16.2.10

Keinen Fußbreit den Faschisten

"Wie ich zum Radikalen wurde und mit vielen Verbündeten, den Aufmarsch der Neonazis verhinderte" schildert der in Dresden geborene Schriftsteller Ingo Schulze in der Süddeutschen Zeitung vom 16.02.10 (S. 11). Must Read!

Man versteht bei der Lektüre des Textes, warum es Aufgabe jedes Bürgers ist, sich den Nazis in den Weg zu stellen, auch über Versammlungsverbote hinweg. Dass die Polizeibehörden im Vorfeld wenig Geschichtsbewusstsein bewiesen und in rechtswidriger Art und Weise das Aktionsbündnis "Dresden nazifrei" behindert haben, sollte auch immer wieder erwähnt werden.

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15.12.09

Das neue Sturmgeschütz der Demokratie

Als Sturmgeschütz der Demokratie hat Rudolf Augstein den Spiegel gerne bezeichnet. Wenn dieser etwas martialische Ausdruck heute noch eine zutreffend Beschreibung darstellt, dann wohl weniger für das ehemalige Nachrichtenmagazin, sondern viel eher für eine Initiative wie Wikileaks. Die Aktivisten von Wikileaks haben es sich zur Aufgabe gemacht, geheime und brisante Dokumente, die der Öffentlichkeit aus verschiedenen Gründen vorenthalten werden, zu veröffentlichen. Was sich klassische Medien aus Angst vor Repressalien nicht trauen, das erledigt Wikileaks. In Deutschland kamen so unlängst z.B. geheime Berichte zum Luftangriff von Kundus ans Tageslicht oder die Toll-Collect-Verträge. Wikileaks gilt für Journalisten weltweit mittlerweile als die vielleicht wichtigste Informationsquelle überhaupt.

ZeitOnline hat jetzt Daniel Schmitt porträtiert, einen der (deutschen) Köpfe von WikiLeaks. Und ich denke, es ist auch für mich an der Zeit, meine Wertschätzung und Bewunderung für die Wikileaks-Aktivisten zum Ausdruck zu bringen.

Viele betrachten den konsequent aufklärerischen Ansatz von Wikileaks als Bedrohung. Es ist häufig von Geheimnisverrat oder Ähnlichem die Rede. Wenn aber Demokratie die Herrschaft des Volkes ist, dann kann diese Herrschaft nur dann funktionieren, wenn die Bürger mit ausreichend Informationen versorgt werden und ein Gegenpol zur Staatsmacht geschaffen wird, die tendenziell bestrebt ist, unangenehme und unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken.

Es gehört viel Mut dazu, die Arbeit von Wikileaks zu machen, denn man stellt sich gegen die Mächtigen und Einflussreichen dieser Welt. Und deshalb braucht Wikileaks unsere Unterstützung.

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3.12.09

Der Piratenkönig und die Minarette

Eigentlich wollte ich zu diesem Thema nichts schreiben und mir liegt es auch fern, den Piratenpolitiker Aaron König zu verteidigen. Aber die Diskussion hierzu liegt derart neben der Spur, dass ich mir ein paar Anmerkungen nicht verkneifen kann.

Aaron König ist vor einiger Zeit dadurch aufgefallen, dass er der Zeitschrift JungleWorld rechtliche Schritte angedroht hat, wegen einer kritisch-satirischen Berichterstattung zur Piratenpartei. Bereits an diesem Punkt hätten die Piraten die Reißleine ziehen und König rauswerfen müssen. Denn er hat eine meinungsfeindliche Haltung im Namen einer Partei artikuliert, die sich das exakte Gegenteil auf ihre Fahnen geschrieben hat.

Der große Aufreger ist aber jetzt ein ganz anderer. König hat in seinem Blog der Mehrheit der Schweizer für ihr Abstimmungsverhalten zum Verbot von Minaretten Respekt gezollt.

Das hat eine heftige Diskussion darüber ausgelöst, ob König als Mitglied des Bundesvorstandes der Piraten noch tragbar ist. Seine Kritiker unterstellen ihm rechtspopulistisches, gar faschistisches Gedankengut. Um es vorweg deutlich zu machen, ich teile die Meinung von Aaron König in dieser Frage ganz und gar nicht. Trotzdem halte ich es mit Voltaire der sagte: "Ihre Meinung ist mir absolut zuwider. Jedoch würde ich mich dafür totschlagen lassen, damit Sie sie äußern dürfen!"

