Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.1.17

Warum wir über Racial Profiling reden müssen

Die Frage, ob die Kontrollen der Kölner Polizei in der Silvesternacht als Racial Profiling zu betrachten sind und welche Haltung man dazu einnehmen sollte, ist ausgiebig und kontrovers diskutiert worden. SPON zitiert aus einem internen Polizeibericht wie folgt:

Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen.

Das deckt sich mit dem Bericht eines Augenzeugen, der schildert, dass ausländisch aussehende Menschen zu einem Ausgang zur Kontrolle geschickt wurden, während alle deutsch aussehenden Menschen einen anderen Ausgang nehmen und unmittelbar zur Domplatte weitergehen konnten.

Man muss der Kölner Polizeiführung keine rassistischen Motive unterstellen, um das bedenklich zu finden. Wer dieses Vorgehen aus Gründen der Gefahrenabwehr für akzeptabel hält, sollte einmal ganz aufmerksam Art. 3 Abs. 3 GG lesen, der lautet:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Was die Kölner Polizei gemacht hat, ist eine Personenkontrolle und ein teilweise stundenlanges Festhalten von Personen, wobei alleiniger Anknüpfungspunkt das ausländische Aussehen dieser Menschen war. Andernfalls wären nicht „alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zuzuordnen sind“ erfasst worden. Das ist eine Benachteiligung wegen der Herkunft, Rasse, Abstammung dieser Menschen im Sinne von Art. 3 Abs. 3 GG.

Es ist auch nicht ersichtlich, dass es irgendeinen spezifischen Anhaltspunkt dafür gab, dass von den kontrollierten Personen eine konkrete Gefahr ausging. Diese Kontrollen knüpften nicht an die Person oder das Verhalten einer Gruppe an, sondern einzig und allein an ein nichtdeutsches Aussehen. Kann also allein der Umstand, dass Nordafrikaner ein Jahr zuvor Straftaten auf der Domplatte begangen haben, als Rechtfertigung dafür dienen, an Silvester am Kölner Hauptbahnhof alle ausländisch aussehenden Menschen zu kontrollieren? Wer diese Frage mit Ja beantwortet, möge mir bitte nachvollziehbar erläutern, wie diese Maßnahme mit Art. 3 Abs. 3 GG in Übereinstimmung zu bringen ist.

Was den Rechtsstaat seit jeher vom Unrechtsstaat unterschieden hat, ist das unumstößliche Postulat, dass es keine Strafverfolgung um jeden Preis geben darf, selbst wenn sie geeignet wäre, die Ergreifung des Täters zu ermöglichen. Gleiches gilt für die Gefahrenabwehr. Es gibt keine Gefahrenabwehr um jeden Preis, selbst wenn sie von der Intention geleitet ist, Straftaten zu verhindern.

Das Verhalten der Kölner Polizei rüttelt an den Grundfesten unserer Verfassung. Wenn wir den Gleichheitssatz unseres Grundgesetzes ernst nehmen, dürfen wir derartige polizeiliche Maßnahmen nicht dulden.

Auf die menschliche Ebene runtergebrochen lautet die Frage beispielsweise, warum es ein türkischstämmiger Deutscher oder ein beliebiger ausländischer Staatsbürger dulden sollte, stundenlang am Kölner Hauptbahnhof festgehalten zu werden, nur weil ein Jahr zuvor eine (kleine) Gruppe von Nordafrikanern Straftaten begangen hat. Bedenkenswert erscheint mir auch, was Heise-Journalist Holger Bleich auf Facebook aus einer ganz persönlichen Perspektive zum Thema Racial Profiling schreibt.

posted by Stadler at 10:47  

47 Comments

  1. Wäre es denn im Rahmen des GG in Ordnung, wenn aufgrund einer Kombination an Merkmalen kontrolliert/benachteiligt werden würde?

    Also z.B., wie in diesem Fall, aufgrund Herkunft, Geschlecht und Alter. Wäre es noch einmal etwas anderes, wenn man z.B. obige Kriterien plus „Gruppen ab 3 Personen“ als Profiling verwendet?

    Grundsätzlich: Welche Kriterien müssen die Kontrollkriterien erfüllen, dass sie rechtens sind.

    Comment by André — 8.01, 2017 @ 11:27

  2. Manchmal machen Behörden sowas aus Selbstschutz. Selbst wenn die Einsatzleitung nicht damit rechnet, dass etwas passiert – wenn es passiert, hat’s jeder Journalist vorher gewusst. Würden sich Journalisten und Leser an Fakten orientieren, wäre das wohl anders … und nein, ich kann Ihre Frage zum Grundgesetz nicht beantworten.

    Comment by Gerald Fix — 8.01, 2017 @ 11:51

  3. Mir hat mal ein eigentlich recht reflektierter StA erklaeren wollen, dass ueberproportionale Kontrolle auslaendisch aussehender Personen am Bahnhof keine Diskriminierung sei, denn laut Statistik wuerde man dabei ja auch ueberproportional fuendig.

    Seit dem habe ich da wenig Illusionen.

    Comment by h s — 8.01, 2017 @ 12:56

  4. Okay, wir dürfen das nicht dulden. Auf der einen Seite verstehe ich diese Aussage und stehe auch dahinter. Ich frage mich nur: Was ist die Alternative? Option 1: Polizei tut nichts. Entweder passiert nichts, dann ist alles gut, die Polizei wird gelobt für eine gute Arbeit. Oder es passiert wieder irgendwas, dann ist der Aufschrei groß. Option 2: Ab sofort brauchen wir 10 mal so viele Polizisten und jeder wird kontrolliert. Gefeiert wird ab sofort nur noch mit gültiger Eintrittskarte, wer keine hat kommt nicht nach Köln rein?

    Wenn irgendjemand die RICHTIGE Antwort auf diese unmögliche Frage hat, dann würde sie mich (und vermutlich die Polizei-Führung) brennend interessieren.

