegner hatten immer wieder vergeblich darauf hingewiesen, dass die große Mehrzahl der Server, die auf ausländischen Sperrlisten als kinderpornografisch aufgeführt sind, in Europa und den USA stehen.

Wie nunmehr bekannt wurde, war dies auch den Bundestagsfraktionen, insbesondere der SPD-Fraktion, bereits vor der Abstimmung im Bundestag positiv bekannt und zwar interessanter Weise aufgrund eines Schreibens des BKA. Das BKA weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die Täter Länder mit ausgebauter Internetinfrastruktur bevorzugen, allen voran USA und Deutschland. Hiervon hörte man freilich aus den Reihen der großen Koalition kein Wort. Vielmehr hat man der Öffentlichkeit weiterhin und wider besseren Wissens erzählt, dass das Gesetz vor allen Dingen deshalb notwendig sei, weil es viele Staaten gäbe, in denen Kinderpornografie nicht strafbar sei.

Die SPD setzt dem nunmehr die Krone auf, indem sie diese Information, die ihr bereits im Zeitpunkt ihrer Zustimmung zum Zugangserschwerungsgesetz bekannt war, als Begründung dafür heranzieht, sich nachträglich gegen das Gesetz auszusprechen. Damit setzt die Partei ein einsames Highlight in Sachen Unglaubwürdigkeit, das kaum mehr zu toppen ist.

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28.11.09

Köhler hat offenbar Bedenken gegen Sperrgesetz

Bundespräsident Horst Köhler will das sog. Zugangserschwerungsgesetz vorerst nicht ausfertigen, meldet dpa (via ZeitOnline) unter Berufung auf den Spiegel. Der Bundespräsident soll bei der Bundesregierung um ergänzende Informationen gebeten haben.

Bereits im Juli habe ich den Bundespräsidenten im Auftrag des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur und anderer Organisationen und Personen in einem Brief darum gebeten, das verfassungswidrige Gesetz nicht zu unterzeichen und dies ausführlich rechtlich begründet. Sollte Köhler das Gesetz tatsächlich stoppen, wäre dies eine Sensation.

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24.11.09

Zensursula Is Back

Ursula von der Leyen fordert neue Wege in der Diskussion um Internet-Sperren, heißt es bei Heise. Neue Wege, die die alte und neue Familienministerin in der heißen Phase des Wahlkampfs freilich selbst überhaupt nicht beschreiten wollte. Vielleicht sollte Frau von der Leyen in einem ersten Schritt die Fachdiskussion zur Kenntnis nehmen und sich mit der Vielzahl ernstzunehmender Einwände auseinandersetzen. Nachdem dieses Thema aber eigentlich eh nicht in ihr Ressort fällt, wird es für die Netzgemeinde im Zweifel sinnvoller sein, mit den zuständigen Ministerien für Justiz und Wirtschaft über dieses Thema sprechen.

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23.11.09

Details zur geplanten Umsetzung der Netzsperren

Sollte das Zugangserschwerungsgesetz doch noch in Kraft gesetzt werden, dann stehen die Provider offenbar Gewehr bei Fuß, um sofort loszulegen. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur schildert eine ganze Reihe von Details und Hintergründen der geplanten Umsetzung, die sich aus einem Protokoll einer mündlichen Verhandlung des Verwaltunsgerichts Wiesbaden ergeben, das bei Wikileaks aufgetaucht ist. Im Termin waren Vertreter des BKA und des beigeladenen Providers Vodafone anwesend.

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10.11.09

Pflicht zur Lokalisierung mittels IP und Aussperrung deutscher Nutzer

Telemedicus berichtet über einen sehr interessanten Beschluss des LG Köln vom 08.10.2009 (Az.: 31 O 605/04 SH II) der im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens erging.

Das Landgericht Köln ist der Meinung, dass es einem Anbieter von Online-Glückspielen möglich ist, deutsche Internetnutzer anhand der IP-Adresse zu lokalisieren und von Deutschland aus abgegebene Gebote zu unterbinden. Das wirft nach Ansicht des Landgerichts Köln auch keine datenschutzrechtlichen Probleme auf, weil die IP-Adresse keiner bestimmten Person zuzuordnen ist.

Diese lapidaren Ausführungen des Gerichts überraschen, angesichts des Umstandes, dass die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, heftig umstritten ist. Wobei die Datenschutzbeauftragten durchwegs der Rechtsansicht sind, dass es sich um personenbezogene Daten handelt.

Dass die Lokalisierung von Internetnutzern (Geolocation) außerdem mit einer durchaus relevanten Ungenauigkeit verbunden ist, scheint das Gericht nicht zu stören. Wenn das Landgericht sagt, dass sich innerhalb der Bundesrepublik abgegebene Wettgebote lokalisieren lassen, sollte man vielleicht hinzufügen, dass sich diese mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 90 % identifizieren lassen, wobei sich ein Geolocation-Blocking natürlich ebenfalls umgehen lässt. Ob das alles wohl ausreichend dafür ist, die Befolgung einer Unterlassungspflicht als möglich anzusehen? Der Anbieter kann natürlich versuchen, deutsche Nutzer auszusperren, zuverlässig gewährleisten kann er das aber nicht.

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27.10.09

Kommen die Netzsperren über den Umweg Brüssel?

Nach dem Koalitionsvertrag soll das Zugangserschwerungsgesetz für die Dauer eines Jahres nicht angewendet werden. Die FDP hat versucht, dieses Verhandlungsergebnis als großen Erfolg zu verbuchen.

In diesem Zusammenhang sollte man allerdings bedenken, dass auf EU-Ebene bereits seit dem Frühjahr ein Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Kinderpornografie existiert. Dieser Vorschlag liegt derzeit dem EU-Parlament zur Entscheidung vor.

Der Vorschlag führt zum Thema Netzsperren u.a. folgendes aus:

"Durch die zunehmende Erschwerung des Zugangs zu öffentlichen Webseiten soll die Verbreitung von Kinderpornografie eingeschränkt werden. Allerdings ist diese Maßnahme kein Ersatz für die Entfernung der Inhalte an der Quelle oder für die Verfolgung der Straftäter".

"Inhaltlich enthält der Vorschlag Elemente, die im Übereinkommen des Europarats nicht enthalten sind wie die Durchsetzung eines EU-weiten Verbots für Sexualstraftäter, Tätigkeiten im Kontakt mit Kindern auszuüben, die Sperrung des Zugangs zu Kinderpornografie im Internet ..."


Das Thema der Access-Sperren steht in Brüssel also ganz konkret auf der Agenda. Das Kalkül der Union in den Koalitionsverhandlungen könnte deshalb schlicht folgendes gewesen sein: Man gönnt der FDP medial noch einen Verhandlungserfolg in der Erwartung, dass aus Brüssel ohnehin die verbindliche Vorgabe kommt, den Zugang zu kinderpornografischen Websites zu blockieren. Denn dann kann man anschließend einfach hergehen und das bereits bestehende Gesetz unter Verweis auf die europarechtlichen Vorgaben in Kraft setzen. Und das ist möglicherweise auch der Grund dafür, dass die Union das Gesetz nur auf Eis legen möchte.

Wenn die FDP Netzsperren also tatsächlich verhindern will, dann ist es nötig, dass sie jetzt auf EU-Ebene, insbesondere auch mithilfe ihrer Europaabgeordneten, aktiv wird. Gleiches gilt auch für die Bürgerrechtsorganisationen, die sich zu oft nur auf ihre nationalen Vorgänge konzentrieren.

Update:
Über den Stand beim EU-Parlament hat EDRi kürzlich berichtet. Nach allzu heftigem Widerstand des Parlaments sieht es offenbar bislang nicht aus.

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24.10.09

Das Internet darf kein merkbefreiter Raum sein

Der Teil der Koalitionsvereinbarung zur Informationsgesellschaft ist mittlerweile online und das ausgerechnet bei den Linken.

Der Text enthält einige Platitüden, die in dem Satz "das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein" gipfeln (Zeile 2749). Anknüpfungspunkt ist die Ankündigung eines dritten Korbs zur Weiterentwicklung des Urheberrechts.

Die Einigung zu den Netzsperren besagt übrigens nur, dass man das Zugangserschwerungsgesetz für die Dauer eines Jahres nicht anwenden möchte. Ob dies mittels eines fragwürdigen Nichtanwendungserlasses geschehen soll - was ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte darstellen würde - oder den rechtsstaatlichen Weg eines Änderungsgesetzes beschreitet, wird sich zeigen.

