Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.6.15

OLG München: Google haftet für rechtsverletzende Suchergebnisse auf Unterlassung

Das OLG München hat Google per einstweiliger Verfügung verpflichtet, bei Eingabe der Suchkombination Name und Betrugsverdacht einen bestimmten Suchtreffer mit einem Vorschautext, der die Begriffe „Betrugsverdacht“ und „Staatsanwaltschaft ermittelt“ enthält, nicht mehr anzuzeigen und insoweit auch nicht mehr auf die entsprechende Website per Link zu verweisen. (Beschluss vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15).

Das OLG geht hierbei davon aus, dass Google für unwahre Tatsachenbehauptungen als Störer haftet und zwar sowohl wegen der Snippets, die bei Google direkt anzugezeigt werden, als auch für die über das Suchergebnis vorgenommene Verlinkung.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hätte Google, nachdem es auf die Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, tätig werden müssen und haftet aufgrund der Untätigkeit dann auch auf Unterlassung.

posted by Stadler at 12:30  

16 Comments

  1. Neben dem BpJM-Modul ein Grund mehr Suchmaschinen mit ****.de einfach zu meiden….oder gar eine Metasuchmaschine zu benutzen….

    bombjack

    Comment by bombjack — 12.06, 2015 @ 13:19

  2. Man könnte sich darüber empören, hätte Google nicht schon lange vorher angefangen, ihre Suchergebnisse zu filtern.
    Das eine zieht das andere nach sich.

    Comment by Frank — 12.06, 2015 @ 14:13

  3. Störerhaftung. Meine Fresse.

    Comment by Wolf-Dieter — 12.06, 2015 @ 16:30

  4. Muss man eigentlich Jurist sein, um anzunehmen, dass eine Korrelation, die ein Algorithmus ohne jedes wirkliche Wortverständnis erstellt, als eine Art Tatsachenbehauptung zu verstehen? Wie stellen sich Juristen Computer vor? Und wie ist das eigentlich mit minimalen mathematischen oder logischen Kenntnissen?

    (Der Hausherr hier sei, wie viele seiner klugen Kollegen ausgenommen. Warum sind die eigentlich nicht Richter? Ah ja, klar)

    Vielleicht sollte man mal ein Kunstexperiment machen, mit den jeweils beklopptesten Korrelationen zu Worten. So wie Alvars Assoziationsblaster, nur eindeutig bescheuert.

    Überhaupt, Suchergebnisse von „einName mit Betrugsverdacht und Staatsanwaltschaft ermittelt“ führen zu Quellen, die entweder legal oder illegal ist.

    Sind die legal, dann ist es nicht legal, zu verbieten sie zu finden.

    Sind die illegal, dann müssen die entfernt werden (und Google findet dann automatisch nichts mehr).

    Man kann unmöglich den Boten köpfen, so man nur minimales Bedürfnis nach einem Verständnis irgend einer Wirklichkeit hat. (Achtung: die Quelle/Nachricht muss dafür keine Wahrheit darstellen! Wer das annimmt, dem ist sowieso nicht zu helfen)

    Werden die Quellen nicht entfernt, dann wird mit diesem Urteil zensiert. Das ist klar Zensur. Noch dazu Zensur, einer Maschine, die keinerlei Tatsachenbeauptung erstellen kann, die aber sehr wohl Rezipienten von einer Prüfung von Tatsachen abhält, die keineswegs geheim oder falsch sind. Meint jemand, der Rezipient hätte die Suchkombination zufällig eingegeben?

    Die Richter sagen: „Du bist sowiso doof und sollst es auch beleiben“. Nach diesen Worten darfst Du niemals ever suchen, Du Pöser. Wir wissen das ganz genau, weil wir Richter sind.

    Den Aufschrei und das Geblubber um erlaube Nachzenur kann man sich hier geflissentlich sparen.

    Das Recht auf freie Unterrichtung aus öffentlich zugängigen Quellen wird negiert. Das Urteil ist verfassungswidrig. Es ermöglicht ohne jegliche Notwendigkeit, also vollkommen inakzeptabel, Zensur.

    Punkt.

    Comment by Joachim — 12.06, 2015 @ 16:52

  5. — Zitat —
    Muss man eigentlich Jurist sein, um anzunehmen, dass eine Korrelation, die ein Algorithmus ohne jedes wirkliche Wortverständnis erstellt, als eine Art Tatsachenbehauptung zu verstehen?
    — Zitat —

    Es geht nicht um die IT-Technische Realität, sondern um die Wirkung, nämlich bestimmte Suchanfragen nicht zu beantworten. Warum ist das in Deutschland so schwer zu verstehen?

    Comment by Liquid — 12.06, 2015 @ 18:25

  6. Wo sind die Grenzen zu Orwell „1984“?

    Da nicht jeder klagen wird, wird Google zwecks Gewinnoptimierung Sebstzensur üben müssen.