    Comment by Dominik — 8.01, 2017 @ 12:57

  5. Ein paar Anmerkungen dazu, Herr Stadler.

    Sie schreiben: „Es ist auch nicht ersichtlich, dass es irgendeinen spezifischen Anhaltspunkt dafür gab, dass von den kontrollierten Personen eine konkrete Gefahr ausging.“

    Vermutlich wollten die meisten Nordafrikaner nur feiern. Das war aber ebenso vermutlich an Silvester 2015 genauso. Dennoch ist die Sache eskaliert, es haben sich Hunderte von diesen Männern an den Attacken auf Frauen beteiligt, sei es aktiv oder zuschauend, wie wenn sie sich in einen kollektiven Rausch begeben hätten. Auch damals hat es zuvor keinen „spezifischen Anhaltspunkt“ gegeben, die liefen ja nicht mit Buttons herum „will ficki-ficki machen“ (O-Ton eines Beteiligten via „Zeit-Magazin“). Zudem hatten die nicht Länderabzeichen am Revers.

    Wie also die Leute kontrollieren? Oder gar nicht kontrollieren – mit der dann noch weniger auszuschließenden Möglichkeit, dass eventuell Dutzende aus 2015 polizeilich aktenkundige Typen sich unter Volk mischen, und das inmitten eines recht dunklen, kaum überschaubaren Areals? Die Polizei hatte zudem auch Streifen unterwegs, aber in dem Chaos wollte man sich wohl nicht allein darauf verlassen.

    Das Ereignis an Silvester 2015, welches so zuvor in der Bundesrepublik noch nicht passiert war, hat diesen Abend am 31.12.2016 geprägt. Diesen Umstand kann man bei der rechtlichen Betrachtung nicht komplett ignorieren, so als ob es sich nun um einen relativ normalen Silvesterabend gehandelt hätte.

    Sie berufen sich auf GG 3, Abs. 3. Man könnte das von nicht wenigen Frauen eingeforderte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dagegen halten. Ich vermisse bei Ihnen einen Ansatz zur praktischen Konkordanz.

    Außerdem wurdem eben nicht ALLE ausländisch aussehenden Menschen kontrolliert, sondern nur junge Männer, die nicht in Begleitung einer Frau waren. Wer eine Frau an seiner Seite hatte, wurde durchgewunken. Wer einen deutschen Pass vorzeigen konnte, wurde (auch wenn es Ausnahmen gab) ebenfalls recht schnell ohne Kontrolle durchgelassen. Es hat also nicht nur ein einziges Kriterium gegeben.

    Ein Ansatz zur praktischen Lösung wäre es m.E., wenn die Polizei in punkto Personalienüberprüfung eine modernere Technik anwenden würde. Warum muss das alles einzeln über eine Funkverbindung mühsam übermittelt werden? Warum gibt es keine speziellen Smartphones mit Verbindungen zu den polizeilichen Datenbanken? Damit würde sich langes Einkesseln wie in diesem Fall schnell erledigen.

    Comment by Kölner — 8.01, 2017 @ 13:42

  6. Dominik, nur mal ein paar lose Ideen:
    – Personen kontrollieren, die durch entsprechend aggressives und/oder alkoholisiertes Verhalten auffallen, vor allem, wenn sie in größeren Gruppen ankommen
    – Hohe Polizeipräsenz auf den großen Plätzen, um auch dort direkt auffällige Leute rauszugreifen und zu kontrollieren. Aber auch, um Anlaufpunkt bei Problemen zu sein. Und dann auch beherzt eingreifen.

    Für Beides braucht es kein Racial Profiling, sondern anlassbezogenes Vorgehen. Und da darf dann im Gegenteil auch gerne mal eine pöbelnde Gruppe Deutschstämmiger bei hops genommen werden.

    Comment by Carsten — 8.01, 2017 @ 13:47

  7. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

    Wörtlich genommen, dürfte es keine Durchsuchungen in Kirchen (Moscheen) geben, weil dort fast ausschließlich Gläubige anzutreffen sind.

    Wird nach einer Frau unter 40 Jahren als Täterin gefahndet, dann müsste man alle Männer und auch Frauen über 70 anhalten, durchsuchen etc., um dem Art.3, Abs. 3 GG Genüge zu tun.

    Bei Ansammlungen (Treffen) rechter Gewalttäter müsste man auch alle Unbeteiligten polizeilich festhalten, vernehmen und die Personalien festhalten, auch Journalisten und Anwälte.

    Rechtsanwälte dürfen beim Kölner Landgericht ohne Kontrolle das Gebäude betreten. Normale, unbescholtene Bürger müssen durch die Schleuse, denen werden Fotoapparate, Taschenmesser etc. abgenommen. Den Rechtsanwälten nicht, obwohl es nicht weniger kriminelle Rechtsanwälte gibt als z.B. unter Physikern. Diese Praxis widerspricht dem Art. 3, Abs. 3 GG. Habe noch nicht erfahren, dass RA Stadler etwas dagegen geschrieben, geschwiege denn, unternommen hat. Wie das in München ist, weiß ich nicht
    Lange Rede kurzer Sinn: Art.3, Abs 3 GG wird und kann nicht immer eingehalten werden.

    Es kommt auf die Abwägung und die realen Möglichkeiten der Polizei drauf an.

    Dass die Abwägung anders verlaufen hätte müssen und die Polizei besser sein müsste, dürfte unbestritten sein. Ob gegenwärtig real und realisierbar, habe ich meine große Zweifel.

    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Comment by Rolf Schälike — 8.01, 2017 @ 15:08

  8. @Carsten:

    1. Sie können mit Polizeipatrouillen allein die komplette Örtlichkeit an einem solchen Abend nur eingeschränkt sichern. Sie müssen sich die Umgebung mal genauer anschauen, es war dunkel, es waren dort mehrere tausend Menschen unterwegs, es war sehr laut. Wenn da irgendwo ein Übergriff stattfindet, bemerkt das die Polizei nicht sofort. Solche Übergriffe dauern nicht lange.

    Es stimmt, es gibt nie eine absolute Sicherheit in einem demokratisch-liberalen Rechtsstaat – aber wie gesagt: die Situation in Köln war, aus mehreren Gründen, eine besondere. Deswegen ist es auch müßig, aus der Distanz kluge Ratschläge zu geben, wie man es vor Ort unter den gegebenen Umständen besser machen könnte.

