4.3.10

Bundestag setzt Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" ein

Auf Grundlage eines interfraktionellen Antrags von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wird der Bundestag heute eine Internet-Enquete-Kommission einsetzen.

Ziel der Kommission soll es nach der Pressemitteilung des Bundestages sein, politische Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland dienen. Die Enquete-Kommission soll auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse den staatlichen Handlungsbedarf benennen.

Zusammensetzen soll sich das Gremium aus 17 Mitglieder des Bundestages und 17 Sachverständigen. Was den politischen Teil angeht, stehen die Mitglieder offenbar bereits fest. Wer die Sachverständigen sind, dürfte vermutlich die sogar spannendere Frage sein.

Der Kommission gehören allerdings auch Abgeordnete wie Ansgar Heveling (CDU) und Martin Dörmann (SPD) an, bei denen, wenn man sich ihre Äußerungen zu Netzthemen ansieht, selbt noch erheblicher Nachholbedarf in Sachen Medienkompetenz besteht. Handelt es sich am Ende gar um ein Schulungsprogramm für Abgeordnete?

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1.3.10

Ilse, Angie und das Netz

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner gibt sich in ihrer Warnung vor Google, Apple und Microsoft gewohnt kompetent und differenziert. Die Bundeskanzlerin hat demgegenüber endlich erkannt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Aber das wissen wir doch längst Angie. Ach und übrigens liebe Ilse, Orwell hätte sich vermutlich so einiges nicht träumen lassen, einschließlich der Überwachungsgesetze die die Union in den letzten 10 - 15 Jahren so mitgetragen hat.

Vielleicht sitzen die beiden jetzt bei einer Tasse Tee im Kanzleramt und machen sich Gedanken über das GBI (große, böse Internet).

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16.2.10

Keinen Fußbreit den Faschisten

"Wie ich zum Radikalen wurde und mit vielen Verbündeten, den Aufmarsch der Neonazis verhinderte" schildert der in Dresden geborene Schriftsteller Ingo Schulze in der Süddeutschen Zeitung vom 16.02.10 (S. 11). Must Read!

Man versteht bei der Lektüre des Textes, warum es Aufgabe jedes Bürgers ist, sich den Nazis in den Weg zu stellen, auch über Versammlungsverbote hinweg. Dass die Polizeibehörden im Vorfeld wenig Geschichtsbewusstsein bewiesen und in rechtswidriger Art und Weise das Aktionsbündnis "Dresden nazifrei" behindert haben, sollte auch immer wieder erwähnt werden.

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13.2.10

Gibt es eigentlich Raubkopien Frau Merk?

Die bayerische Justizministerin Beate Merk wartete heute mit einem ganz besonderen Bonmot auf, denn sie erläutert uns, dass Daten keine Sachen sind, man sie deshalb nicht stehlen könne, weshalb es natürlich auch keine Hehlerei an Daten geben könne.

Aber kann man Daten dann eigentlich rauben, wenn man sie nicht stehlen kann? Denn schließlich bezeichnet Raub ja nichts anderes als einen Diebstahl mittels Gewalt. Wenn es also keinen Datendieb gibt, dann gibt es natürlich auch keinen Raubkopierer.

Warum redet man trotzdem von Raubkopien, liebe Frau Merk? Ja genau, weil man umgangssprachlich auch von Geheimnishehlerei (§ 17 Abs. 2 UWG) spricht. Und das ist genau der Straftatbestand, den der deutsche Beamte erfüllt, der (vielleicht auch bald in Ihrem Auftrag?) Daten-CD's in der Schweiz ankauft.

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8.2.10

Lachnummer: Gravenreuth erstattet Strafanzeige wegen Steuer-CD

Eine Meldung auf Udo Vetters Law Blog hat mir meinen Tag gerettet. Rechtsanwalt von Gravenreuth erstattet Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Wuppertaler Steuerfahndung wegen des Ankaufs der ominösen Steuersünder-CD aus der Schweiz. Und Gravenreuth hat einen Tatbestand ausfindig gemacht, der bislang überhaupt nicht diskutiert wurde, nämlich eine unerlaubte Verwertung einer Datenbank nach dem UrhG. Die Normenkette hierzu muss richtiger Weise lauten §§ 108 Nr. 8, 108a, 87b UrhG.