    Schreibt ein Autor einen Artikel über Betrug und darüber, wie die Staatsanwaltschaft ermittelt oder eben nicht, dann wird Google diesen Artikel nicht finden. Eine Masachine kann ja nicht Inhalte sicher analysieren. Oder doch?

    Diese über 2000 Suchergebnisse https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Sch%C3%A4like+Betrug werden in Zukuft von Google über die Google-Selbstzensur verschwinden.

    Na und?

    Comment by Rolf Schälike — 12.06, 2015 @ 19:48

  7. „Warum ist das in Deutschland so schwer zu verstehen?“

    Was ist nicht zu verstehen an
    – ist das Angebot illegal ist es zu entfernen
    – ist das Angebot legal kann es genutzt werden

    Warum soll -wie gesagt- der Bote haftbar gemacht werden?
    Warum ist das in XX nicht zu verstehen?

    Comment by Christian — 13.06, 2015 @ 14:51

  8. Wenn man die Daten aus dem Beschluss, die nicht geschwärzt sind, kombiniert, weiss man um wen es geht. Da hätte man Google alles aus dem Index nehmen lassen müssen.
    Das Schwärzen hätten sie sich sparen können. Das Urteil ist lächerlich.

    Comment by kowa — 14.06, 2015 @ 20:04

  9. Völlig richtige Entscheidung.
    Denn (!): Die SERPs sind
    mehr denn je das ureigene
    Produkt von Google. Daten werden von Google erfasst, bewertet und sortiert. Wer im Internet erscheint , wer nicht und wo dies passiert, entscheidet Google. Die Staatsnähe von Google ist dokumentiert durch den Umstand, dass Google den gleichen Parkplatz benutzt wie die NASA. Es ist also nicht ganz ausgeschlossen, dass bei der Sortierung dieser Daten ein gewisser staatlicher Einfluss wirkt. Warum also sollte Google nicht selbst für das eigene Produkt haften?

    Hinzu tritt, dass die Erfassung und Nutzung sowie die Weiterverarbeitung von Websitedaten ohne vorherige Zustimmung der Betreiber erfolgt. Man muss sich also bildlich gesprochen mit Händen und Füßen wehren, wenn man nicht bei Google gelistet werden will. Lang ists her, dass man selbst die URL angeben musste. Es ist auch nicht einzusehen , warum Presseerzeugnisse einer rechtlichen Kontrolle unterliegen , nicht aber die Erfassung und Verbreitung von Presseerzeugnissen mit erheblichem Multiplikationseffekt.

    Aus diesen Gründen sind die Suchergebnisseiten das ureigene Produkt von Google . Auch ist bekannt, dass die Art und Weise, wie die Ergebnisseiten generiert werden, patentiert ist. Patentinhaberin ist die Universität Stanford . Die Erfinder Page und Brin, die eine Exklusiv- Lizenz haben . Es dürfte aber entscheidend sein, dass die Positionierung der Suchergebnisse ausschließlich Angelegenheit von Google ist,
    auch wenn hierbei Nutzerprofile
    mitentscheidend sind. Auch die
    erstellt – Google.

    Comment by Arne Rathjen,RA — 15.06, 2015 @ 15:49

  10. @Arne Rathjen: ich empfehle unbedingt den Dealer zu wechseln.
    Wer/was im Internet erscheint entscheidet nicht Google, sondern Ersteller und Nutzer einer Webseite. Wer für seine Seite wirbt oder von anderen verlinkt wird, bekommt über kurz oder lang Besuch durch die Robots der Suchmaschinen. Übrigens keineswegs nur vom googlebot. Was die Zustimmung zur Indexierung angeht, so kann man diese mindestes ziemlich einfach entziehen. Das Rezept dazu gibt es seit zig Jahren im Internet und lässt sich – auch ganz ohne Google – jederzeit finden. Google zumindest hält sich dran. Und kommen Sie bitte nicht mit „da muss ich ja aktiv werden“. Schließlich erstellen Sie ihre Seiten sicher auch nach den Regeln des W3C.
    Ich weiß nicht, wo die Mitarbeiter anderer IT Firmen parken, aber das sehr viele der bedeutenden IT-Firmen in den USA beheimatet sind, dass ist eine Tatsache. Die sollen da tatsächlich eine Regierung haben, sind daher alle des staatlichen Einflusses verdächtig! Wo parken Sie eigentlich?
    An der Verbreitung der Links zu den Seiten von Presseerzeugnissen scheinen deren Macher ein ziemliches Interesse zu haben; nirgendwo sonst kann das Wirken der SEOs so gut verfolgen wie in diesem Bereich.
    Mir leuchtet weiter nicht ein, warum man gegen eine Suchmaschine vorgeht, wenn die indexierte Seite rechtswidrige Inhalte bereit hält. Es wäre in jedem Fall sinnvoller die Quelle zu schließen. Aber da vermutet man wohl nicht so viel Kohle, dass sich ein Prozess lohnt. Lieber lässt man sich von einem deutschen Gericht da helfen, wo man ausreichende Substanz vermutet. Ein Schelm, wer dahinter Methode vermutet.
    Das jemand seine Technologie schützt, ggf. mit Patenten, ist natürlich ein Kapitalverbrechen. Wie gut, dass so etwas in Deutschland völlig ausgeschlossen ist.