    2. „anlassbezogenes Vorgehen“ bedeutet: abwarten, bis etwas passiert. Aus nachvollziehbaren Gründen mochte die Kölner Polizei darauf nicht erst warten.

    3. Die Kölner Polizei hat ja auch Hellhäutige einkassiert, u.a. rechte Spackos der Identitären Bewegung.

    Comment by Kölner — 8.01, 2017 @ 15:10

  9. Müsste man dann nicht auch Frauen genauso kontrollieren? Andernfalls würden doch eindeutig Männer diskriminiert.

    Comment by prx — 8.01, 2017 @ 15:24

  10. Bei isolierter Betrachtung dürfte Art. 3 GG verletzt worden sein. Mich stört aber ebenso sehr, dass Kontrollen derart lange gedauert haben. Die Polizei musste wissen, dass so viele Kontrollen anfallen werden und hat sich offenbar gefreut, die Betroffenen stundenlang warten zu lassen.

    Comment by H.Trickler — 8.01, 2017 @ 15:37

  11. „benachteiligt oder bevorzugt werden“
    Ist denn gar so gewiss, dass das was da geschah unter „Benachteiligung“ zu subsumieren ist?

    Comment by mica — 8.01, 2017 @ 18:36

  12. Also, ich komme mit dem verlinkten Text irgendwie nicht klar. Er schreibt:

    „Als wir kurz darauf am linken Ausgang des Kölner HBF’s angekommen waren, lotste uns eine Polizistin dann doch wieder zum rechten Ausgang.
    Dort angekommen merkten wir, dass sich am linken Ausgang im Gegensatz zum rechten nur Menschen mit dunklen Augen, Haaren, Bärten oder dunkler Hautfarbe befanden.
    Auf die Frage wieso wir denn den rechten Ausgang nehmen mussten antwortete der Beamte wie folgt : ,, Weil ihr gründlich durchsucht werdet!“.“

    MaW: Es sind die Nicht-Farbigen zusamengetrieben und festgehalten worden. Wenn das so stimmt, wäre das das exakte Gegenteil von Racial Profiling seitens der Polizei gewesen.

    Comment by BerndF — 8.01, 2017 @ 19:03

  13. Die Frage von André gleich am Anfang beantwortet doch alles.

    Es ging hier eben nicht um „beliebige Ausländer“ oder rassistische Motive. Die überprüfte Gruppe war klar eingegrenzt. Hr. Stadler, wann müssen Sie reden, wenn eine Gruppe Männer kontrolliert oder festgehalten wird, nur weil sie Motorrad fahren und Kutten tragen? Oder die beliebigen anderen Beispiele die nicht erst konstruiert werden müssen.

    Comment by Übertrieben — 8.01, 2017 @ 21:57

  14. @BerndF

    Hast du den Text ganz gelesen? Hast du den Namen des Verfassers gelesen?
    Ist dir aufgefallen sein das der Autor offensichtlich türkischer/ arabischer Abstammung ist?
    Kann es sein das der Herr genau in das Raster ( dunkle Augen/ Haare [steht sogar im Text] ) fällt?

    Warum der Freund auch: vielleicht fällt er auch ins Raster, die beiden wollten sich nicht trennen, oder, oder, oder.

    Nebenbei: kann mir einer der Befürworter der Aktion erklären warum die Gefahr schlagartig um kurz nach Mitternacht vorbei war ?

    Comment by MichaelB — 8.01, 2017 @ 22:30

  15. Sie zitieren einseitig und unvollständig. Wer das bewusst macht, möchte manipulieren.
    Zum Vorwurf „..wobei alleiniger Anknüpfungspunkt das ausländische Aussehen dieser Menschen war.“ (Stadler) kommen automatisch folgende Gedanken:
    – Die sexuellen Übergriffe zu Silvester 2015 in Köln (u. anderen dt. Städten) SIND PASSIERT! Haben international für Aufsehen u. Empörung gesorgt. (Sogar eigener Wikipedia-Eintrag! Ca.1100 Strafanzeigen in Köln, 700 in Hamburg)
    -Polizei & Untersuchungsausschuss haben Aussagen, Aufzeichnungen, Berichte, Chats u.v.m. ausgewertet (Täterkreis verifiziert, Verabredungen, Straftatenkomplex, Opfergruppe)
    -Polizei muss anhand dieser Ergebnisse aus dem Vorjahr erfahrungsbasiert handeln. Sie hat im Vorhinein Messenger-Dienste u. Chats verfolgt, Verabredungen größerer Gruppen für 31.12.16 ab 22 Uhr in Köln ausgemacht.
    -Laut Polizei sind 2016 noch mehr nordafrikanische u. arabische Männer als voriges Jahr nach Köln gekommen (über 2000).
    -Bundespolizei hat Züge unterwegs mit bis zu 400 Anreisenden, z.T. aus Frankreich, angehalten, kontrolliert und begleitet.
    -Anhand dieser Ausgangspunkte hat die Polizei wie sie sagt ‚fahndungsrelevant‘ identifiziert, auch nach Verhalten u. Auftreten. Aggressiv? Angetrunken? -Trotz 1700 (!) Polizisten in Köln folgende Aussagen: „Die Situation war heikel und drohte zu kippen.“ „Viele haben die Konfrontation gesucht.“
    Einfach mal aufmerksam lesen : http://www.focus.de/Kölner-Silvesternacht Polizist: Sie haben Konfrontation gesucht
    -Trotz Sperren, bewaffneter Polizei, Schleusen, Zugangskontrollen, Zivilfahndern: 22 sexuelle Übergriffe in Berlin, 14 in Hamburg – trotz Hochsicherheitszonen.
    Ich weiß nicht, wie Strafvereitelung u. konsequente Gefahrenabwehr anhand dieser Gemengelage, Dimension und Anzahl der Beteiligten bei Herrn Stadler aussehen?
    Hören Sie einfach auf, die erfolgreiche Arbeit der Kölner Polizei zu diskreditieren. Ich habe genug von Politikern und Juristen wie Sie, die 2 verschiedene Maßstäbe anlegen, die am EndeTäterschutz über das Rechtsgut der Opfer, über das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung allgemein stellen.