Dabei hat der Kollege von Gravenreuth vermutlich aber übersehen, dass sich juristische Personen nach schweizerischem Recht wegen § 127a UrhG erst gar nicht auf den Datenbankschutz nach deutschem Urheberrecht berufen können und auch kein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz besteht.

Die deutschen Steuerfahnder machen sich gleichwohl strafbar und zwar nach § 17 Abs. 2 UWG. Aber selbst wegen der einschlägigen Straftatbestände dürfte kaum ein Ermittlungsverfahren drohen.

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3.2.10

Update: Der gute und der schlechte Rechtsbruch

Mein Beitrag zu der Frage des Ankaufs von Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch die Bundesregierung hat im Blog eine rege und kontroverse Diskussion ausgelöst. Da hinsichtlich der rechtlichen Würdigung immer wieder verschiedene Dinge durcheinandergeworfen werden, möchte ich die rechtlich relevanten Aspekte einmal am Stück beleuchten.

Der "Informant" in der Schweiz hat sich nach meiner Einschätzung strafbar gemacht, indem er sich Geschäftsgeheimnisse einer Bank unbefugt verschafft hat. Gemessen am deutschen Recht verstößt dies gegen die Strafvorschrift des § 17 Abs. 2 UWG, im schweizerischen Wettbewerbsrecht existieren parallele Strafvorschriften. Nachdem der BGH bereits bloße Kundenadressen als Geschäftsgeheimnisse betrachtet, handelt es sich bei Bank- und Kontodaten evident um Geschäftsgeheimnisse. Diese Daten hat sich der "Informant" aus Eigennutz unbefugt verschafft. Nach überwiegender Ansicht in der wettbewerbsrechtlichen Literatur ist es dabei auch unerheblich, dass das Geheimnis möglicherweise einen rechtswidrigen Inhalt hat.

Interessant ist dann weiterhin, dass auch die Mitteilung und Weitergabe solcher Daten eine eigenständige Tathandlung darstellt (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Und an dieser Tathandlung wirkt der deutsche Staat unmittelbar mit, wenn er die Daten ankauft. Daraus folgt zwanglos, dass der deutsche Staat, in Gestalt der konkret handelnden Personen, sich als Gehilfe oder Anstifter an einer Straftat beteiligt.

In Betracht kommt zusätzlich auch noch eine Strafbarkeit wegen Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), wobei es hier darauf ankommt, wie sich der Täter die Daten konkret verschafft hat und insoweit liegen keine Erkenntnisse vor.

Soweit beispielsweise Prantl in der SZ keine rechtlichen Probleme sieht, so liegt das daran, dass er nur von Diebstahl und Hehlerei spricht und die tatsächlich einschlägigen Strafvorschriften erst gar nicht erwähnt.

Eine ganz andere Frage ist es dann, ob sich aus diesem rechtswidrigen und sogar strafbaren Verhalten des deutschen Staates ein sog. Beweisverwertungsverbot ergibt, ob also die gewonnenen Erkenntnisse in einem Steuerstrafverfahren verwertet werden dürfen. Diese Frage ist umstritten. Nachdem einige Gerichte ein sog. Beweisverwertungsverbot in den Liechtensteinfällen verneint haben, wurde hiergegen Verfassungsbeschwerde erhoben, wie mehrere Zeitungen berichten. Speziell das Landgericht Bochum hatte hier die Ansicht vertreten, dass der möglicherweise strafbare Ankauf von Beweismitteln nicht dazu führt, dass das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu führendes Verfahren nachhaltig beschädigt wird.

Hintergrund ist der, dass in Deutschland, anders als z.B. in den USA, die sog. Fruit of the Poisonous Tree Doctrine nicht gilt. Das bedeutet, dass die Erkenntnisse zwar nicht unmittelbar verwertet werden dürfen, dass sie allerdings Gegenstand weiterer Ermittlungen sein können und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse in einem Strafverfahren verwertet werden dürfen. Nach deutschem Recht vergiftet der Baum die Früchte also nicht.