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19.10.09

Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?

Die Einigung in den Koalitionsverhandlungen im Bereich der inneren Sicherheit ist erwartungsgemäß sowohl unterschiedlich dargestellt, als auch bewertet worden.

Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass die FDP beim Thema Vorratsdatenspeicherung nichts erreicht hat aber mit Blick auf die Onlinedurchsuchung zumindest einen kleinen Achtungserfolg erzielen konnte.

Bleibt das Thema Netzsperren, bei dem der FDP scheinbar ein Durchbruch gelungen ist, was selbst bei Bürgerrechtlern und Netzaktivisten zu verhaltenem Jubel geführt hat.

Die erzielte Einigung ist freilich rechtsstaatlich fragwürdig. Unklar ist zudem, weshalb das Zugangserschwerungsgesetz sachlich gänzlich unangetastet bleibt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Kompromiss nur dem Zweck der Gesichtswahrung dient. Die spannende Frage bleibt hierbei nur, welche Seite ihr Gesicht wahren muss, obwohl sie in Wahrheit zurückstecken musste. Ist es die Union, die nicht so weit gehen will, das Gesetz zu beerdigen, noch bevor es in Kraft getreten ist oder doch die FDP, die zeigen muss, dass sie zumindest eines ihrer Wahlkampfversprechen in diesem Bereich halbwegs umsetzen konnte?

Möglicherweise ist die Stimmung in der Union auch einfach die, dass man es in einem Jahr ohnehin machen wird und man der FDP kurzfristig aber einen Teilerfolg gönnen musste. Nach alledem, was man in den letzten Monaten aus den verschiedensten Lagern gehört hat, scheint mir dies die naheliegendste Schlussfolgerung zu sein. Zumal auch auf EU-Ebene eine zunehmende Sympathie für Netzsperren festzustellen ist und die Lobbyisten unterschiedlichster Couleur Netzsperren weiterhin zum Schutz verschiedenster Rechtsgüter propagieren werden. Die Diskussion wird in jedem Fall weiter gehen und mit ihr auch der Versuch, Druck auf die Politik auszuüben.

Vielleicht ist die Einigung deshalb auch nur ein geschickter politischer Schachzug, um das Lager der Sperrgegner zu schwächen. Der teilweise wirklich beeindruckende Widerstand aus dem Netz heraus wird nämlich umso deutlicher abnehmen, je mehr man daran glaubt, bereits einen substantiellen Erfolg erzielt zu haben.

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16.10.09

Nichtanwendungserlass für das Zugangserschwerungsgesetz

Der in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte Kompromiss zu den Netzsperren, wonach für die Dauer von einem Jahr nur gelöscht und nicht gesperrt werden soll, soll offenbar über einen Anwendungserlass geregelt werden, der dem BKA aufgibt, keine Sperrlisten zu erstellen und solche Listen auch nicht weiterzuleiten.

Es handelt sich dabei um eine rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung, weil es nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden. Es gilt hier der Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gerade derartige Lösungen sind der Grund dafür, dass die Position des Parlaments immer stärker geschwächt wird und die Gewaltenteilung zunehmend ins Wanken gerät. Das gibt Anlass zur Besorgnis, die weit über den konkreten Fall der Netzsperren hinausreicht.

Nachdem das BKA als Behörde an die Gesetze gebunden ist, ist es auch verpflichtet, mit Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes nach dessen § 1 Sperrlisten zu erstellen. Ein Nichtanwendungserlass der dem BKA aufgibt, genau das nicht zu tun, ist deshalb rechtswidrig.

Auch wenn man das erzielte Ergebnis begrüßt, kann man nicht nicht darüber hinwegsehen, dass es nicht mit rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln erreicht werden soll.

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15.10.09

Netzsperren tatsächlich vom Tisch?

SPON wartet mit der Schlagzeile auf "FDP stoppt Internetsperren", bei Heise heißt es hierzu "Internetsperren sind offenbar vorerst vom Koalitionstisch".

Die Berichterstattung ist allerdings inhaltlich eher vage und wenig aussagekräftig. Schließlich hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz längst beschlossen und diesess Gesetz ist mittlerweile auch dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt worden. Wenn das BKA also für die Dauer eines Jahres versuchen soll, nur Löschungen zu veranlassen, was passiert dann mit dem Gesetz? Soll es eine Anweisung geben, dieses nicht anzuwenden und keine Sperrlisten an die Provider zu übermitteln? Das ist wohl schwerlich denkbar. Solange nicht klar ist, auf welchem Weg das Gesetz auf Eis gelegt wird, muss man diese Pressemeldungen deshalb mit Skepsis betrachten. Es gilt abzuwarten, was konkret vereinbart worden ist.

Außerdem sollen Onlinedurchsuchungen nunmehr von einem Antrag des Generalbundesanwalts abhängen und die Nutzung von auf Vorrat gespeicherter Daten soll auf "schwere Gefahrensituationen beschränkt werden", was auch immer das konkret bedeuten soll.

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12.10.09

Zugangserschwerungsgesetz nun doch zum Bundespräsidenten?

Wie die FAZ berichtet, will die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz nunmehr scheinbar doch dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zuleiten, nachdem es seitens der EU offenbar keine Bedenken gibt.

Damit wird sich jetzt Horst Köhler im Rahmen seines Prüfungsrechts mit der Frage der (offensichtlichen) Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzesvorhabens beschäftigen können. Parallel laufen allerdings weiterhin die Koalitionsverhandlungen, bei denen die FDP (angeblich auf die Rückgängigmachung des umstrittenen Gesetzes dringt.

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10.10.09

Rückzugsgefecht: Netzsperren nur Wahlkampfthema?

Wolfgang Schäuble sagt bemerkenswerte Dinge in diesem Tagen. Nach einer Meldung der dpa räumte er handwerkliche Fehler beim Zugangserschwerungsgesetz ein und erklärte, dass das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden sei, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.

Ich kann mich zwar täuschen, aber das klingt schon sehr stark nach einem Rückzugsgefecht. Es würde mich nicht wundern, wenn das Gesetz als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen jetzt doch noch gestoppt würde.

Erschreckend ist die Aussage Schäubles aber vor allen Dingen deshalb, weil er letztlich einräumt, dass der Wahlkampfaspekt im Vordergrund gestanden hat. Und das war dann ein Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und zu Lasten neutraler und freier Kommunikationsstrukturen. Das richtige Adjektiv dafür lautet widerwärtig.

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9.10.09

Muss die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz dem Bundespräsidenten vorlegen?

Mir wurde in den letzten Tagen mehrfach die Frage gestellt, ob die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz eigentlich überhaupt an Horst Köhler zur Gegenzeichnung vorlegen muss.

Und es erscheint tatsächlich denkbar, dass nicht vorgelegt wird bzw. die Bundesregierung die Vorlage zumindest solange verzögert, bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind.

Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) - es ist wohl der Einzige - in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz gar nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet und gewartet hat, bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat. Dass auch das verfassungsrechtlich fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt.

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8.10.09

Wie geht es weiter mit dem Zugangserschwerungsgesetz?

Aus Brüssel bzw. von den Mitgliedsstaaten der EU wird wohl kein Widerstand gegen das Zugangserschwerungsgesetz kommen, wenn man der Berichterstattung von Heise glauben darf.

Bleibt also die spannende Frage, was die Koalitionsverhandlungen ergeben werden. In diesem Zusammenhang ist immer von einer "Rücknahme" des Gesetzes die Rede. Rückgängig machen könnte und müsste das Gesetz freilich der Bundestag selbst. Das bedeutet allerdings nichts weniger, als, dass die Abgeordneten von CDU/CSU nunmehr ein Gesetz wieder kippen, das sie fast einstimmig erst vor drei Monaten beschlossen haben. Wenn es tatsächlich so kommen sollte, wäre das vermutlich ein Novum in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte.

Als letzte Hürde und Hoffnung bleibt Horst Köhler. Für den AK Zensur und andere Gruppen habe ich mich schon Anfang Juli mit ausführlicher Begründung an den Bundespräsidenten gewandt, mit der Bitte das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Update vom 09.10.09:
Es wäre allerdings auch denkbar, dass die Bundesregierung gar nicht an Horst Köhler vorlegt bzw. die Vorlage bis auf weiteres verzögert. Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet hat, solange bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat.

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AK Zensur fordert Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen die Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes.

Möglicherweise stehen die Chancen dafür gar nicht einmal so schlecht, denn in einigen Punkten wird die Union der FDP entgegenkommen müssen. Andererseits ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil derjenigen Gesetze (z.B. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz) deren Rückgängigmachung die FDP verlangt, unangetastet bleibt.