    Comment by Kuscheljustiz — 8.01, 2017 @ 22:45

  16. Links:
    http://www.focus.de/Kölner-Silvesternacht_Polizist:Sie-haben-Konfrontation-gesucht
    https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Uebergriffe_in_der_Silvesternacht_2015/16

    Comment by Kuscheljustiz — 8.01, 2017 @ 23:00

  17. @Kuscheljustiz
    die Politik hat von langer Hand die Polizei kaputt gespart. Meine ersten Erfahrungen mit erfolglosem Protest gegen immer weniger Wachen mit immer schnelleren Autos geht in das Jahr 1995 zurück. Allein in den letzten 5 Jahren wurden über 16000 Stellen nicht neu besetzt. Das ist denen in Köln und sonstwo um die Ohren geflogen. Und jetzt sollten wir nicht einen Überwachungsstaat mit Videokameras überall schaffen, weil wir keine Polizisten mehr haben. Wir sollten auch nicht andere Grundprinzipien auf dem Altar der selbst veranlassten Notsituation opfern.
    In diesem Umfeld ist ein Spannungsverhältnis wichtig. Nämlich auf der einen Seite eine Polizei, die personal und materiell ausreichen ausgestattet ist. Aber auf der anderen Seite auch eine Polizei, die nahe an der Bevölkerung bleibt und beliebt ist. Dazu braucht es Kritiker. Die fragen Fragen. Die Aufforderung des Blogbeitrags über racial profiling zu diskutieren hat sehr gute Beiträge hervor gebracht. Besser jedenfalls als das hilflose Sicherheitsgeschwätz der Politik. Und die Diskussion trägt auch dazu bei, dass in Zukunft Rechtssicherheit für die Polizei hergestellt werden wird. Denn ich wünsche Deutschland nicht in die Situation Frankreichs zu geraten, wo die Ghettos so schlimm sind, dass sich die Polizei gar nicht erst hinein traut. Dazu reichen zwei Dutzend Idioten, die Tausende von Mitbewohnern in der cité terrorisieren. Da nützt sogar racial profiling nix mehr. Denn dort ist die Polizei nicht mehr willkommen. Als Sarkozy mit dem Kärcher die cités reinigen wollte, kam ich mit dem Flugzeug nach Paris. Auf 3000m Höhe hatten wir eine schwarze Schicht Rauch von den 3000 Autos, die gebrannt hatten. Die Gendarmerie war machtlos. D.h. Gewalt allein reicht nicht. Es braucht Unterstützung und Kritik um ein gesellschaftlich akzeptiertes Vorgehen zu erreichen. Und da muss Kritik am Einsatz in Köln möglich sein, auch wenn ich sie persönlich so nicht geäußert hätte.

    Comment by Rigo — 8.01, 2017 @ 23:19

  18. Ich denke wir müssen in diesem Zuge auch über das Verhältnis der Anwendung von Statistiken auf Individuen und die Würde der Person reden. Auch wenn 99 Menschen, die aussehen wie ich, kriminell sein sollten, darf ich dennoch deswegen nicht wie eine kriminelle Person behandelt werden.

    Das mag unpraktisch für die Polizeiarbeit sein, geht aber leider trotzdem nicht.

    Comment by M — 9.01, 2017 @ 00:07

  19. Es darf keine Strafverfolgung und Gefahrenabwehr „um jeden Preis“ geben – aber vielleicht doch um einen gewissen, maßvoll bemessenen Preis?
    Will sagen: Verträgt eine Gesellschaft nicht auch ein gewisses, gesundes (kleines) Maß an „gruppenbezogener Diskriminierung“? Ein gesundes Maß an Sippenhaft?

    Wenn man sich nicht immer gleich in vermeintlich „heilige Prinzipien“ versteigt (an die wir auch nur glauben, weil wir damit aufgewachsen sind, oder weil wir an das GG wie an die Bibel glauben), kann man das Ganze auch pragmatisch betrachten.
    Wenn ich als Deutscher in östereichischen Ski-Gebieten verstärkt kontrolliert werde (oder gar mit schärferen Sanktionen zu rechnen habe), weil „wir“ dort am meisten Straftaten begehen, dann könnte ich das bis zu einem gewissen Grad akzeptieren. Das würde ich einfach „freiwillig“ auf mich nehmen. Um des gesellschaftlichen Frieden willens.

    Ein „gesundes Maß“ scheint mir an Sylvester allerdings nicht gegeben wesen zu sein.

    Comment by Oliver Kascha — 9.01, 2017 @ 00:30

  20. @M
    („Auch wenn 99 Menschen, die aussehen wie ich, kriminell sein sollten, darf ich dennoch deswegen nicht wie eine kriminelle Person behandelt werden.“)

    „Wie eine kriminelle Person behandelt“ = Festnahme. Etwas anderes ist jedoch die Überprüfung ihrer Personalien. Damit müssten Sie schon rechnen.

    Comment by Kölner — 9.01, 2017 @ 09:28

  21. Man hat schon noch andere Kriterien gehabt, anders als hier dargestellt. Aggresives Auftreten und Gruppenbildung. Vielleicht ist das auch nur eine Schutzbehauptung, ich weiss es nicht.

    Was aber die meisten Bürger noch nicht begriffen haben, das Grundgesetz ist nur ein Schönwettergesetz. Wenn die Bestie Mensch erstmal richtig loslegt, dann kann man es vergessen. Warum werden in anderen Ländern Diebe die Hand abgehakt, warum laufen Frauen im Schleier rum? Ganz einfach, die vorherrschende Rechtsordnung hatte Diebstahl und sexuelle Belästigung nicht mehr im Griff und man wusste sich nicht mehr anders zu helfen. Diese Strafen und Bekleidungsvorschriften entstanden ja nicht, weil die Menschen in solchen Ländern nur aus Sadisten bestehen, sondern aus purer Verzweiflung an dem Ausmaß der Verbrechen.
    Hier ist im übrigen die gleiche Reaktion zu sehen. Wenn, wie in Köln die Rechtsordnung zusammenbricht, wird danach direkt über Strafverschärfung diskutiert.