Einen lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Aspekten findet man beim strafrechtsblogger.

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1.2.10

Der gute und der schlechte Rechtsbruch

Die Bundesregierung soll und wird eine CD ankaufen, die (angeblich) Daten von 1500 deutschen Steuersündern enthält. Die vertraulichen Daten sollen von der schweizerischen Bank HSBC stammen. Politiker quer durch alle Parteien und die Presse von Bild bis Süddeutsche fordern den Ankauf in seltener Einmut.

Und Heribert Prantl, der ansonsten so vehement für Rechtsstaatlichkeit eintritt, wirft in einem Kommentar in der Süddeutschen seine gesamten Grundwerte über Bord, wenn er behauptet, dem Ankauf der Daten stünden keine entscheidenden rechtlichen Bedenken entgegen. Plötzlich heiligt auch bei Prantl der Zweck die Mittel.

Dabei ist schwerlich vorstellbar, dass der Anbieter sich die Daten legal beschafft hat. Die Daten stammen, auch gemessen an den Vorgaben des deutschen Rechts, aus einer Straftat. Niemand kann außerdem nur anhand einer solchen CD die Echtheit der Daten zuverlässig beurteilen. Dass Juristen dennoch kein Beweisverwertungsverbot annehmen - was man mit guten Gründen auch anders sehen kann - ändert nichts daran, dass der deutsche Staat einen Straftäter bezahlt und damit auch für die Zukunft das illegale Ausspähen von Daten, die für die Behörden aus unterschiedlichsten Gründen interessant sein könnten, fördert.

Es wird ein Unterschied gemacht zwischen gutem und schlechtem Rechtsbruch, wodurch das Recht relativiert wird. Wer nicht will, dass aus hehren Motiven gefoltert wird, der kann auch nicht ernsthaft den Ankauf dieser Daten befürworten. Dass es ein erheblicher Teil der Politiker, Journalisten und Bürger dennoch tut, zeigt letztlich nur wie heuchlerisch diese Gesellschaft in Wirklichkeit ist.

Für den Einzelnen mag es moralisch vertretbar sein, sich aus Gewissensgründen über staatliche Gesetze hinwegzusetzen. Für den Staat selbst muss das tabu bleiben. Er muss sich formalistisch und ausnahmslos rechtstreu verhalten. Und weil dieser Staat dies häufig nicht mehr tut, fällt es ihm auch zunehmend schwerer von seinen Bürgern Rechtstreue einzufordern. Und damit schließt sich in gewisser Weise auch der Kreis hin zu den Steuerhinterziehern.

Update vom 03.02.10

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15.1.10

Warum haften die Verwaltungsräte der Bayern LB nicht?

"Bayern LB machte vermögende Investoren reicher" titelt die Süddeutsche heute. Mehr als 100 Millionen Euro haben deutsche und österreichische Industrielle am Kauf der Hypo Alpe Adria verdient und dies unmittelbar zu Lasten des Steuerzahlers. Selten war die Bereicherung Einzelner zu Lasten der Allgemeinheit offensichtlicher.

Was die Sache zusätzlich pikant macht, ist der Umstand, dass ein Teil der Probleme der österreichischen Bank bei Abschluss des Kaufvertrags bekannt war und auch dem Verwaltungsrat der Landesbank hätte auffallen müssen, wenn er denn seiner Aufgabe als Kontrollgremium ordnungsgemäß nachgekommen wäre. Was läge also näher, als die einzelnen Verwaltungsräte wegen Pflichtverletzung unmittelbar in Anspruch zu nehmen? Juristisch spricht wenig dagegen, aber politisch umso mehr. Denn der Verwaltungsrat besteht seit jeher zu einem gewissen Teil aus Mitgliedern der bayerischen Staatsregierung und/oder verdienten CSU-Politikern.