Und nachdem der Wahlkampf jetzt vorbei ist, bietet sich auch für die Union die Gelegenheit, ein Gesetz, das formell offensichtlich verfassungswidrig ist und auch materiell schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, auf diese Weise elegant wieder loszuwerden. Und ihren Wahlkampfauftritt hatte Frau von der Leyen immerhin auch.

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30.9.09

BKA-Ermittlungen belegen Nutzlosigkeit von Netzsperren

Das Bundeskriminalamt hat nach einer eigenen Pressemitteilung vom heutigen Tag einen Kinderpornografie-Ring zerschlagen, dessen Mitglieder über das Internet Daten ausgetauscht haben sollen.

Was dort freilich nicht steht ist, dass in einem solchen Fall die nunmehr geplanten Netzsperren gänzlich wirkungslos gewesen wären, weil sich dieser Tausch, wie es beim BKA heißt, in "eigens dazu eingerichteten Foren" abgespielt hat. Kinderpornografisches Material wird im Netz nämlich primär über P2P-Netzwerke und (Chat-)Foren ausgetauscht, das WWW gegen das sich das Zugangserschwerungsgesetz allein richtet, stellt allenfalls einen Nebenkriegsschauplatz dar.

Die eigenen Ermittlungen des BKA belegen somit die Unsinnigkeit der Blockade von Websites.

Update: Es handelte sich in diesem Fall nicht um ein offenes Forum im Web. Die eigenen Erkenntnisse des BKA zeigen, dass Kinderpornografie im Netz in der Regel nicht offen zu finden ist, sondern der Austausch primär über P2P-Netzwerken und Foren (mit geschlossenen Benutzergruppen) stattfindet. Die "Szene" erweist sich als Closed-Shop. Die Pädophilen benutzen die Hinterzimmer, sie agieren vorsichtig und bleiben unter sich. In diesem Umfeld können die geplanten Websperren nichts ausrichten. Websperren zielen deshalb von vornherein nur auf einen Nebenkriegsschauplatz ab und nehmen die relevanten Umschlagplätze gar nicht erst ins Visier.

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Österreich: Internetsperren, warum nicht?

Genau das sagte die österreichische Justizminsterin einem Interviewer des ORF. Die österreichische Politik beobachtet die Entwicklung in Deutschland offenbar aufmerksam und natürlich bedient man sich dort derselben fragwürdigen Argumente wie hierzulande. Gerald Bäck gibt in seinem Blog einen kurzen Einblick in die sehr ähnliche Diskussion in unserem südlichen Nachbarland.

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28.9.09

Telekom will ab 17.10.09 auch ohne Zugangserschwerungsgesetz sperren

Die Telekom will die geplanten Netzsperren ab dem 17.10.09 in jedem Fall aktivieren, auch wenn das Zugangserschwerungsgesetz bis dahin nicht in Kraft getreten sein sollte. Grundlage hierfür sollen die zwischen dem BKA und einzelnen Provider abgeschlossenen Sperrverträge sein, die als öffentlich-rechtliche Verträge allerdings nach meiner Einschätzung offensichtlich unwirksam sind.

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24.9.09

eco kritisiert intransparentes Verfahren des BKA bei der Vorbereitung des Zugangserschwerungsgesetzes

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisiert die Vorbereitung der Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes durch das BKA als intransparent und rechtsstaatswidrig.

Das Bundeskriminalamt erarbeitet nach Ansicht des Verbandes ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, die man zudem nicht offen mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen erörtern will, sondern als Verschlusssache behandelt.

Offenbar hat das BKA zudem betroffene Provider für den 02.10.09 nach Wiesbaden eingeladen, damit die ISPs dort eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben.
Quelle: Pressemitteilung von eco vom 24.09.09

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21.9.09

Fehlerhafte Kriminalstatistik und ihr Einfluss auf die öffentliche Diskussion

Im Beck Blog berichtet Prof. Henning Ernst Müller in einem sehr interessanten Beitrag über Fehler der Kriminalitätsstatistik 2008 und ihren Einfluss auf die politische Diskussion.

Unabhängig von den Aspekten die Müller beleuchtet, sollte man sich immer den grundlegenden Schwächen und Unzulänglichkeiten der deutschen Kriminalitätsstatistik bewusst sein.

Die Erhebung heißt aus gutem Grund "Polizeiliche Kriminalstatisitk". Erfasst werden nämlich nur Verdachtsfälle, die bei der Polizei eingehen, unabhängig davon, ob sich hieraus ein förmliches Ermittlungsverfahren entwickelt, ob es zur Anklage oder gar zu einer Verurteilung kommt. Auch Verfahren die eingestellt werden und sogar solche die später vor Gericht mit einem Freispruch enden, verbleiben in der Statistik.

Das war zum Beispiel auch der Grund dafür, dass diejenigen, die das Zugangserschwerungsgesetz durchsetzen wollten, in der Diskussion immer einen sprunghaften Anstieg der Fälle von Kinderpornografie behaupten konnten. Denn Ende 2007 fand die sog. Operation Himmel statt, die angeblich 12.000 Verdachtsfälle zu Tage gefördert hatte, die auch Eingang in die Statisitk gefunden haben. Nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der Operation Himmel, war freilich kar, dass die Staatsanwaltschaften die Mehrzahl der Verfahren mangels Tatverdacht einstellen mussten und allenfalls eine Hand voll Fälle übrig geblieben ist, die weiter verfolgt worden sind. Man hatte es nicht mit 12.000, sondern wohl nur mit einer zweistelligen Zahl von Straftaten zu tun. Das wussten natürlich auch BKA und Bundesregierung. Gleichwohl hat man sich - wider besseren Wissen - auf das überholte Zahlenmaterial berufen, um die Netzsperren durchzusetzen.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die deutsche Kriminalitätsstatisitk nur über einen sehr begrenzten Erkenntniswert verfügt und stets kritisch und mit Vorsicht zu betrachten ist. Das scheinen auch viele Journalisten nicht erkannt zu haben oder immer wieder aus den Augen zu verlieren.

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17.9.09

FDP will Zugangserschwerungsgesetz stoppen

Die FDP kündigt für den Fall einer Regierungsbeteiligung an, zügig das Zugangserschwerungsgesetz zu stoppen. Das sagte die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der RP.

Da ich Frau Leutheusser-Schnarrenberger für eine der letzten wirklichen Liberalen in der FDP halte, möchte ich ihr keine Lüge unterstellen. Man darf aber daran erinnern, dass es auch ihr seinerzeit nicht gelungen ist, das Gesetz über den großen Lauschangriff - das später vom Verfassungsgericht weitgehend wieder kassiert wurde - zu verhindern und sie deshalb aus Protest vom Amt der Justizministerin zurückgetreten ist. Vielleicht sollte sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger deshalb schon mal mental auf den nächsten Rücktritt vorbereiten.

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16.9.09

Die falschen Propheten der Mediendemokratie

Gestern gegen 23 Uhr habe ich dann noch mal kurz den Fernseher eingeschaltet, das ZDF-Wahlforum lief schon drei Stunden. Und dann kam noch das Thema Netzsperren auf. Es wurden ruckelige Videos von Internetusern eingespielt, die Fragen stellten. Das Thema ist von der Co-Moderatorin schlecht eingeleitet worden und so bekam Ursula von der Leyen sogleich ihre Plattform. Wie immer bei diesem Thema setzte sie auf die emotionale Komponente, denn Fakten gibt es keine, die ihre Haltung untermauern könnten. Frau von der Leyen erklärt, dass Kinder vor laufenden Kameras vergewaltigt würden und diese Filme im Netz frei verfügbar seien und sie genau hiergegen vorgehen würde. Dem Einwand, diese Inhalte doch besser gleich vor Ort löschen zu lassen, begegnete sie einmal mehr mit der - längst widerlegten - Behauptung, dass es eine Reihe von Ländern gäbe, in denen Kinderpornografie nicht geächtet sei und man deshalb vor Ort nichts machen könne. Sigmar Gabriel hatte nichts Besseres zu tun, als ihr ausdrücklich zuzustimmen.