    Unser Strafgesetz setzt bei Verurteilung auf eine soziale Ächtung. Das kann aber nur funktionieren, wenn der Täter die Gesellschaft und ihre Normen respektiert. Ansonsten besteht die Strafe nur aus einem Einzelzimmer mit Fernsehen und Spielkonsole und drei Mahlzeiten am Tag. Besser als er es sonst womöglich hat.

    Comment by Grundgesetz — 9.01, 2017 @ 09:29

  22. Da sich die Frage nach der Ungleichbehandlung überhaupt nur für von außen unterscheidbare Gruppen stellen und diskussieren läßt, dürfen wir diese Unterscheidbarkeit als gegeben voraussetzen. Wann also werden solche Gruppen ungleich behandelt? Hier wird immer wieder die völlig falsche Statistik verwendet. Die Frage ist nicht die, wie oft ein Mitglied angehalten und kontrolliert wird. Sie muß vielmehr lauten, wie hoch ist der Anteil an allen Kontrollierten aus einer Gruppe, bei denen etwas gefunden wird. Ist dieser Anteil bei allen derselbe, dann wird keine Gruppe unangemessen bevorzugt. (Bei der Suche nach einem Vergewltiger ist es *keine* Ungleichbehandlung, deutsche Rentnerinnen niedriger zu gewichten.)
    In Köln kommt es nicht darauf an, daß fast 2000 Personen und fast alle der betreffenden Gruppe kontrolliert wurden, sondern darauf, daß es bei gut 900 davon, also der Hälfte, Gründe gab, Platzverweise auszusprechen und sie zurückzuschicken. Bei einen so hohen Trefferanteil kann die Asuwahl nicht willkürlich oder unangemessen gewesen sein.

    Comment by Axel Berger — 9.01, 2017 @ 09:43

  23. Stundenlanges Festhalten geht nicht, das ist klar. Aus rein praktischen Gründen bei der Kontrolle auf äußere Merkmale abstellen, die ein starkes Indiz für einen Sachverhalt (Staatsangehörigkeit) sind, der zulässigerweise überprüft wird (siehe Silvester 2015), schon. Natürlich muss man dann mit dem unverhältnismäßigen Geschrei der super-politisch-Korrekten umgehen können.

    Angesichts dieses PC-Geschreis, das mir zunehmend auf die Nerven geht, erwäge ich – rein aus Protest – AfD zu wählen, obwohl meine politischen Überzeugungen in keiner Weise damit übereinstimmen (eigentlich neige ich nach links). Insofern kann ich den SJWs zu ihrer Arbeit nur gratulieren. Weiter so!

    Comment by Karl Max — 9.01, 2017 @ 09:54

  24. @Kuscheljustiz

    danke dafür. wollte es auch schon so ählich schreiben. für mich ist dieser blog jetzt gestorben und wird aus den favoriten gestrichen. ich beobachte dieses gutmenschetum von herrn stadler nun schon länger und überlegte mir das ganze schon vom pc zu löschen. der jetzige artikel hat dann den ausschlag dazu gegeben. ich kann nicht fassen wie man sowas schreiben kann und auch noch in voller überzeugung man hat diesen illegale eingereisten nafris unrecht angetan. ich bin beschämt, mehr als das, mit ist kotzübel wenn ich trotz der eireignisse der letzten tage immer noch auf soviel unvermögen stosse die situiation in deutschland endlich mal zu begreifen

    Comment by Maz — 9.01, 2017 @ 10:24

  25. Und wie betrachten der Autor und die Kommentatoren das geschehen aus dem Blickwinkel von Art. 2 Abs. 2 GG.? Immer nur mit Scheuklappenblick auf dem Art. 3 GG herum zu reiten wird doch allmählich langweilig.

    Comment by Ranier Bielefeld — 9.01, 2017 @ 10:35

  26. Ich finde, dass Sie hier eher auf Gefühlsebene argumentieren als rechtlich, Herr Stadler.

    Sie meinen: „Kann also allein der Umstand, dass Nordafrikaner ein Jahr zuvor Straftaten auf der Domplatte begangen haben, als Rechtfertigung dafür dienen, an Silvester am Kölner Hauptbahnhof alle ausländisch aussehenden Menschen zu kontrollieren? Wer diese Frage mit Ja beantwortet, möge mir bitte nachvollziehbar erläutern, wie diese Maßnahme mit Art. 3 Abs. 3 GG in Übereinstimmung zu bringen ist.“

    Art. 3 Abs. 3 GG ist halt kein schrankenloses Grundrecht, sondern es darf eingeschränkt werden. Hier stand gerade aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres eine Schädigung z.B. durch Art. 2 Abs. 2 GG garantierter Rechtsgüter ernsthaft zu befürchten. Eine Beschränkung von Art. 3 Abs. 3 GG war also zulässig. Es ist dann nur die Frage, ob dieser Eingriff in Art. 3 Abs. 3 GG auch auf verhältnismäßige Art und Weise erfolgte. Gerade angesichts der von den anderen Kommentatoren geschilderten Umstände dürfte kein milderes und auch gleich effektives Vorgehen möglich gewesen sein. Und angesichts des Umstands, in welchem Maße hier Gefahren drohten, erscheint das Vorgehen der Polizei in Relation zur Belastung für die Kontrollierten auch nicht unangemessen.

    Die Gefahrenabwehr erfolgte also nicht „um jeden Preis“, sondern lediglich um den „Preis“ eines gerechtfertigten Eingriffs in Art. 3 Abs. 3 GG.

    Comment by Hans — 9.01, 2017 @ 10:40

  27. Sie merken jetzt, was das Grundgesetz wert ist, wenn sich die Nation verändert. Nämlich nix.
    Es gilt die Gewichtung: Identität > Kultur > Politik.

    Das, was wir jetzt sehen, ist noch keine schlimme Sache. Es gibt kein Multi-Kulti Land auf der Welt das auf Dauer als Demokratie funktioniert. Es wird nur möglich sein so ein Land als Autokratie oder Diktatur zu leiten. Wer nun die USA einwirft: Die sind auf einem „Stress Level“ wie zuletzt 1856. Der große Knall steht noch aus, kommt dort aber sicherlich.