Müsste die Rechtsperson Bayern LB nicht gleichwohl frühere Vorstände und Verwaltungsräte in Haftung nehmen, so ähnlich wie Siemens das ja auch praktiziert, weil das zum Wohl des Unternehmens geboten ist? Und selbst dann, wenn die in Anspruch genommenen z.B. Erwin Huber oder Günther Beckstein heißen.

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13.1.10

Die CDU hat viel Lehrgeld bezahlt

Die Union will angeblich Konsequenzen aus dem "Zensursula"-Theater ziehen, weil sie nach Aussage von CDU-Fraktionsvize Kretschmer ziemlich viel Lehrgeld bezahlen musste. Jetzt heißt es, man wolle das Internet als "Raum der Freiheit" erhalten, wie SPON berichtet. Das was ich in den letzten Monaten immer wieder mal aus den Reihen der Union gehört habe, deutet aber zumindest nicht auf einen deutlichen Lerneffekt hin.

Man könnte in einem ersten Schritt ja den Antrag in den Bundestag einbringen, das Zugangserschwerungsgesetz wieder aufzuheben und dies dann mit den Stimmen der SPD beschließen. ;-)

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Legt sich Google wirklich mit China an?

Google hat eine veränderte Haltung gegenüber dem chinesischen Staat angekündigt und möchte erreichen, dass die Suchmaschine in China künftig nicht mehr zensiert wird. Andernfalls droht Google mit einem Rückzug aus China. Das klingt fast zu schön um wahr zu sein. Google begründet diesen Strategiewechsel, laut des offiziellen Google-Blogs, u.a. mit von China ausgehenden Attacken auf GMail-Konten von Menschenrechtlern, die zusammen mit der Beobachtung der Entwicklung in China nunmehr zu dem Entschluss geführt hätten, die Zensur in China nicht länger zu unterstützen.

Auch wenn Google damit sicherlich auch Imagepflege betreiben will und möglicherweise auch die US-Regierung im Hintergrund mitmischt, wäre es vorbehaltlos zu begrüßen, wenn Google diese Linie durchzieht.

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11.1.10

Leutheusser-Schnarrenberger droht Google

Umstrittene Dienste wie Google Street View und Google Earth seien "rechtlich unbedingt prüfenswert", sagte Justizminsterin Leutheusser-Schnarrenberger dem Spiegel. Und wenn Googles Umgang mit personenbezogenen Daten sich nicht verbessere, sei womöglich sogar der Gesetzgeber gefordert, so die Ministerin.

Das gerade eine liberale Bundesministerin derart gezielt auf ein einziges Unternehmen losgeht, überrascht mich dann doch. Es gibt sicher viele gute Gründe Google zu kritisieren. Andererseits unterscheiden sich die Praktiken von Google auch nicht wesentlich von denen anderer Unternehmen. Dass man sich in ganz Europa derzeit speziell auf Google eingeschossen hat, muss deshalb noch andere Gründe haben und die dürften eher wirtschaftlicher Natur sein. Vermutlich hat auch die Einflussnahme verschiedenster Lobbyisten, u.a. der Content-Industrie, ihre Wirkung nicht verfehlt.

Vielleicht sollte man aber auch einmal darüber nachdenken, warum es gerade Google gelungen ist, in weniger als 10 Jahren von einer Klitsche zu einem Weltkonzern aufzusteigen. Im Jahre 1998 hatten andere Unternehmen sicherlich bessere Startvoraussetzungen. Dass Google es dennoch geschafft hat, alle anderen zu überholen, liegt schlicht daran, dass man es bei Google verstanden hat, die Bedürfnisse der Internetnutzer in Dienste umzusetzen.

Die Politik wäre deshalb gut beraten, sich nicht von den Lobbyisten leiten zu lassen. Denn schließlich haben neben den Verlagen noch eine ganze Reihe von Unternehmen Angst vor Google, unter ihnen auch Weltkonzerne wie Microsoft und Apple. Und deren Lobbyisten geht es nicht um den Datenschutz. Zumal gerade die beiden genannten Unternehmen bestimmt keine Vorbilder im Bereich des Datenschutzes sind und deshalb ebenso viel Kritik verdient haben wie Google. Und es ist auch nicht Sache des Gesetzgebers, den Markterfolg von Google zu Gunsten weniger erfolgreicher Unternehmen zu beschneiden.