Wer wissen will, warum diese Form der Mediendemokratie nicht funktionieren kann, dem hat eine Sendung wie das Wahlforum die Antwort gegeben. Viele Themen und Probleme sind zu komplex für derartige Veranstaltungen, weil man Hintergründe und Zusammenhänge erklären müsste und keiner der Gäste dafür die Zeit bekommt. Und deshalb schlägt dort immer wieder die Stunde der wahlkämpfenden Heuchler und Demagogen. Für Frau von der Leyen ist problemlos möglich, mit einem Thema wie Netzsperren, für die es bei Lichte betrachtet nicht ein vernünftiges Sachargument gibt, zu punkten und Applaus zu bekommen. Wer sich tatsächlich informieren will, braucht derartige Sendungen erst gar nicht einzuschalten.

Ich habe mich gefragt, wie man Frau von der Leyen in solch einer Situation hätte widersprechen müssen. Cem Özdemir hat es kurz versucht, aber er kam nicht richtig zum Zug. Ich denke, man hätte die Ministerin auffordern müssen, konkret drei Staaten zu benennen, in den Kinderpornografie nicht strafbar ist und die in der Vergangenheit tatsächlich bereits damit aufgefallen sind, dass bei ihnen solche Inhalte gehostet werden. Frau von der Leyen hätte solche Staaten nämlich nicht benennen können, weil es sie nicht gibt. Früher hatte sie insoweit gerne Indien genannt, bis man ihr nachgewiesen hat, dass diese Aussage falsch war und sie sich sogar bei der indischen Botschaft entschuldigen musste.

In so einer Runde wäre es vermutlich auch sinnvoll gewesen, nochmals deutlich zu machen, dass dieses Vorhaben ungeeignet ist auch nur ein einziges Kind zu schützen, sondern, dass der Staat ganz im Gegenteil Wegweiser für Pädophile aufstellt, die ihnen das Auffinden solcher Inhalte noch erleichtert. Aber niemand hat Frau von der Leyen wirklich widersprochen, die Moderatoren wollten das offenbar auch gar nicht zulassen.

Dem Saalpublikum dürfte deshalb, wie vielen Menschen da draußen, auch nicht bewusst gewesen sein, dass sie mit Ursula von der Leyen einer falschen Prophetin Beifall gespendet haben.

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14.9.09

Rette Deine Freiheit

Der Macher des vielbeachteten Videos "Du bist Terrorist", Alexander Lehmann, hat mit "Rette Deine Freiheit" ein neues Projekt vorgestellt, das sich im Schwerpunkt mit den Netzsperren beschäftigt.

Mit feiner Ironie legt sein Film die politische Heuchelei schonungslos offen. Bitte verlinkt dieses großartige Video weiter.

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8.9.09

Kinderpornografie verlagert sich zunehmend in P2P-Netze

Kinderpornografische Inhalte verlagern sich immer stärker in P2P-Netzwerke, wie das Child Exploitation and Online Protection Centre (CEOP)in seinem jährlichen Bericht feststellt. Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch ein Artikel auf gulli zum Thema.

Unter völliger Missachtung dieser Realitäten hat man in Deutschland gerade das sog. Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, das Access-Provider verpflichtet, kinderpornografische Inhalte im WWW zu blockieren. Das wird den vom CEOP beobachteten Effekt sicherlich nur verstärken. Sofern das Zugangsschwerungsgesetz überhaupt in Kraft tritt. Wie man hört, hat selbst Bundesjustizminsiterin Zypries gestern auf einer Veranstaltung in Köln Zweifel daran geäußert, dass das Gesetz tatsächlich kommt.

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6.9.09

Editorial MMR: Kein erschwerter Zugang

Ein Hinweis in eigener Sache. Mein Editorial für die Septemberausgabe der Zeitschrift MultiMedia und Recht (MMR 2009, 581) "Kein erschwerter Zugang" ist auch online erhältlich.

Es geht einmal mehr um das Zugangserschwerungsgesetz.

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21.8.09

Wissen Abgeordnete noch worüber sie abstimmen?

Die Süddeutsche bietet seit Kurzem auch Blogs von einigen ihrer Journalisten an. Besonders interessant finde ich das Blog "Schaltzentrale" in dem Johannnes Boie über die Schnittstellen von Medien und Politik schreibt.

Gestern hat er, am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes, die Frage aufgeworfen, was Parlamentarier über die Gesetze, die sie beschließen, eigentlich wissen.

Warum haben die Abgeordneten eigentlich für die Netzsperren gestimmt? Und was verstehen die Parlamentarier eigentlich von und unter dem Begriff "Netzsperre"?

Diese Fragen hat Boie an mehrere Abgeordnete geschickt, die für die Sperren gestimmt haben. Die ersten Antworten liegen vor und bestätigen die Vermutung, dass die eigentlichen Problemfelder von den Abgeordneten überhaupt nicht erfasst und erkannt worden sind. Und genau das ist auch der Grund dafür, dass Lobbyisten und kleine, gut informierte politische Zirkel oftmals leichtes Spiel damit haben, fragwürdige Gesetze durchzudrücken. Die Partei- und Fraktionsdisziplin erledigt dann den Rest.

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Netzsperren und Stolperfallen

Jan Spoenle, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, hat für das AnwaltZertifikat IT-Recht einen (kurzen) juristischen Fachaufsatz zum Zugangserschwerungsgesetz verfasst, der sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gestzes beschäftigt.

Spoenle kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz formell verfassungswidrig ist und auch erhebliche Zweifel an der materiellen Verfassungsmäßigkeit angebracht sind.

Das deckt sich mit meiner Einschätzung, die ich u.a. in einem Brief an Bundespräsident Horst Köhler näher begründet habe.

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20.8.09

Der schändliche Wahlkampf der Frau von der Leyen

Dank YouTube und verschiedener Blogs werden die schmutzigen und widerwärtigen Seiten dieses Wahlkampfs, der auf diese Weise in den Mainstream-Medien gar nicht stattfindet, immer wieder ans Licht einer interessierten Öffentlichkeit gezerrt. Mitschnitte von kleinen Wahlkampfveranstaltungen in der Provinz sind dabei manchmal aufschlussreicher als das, was einem die Tagesschau serviert.

Ursula von der Leyen macht erneut Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und instrumentalisiert das Thema Kinderpornografie im Internet einmal mehr. Sie setzt hierbei gezielt auf Emotionalisierung und schildert den Besuchern ihrer Wahlkampfveranstaltungen in drastischen Worten, welche schrecklichen Filme, die den Missbrauch von Kindern zeigen, im Internet kursieren. Hierbei verschweigt sie allerdings, dass solche Filme nicht über das WWW - und nur dort setzen ihre "Sperrmaßnahmen" überhaupt an - verbreitet werden, sondern primär über Peer-To-Peer-Netzwerke.

Flankierend greift von der Leyen dabei auf Scheinargumente zurück, die, wie sie selbst weiß, längst widerlegt sind. Seit Monaten behauptet die Ministerin z.B. öffentlich, dass eine ganze Reihe von Staaten Kinderpornografie nicht ächten würde und man deshalb, vor Ort am Serverstandort nichts erreichen könne. Als Standardbeispiel hatte sie in der Vergangenheit mehrfach Indien genannt, bis man ihr nachgewiesen hat, dass diese Aussage schlicht falsch ist und Kinderpornografie in Indien sehr wohl strafbar ist. Frau von der Leyen musste sich sogar bei der indischen Botschaft für ihre Aussagen entschuldigen.

Das hält sie freilich nicht davon ab, dieselbe Unwahrheit in Wahlkampfveranstaltungen weiter zum Besten zu geben. Nur das Beispiel Indien benutzt sie jetzt nicht mehr. Die handvoll Staaten, die Kinderpornografie nicht unter Strafe stellen, haben in den meisten Fällen gar keine Internet-Infrastruktur. Dort stehen keine Server. 3/4 der Server, die man bisher auf ausländischen Sperrlisten wiederfindet, stehen ohnehin in Europa und Nordamerika. Und auch an den übrigen Serverstandorten ist Kinderpornografie strafbar.

Es ist erschreckend, wie Frau von der Leyen Emotionalisierung und falsche Tatsachenbehauptungen miteinander verknüpft. Das ist kein Populismus mehr, sondern Demagogie.

Diese Sorte von Wahlkampf hat zwei Opfer. Die Kinder und die Wahrheit.

Update
Weitere Artikel zum Thema:
Ursula von der Leyens Mayhill-Fowler-Moment von Meyer-Lucht
Bitte verlassen Sie den rechtsfreien Raum! von Ralf Schwartz
Demagogie und Journalismus von Stefan Niggemeier

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17.8.09

Bayerischer Innenminister fordert Zugangsblockade von rechtsradikalen Websites

Das erstaunliche an dieser Meldung, ist eigentlich nur, dass es solange gedauert hat, bis die Populisten von der CSU auch nach Netzsperren schreien. Diesmal sind es - wieder einmal - rechtsradikale Sites, die Access-Provider ausblenden sollen.