Seine politisch vermeintlich korrekten Gegner offenbaren in dieser Frage aber leider ein Haltung, die mich erschreckt und die mir meinungsfeindlich und totalitär erscheint. Und sie sind damit nicht sehr weit entfernt von der Geisteshaltung die sie König unterstellen.

Und, dass die für die taz schreibende Grünenpolitikerin Julia Seeliger gegen die direkte Demokratie wettert und dies versucht als Argument gegen König ins Feld zu führen, kann man höchstens als Treppenwitz betrachten.

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16.11.09

Hat die Netzneutralität Verfassungsrang?

Ansgar Koreng geht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 2009, 758) der Frage nach, ob es einen verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber gibt, die Netzneutralität zu gewährleisten.

Netzneutralität definiert Koreng zunächst als die Diskriminierungsfreiheit des Transports von Daten durch die Access-Provider in dem Sinne, dass der Provider den von ihm übermittelten Daten indifferent gegenüberstehen muss.

Der Autor führt dann aus, dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Notwendigkeit eines freien und möglichst pluralen Diskurses gehalten ist, diese Pluralität auch zu gewährleisten und abzusichern.

Koreng leitet deshalb aus dem Grundgesetz eine Schutzpflicht des Staates für einen diskriminierungsfreien Netzzugang ab.

Dieser verfassungstheoretische Ansatz ist gerade in Zeiten interessant, in denen über Three-Strikes-Out diskutiert wird und in denen der Bundestag ein sog. Zugangserschwerungsgesetz beschlossen hat, dessen Ausweitung auf verschiedenste "unerwünschte" Inhalte rege diskutiert wird.

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25.9.09

Unerträglicher juristischer Unfug bei SpiegelOnline

SpiegelOnline schreibt in seinem Artikel über die Planspiele der CDU, dem Verfassungsschutz polizeiliche Aufgaben zu übertragen u.a. folgendes:

"Die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten sind in Deutschland aber seit Gründung der Verfassungsschutzbehörden 1950 fein säuberlich getrennt: Die Polizei ist für das Vernehmen und Festnehmen zuständig, der Verfassungsschutz für die präventive Gefahrenabwehr."

Das ist mit Verlaub ganz grober Unfug. Sowohl die Strafverfolgung als auch die Gefahrenabwehr sind Aufgaben der Polizeibehörden. Das Recht der Gefahrenabwehr heißt nicht umsonst Polizeirecht. Der Verfassungsschutz hat demgegenüber die Aufgaben eines Inlandsgeheimdienstes. Es hätte sich im Netz sehr leicht recherchieren lassen, wie das BVerfSchG dessen Aufgaben genau definiert. Die Trennlinie verläuft also ganz woanders als die ahnungslosen Spiegelautoren meinen.

Qualitätsjournalismus á la Spiegel.

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23.9.09

Ein lautes Yeah schallt durch einen müden Wahlkampf

Was man einst eine Spontanversammlung nannte, heißt jetzt Flashmob und das Thema hat es heute sogar auf die Titelseite der Süddeutschen (Print) geschafft.

Die Entwicklung ist erstaunlich, weil immer mehr Menschen die virtuelle Welt verlassen und sich in diesen Wahlkampf einmischen. Und wenn man sich die inhaltliche Leere des Fernsehwahlkampfs so anschaut, dann ist es höchste Zeit mit ein paar lauten Yeahs der Leblosigkeit einer Angela Merkel etwas Dynamik entgegenzusetzen. Besonders eindrucksvoll wurde das letzte Woche in Hamburg umgesetzt.

Dass das politische Establisment diesen demokratischen Akt der Meinungskundgabe als Störung von Wahlkampfveranstaltungen betrachtet, ist so naheliegend, wie es falsch ist. Es muss manche beunruhigen, dass sich Menschen bewegen, die man bislang für unpolitisch gehalten hat und die mit einem einzigen "Yeah" mehr transportieren als eine ganze Wahlkampfrede von Merkel und Steinmeier zusammen.

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17.9.09

Schäuble will Geheimdienste nicht mehr, Bürger bekanntlich zunehmend mehr kontrollieren

Manchmal fehlen mir die Worte, bei Herrn Schäuble ist es dafür eher die rechtsstaatliche Gesinnung die fehlt.

Wir brauchen dringend wieder einen Staat im Staat und dafür ist der BND doch wie geschaffen. Parlamentarische Kontrolle ist dabei natürlich eher störend.