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5.1.10

Die Nacktscanner und Schäubles Geschwätz von gestern

Ende Oktober 2008 hat der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das Vorhaben zur Einführung von "Nacktscannern" an Flughäfen noch heftig als Unfug kritisiert und mitteilen lassen: "Da kann ich Ihnen mit aller Klarheit sagen, dass wir diesen Unfug nicht mitmachen". Ein gutes Superwahljahr später lässt sein Nachfolger im Amt des Innenministeriums Thomas de Maizière wissen, dass er "Körperscanner" durchaus für möglich hält und befürwortet.

Unabhängig von der Nackscanner-Thematik, sollten manche Politiker öfter an ihr Geschwätz von gestern erinnert und auch daran gemessen werden.

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18.12.09

Warum darf der ehemalige BGH-Richter Neskovic die Geheimdienste nicht kontrollieren?

Wolfgang Neskovic, Kandidat der Fraktion der Linken, hat bei der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKG) im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird dem Gremium daher nicht angehören.

Dabei kann gerade einem wie Neskovic kaum der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue gemacht werden. Neskovic war Richter am Bundesgerichtshof und lange Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neskovic hat die SPD in den 90'er Jahren wegen des Asylkompromisses und der Zustimmung zum großen Lauschangriff verlassen und hält die Partei seither für rechtsstaatlich unzuverlässig. Möglicherweise hat gerade die SPD jetzt die Gelegenheit genutzt, den Spieß umzudrehen, um zusammen mit der Union dafür zu sorgen, dass Neskovic bei der Abstimmung durchfällt. Das ist schon allein deshalb wahrscheinlich, weil Neskovic, der nicht einmal Mitglied der Linkspartei ist, in der vergangenen Legislaturperiode im BND-Untersuchungsausschuss unangenehme Fragen gestellt hatte, insbesondere in Richtung von Frank-Walter Steinmeier und seine Rolle im Fall Kurnaz. Möglicherweise hat sich bei der gestrigen Abstimmung deshalb die große Koalition ein letztes Mal zusammengefunden.

Neskovic verfügt über Qualitäten, die vielen Abgeordneten heute fehlen. Er ist ein unbequemer Parlamentarier, der gerade mit Blick auf das PKG mehrfach die zutreffende Ansicht geäußert hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht funktioniert. Und weil die politischen Mehrheiten in diesem Land daran auch nichts ändern wollen, wird einer wie Neskovic als Störfaktor betrachtet, den man lieber nicht dabei haben möchte.

Und aus diesem Grund hat eine Mehrheit von Abgeordneten, deren rechtsstaatliche Gesinnung eigentlich zu hinterfragen wäre, im Deutschen Bundestag gegen Neskovic gestimmt.

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14.12.09

Links auf Wikileaks strafbar?

Rechtsanwalt Markus Kompa stellt in seinem Blog die Frage: "Darf man auf Wikileaks linken?".

Es geht ihm konkret um die Verlinkung von geheimen Dokumenten zur sog. Kundus-Affaire der Bundeswehr, die Wikileaks kürzlich publiziert hatte. Hierbei unterstellt Kompa, dass es sich wegen des Vermerks "VS" (Verschlusssache) um ein Staatsgeheimnis handeln würde,weshalb auch die Verlinkung auf Wikileaks eine Straftat nach §§ 94 ff StGB (Landesverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen) darstellen könnte. Kompa gelangt zu dem Ergebnis, dass bereits die Veröffentlichung bei Wikileaks dazu führt, dass es sich nicht mehr um ein Geheminis handelt und deshalb verlinkt werden darf. Das ist sicher richtig.

Man sollte trotzdem ergänzend darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung von behördlichen Dokumenten, die als Verschlusssache gekennzeichnet sind, in den wenigsten Fällen eine Strafbarkeit nach § 94 ff. StGB nach sich zieht, was man in Deutschland spätestens seit der Spiegel-Affäre weiß.