    Comment by M. Boettcher — 15.06, 2015 @ 16:15

  11. Panik ? Wo kommen denn die
    ganzen Daten von Google Earth
    her ? Wer hat die freigegeben ?
    Und,und,und. Dass die amerikanische Regierung und
    US- Großindustrie sehr eng miteinander vernetzt sind, ist bekannt. Der besagte Parkplatz ist also nur das i-Tüpfelchen auf einem Gesamtbild. Und die zitierten Benutzerprofile sind sicherlich die Traumvision eines Polizei- Bürokraten.

    Da wir allerdings in einem Datenschutzparadies leben , ist jeder Gedanke an eine Verwertung der Nutzerprofile etwa durch Polizeibehörden natürlich völlig abwegig. Bekanntlich besteht die gesamte Menschheitsgeschichte nur aus Ringelpietz mit Anfassen sowie Friede, Freude, Eierkuchen.
    Halleluja.

    Comment by Arne Rathjen,RA — 15.06, 2015 @ 19:30

  12. @13 Man sollte argumentieren könnnen.
    Was haben google Earth, Regierung usw. nun mit Suchergebnissen zu tun? Was haben Satelittenbilder mit einer Website zu tun?
    Alles weitere dazu wurde von @12 völlig korrekt dargestellt.
    google „erfindet“ keine Suchergebnisse oder deren Inhalt

    Comment by Christian — 15.06, 2015 @ 21:00

  13. Zu vorgerückter Stunde ist mir nicht ganz klar, warum ich jetzt von Penny zu Aldi wechseln soll. Bloß weil ich eine Entscheidung des OLG München für richtig halte. Immerhin haben auch Leute, die auf einer anderen Realitätsebene existieren, das Recht zur freien Meinungsäußerung.

    Comment by Arne Rathjen,RA — 15.06, 2015 @ 23:28

  14. Der, der die Nachricht bring ist der schuldige?
    Man kann ja eine Entscheidung verteidigen oder für gut befinden, sollte dann aber nicht Äpfle mit Birnen vergleichen

    Comment by Christian — 16.06, 2015 @ 10:30

  15. @Arne Rathjen: nur weil man Ihre Meinung nicht teilt, berufen Sie sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, die man Ihnen gar nicht abgesprochen hat? Entweder kommen Ihnen die eigenen Argumente inzwischen schwach vor, oder Sie nehmen ein noch übleres Zeug, als ich vermutete. Ich kann an Ihrem krausen Mix aus Google Earth – die Herkunft der Luftaufnahmen bei Bing ist Ihnen Wurst?. – Parkplätzen, Softwarepatenten, Regierungsnähe, Aldi, Penny, Suchrobots etc. nichts finden, was auch nur annähernd als Argument dafür herhalten könnte, nicht die Quelle einer als rechtswidrig betrachteten Information sondern den Hinweisgeber auf selbige auf Unterlassung zu verklagen. Nur weil ich den Weg zum nächsten Büchsenmacher kenne und erklären kann, bin ich doch nicht dafür verantwortlich, wenn mit dessen Waffen Straftaten begangen werden. Genau so wenig bin ich für eine verhunzte Frisur verantwortlich, selbst wenn ich den Weg zum entsprechenden Frisör erklärt haben sollte.

    Comment by M. Boettcher — 16.06, 2015 @ 19:08

  16. @B.: Wenn man etwas nicht
    erkennt, heißt dies nicht, dass
    es nicht existiert. Die durchaus komplexen Algorithmen, die von Google benutzt werden, um Suchergebnisseiten zu produzieren , stammen von Menschen aus Fleisch und Blut.

    Die Theorie, dass Google nur Informationen anderer bereithält, ist schon längst überholt. Die Arbeit Weise der Aufbereitung unterscheidet sich nur noch wenig von der bei Yahoo! oder Bing. Wie viele Leute bearbeiten bei Google jetzt Löschanträge? Wobei,
    neben bei bemerkt, Anträge normalerweise bei Behörden gestellt werden.

    Comment by Arne Rathjen,RA — 19.06, 2015 @ 19:18

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