Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.3.15

Der Sinkflug des deutschen Journalismus

Die Berichterstattung über den Absturz von Flug 4U9525 macht mich immer noch und immer wieder fassungslos. Mir fällt es nach wie vor relativ schwer zu glauben, dass ein Pilot, psychische Probleme hin oder her, gezielt einen minutenlangen kontrollierten Sinkflug einleitet, um 150 Menschen umzubringen und dabei angeblich die ganze Zeit über ruhig atmet. Diese medial vermittelte Gewissheit kommt mir etwas zu schnell, zumal man bei anderen Flugzeugabstürzen oft monatelang ermittelt. Was, wenn es doch noch eine andere Erklärung gibt?

Schockierend ist zudem, dass man selbst bei Flaggschiffen wie FAZ.NET , der ZEIT oder dem SPIEGEL nicht mehr unbedingt eine zurückhaltende und verantwortungsbewusste Berichterstattung vorfindet. FAZ.NET hielt es für notwendig, ein Bild des Piloten zu veröffentlichen, das man seinem Facebook-Profil entnommen hat, vermutlich auch unter Missachtung der Rechte des Fotografen. Im SPIEGEL wird der Pilot mit den Attentätern von 9/11 und Anders Breivik verglichen, während die ZEIT über den Absturz des Mythos Lufthansa schreibt. Letzteres wurde von Marcus Lindemann und Thomas Knüwer schon sehr zutreffend kritisch gewürdigt. Die seltsamen Rechtfertigungsversuche der FAZ und der ZEIT bestätigen die Berechtigung der Kritik eher als sie zu entkräften.

Unter dem Eindruck dieser Berichterstattung hatte ich auf Twitter die zugespitzt Frage gestellt, ob es in diesem Land überhaupt noch seriösen und verantwortungsvollen Journalismus gibt. Das war natürlich unfair gegenüber denjenigen Redaktionen und Journalisten, die sich bemühen, zurückhaltend und ernsthaft über den Flugzeugabsturz zu berichten und der Versuchung widerstanden haben, sich dem weit verbreiteten Boulevard-Niveau anzunähern. Dennoch ist die Berichterstattung über den Absturz auch die Geschichte des Niedergangs des deutschen Journalismus. Die erwartbar niederträchtige und widerwärtige Darstellung bei Bild & Co. schockiert mich dabei weniger als das, was Flaggschiffe wie FAZ, SPIEGEL oder auch die ZEIT angeboten haben. Der Weg führt in der Tendenz weg vom seriösen, informierenden Journalismus und hin zur Sensationsberichterstattung des Boulevards. Es erscheint mir daher mehr als verständlich, wenn Hans Hoff zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der Journalismus nicht mehr existiert. Er ist zumindest schwer unter Druck und derzeit deutet wenig auf eine zukünftig positive Entwicklung hin.

Die Kritik an der Art und Weise der Berichterstattung findet übrigens fast ausschließlich in Blogs und sozialen Netzwerken statt. Auch das erscheint mir bemerkenswert und bezeichnend.

 

posted by Stadler at 10:50  

38 Comments

  1. Das Sinken des Niveaus ist eine zwangsläufige Folge von zwei parallelen, nicht neuen Entwicklungen.
    Zum einen neigt der Journalismus zu einem Herdentrieb, der daraus resultiert, dass man als Berichterstatter nichts verpassen darf. Das sorgt dafür, dass alle Medien auf das gleiche Ereignis springen, weil das ja wichtig ist und weil man sonst Konsumenten verlieren würde (in der Folge können die Konsumenten nichts anderes als dieses Ereignis konsumieren und dem nicht mehr entfliehen).
    Zum anderen versuchen Journalisten immer, etwas zu berichten, was noch niemand anders berichtet hat. Das wird natürlich schwierig, wenn alle Medien über das gleiche Ereignis berichten. Das führt dann dazu, dass alle Grenzen vergessen werden, wenn man noch den kleinsten Scoop geschafft hat. Hauptsache, man war erster.
    Das sind allerdings keine Phänomene, die durch Social Media oder das Internet entstanden sind, die gab es auch vorher schon. Da hat das nur länger gedauert…

    Comment by nutellaberliner — 30.03, 2015 @ 11:00

  2. …und später verfällt man bei den großen Verlagen wieder in kritische Selbstgeißelung, wie damals nach dem Geiseldrama von Gladbeck. Der akute Leserschwund scheint selbst vermeintlich seriöse Zeitungen in diese dunklen Zeiten des Journalismus zurückzuversetzen, wohl wissend, aber ignorierend, dass man einst Besserung gelobte. Mit Qualitätsjournalismus hat das herzlich wenig zu tun und es zeigt, dass die Krise käuflich macht.