Die Definition von Staatsgeheimnissen in § 93 StGB ist relativ eng:
Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
Ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik ist wohl kaum gegeben, wenn die Hintergründe des Luftangriffs von Kundus öffentlich bekannt gemacht werden. Abgesehen davon, waren die äußeren Fakten, aufgrund eigener Ermittlungen der ISAF und der Nato, den Bündnispartnern ohnehin bereits bekannt. Für die Bundesregierung ging es lediglich darum, die Motive des Luftangriffs und den Umfang der Kenntnis politischer Entscheidungsträger zu verschleiern. Dieses illegitime politische Interesse schützt das Strafgesetzbuch nicht.

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11.12.09

Der europäische Präventivstaat

Wir leben in einer Ära des vermeintlich wohlwollenden Staates, der seine Bürger an die Hand nimmt und für ihre Sicherheit sorgt.

Diesen Staat hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder in seine Schranken gewiesen. Aber wie lange noch? Die ploitischen Lösungen werden immer stärker auf europäischer Ebene gesucht und gefunden. Der Einfluss des Verfassungsgerichts schwindet, während EU-weit die Haltung, dass der Bürger zu bevormunden und zu kontrollieren sei, zunimmt und stärker ausgeprägt zu sein scheint als hierzulande. Und der EuGH wird dem deutlich weniger entgegenzusetzen haben, als das BVerfG.

Der Artikel von Erich Moechel über den Bauplan für den europäischen Präventivstaat beschreibt, was der Rat der EU konkret vorhat.

Wir Bürger müssen die vorhandenen Ansätze für eine neue Bürgerrechtsbewegung ausbauen und dabei für eine europaweite Vernetzung sorgen. Es ist Zeit, eine stärkere Gegenöffentlichkeit zu schaffen.

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8.12.09

Die Talsohle der IT

Auf den sog. IT-Gipfel ist Verlass, zumindest soweit es um seltsame und fragwürdige Ankündigungen geht.

Die Bundesregierung plant offenbar eine Art verpflichtenden Virenschutz für alle Bürger. In der Berichterstattung liest man dazu dann Aussagen wie, Internetzugangsanbieter hätten ohnehin längst die technische Möglichkeit, vireninfizierte Rechner bei ihren Kunden durch Analyse des Netzwerkverkehrs auszumachen.

Analyse des Netzwerkverkehrs? Darunter kann man sich allerlei vorstellen, bis hin zur Überprüfung sämtlicher durchgeleiteter Inhalte. Die Frage, ob die Provider den Netzwerkverkehr nach geltendem Recht überhaupt analysieren und überprüfen dürfen und wenn ja in welchem Umfang, stellt man einmal mehr nicht.

Diese Entwicklung entfernt sich jedenfalls, selbst man dem Staat in diesem Fall keine Überwachungsbestrebungen unterstellen möchte, immer stärker von dem ursprünglichen Konzept, das auf der Vorstellung von Netzneutralität basierte. Danach waren Provider TK-Dienstleister, die Daten übermittelten und für Netzzugang sorgten. Nicht mehr und nicht weniger.

Der allgemeine Trend ist nunmehr aber der, Provider immer stärker in die Kontrolle von Inhalten und die Bekämpfung "unerwünschter Inhalte" einzubinden. Und dieser Grundansatz stellt das verbindene Element dar, zwischen dem Zugangserschwerungsgesetz, dem Three-Strikes-Out Modell und dem neu vorgestellten Schutzkonzept. Es geht weg von der Vorstellung eines Providers, der eine bloße TK-Dienstleistung erbringt, hin zur Rolle eines Blockwarts und verlängerten Arms des Staates. Die Verbände spielen bereitwillig mit.

Der sog. IT-Gipfel nimmt hierbei die Funktion einer Lobbyistenveranstaltung ein, auf der sich die Vertreter der Politik und der großen Unternehmen gegenseitig die Bälle zuspielen, während man gemeinsam der Öffentlichkeit vorgaukelt, dieses Land nach vorne zu bringen. Kleinere und mittlere IT-Unternehmen bleiben hierbei leider auf der Strecke, vom Bürger ganz zu schweigen.