    Comment by Bodo Staron — 9.01, 2017 @ 11:02

  28. Ich sehe zwei grundsätzliche Probleme:

    1. Unter dem Deckmantel des „Bürokratieabbaus“ und der Fiskalpolitik ist seit den 1990er-Jahren die Polizei kaputt gespart worden. Gerade in NRW beklagt das jetzt ausgerechnet genau die Opposition aus CDU/FDP die a) jeden rot-grünen Haushalt vor dem Verfassungsgericht zerlegen wollen und b) selbst mit „Bürokratieabbau“ Wahlkampf betrieben haben und zu Zeiten Jürgen Rüttgers selbst Stellen bei Polizei, Justiz und im Bildungsbereicht (Stichwort Bildung als Präventionsmaßnahme) gestrichen haben. Abgesehen davon, dass sog. „Schuldenpolitik“ in der Tat problematisch ist und es besser wäre, ohne oder mit weniger Schulden auszukommen, konnte mir die Opposition auch selten überzeugend darlegen, an welcher Stelle denn jetzt großartig gespart werden soll. Zwar gibt es immer Beispiele von Verschwendung und Missmanagement, gemessen am jeweiligen Haushalt sind das aber fast immer Einzelfälle, in denen etwas schief gelaufen ist – aber kein Anhaltspunkt für eine Haushaltssanierung.

    2. Der „elephant in the room“ der gesamten Debatte ist aus meiner Sicht, dass niemand darüber sprechen will, wie viel Verbrechen und Terror wir im Interesse der Freiheit in Kauf zu nehmen bereit sind. Anschläge wie den in Berlin kann man nie verhindern, selbst mit einem massiven Polizeistaat nicht. Da klaut jemand einen LKW und fährt Amok – wie soll das wirksam verhindert werden? Auch wenn die Anschlagshäufigkeit in Mitteleuropa zugenommen hat, würde es der Debatte guttun, wenn man die Toten und Verletzten durch Verbrechen und Terroropfer ins Verhältnis zu Verkehrs- und sonstigen Unfalltoten setzen würde. Das muss natürlich respektvoll gegenüber den Opfern und unaufgeregt passieren – aber daran scheitert es eben. Ich persönlich habe mich damit abgefunden, dass zu der abstrakten Gefahr, beim über die Straße gehen überfahren zu werden oder beim Autofahren durch eigene oder fremde Fahrfehler verletzt zu werden, auch die Gefahr hinzu gekommen ist, in der Öffentlichkeit Opfer eines Anschlags zu werden. Das heißt nicht, dass die Sicherheitskräfte nicht ihre Arbeit machen sollen, um das zu verhindern, man muss aber auch nicht das gesamte Handeln des Staates allein auf die Terrorabwehr ausrichten – Schutz vor Wohnungseinbruchsdiebstahl wäre mir zum Beispiel lieber, die Gefahr ist viel realer.

    Comment by GrafLukas — 9.01, 2017 @ 11:18

  29. @MichaelB

    Ja, hab ich. Und er sagt, dass die am linken Ausgang, durchweg Menschen nicht“deutschen“ Typus, unbehelligt ziehen durften, während die am rechten Ausgang, zu denen der Autor gehörte, festgehalten wurden.

    Darum frag ich ja.

    Comment by BerndF — 9.01, 2017 @ 11:36

  30. „Ein Augenzeuge“ und ein kurzes Zitat sind alle Belege?

    Ich habe dazu Sätze gelesen die aussagten, dass Gruppen, die kontrolliert wurden aggressiv usw. gewesen sein sollen.

    Fakt ist allerdings auch: Es passiert ein Verbrechen und schon müssen alle weißen Männer zwischen 20 und 50 Jahren aus einem großen Gebiet zum „freiwilligen“ Massengentest. Gehen sie nicht hin, machen sie sich teilweise verdächtig nach neuer juristischen und polizeilichen „Logik“. Was ist da mit Art 3 GG?

    Nach meinen Informationen wurden die Menschen auch nicht in Gewahrsam genommen, sondern lediglich kontrolliert – was natürlich etwas dauert.

    Interessant wäre gewesen, wenn die Vorwürfe nun so klingen würden: „Kontrolliert wurden nur junge Männer!“ – da meckern dann auch weniger. Sind ja nur junge Männer. Sind es auch noch „junge weiße Männer“, dann fällt die Rassismuskeule auch flach und schon ist Mann quasi Vogelfrei.

    Die Polizei hat natürlich Täterprofile und muss bei derartigen Massenveranstaltungen aussortieren. Sonst müssten da nicht 1500 Polizisten kontrollieren, sondern 10.000 und es ginge nichts mehr.

    Auch interessant wäre dann folgendes:

    Wäre irgendwas besser, wenn die Polizei zufällig „deutsch aussehende Menschen“ mit zur Kontrolle geschickt hätte, um den Verdacht des Rassismus zu entkräften. So nach dem Motto: „Schickt mindestens 20% total unverdächtige Menschen mit in die Kontrollen, damit wir nicht als Rassisten hingestellt werden!“.

    Wäre das irgendwie hilfreich?

    Silvester 2015 waren es nach meinen Informationen mit überwältigender Mehrheit Menschen, die „nicht deutsch“ aussahen, die zumindest tatverdächtig waren.

    Und kleiner Hinweis:
    Wenn irgendwo eine NeoNazi-Demo ist, dann kontrolliert die Polizei auch eher Menschen, die eine helle Hautfarbe und wenig Haare haben. Wo ist da das Geschrei nach Art 3 GG?

    Artikel 3 GG deckt auch die politische Weltanschauung und Religion ab (und so weiter).

    Das würde bedeuten, dass es die zu kontrollierende Gruppe „sieht nach Nazi aus“ bei einer NPD-Demo auch nicht mehr geben dürfte.

    Herr Stadler, kämpfen Sie doch auch mal für Nazis. Art 3 GG gilt für alle. Aber sinnvolle Polizeiarbeit ist dann auch praktisch unmöglich.