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26.8.09

Die Freiheit der Presse

Dieser Wahlkampf erscheint langweilig, bzw. wird uns von den Mainstreammedien als langweilig verkauft. Es gäbe viele Dinge, über die zu reden wäre. Die Rentenproblematik, die Einschränkung der Bürgerrechte oder die Art und Weise, wie die Bundesregierung auf die Wirtschaftskrise reagiert hat. Aber was sind die Hauptthemen? Zuerst Ullas Dienstwagenaffaire und jetzt Ackermanns Party im Kanzleramt. Diese Vorgänge sind im Grunde eher irrelevant, wäre es nicht so, dass die Bild zwar eine ordentliche Kampagne gegen Ulla Schmidt gefahren hat, aber über das Fest des Herrn Ackermann nicht groß berichtet. Warum? Weil die Champagneros Friede Springer, der Vorstandschef von Springer Mathias Döpfner und Bild-Chefredakteur Kai Diekmann ebenfalls zu Ackermanns handverlesenen Gästen gehörten.

Und bevor mir jetzt jemand erzählt, in meinem Blog hätte nun auch der Wahlkampf begonnen, sollten wir einen Moment innehalten und überlegen, vor welchen Hintergründen in diesem Land die öffentliche Meinung manipuliert wird.

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8.8.09

Guttenberg lässt Gesetz von internationaler Großkanzlei schreiben

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg hat das "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vollständig von der Anwaltskanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Offenbar wurde der Entwurf der Kanzlei auch mehr oder weniger unverändert übernommen.

Auch wenn die Gesetzgebung an sich Sache des Parlaments ist, entspricht es der Üblichkeit, dass ein erheblicher Teil der Gesetzesentwürfe von der Ministerialbürokratie verfasst werden. Dass man sich dafür auch externer Unterstützung bedient, ist zwar nicht neu, scheint aber in letzter Zeit zuzunehmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer eigentlich die Fäden zieht, die Ziele definiert und die Entscheidungen trifft. Dass die Hypo Real Estate gerettet wurde, weil Josef Ackermann und andere Top-Akteure der Finanzwirtschaft der Bundesregierung eingeredet haben, dass andernfalls der Zusamenbruch des europäischen Bankensystems bevorgestanden hätte, passt in Zeiten der Finanzkrise ebenso ins Bild, wie dieses Vorgehen des Wirtschaftsministeriums.

Jeder Jurastudent hat die sog. Wesentlichkeitstheorie vermittelt bekommen, die als Ausfluss des Demokratieprinzips besagt, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen zu treffen hat. Die tatsächliche Situation könnte von der staatsrechtlichen Theorie gar nicht weiter entfernt sein. Denn der Bundestag entscheidet eigenständig vielfach gar nichts mehr, sondern nickt nur noch das ab, was ihm die Bundesregierung vorsetzt. Und die reicht offenbar in manchen Fällen eins zu eins das durch, was externe Berater ihr präsentieren. Irgendwie stelle ich mir parlamentarische Demokratie anders vor.

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10.7.09

Gehts noch?

Es gibt da so eine Plattform, die sich CDU-POLITIK.DE nennt. Vermutlich handelt es sich doch um eine Satire-Site, aber ich bin mir noch unschlüssig. Denn dort wirft man der SPD vor, Justizministerin Zypries würde umfassende Zensurmaßnahmen planen. Kann eigentlich nur Spaß sein, wenn es von Anhängern einer Partei kommt, die so lupenreine Demokraten wie Schäuble und von der Leyen in ihren Reihen hat.

Die Site hat übrigens auch noch ein lustiges Impressum. Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme steht dort zu lesen. Ist doch klar.

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3.7.09

US-Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten

Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dazu werden personenbezogene Daten wie u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke dieser Personen ausgetauscht.

Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. Eigentlich müssten die Datenschützer auf die Barrikaden gehen. Weiß Herr Schaar was hier gespielt wird?

Der Bundestag, der vor Abschluss dieses völkerrechtlichen Vertrags nicht informiert und beteiligt worden ist, soll dies heute nur noch abnicken, wozu es sicherlich auch kommen wird. Man fragt sich langsam, ob dieses Parlament überhaupt nicht etwas zu sagen hat.

Quellen:
NDR Info
Antrag der FDP-Fraktion vom 07. 05. 2008

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Die Krise der parlamentarischen Demokratie II

Vor einigen Wochen habe ich an dieser Stelle die Krise der parlamentarischen Demokratie beklagt. Passend zum Thema schreibt Heribert Prantl in der SZ pointiert über "Das Parlament als Farce". Und man muss sich darüber eigentlich auch nicht wundern, wenn man weiß, dass es Abgeordnete gibt, die ihre Zustimmung zu einem verfassungswidrigen Gesetz damit rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes ohnehin wieder kassieren wird. Der Begriff der Farce ist wirklich der einzige, der diese Vorgänge und Zustände angemessen beschreibt.