Die inflationäre Zunahme der Forderung nach Ausweitung der Zugangserschwerung durch Unionspolitiker steht in einem eklatanten Widerspruch zu dem Lippenbekenntniss, dass das Zugangserschwerungsgesetz auch künftig auf kinderpornographische Inhalte beschränkt bleiben soll.

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12.8.09

BKA wirklich bereit für Netzsperren?

Das BKA ist, entgegen anders lautender und ganz bösartiger Gerüchte, bereit, mit den Netzsperren zu beginnen und hat auch die Sperrlisten angeblich schon fertig. Das meldet die TAZ. Trotzdem will man bis Mitte Oktober warten, weil die Provider sich angeblich diese Zeit erbeten hatten. Jetzt sind es also wieder die Provider.

In der Zwischenzeit hat unser liebster Internet-Iro, dessen Ruf in letzter Zeit allerdings leicht gelitten hat, in einem Interview griffig erläutert, warum er gegen Netzsperren ist.

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6.8.09

Diskussion um Netzsperren geht weiter

Es ist interessant zu beobachten, dass die Diskussion über das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz weiter geht und zunehmend auch in den Printmedien geführt wird.

Die Süddeutsche hatte heute - auch im Feuilleton der gedruckten Ausgabe - einen guten Beitrag, dessen Titel "Simple Lösungen für ein komplexes Problem" bereits zu zusammenfasst, wie die Diskussion von Seiten der Politik geführt wird und wie schwer es ist, demgegenüber mit Sachargumenten die wirklichen Hintergründe und Fakten darzustellen. Das im Artikel zitierte, lesenswerte Interview mit dem Strafverteidiger Udo Vetter gibt es online in voller Länge.

Und auch die Frankfurter Rundschau hat heute einen Artikel zum Thema gedruckt.

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5.8.09

Zypries hat schon mal Recht

Auch wenn ich unserer Justizministerin nicht oft Recht geben kann, in diesem Fall liegt sie richtig. Das Sperrvorhaben auf Basis (nichtiger) öffentlich-rechtlicher Verträge in Kraft zu setzen, wäre ein Grundrechtseingriff ohne jede gesetzliche Grundlage.

Frau Zypries hat - anders als andere ihrer Ministerkollegen - offenbar schon einmal etwas vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört.

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Ute Vogt bedauert Zustimmung der SPD zum Sperrgesetz

Die Landesvorsitzende der SPD Baden-Württembergs Ute Vogt bedauert in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt hat.

Vogt sagte u.a.: "Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der Großen Koalition zugestimmt haben. Viele Abgeordnete haben sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst und wissen nicht, inwieweit Internet-Sperren zielführend sind - und inwieweit eben nicht."

Auf die Frage, warum die Fraktion überhaupt zugestimmt habe antwortete Ute Vogt: "Viele hatten sicher einfach Angst vor der Schlagzeile: SPD will nichts gegen Kinderpornografie tun."

Es könnte sein, dass langsam immer mehr Leuten in der SPD dämmert, dass diese Entscheidung sachlich falsch war und die Wahlchancen der Partei zusätzlich verschlechtert hat. Die Netzgemeinde nimmt nämlich gerade der SPD ihren Kurs übel, weil man von dieser Partei einfach mehr erwartet hatte. Dass man damit vermutlich dauerhaft einige hundertausend Wähler vergrault hat - die Netizens vergessen nicht so schnell wie Bildleser - dürfte der Parteispitze nach wie vor aber nicht ganz bewusst sein.

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Die Verschwörungstheorien um das Zugangserschwerungsgesetz

Wenn eine der renommierten Zeitungen mit einer haarsträubenden Verschwörungstheorie aufwartet, wie gestern im Fall der Süddeutschen geschehen, verursacht das ein riesiges Echo und viele Leute scheinen das auch noch für bare Münze zu nehmen. Derselbe Inhalt in einem Blog - Fefe hat es erwartungsgemäß dennoch freudig aufgegriffen - hätte bei den meisten nur ein müdes Gähnen verursacht.

Was Prantl in der SZ zum Thema Diskontinuität verzapft wird in der staatsrechtlichen Literatur praktisch nicht vertreten und weshalb zu Guttenberg von der Leyen - mitten im Wahlkampf - ärgern sollte, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

Wenn ihr unbedingt eine plausible (Verschwörungs-)Theorie hören wollt, dann nehmt diese hier:
Bei der Bundesregierung ist durchgesickert, dass Köhler das Zugangserschwerungsgesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit nicht unterzeichnen will. Weil man sich diese Blöße vor der Wahl nicht geben und den Kritikern den Triumph nicht gönnen will, verzögert man die Vorlage an den Bundespräsidenten mit fadenscheiniger Begründung bis zum Oktober. Wie klingt das?

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4.8.09

Verfällt das Sperrgesetz?

Heribert Prantl vertritt in der Süddeutschen die Ansicht, das Zugangserschwerungsgesetz könnte, wenn es nicht mehr in der alten Legislaturperiode zum Bundespräsidenten gelangt, dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fallen und damit praktisch obsolet werden.

Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen.

Es ist ohnehin fraglich, ob der Grundsatz der Diskontinuität überhaupt Verfassungsrang genießt. Normiert ist er nur in § 125 der Geschäftsordnung des Bundestags.

Ich möchte niemandem die Hoffnung rauben, aber der Artikel von Prantl dürfte eher in die Rubrik heiße Luft fallen.

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Netzneutralität

In der ganzen Diskussion über das Für und Wider von Netzsperren, ist ein Aspekt mittlerweile fast gänzlich untergegangen, nämlich der der Netzneutralität.

Auf EU-Ebene wird darüber im Rahmen des sog. Telekom-Paktets gestritten und in den USA gibt es dazu jetzt einen Gesetzesentwurf, über den bei Telemedicus berichtet wird.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen Netzneutralität und den Sperrplänen im Zuge des Zugangserschwerungsgesetzes?

Das deutsche Sperrkonzept setzt bei den inländischen Zugangsprovidern an. Diese verfügen über keine Zugriffsmöglichkeit auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte, die auf fremden Servern liegen. Die Zugangsprovider übermitteln vielmehr nur Daten und sorgen dafür, dass ihre Kunden Zugang zum Internet erhalten. Sie erbringen eine neutrale technische Dienstleistung der Telekommunikation.

Zugangsprovider können im eigentlichen Sinne auch gar nicht sperren, sondern sie können nur Daten umleiten und versuchen, die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger zu stören. Und genau das verlangt der Staat von den Providern und fordert sie dabei dazu auf, technische Abläufe zu manipulieren. Denn ohne eine Manipulation technischer Regeln und eine Störung technischer Abläufe funktionieren die Netzsperren nicht, die das Zugangserschwerungsgesetz verlangt.

Der Gesetzeswortlaut macht dies zwar nicht deutlich, aber der deutsche Gesetzgeber zwingt die Provider dazu, international gültige technische Netzwerkstandards zu brechen und gegen technisches Regelwerk zu verstoßen. Das wäre in etwa so, als würde ein Gesetz den Verstoß gegen DIN-Normen zwingend vorsehen. Was in der realen Welt undenkbar wäre, betrachet man im Netz schon fast als Selbstverständlichkeit und empört sich sogar darüber, wenn sich jemand daran stört. Dies ist übrigens ein weiterer Beleg dafür, dass das Internet mittlerweile deutlich stärker staatlich reguliert wird, als die reale Welt. Die These vom rechtsfreien Raum Internet ist nichts weiter als ein von Politikern skizziertes Trugbild.

Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes ist die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die Manipulation von international geltenden Regeln der Netzwerktechnik verlangen darf, erst gar nicht gestellt worden. Aber diese Frage muss gestellt werden. Sollen und müssen technische Abläufe unverfälscht bleiben und dürfen allein technischen Notwendigkeiten folgen, weil davon letztlich die Funktionsfähigkeit der Netze abhängt?