Das einzig Tröstliche ist, dass bislang fast keine der Ankündigungen, die auf dieser mit Steuergeldern finanzierten Lobbyisten-Show in den letzten Jahren gemacht worden ist, in die Tat umgesetzt wurde. Man muss daher auch eher von Talsohle sprechen als von Gipfel.

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Leutheusser gegen Schnarrenberger

Leutheusser vs. Schnarrenberger titelt die Süddeutsche heute. Wenn das Bundesverfassungsgericht nächste Woche über die Vorratsdatenspeicherung verhandelt, sitzt die Justizministerin nämlich zwischen den Stühlen. Sie ist einerseits eine der Bescherdeführerinnen, müsste als Bundesministerin aber andererseits den Beschwerdegegner Bundesrepublik vertreten. Ob sie persönlich erscheint und auf welcher Seite sie dann Platz nehmen wird, ist unklar.

Dieser Umstand liefert Heribert Prantl jedenfalls eine schöne Vorlage für seinen Artikel (SZ vom 08.12.09, S. 1), in dem er u.a. mutmaßt, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger zwei Hüte mitnimmt oder einen Wendemantel. Ob das Ganze gar als Symbol für die innere Zerrissenheit der FDP in Fragen der Bürgerrechte taugt, die man unlängst im Zusammenhang mit dem Swift-Abkommen wieder beobachten konnte, fragt Prantl leider nicht.

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7.12.09

Ilse bleib bei Deinen Melkmaschinen

Ilse Aigner von der CSU ist Landwirtschaftsministerin und manchmal offenbar auch Verbraucherschutzministerin. In Talk-Shows ist mir aufgefallen, dass es ihr schwer fällt, einen korrekten deutschen Satz zu formulieren, aber das gehört nicht hierher und steht augenscheinlich einer Berufung zur Bundesministerin auch nicht im Wege. Dass eine Landwirtschaftsministerin am IT-Gipfel der Bundesregierung teilnimmt, muss daran liegen, dass die Melkmaschinen mittlerweile auch softwaregestützt arbeiten. Aber zu den Melkmaschinen hat sich Ilse Aigner leider nicht geäußert, sondern zum Onlinebetrug. Da ist der Laie erstaunt und der Fachmann wundert sich.

Seit wann kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Onlinebetrugs? Wieder eine Gesetzesänderung verpasst? Nein, es gibt ihn offenbar wirklich nicht. Denn Betrug ist immer noch Betrug, ob online oder offline. Diesbezüglich gibt es leider auch im Internet keine rechtsfreien Räume, die die Bundesregierung jetzt schließen müsste.

Aber dieser nicht existierende Onlinebetrug soll laut Frau Aigner nun auch noch eine minderschwere Straftat darstellen? Das erscheint in der Tat skandalös. Was, der Strafrahmen des Betrugs ist seit mehr als 100 Jahren unverändert? Dann muss das aber wirklich schleunigst geändert werden.

Was will uns Ilse Aigner mit Ihrer Forderung also sagen? Genau! Bei schweren Straftaten gibt es die Möglichkeit der TK-Überwachung, des Lauschangriffs und der Onlinedurchsuchung. Bei (einfachem) Betrug stehen diese Instrumentarien nicht zur Verfügung und das ist auch gut und richtig so.

Der Schuster sollte schlicht bei seinen Leisten bleiben und die Ilse bei ihren Melkmaschinen. Andererseits fällt sie beim IT-Gipfel auch nicht weiter auf, denn dieser Gipfel wird auch in diesem Jahr eine Demonstration der Ahnungslosigkeit der Bundesregierung sein. Alle Jahre wieder, so heißt es kurz vor Weihnachten eben.

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10.7.09

Gehts noch?

Es gibt da so eine Plattform, die sich CDU-POLITIK.DE nennt. Vermutlich handelt es sich doch um eine Satire-Site, aber ich bin mir noch unschlüssig. Denn dort wirft man der SPD vor, Justizministerin Zypries würde umfassende Zensurmaßnahmen planen. Kann eigentlich nur Spaß sein, wenn es von Anhängern einer Partei kommt, die so lupenreine Demokraten wie Schäuble und von der Leyen in ihren Reihen hat.