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30.6.09

BVerfG bestätigt Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon

Das Bundesverfaassungsgericht hält das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vor allem deshalb nicht für verfassungswidrig, weil durch die Zustimmung der Charakter Deutschlands als souveräner Staat noch nicht verloren geht. Das muss man m.E. nicht so sehen.

Gleichzeitig betont das Gericht aber, dass für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig ist, mit der ein
erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Einen solchen Akt sieht das Gericht im Vertrag von Lissabon aber noch nicht.

Interessant sind auch die Ausführungen zum Europäischen Parlament und zum vielfach angesprochenen Demokratiedefizit der EU. Das Gericht betrachtet im Rahmen der bisherigen Strukturen weitere Integrationsschritte als kritisch und geht davon aus, dass solche ohne ein echtes Parlament, das tatsächlich repräsentative Mehrheitsentscheidungen treffen kann, nicht denkbar sind.

Das Urteil klingt also ein bisschen nach einem bis hierher und nicht weiter.

Dass das Begleitgesetz als nicht verfassungskonform eingestuft wurde, wird nur zu einer Verzögerung der deutschen Zustimmung führen.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 30.06.09; Az.: 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09

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22.6.09

Die Krise der parlamentarischen Demokratie

Die deutliche Zustimmung des Bundestages zum Zugangserschwerungsgesetz hat mich, obwohl nichts anderes zu erwarten war, erschreckt.

Erneut hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das vielleicht noch deutlicher als andere verfassungswidrig ist, auf den Weg gebracht. Sehr viele grundrechtsbeeinträchtigende Gesetze wurden in den letzten Jahren erst nachträglich vom Bundesverfassungsgericht gestoppt, weil das Parlament augenscheinlich nicht mehr dazu in der Lage ist, den Grundrechtsschutz der Bürger ausreichend zu gewährleisten und verfassungswidrige Gesetze bedenkenlos durchgewunken werden.

Was die Zustimmung einer breiten Mehrheit des Bundestags zum sog. Zugangserschwerungsgesetz offenbart, ist nichts weniger als eine Krise der parlamentarischen Demokratie. Sie ist die Folge einer politischen Unkultur, die sich über Jahrzehnte hinweg etabliert hat und die man Fraktionsdisziplin nennt. Gewählte Abgeordnete werden zu bloßen Abnickern degradiert und müssen dies offenbar sogar noch verteidigen.

Von einem Fraktionszwang steht freilich nichts im Grundgesetz, wohl aber davon, dass der Abgeordnete dem Wohl des ganzen Volkes zu dienen hat und nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Trotzdem tut das politische Establishment so, als würde ohne Fraktionsdisziplin unser Staat zusammenbrechen.

Es wird Zeit, dass sich die Bürger gegen diese Arroganz der Macht stellen, denn sie gefährdet unsere parlamentarische Demokratie. Wir brauchen in diesem Punkt einen Paradigmenwechsel. Dies erfordert ein neues Selbstverständnis der gewählten Parlamentarier, eine Neudefinition ihrer Tätigkeit, die stärker an Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ausgerichtet ist. Danach sind Abgeordeneten an keine Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Im Widerspruch zur Verfassung hat sich ein Weisungsrecht von Parteien und Fraktionen etabliert, das man gerne als Fraktionsdisziplin bezeichnet. Es mag gute Gründe geben- vor allem wenn man Wahlen gewinnen will - den Eindruck der Geschlossenheit zu vermitteln. Die Grenze ist aber dort erreicht, wo der Gesetzgeber spürbar in Grundrechte eingreift.

Das Parlament wird einen solchen Sinneswandel nicht von selbst vollziehen, dafür ist das etablierte System zu verkrustet. Der Bürger wird es dazu zwingen müssen. Und hier war der Widerstand gegen das Zugangserschwerungsgesetz aus dem Netz heraus und die Petition, die mehr als 130.000 Menschen unterstützt haben, ein deutliches Zeichen. Ohne jeden organisatorischen Unterbau ist es gelungen zu zeigen, dass sich eine gut informierte Gegenöffentlichkeit nicht ohne weiteres durch eine Placebo-Politik die Wahlkampfzwecken folgt, hinters Licht führen lässt.

Der vor wenigen Tagen verstorbene große liberale Geist Ralf Dahrendorf hat vor einigen Jahren gesagt: "Jetzt sind wir in einer Phase der Unsicherheit. Ein neues Profil sehe ich noch bei keiner Partei. Aber ich sehe neue Fragen, bei denen es alle Parteien mit der Angst kriegen."

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