Daran schließt sich die Frage nach dem richtigen Ansatzpunkt für staatliche Eingriffe an. Können und wollen wir einen technischen Mittler, der nichts weiter ist als eine Art Postbote und der Datenpakete zustellt, in Anspruch nehmen oder ist vielmehr der einzig legitime Ansatz unmittelbar bei dem rechtswidrigen Inhalt selbst zu suchen? Das würde freilich bedeuten, sich auf diejenigen Personen zu beschränken, die Zugriff auf die Inhalte haben. Das sind der Inhaltsanbieter, sein Host-Provider und nach der Übermittlung auch der Empfänger. Und insoweit sollte man auch erkennen, dass der Staat damit bereits mehr an Zugriffs- und Einwirkungsmöglichkeiten besitzt, als in der Offline-Welt, weil er mit dem Host-Provider über einen sonst nicht vorhandenen zusätzlichen Ansatzpunkt verfügt.

Die emotionalisierte Diskussion um den Schutz der Kinder sollte nicht den Blick auf die entscheidenden Aspekte verstellen. Denn es gibt auch wesentlich effektivere Maßnahmen zum Schutz gegen Kinderpornografie als Zugangsblockaden. Diese Möglichkeiten sind bei weitem nicht ausgeschöpft, sondern werden vielmehr vernachlässigt, wenn man sich auf öffentlichkeitswirksame aber ineffektive Placebos konzentriert.

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3.8.09

Rechtsfreie Chaosräume

Zu den Ambitionen Ursula von der Leyens verschiedenste Internetinhalte kontrollieren bzw. blockieren zu wollen, hat der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur deutlich Stellung genommen. Und das ist gut und richtig so.

Besonders interessant bleibt aber einmal mehr die Argumentation von der Leyens, sofern man dieses Sammelsurium aus Behauptungen, Spekulationen und Unwahrheiten überhaupt Argumentation nennen möchte. Die Familienministerin spricht davon, dass sich das Internet nicht zu einem rechtsfreien Chaosraum entwickeln dürfe.

Wenn ich mir überlege, welche rechtsfreien Chaosräume es in Deutschland derzeit so gibt, dann fällt mir da spontan zum Beispiel die Bundesregierung ein. Man ist dort mittlerweile nur noch selten um rechtmäßiges Handeln bemüht, die Einhaltung der Verfassung gilt nicht mehr viel. Es handelt sich beim Bundeskabinett also zumindest um einen rechtsarmen Raum. Und, dass dort Chaos herrscht, wer würde dies ernsthaft bezweifeln wollen.

Und was ist mit dem Internet? Dort gelten alle Gesetze der Offline-Welt und sogar noch ein paar zusätzliche. Es herrscht also eher Überregulierung und angesichts dessen, wäre ein bisschen Chaos vermutlich das Beste, was dem Netz passieren könnte.

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2.8.09

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

Als CDU-Politikerin greift Ursula von der Leyen nur auf eine gute alte Tradition zurück, indem sie den Ausspruch Konrad Adenauers mit Blick auf die Netzsperren beherzigt.

Wurden Politiker bisher nicht müde zu behaupten, das Zugangserschwerungsgesetz würde auf den Ausnahmefall Kinderpornografie beschränkt bleiben, haben Kritiker von Anfang an die Befürchtung geäußert, dass die Verlockungen dieses Instrumentariums zu groß sind und es früher oder später darauf hinauslaufen wird, "unerwünschte" Inhalte unterschiedlichster Art von den Nutzern fernzuhalten.

Und wer den Namen "Zensursula", den die Netzgemeinde der Familienministerin verliehen hat, für Polemik oder Übertreibung hielt, wird spätestens jetzt umdenken müssen.

Denn Frau von der Leyen spricht mittlerweile offen davon, weitere Diskussionen führen zu wollen, wie Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet ins richtige Verhältnis zu setzen sind. Sonst so von der Leyen, drohe das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen könne.

Dass die ewige Behauptung vom Internet als rechtsfreier Raum realitätsferner kaum sein könnte, spielt dabei keine Rolle mehr.

Es ist aber immer wieder wichtig, sich vor Augen zu führen, was man von Versprechungen und Beteuerungen von Politikern halten darf, nämlich nichts. Adenauer, sicher auch für von der Leyen ein großes Vorbild, hat auch Ursula von der Leyens wichtigste politische Grundposition bereits vorformuliert und sie lautet: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Lesen Sie auch Udo Vetters Beitrag "Die Meinungsfreiheit als Sondermüll".

Update vom 03.08.09
Von der Leyen dementiert, aber das kennt man ja.

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1.8.09

Spekulationen über die Verzögerung des Sperrgesetzes

Das Zugangserschwerungsgesetz ist nicht wie geplant am heutigen Tag in Kraft getreten, sondern wird sich wohl bis zum Oktober verzögern. Als Grund wurde die Notwendigkeit der Durchführung eines europarechtlichen Notifizierungsverfahrens genannt.

Diese Begründung klingt abenteuerlich, wenn man bedenkt, dass Bundesregierung und Bundestag sich bislang wenig um die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken die gegen das Gesetzesvorhaben vorgebracht worden sind, gekümmert haben, sondern das Gesetz im Eiltempo noch vor den Wahlen durch das Parlament gepeitscht haben. Soll also jetzt tatsächlich ein bloßes Stellungnahmeverfahren, das eine EU-Richtlinie vorsieht, ein Hindernis darstellen?

Weil das in der Tat unwahrscheinlich klingt, werden Stimmen laut, die andere Ursachen vermuten und unterstellen, das BKA hätte es bislang nicht geschafft, eine ausreichende Sperrliste zur Verfügung zu stellen, weil man schlicht feststellen musste, dass es (außerhalb der EU) gar nicht genug Websites mit eindeutig kinderpornografischem Content gibt, die zu sperren wären. Nachdem in der öffentlichen Diskussion stets von einer vierstelligen Anzahl von Websites die Rede war, die in die Sperrliste aufgenommen werde sollen, wäre es wohl schwer darstellbar, wenn sich nun herausstellen würde, dass es vielleicht nur ein paar Dutzend sind.

Das BKA wird es sich angesichts des massiven Widerstands im Vorfeld sicherlich nicht erlauben können, wie in anderen Staaten geschehen, in großem Umfang Schwulen-Sites oder "normale" Pornografie auf die Sperrlisten zu setzen. Denn dies würde die Argumente der Kritiker sogleich bestätigen und die öffentliche Diskussion über die Fragwürdigkeit der gesetzlichen Regelung neu entfachen.

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31.7.09

Hoffmann-Riem hält Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig

Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat in einem Interview mit dem ZDF Kulturmagazin Aspekte erklärt, dass er das Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig hält, u.a. weil es dem Bund bereits an der Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Hoffmann-Riem war vor seinem Ausscheiden aus dem ersten Senat des Gerichts als Berichterstatter an einer ganzer Reihe von Entscheidungen beteiligt, durch die freiheitsbeschränkende Gesetze (u.a. großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung) kassiert wurden. Er gilt als einer der renommiertesten Verfassungsrechtler in diesem Land.

Was die staatsrechtlichen Bedenken gegen das Sperrgesetz angeht, empfehle ich einmal mehr die Lektüre meines Schreibens an den Bundespräsidenten.

Die Sendung wird heute Abend um 22:30 (ZDF) ausgestrahlt.
Update: Das Interview mit Hoffmann-Riem ist beim ZDF bereits online verfügbar.

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Netzsperren: Was passiert eigentlich mit den Mails?

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Netzsperren wurde bislang wenig darüber gesprochen, was mit den E-Mails passiert, die an den Inhaber einer gesperrten Domain gerichtet sind. Kommen diese Mails weiterhin beim Empfänger an, werden sie unterdrückt und landen auf dem Stopp-Server oder werden sie gar an das BKA weitergeleitet?

ZDNet hat in einer Bildergallerie (Bild 8), die erläutern soll, wie die DNS-Zensur funktioniert, dargestellt, dass alle Mails, die an die gesperrte Domain gerichtet sind, an das BKA weitergeleitet werden (sollen).

Diese Vorgehensweise entspräche freilich keinesfalls der gesetzlichen Regelung, die eine Weiterleitung von E-Mails an das BKA nicht vorsieht.

Das Beispiel von ZDNet geht freilich davon aus, dass die sog. MX Einträge, die ausschließlich den Mailverkehr betreffen, ebenfalls verändert werden und anschließend sogar eine Weiterleitung an das BKA erfolgt.

Auch wenn das von den Providern nicht so implementiert wird, wie von ZDNet unterstellt, bleibt die Frage, was mit den E-Mails geschieht.

Die Düsseldorfer Sperrverfügungen aus dem Jahre 2002 haben gezeigt, dass die DNS-Sperre praktisch oftmals tatsächlich dazu führt, dass auch keine E-Mails mehr ankommen.