    Comment by maSu — 9.01, 2017 @ 12:24

  31. Was genau bedeutet „Racial Profiling“ ?
    Eine deutsche Übersetzung wäre sehr hilfreich, ich möchte nur sicher sein, dass wir alle das Gleiche darunter verstehen und nicht jeder was anderes.
    Englische Begriffe können von deutschen Muttersprachler unterschiedlich verstanden werden und in so einem brisanten Fall wie „Racial Profiling“ sollten wir genau sein.

    Comment by David — 9.01, 2017 @ 12:34

  32. @masu: das wird nicht passieren, für Herrn Stadler ist das Grundgesetz scheinbar lediglich ein Vehicle zur Durchsetzung seiner politischen Gesinnung. Deutlich zeigte sich das hier, durch das zeigen seiner Symphatie für das wirtschaftlich Niedermachen eines Blogs, das nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmt, aber leider nicht seiner Weltanschauung entspricht.

    Aber das ist so typisch für viele Linke. Immer verschiedene Maßstäbe ansetzen.

    Comment by Grundgesetz — 9.01, 2017 @ 13:18

  33. Eines vorab – ich war Sylvester nicht vor Ort, kann mich also nur auf die wiedersprüchlichen Aussagen der unterschiedlichen Parteien berufen.
    Nach meinem Verständnis muss man immer den konkreten Einzelfall sehen und die Grundrechte im Kontext abwägen.
    Das gilt für alle Bereiche, so kann ich trotz Recht auf körperliche Unversehrtheit vom Amtsarzt eine Blutprobe abgenommen bekommen und muss mich trotz Unverletzbarkeit der Würde des Menschen am Flughafen begrapschen lassen.

    In diesem Kontext ist es für mich kein Problem, wenn nur Sylvester und nur am Kölner HBF und nur am Ausgang zur Domplatte eine genauere Überprüfung derer vorgenommen wird, die so aussehen als würden sie zur Volksgruppe der Störer vom letzten Sylvester gehören.

    Ebenso wäre für mich auch kein Problem, wenn am hamburger Schanzenpark (einer der grössten Drogenhandelsplätze in Hamburg, der fest in afrikanischer Hand ist), jeder Schwarze überprüft wird.

    In beiden Fällen gibt es in meinen Augen ausreichend Auslöseindizien.

    Was in meinen Augen nicht geht, ist offensichtlich derzeit unschuldige Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ihres Aussehens für Stunden in der Kälte einzukesseln und ihnen dadurch über Gebühr das Sylvesterfest zu versauen, das ist für mich völlig inakzeptabel. Offenbar konnte man ja auch nicht den Kessel verlassen wenn man wegen der Situation wieder abreisen wollte, sondern man war festgesetzt bis zur Überprüfung. Das ist in meinen Augen das viel grössere Problem. Und da geht es nicht um §3 sondern um §2 also um die Menschenwürde.

    Aber auch da – mir fehlen die neutralen Berichte.

    Anders ist es bei der allgemeinen und anlasslosen Kontrolle, da bin ich eher auf Seiten der Gegner des Social Profiling.

    Comment by Alex — 9.01, 2017 @ 13:33

  34. Herr Stadler, sie schreiben: „Es ist auch nicht ersichtlich, dass es irgendeinen spezifischen Anhaltspunkt dafür gab, dass von den kontrollierten Personen eine konkrete Gefahr ausging.“ Das mag sein, setzt aber die Anforderungen übertrieben hoch an. Nach den Vorfällen aus der vorhergegangenen Silvesternacht gab es sehr wohl eine begründete Befürchtung, dass es zu erneuten, massenhaften Übergriffen durch die eine bestimmte Personengruppe kommen könnte. Artikel 3 GG schützt Menschen vor einer Benachteiligung ohne sachlichen Grund. Hier lag meiner Meinung nach klar ein sachlicher Grund auch für ausgedehnte Kontorollen vor, auch wenn nicht im Vorhinein jedem schon nachgewiesen werden kann, dass/ob er etwas Böses im Schilde führt. Eine Demokratie darf nicht aus Angst vor dem Rassismusvorwurf jegliche wirksame Waffe aus der Hand geben. Nennen sie doch bitte mal ein ebenso wirksames, weniger eingreifendes Mittel, mit dem die öffentliche Sicherheit in einer dunklen, lauten Umgebung mit Tausenden Menschen über Stunden hinweg hätte gewährleistet werden können.

    Comment by Falbala146 — 9.01, 2017 @ 13:38

  35. „das wird nicht passieren, für Herrn Stadler ist das Grundgesetz scheinbar lediglich ein Vehicle zur Durchsetzung seiner politischen Gesinnung. Deutlich zeigte sich das hier, durch das zeigen seiner Symphatie für das wirtschaftlich Niedermachen eines Blogs, das nur sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmt, aber leider nicht seiner Weltanschauung entspricht.“

    Ahja, die Hetze von Achse des Niedermachens ist natürlich freie Meinungsäußerung und wer andere fragt, ob und warum sie für so einen Durchfall das Portemonnaie öffnen, ist ein ganz, ganz schlimmer wirtschaftlicher Niedermacher, dem sofort, ich wiederhole: SOFORT! jegliches Grundrecht auf Meinungsäußerung entzogen gehört!11elf!

    Circle jerk logic and whataboutism anyone?

    Comment by PeterPan — 9.01, 2017 @ 15:30

  36. @Grundgesetz: Bitte einfach mal eine konsistente Argumentation versuchen. Der Aufruf „keinGeldfürRechts“ ist ebenfalls Meinungsäußerung. Richtig ist aber, dass ich keine Sympathie für rechte Gesinnungen habe.

    Comment by Stadler — 9.01, 2017 @ 17:10

  37. Witzig ist, das alle, ausnahmslos alle, die „Statistik“ schreien, keine Ahnung von Statistik haben, Bayes sei Dank……

    Von Recht und Gesetz hat eh keiner Ahnung, weil ich hab hab ja Recht und Ausländer sind asozial, weil ich ka recht habe und DEUTSCH bin……. Wie asozial………..

    Naja, ein Blick ins Gesetz würde die Rechtskennntnis schäfen, aber das machen die Nai-Deutschen ja nicht…..