Die Site hat übrigens auch noch ein lustiges Impressum. Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme steht dort zu lesen. Ist doch klar.

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7.7.09

Piraten in Bedrängnis

Die Piratenpartei hat sich selbst in Bedrängnis gebracht. Bodo Thiesen, der für die Partei für den Bundestag kandidiert und beim Bundesparteitag auch mit einer Parteifunktion bedacht worden ist, ist vor einigen Jahren mit Äußerungen aufgefallen, in denen er den Holocaust verharmlost und den deutschen Angriff auf Polen 1939 gerechtfertigt hat.

Ein lesenswerter Beitrag zum Thema findet sich bei texte auf cornflakespackungen.

Es ist nicht sachgerecht, die Piratenpartei jetzt in die rechte Ecke zu stellen und sie als unwählbar zu bezeichnen, wie es in manchen Blogs vorschnell und etwas unreflektiert geschieht. Gerade junge Parteien hatten solche Probleme öfter und auch in den großen Parteien gab es immer wieder vereinzelt extremistisches Gedankengut.

Andererseits scheint die Piratenpartei das Thema offiziell ignorieren zu wollen, was nicht nur an die Aussitzermentalität etablierter Parteien erinnert, sondern reichlich naiv ist. Auf der Parteiwebsite findet sich zu dem Thema jedenfalls weiterhin nichts.

Möglicherweise hat man bei den Piraten die Dynamik des Webs ebenso wenig verstanden, wie bei SPD und CDU. Das wäre freilich fatal für eine Partei, deren Klientel die Generation der "Digital Natives" ist.

Das Problem ist nicht, dass es einen Bodo Thiesen bei den Piraten gibt, sondern wie die Partei gerade damit umgeht.

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5.7.09

Steinmeier wirft FDP Verrat ihrer liberalen Traditionen vor

Der Wahlkampf treibt seltsame Blüten und Frank-Walter Steinmeier spielt immer wieder eine unfreiwillig komische Rolle.

Dass die FDP öfter mit ihren liberalen Positionen, beispielsweise bei der Zustimmung zum großen Lauschangriff, gebrochen hat, ist völlig zutreffend und man sollte immer wieder daran erinnern. Aber muss gerade der SPD-Spitzenkandidat hier die dicke Lippe riskieren? Im Glashaus derart mit Steinen zu werfen, war selten eine gute Idee. Mit wessen Stimmen wurden die Vorratsdatenspeicherung, die Onlineüberwachung, das Luftsicherheitsgesetz, das BKA-Gesetz und gerade eben das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen? Dass Steinmeier jetzt den Bürgerrechtler gibt, taugt nicht einmal als Treppenwitz.

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3.7.09

Die Krise der parlamentarischen Demokratie II

Vor einigen Wochen habe ich an dieser Stelle die Krise der parlamentarischen Demokratie beklagt. Passend zum Thema schreibt Heribert Prantl in der SZ pointiert über "Das Parlament als Farce". Und man muss sich darüber eigentlich auch nicht wundern, wenn man weiß, dass es Abgeordnete gibt, die ihre Zustimmung zu einem verfassungswidrigen Gesetz damit rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes ohnehin wieder kassieren wird. Der Begriff der Farce ist wirklich der einzige, der diese Vorgänge und Zustände angemessen beschreibt.

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Schwarmintelligenz für unsere Politik

Stefan Münz weist auf einen Film hin, der davon handelt, wie das Prinzip der Selbstorganisation, das in Wikipedia und anderswo praktiziert wird, auch auf die Politik übertragbar ist.

In der Tat wären neues Denken und neue Ansätze gerade auch in der Politik gefragt. Der laufende deutsche Wahlkampf belegt aber einmal mehr, dass die Politik das 21. Jahrhundert noch nicht erreicht hat und es vermutlich noch eine Generation lang dauern wird, bis sich in den Köpfen etwas verändert.

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