Nachdem wir es hier zudem auch mit einem technisch geheimen Prozedere zu tun haben, wird man vermutlich erst von Betroffenen erfahren, ob die Mails weiterhin durchkommen oder nicht. Bleibt zu hoffen, dass das BKA die gesetzlich vorgesehene Information des betroffenen Diensteanbieters nach § 1 Abs. 3 ZugerschwG nicht über diesen Kanal vornimmt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie das BKA (besser nicht).

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30.7.09

JuLi-Vorsitzender: Die Abschaffung der Internet-Zensur ist für mich Koalitionsbedingung

In einem Interview mit der Münchener Abendzeitung hat sich der Vorsitzende der Jungen Liberalen und Bundestagskandidat der FDP Johannes Vogel zum Thema Netzsperren klar positioniert. Er sagte wörtlich:

"Die Abschaffung der Internet-Zensur etwa ist für mich Koalitionsbedingung. (...) Wenn die Union mit uns eine Koalition bilden will, werden wir als Bedingung stellen, zentrale Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre zurückzunehmen."

Man wird Herrn Vogel und andere Leute in der FDP zum gegebenen Zeitpunkt an solche Aussagen erinnern müssen. Wir wissen allerdings alle, was von Politikerversprechen, gerade in Wahlkampfzeiten, zu halten ist.

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Zugangserschwerungsgesetz tritt nicht zum 01.08. in Kraft

Das Zugangserschwerungsgesetz wird nicht wie geplant am 01.08.09 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz auch noch nicht ausgefertigt, weshalb weiterhin die Möglichkeit besteht, dass dieses evident verfassungswidrige Gesetz von Köhler in Ausübung seines Prüfungsrechts gestoppt wird.

Die Hintergründe der Verzögerung wirken bizarr. Denn es ist offenbar so, dass die Bundesregierung das Gesetz deshalb verzögert, weil man sehr spät doch noch erkannt hat, dass das Gesetz aus europarechtlichen Gründen vorab der Kommission und den anderen EU-Staaten für drei Monate zur Stellungnahme vorgelegt werden muss. Aus diesem Grund wurde das Gesetz dem Bundespräsidenten noch gar nicht zugeleitet. In diesem Zusammenhang stellt sich freilich auch die Frage, weshalb die Bundesregierung ein Gesetz verzögern kann, das bereits alle parlamentarischen Hürden genommen hat und nach dem erklärten Willen des Bundestags zum 01.08.09 in Kraft treten sollte. Der jetzige Ablauf ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Deutsche Bundestag die Zügel der Gesetzgebung nicht mehr in der Hand hält.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes will sich die Bundesregierung offenbar mit den Sperrverträgen behelfen, die einige große Provider unterzeichnet haben.

Zwischenzeitlich wurde auch bekannt, dass die Umsetzung der Sperrinfrastruktur die Provider wohl einen dreisteligen Millionenbetrag kosten wird, den sie aus eigenen Mitteln aufbringen müssen, denn eine Entschädigungsregelung sieht das Gesetz nicht vor. Hier bleibt zu hoffen, dass zumindest der ein oder andere Provider den Rechtsweg beschreiten wird, um diesen ebenfalls verfassungsrechtlich problematischen Aspekt anzugreifen.

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28.7.09

Linktipps

23.7.09

Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internetsperren

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat heute in Ludwigsburg damit begonnen, den netzpolitischen Dialog mit den Parteien zu suchen und hat hierzu mit Netzpolitikern der SPD über das Zugangserschwerungsgesetz diksutiert.

ALs Ergebnis wurde eine lesenswerte Erklärung veröffentlicht.

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22.7.09

Vorauseilender Gehorsam? Sperren Provider schon jetzt?

Angeblich sperren Arcor und Telekom bereits jetzt Websites mit kinderpornografischen Inhalten. Das zumindest behauptet Julian Kornberger vom CCC Bremen in seinem Blog.

Nachdem das Zugangserschwerungsgesetz aber noch gar nicht in Kraft getreten ist und das BKA noch keine Sperrlisten herausgegeben hat, ist in der Tat der Frage, welche Sperrliste diesem Unterfangen zugrunde liegt.

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21.7.09

Dann nehmt den Dreck doch endlich aus dem Netz

Justizministerin Zypries hat gerade in einem Interview mit der Welt die Notwendigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes mit dem markigen Spruch "Der Dreck muss aus dem Netz" untermauert.

Das Widersinnige daran ist aber, dass dieses Gesetz nichts dazu beiträgt, den "Dreck" aus dem Netz zu verbannen, sondern deutsche Provider in geradezu lächerlicher Art und Weise dazu gezwungen werden, diese Inhalte vor ihren Kunden zu verbergen, während sie unverändert online bleiben.

Wenn man Mitglieder der Bundesregierung fragt, warum denn nicht durch internationale Zusammenarbeit am Standort der Server dafür gesorgt wird, den "Dreck" aus dem Netz zu beseitigen, dann erhält man immer dieselbe Antwort, nämlich, dass es einfach eine Vielzahl von Ländern gebe, in denen Kinderpornografie nicht strafbar sei und man dort vor Ort deshalb nichts machen könne. Diese Behauptung erweist sich bei näherer Betrachtung als gänzlich unzutreffend.

Ursula von der Leyen hat mehrfach öffentlich behauptet, 55 Länder würden Kinderpornografie nicht als Straftat verfolgen und sich hierbei auf eine, mehrere Jahre alte und durchaus fragwürdige Studie berufen. Fragwürdig ist diese Studie deshalb, weil es eine ganze Reihe von Staaten gibt, die jegliche Pornografie unter Strafe stellen, somit auch Kinderpornografie. Weil diese Staaten dann natürlich keine zusätzlichen Gesetze gegen Kinderpornografie haben, werden sie einfach als Staaten bewertet, in denen Kinderpornografie per se nicht unter Strafe steht. Mit derart tendenziösen Studien macht Frau von der Leyen anschließend Stimmung und bezichtigt selbst Länder wie Indien nicht gegen Kinderpornografie vorzugehen, wofür sie sich kürzlich kleinlaut entschuldigen musste.

Ein Kollege hat unlängst beim BMJ, dem Haus, dem Frau Zypries vorsteht, nachgefragt, um zu erfahren, wieviele Staaten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich Kinderpornografie nicht verfolgen. Man hat ihm geantwortet, man würde davon ausgehen, dass in mindestens 12 Staaten keine Strafbarkeit von Kinderpornografie gegeben sei. Welche Staaten das konkret sind, konnte das Ministerium freilich nicht sagen. Über die Einzelheiten könne eventuell das BKA Auskunft geben, hieß es. Das ist also offenbar das Informations- und Kommunikationsniveau von Ministerien und Bundesbehörden, von dem aus man in diesem Land Gesetzesvorhaben angeht.

Es ist zweifellos richtig, dass es eine handvoll Staaten gibt, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das sind aber überwiegend Länder, die über keine eigene Internetinfrastruktur verfügen oder bei denen gerade Bürgerkrieg herrscht. Auf den internationalen Sperrlisten haben diese Staaten bislang keine Rolle gespielt.

Die Wahrheit ist deshalb schlicht die, dass es international keine nennenswerten Strafbarkeitslücken gibt und es in den meisten Fällen sogar sehr einfach ist, den "Dreck" durch bloße Abuse-Mails innerhalb von Stunden aus dem Netz zu bekommen. Wenn dies dennoch nicht geschieht, dann liegt das daran, dass unsere Behörden mit den falschen Instrumentarien arbeiten. Das BKA darf angeblich auch keine Abuse-Mails an ausländische Provider schreiben, weil das die Souveränität der fremden Staaten verletzen würde. Ausländische Websites auf Sperrlisten zu setzen, geht freilich dann doch.

Frau Zypries, Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg, Sie sind die Bundesregierung. Wenn nicht Sie, wer dann? Sorgen Sie dafür und lassen Sie den "Dreck" doch endlich aus dem Netz entfernen, anstatt den Menschen weiter Sand in die Augen zu streuen.

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20.7.09

Zypries an Peinlichkeit kaum zu überbieten

Justizminsterin Brigitte Zypries hat der Welt ein Interview gegeben, das aufhorchen lässt.

Frau Zypries äußert sich u.a. zum Thema Filesharing und zwar so:

"Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das."

Dies, werte Frau Zypries, mag daran liegen, dass man das tatsächlich durfte und immer noch darf!