    Comment by AL-aus-K — 9.01, 2017 @ 18:11

  38. @Stadler: schreib ich ja, sie billigen nur einen bestimmten Personenkreis die Grundrechte zu. Aber gut, ist halt so. Ich finde es nicht richtig.

    Ein Aspekt ist hier glaube ich noch nicht angesprochen worden. Die Deutschengrundrechte.
    Wenn ich das richtig verstehe, haben Ausländer hier gar kein Versammlungsrecht, es wird sozusagen nur geduldet. Vielleicht hätte man ja diese Karte gezogen, wenn man geahnt hätte, das sich doch tatsächlich Menschen wegen Diskriminierung aufregen.
    Und es regen sich ja immer Leute auf, die garnicht betroffen sind. Immer schön den Gutmenschen rauskehren, hilft ja bei der Karriere. Diesmal hast aber nicht geklappt, das war dann doch etwas zu abgefahren.

    Comment by Grundgesetz — 9.01, 2017 @ 20:09

  39. @Grundgesetz:

    Volksfeste, Vergnügungsveranstaltungen u.ä. fallen nicht unter den gesetzlichen Versammlungsbegriff. (Musste es bei Ihnen wirklich dieser Nick sein? Das tut ja schon weh.)

    Comment by Kölner — 9.01, 2017 @ 20:23

  40. @Grundgesetz: Der Gleichheitssatz gilt für Alle, andernfalls wäre er sinnlos. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt nur für Deutsche, woraus aber nicht folgt, dass sich Ausländer nicht versammeln dürfen. Nach § 1 VersammlG hat jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Abgesehen davon, sind bloße Menschenansammlungen wie in Köln keine Versammlungen im Sinne des GG.

    Comment by Stadler — 10.01, 2017 @ 10:53

  41. @Stadler:
    Wie schaut es denn mit der Kontrolle von vorrangig weißen bei NeoNazi-Aufmärschen aus? Müsste das denn nach Ihrer Logik nicht auch gegen Art3 GG verstoßen? Wie viele dunkelhäutige Menschen muss die Polizei bei einer NPD Demo durchschnittlich kontrollieren, ehe Art3 GG Rechnung getragen würde?
    „Sieht nach Nazi aus“ verstößt auch gegen Art3 GG. Dennoch kenne ich genug Erzählungen von Bahnfahrern, die an entsprechenden Bahnhöfen aussteigen mussten, die besagen, dass bei einschlägigen Demos auch nur entsprechend aussehende Personen kontrolliert wurden.

    Argumentationen von zB „Grundgesetz“ zu bemängeln ist ja schön und gut, aber hier ist es schon offensichtlich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird:
    Silvester->Art3GG
    NeoNaziDemo->alles tutti

    Und das passt eben nicht.

    Auch stellt sich die Frage, wie Polizeiarbeit angesichts ihrer sehr strikten Auslegung von Art3GG hier überhaupt noch möglich wäre….

    D.h. im Elfenbeinturm zu sitzen und den Zeigefinger zu schwingen ist nicht hilfreich.

    Comment by maSu — 10.01, 2017 @ 11:46

  42. Sehr geehrter Herr Stadler, wie wäre es z.B. sich mal darüber zu unterhalten, was das Primärdelikt des Bruches des GG in Bezug auf unsere derzeitigen Probleme ist und wer dieses veranlasst hat? Wo sind denn unsere Juristen, sich dieses Tatbestandes mal courachiert anzunehmen? Oder warten Sie auf Jemanden, der Sie beauftragt? Fragen über Fragen. Sie sind doch sicherlich auch deutscher Staatsbürger?

    Comment by Hans51 — 10.01, 2017 @ 13:29

  43. Das hätte die Polizei nicht machen dürfen. Sie hätte erst nach dem Begehen von Straftaten einschreiten dürfen. Dann wären jetzt Strafverfahren eröffnet die zu Verurteilungen geführt hätten.

    Comment by victor — 11.01, 2017 @ 09:20

  44. Gönnen wir Herrn Stadler und allen anderen linken Furchtlosen einfach die Freiheit, ihre weibl. Angehörigen in Zukunft nach Köln zu schicken, wo diese dann im Kreise von Nafris in vierstelliger Menge lustig zu feiern können. Selbstverständlich ohne Polizei, die ja solche Typen nicht speziell kontrollieren soll, sondern stattdessen Frauen mit Kinderwagen, Rentner und Rollstuhlfahrer. Also die Personengruppen, von denen erfahrungsgemäß die größte Gefahr ausgeht.

    Ich kann dieses linksverdrillte Gesabbel einfach nicht mehr lesen. Realitätsverweigerer. Es widert einen an.

    Comment by Lucien — 11.01, 2017 @ 11:29

  45. Zur allgemeinen Information teile ich gerne mit, dass Polizeirecht Ländersache ist. Auch in Zukunft werden daher Polizeibeamte, vor allem Beamte der Bundespolizei, eher Rockergruppen kontrollieren, Rentnergruppen nicht, eher Punkerhorden kontrollieren, Kinderhorden nicht, eher Schwarzafrikaner im Dealergebiet kontrollieren, japanische Touristengruppen nicht und eher Bettlergesindel aus Rumänien kontrollieren, als eine Klasse von vietnamesischen Austauschschülern.

    Die Polizei interessiert es nicht die Bohne, wenn linke Realitätsverweigerer was zu motzen haben.

    Comment by Lucien — 11.01, 2017 @ 11:52

  46. Ps. Wenn in Freising mal zehn Nafris im Vorgarten von linken Polizeibashern stehen und der dann die Polizei anruft, dann haben die Kollegen sicher was anderes zu tun.

    Denn sie müssen Rentner kontrollieren, ob deren Rollator funktioniert. Da kann man sich um einen linken Muselfreund nicht sofort kümmern.

    Doch ein Linker bietet den Nafris sicher einen Kaffee an, bis die Polizei kommt.

    Doch das kann dauern.

    Comment by Lucien — 11.01, 2017 @ 13:57

  47. Im Zweifel 110. Wir bremsen auf für Linke.

    Wir sind so nett.

    Comment by Lucien — 11.01, 2017 @ 19:32

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