Noch besser wird es dann beim Thema Netzsperren:

"Das ist Unsinn. Es geht nicht um Zensur. Es geht darum, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Es gibt eine Gruppe von Internet-Usern, die glaubt: Im Netz darf man alles, das Internet ist ein Ort unbegrenzter Freiheit, jede Regel verletzt unsere Identität. Das ist falsch: Meine Freiheit, mein Recht endet auch im Netz dort, wo sie die Freiheit und das Recht von anderen verletzt. Grundrechten wie der Meinungsfreiheit sind im Internet genauso Grenzen gesetzt wie in der realen Welt. Es gibt kein Recht des Stärkeren oder technisch Versierteren. Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Das ist keine Zensur, sondern eine simple Erkenntnis, die auch juristischen Laien verständlich sein sollte."

Die Platitüden der Justizministerin sind für juristische Laien bestimmt verständlich. Von mir dann noch zwei Anmerkungen zur Sache.

Ziel des Zugangserschwerungsgesetzes íst es ja gerade nicht, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Das Konzept des Gesetzes besteht vielmehr darin, diese Inhalte online zu belassen. Und genau hiergegen richtet sich u.a. auch die Kritik der Community.

Von welcher Gruppe von Internetnutzern Frau Zypries spricht, bleibt rätselhaft. Die Justizministerin stellt sich, zuhause in Wolkenkuckucksheim, eine Netzgemeinde vor, die so nicht existiert. Und das, was diese nicht existierende Community angeblich für zutreffend hält, erachtet Frau Zypries für falsch. Und da kann ich ihr dann wieder zustimmen.

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Radiointerview zu Zensursula

Vergangene Woche habe ich dem Münchener Radiosender Lora ein längeres Interview zum Zugangserschwerungsgesetz und zu meinem diesbezüglichen Brief an Bundespräsident Horst Köhler gegeben, das jetzt auch online verfügbar ist.

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18.7.09

Freiheit statt Angst am 12.09.2009 in Berlin

Die Netzdemo Freiheit statt Angst, die kurz vor der Bundestagswahl am 12.09.2009 in Berlin stattfindet, wird durch einen Trailer angekündigt, der mir, trotz anderweitig geäußerter Kritik, sehr gut gefällt.

Solche Ankündigungsfilme sind immer plakativ, das liegt in der Natur der Sache. Dass der Regisseur eine "Generation C64" fokussiert, kann ich übrigens nicht erkennen, denn im Film geht es ja weiter über DOS hin zum MacBook. Oder hätte er besser die Generation Upload thematisiert? Urteilen Sie selbst:

Freiheit statt Angst - der Trailer from Alexander Svensson on Vimeo.

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17.7.09

von der Leyen, Indien und Microsoft

Es soll jetzt keiner von Verschwörungstheorien sprechen, der den Beitrag des Spiegelfechters nicht gelesen hat. Must Read!

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Technische Details zur Umsetzung der Netzsperren

Wie ZDNet berichtet, wollen sich praktisch alle führenden deutschen Provider zur technischen Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes des amerikanischen Unternehmens Nominum bedienen.

Um zu verhindern, dass die Sperrlisten öffentlich werden, will Nominum die Listen sicher verschlüsselt auf den Zensurservern ablegen, so dass Mitarbeiter der Internet Service Provider keine Möglichkeit haben, die Listen einzusehen.

Die Provider wollen offenbar so wenig wie möglich mit der Umsetzung zu tun haben und implementieren deshalb ein technisches System, in das das BKA die Sperrlisten selbständig einspeisen kann und wird.

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16.7.09

Sind Netzsperren Zensur?

"Keine Zensur" lautete der Titel eines Kommentars von Zeit-Autor Heinrich Wefing - immerhin promovierter Jurist - unlängst. Der Widerspruch kommt heute vom Informatiker Hendrik Schneider und erscheint ebenfalls in der Zeit.

Die Frage, ob im Zusammenhang mit dem bereits verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetz von einer Zensur gesprochen werden kann, weist verschiedene Facetten auf, die weder Wefing noch Schneider beleuchten.

Die eine Frage ist in der Tat, ob der Umstand, dass Websites, die vom BKA als kinderpornografisch eingestuft werden, auf eine Sperrliste gesetzt werden und damit die Weiterverbreitung des Contents verhindert wird, als Zensur aufgefasst werden kann. Die weitere Frage ist allerdings die, ob diese Sperrregelung eine allgemeine Infrastruktur schafft, die es dem Staat ermöglicht, ohne ausreichende Kontrolle, beliebige "unerwünschte Inhalte" auszufiltern.

Das Bundesverfassungsgericht geht von einem formellen und engen Zensurbegriff aus und sieht vom Verbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG nur die sog. Vor- bzw. Präventivzensur als erfasst an. Zensur ist danach eine Maßnahme, vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts. Sonach ist Zensur das generelle Verbot, behördlich ungeprüfte Geistesinhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, verbunden mit dem Gebot, sich zuvor an die zuständige Behörde zu wenden, die die Inhalte prüft und je nach dem Ergebnis der Prüfung die Veröffentlichung erlaubt oder verbietet.

Diese Definition von Zensur entstammt einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1972. Ob speziell die Unterscheidung von Vor- und Nachzensur im Internetzeitalter noch haltbar ist, darf bezweifelt werden. Denn die Differenzierung des Gerichts basiert auf der traditionellen Vorstellung, dass ein Druckwerk einmal ausgeliefert oder eine Rundfunksendung ausgestrahlt wird, womit alle nachfolgenden Maßnahmen nicht mehr als Zensur im juristischen Sinne verstanden werden können. Das mag 1972 auch zutreffend gewesen sein. Im World Wide Web werden Inhalte aber nicht einmal ausgeliefert und ausgestrahlt, sondern sind vielmehr dauerhaft online, weshalb sich die Frage stellt, ob die Verhinderung der künftigen "Ausstrahlung" von Websites nicht doch Vorzensur sein kann.

Würde man also annehmen, dass alle Websites zu irgendeinem Zeitpunkt einen staatlichen Filter durchlaufen und eine Behörde dann prüft, ob die Verbreitung verboten oder erlaubt wird, dann könnte man das durchaus als Zensur betrachten.

Eine solche Regelung enthält das Zugangserschwerungsgesetz natürlich nicht. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob das Gesetz nicht Präventivmaßnahmen vorsieht, die faktisch wie eine Zensur wirken oder wirken können.

Im konkreten Fall wird durch das Zugangserschwerungsgesetz bei den Providern eine technische Infrasktruktur etabliert, die dazu führt, dass Websites, die vom BKA auf eine geheim zu haltende Sperrliste gesetzt werden, von den Providern blockiert werden und der Nutzer auf eine sog. Stopp-Seite umgeleitet wird. Was das BKA auf diese Sperrliste setzt, soll und darf die Öffentlichkeit nicht erfahren.

Das BKA prüft und kontrolliert also zunächst beliebige Internetinhalte und entscheidet anschließend, ob die Weiterverbreitung dieser Inhalte stattfinden kann oder nicht.

Das ist vermutlich noch keine Zensur im engen Sinne. Die Schaffung einer solchen Blockade-Infrastruktur versetzt das BKA allerdings in die Position, kurzfristig jede Website sperren zu können und schafft die technische Möglichkeit, beliebige Anfragen von Bürgern nach Information aufgrund einer staatlich kontrollierten Sperrliste zuzulassen oder zu blockieren.

Dass das Zugangserschwerungsgesetz dies in dieser Form nicht vorsieht, ist klar. Dennoch werden dem BKA technische Möglichkeiten eröffnet, die zu zensurähnlichen Effekten führen können.

Man macht es sich also sehr leicht, wenn man wie Heinrich Wefing unter Hinweis auf eine 40 Jahre alte Rechtsprechung behauptet, dass das alles mit Zensur nichts zu tun hätte. Andererseits ist der Begriff der Zensur in der Netzgemeinde mittlerweile zu einer Art Kampfbegriff geworden, den man vorschnell für jede Art von staatlichem Eingriff bemüht.

Das verstellt häufig - und Wefing ist das beste Beispiel dafür - den Blick darauf, dass die Sperrgegner alle Sachargumente auf ihrer Seite haben, während die führenden Sperrbefürworter ihr Vorhaben häufig nur durch die Verfälschung von Fakten noch rechtfertigen können. Die Zensurdiskussion lenkt nur von dem eigentlich (juristisch) relevanten Aspekt ab, nämlich dem Umstand, dass das Gesetz formell und materiell verfassungswidrig ist. Und das sollte einen promovierten Juristen wie Herrn Wefing, der schließlich nicht für irgendein Käseblatt schreibt, schon interessieren. Tut es aber offenbar nicht.

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