    Comment by HarryF — 30.03, 2015 @ 11:00

  3. Bei Spiegel Online fällt mir nur das ein:
    http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/florian-harms-guter-journalismus-macht-keine-kompromisse-a-1024245.html

    – welch Ironie wie schnell das wieder von der Hauptseite und somit von der Agenda der Redaktion „vergessen“ wurde :>

    Comment by Wetterchen — 30.03, 2015 @ 11:00

  4. Lieber Herr Kollege Stadler, unterschreibe ich! Bin auch einigermaßen sprachlos…

    Comment by Vera — 30.03, 2015 @ 11:07

  5. Ich hatte vor noch nicht so langer Zeit geschrieben, man müsse sich anderweitig informieren, in Blogs und Social-Media, weil die sogenannte Presse gleichgeschaltet wäre.
    Damals ging es um die einseitige Berichterstattung (Meinungsmache) bezüglich der Ukraine.
    Dort wurden alle Kritiker an dem Pseudojournalismus als Putinversteher denunziert.

    Der Flugzeugabsturz ist insofern ein Glücksfall, er zeigt bei einem eher unpolitischen Thema auf, wie es um unsere sogenannten Leitmedien steht.
    Sie sind nur noch Götzen auf tönernen Füßen.

    Comment by Frank — 30.03, 2015 @ 11:14

  6. Sehr geehrter Herr Stadler,
    bei allem Respekt fehlt mir eine Auseinandersetzung mit zwei augenfälligen Einwänden

    Der Co Pilot wurde nicht von den Medien als höchstwahrscheinlich Schuldiger benannt, sondern von den Untersuchungsbehörden in einer Live übertragenen Pressekonferenz namentlich benannt. Die wären dann auch die Adresse für die Kritik an der Nennung des Namens.

    Der CoPilot wird von der Ermittlungsbehörden beschuldigt, das größte „deutsche“ Verbrechen der Nachkriegszeit begangen zu haben, nämlich den Mord an fast 150 Menschen.

    Auch beim Verdacht anderer Kapitalverbrechen etwa Hammermord, Charlie Hebbo, Zschäppe oder Amanda Knox werden die Namen der Beschuldigten vor rechtskräftigem Urteil genannt. Persönlich ist mir nicht in Erinnerung, dass man sich um die Befindlichkeiten derer Angehöriger gesorgt hat. Warum nicht?

    Was ist an diesem Fall so anders, dass man diesen Mann nicht nennen sollte?

    Die ganze Problematik, dass es keine strafrechtliche Aufarbeitung gegen einen Toten geben wird, lasse ich mal beiseite

    Comment by Krakz — 30.03, 2015 @ 11:38

  7. Naja… das waren aber nicht nur die Medien. Ich kenne die Gesetzeslage in Frankreich nicht, aber in der Pressekonferenz wurde der Namen von einem Staatsanwalt genannt. Auch die Sache mit den zerrissenen Krankmeldungen wurde von einem (Ober-?)Staatsanwalt in Düsseldorf in den Medien verkündet. Bei der Pressekonferenz; mir ist jetzt zwar nicht mehr in Erinnerung, dass da etwas verfängliches bekannt gegeben wurde, aber nun gut; der Lufthansa/Germanwings, gehe ich auch davon aus, das ein Jurist mal vorher kurz drüber geschaut hat.
    Das Bildzeitung&Co das ausschlachten, war abzusehen. Das vermeintlich seriösere Berichterstattung gar nicht so seriös war, stellt sich die Frage ob dieses für mehr oder weniger Leserschafft gesorgt hätte.

    Comment by Peter — 30.03, 2015 @ 12:11

  8. Pressefreiheit contra postmortaler Ehrschutz

    Immer wieder ist in diesen Tagen zu lesen, etwa „Wir wissen nur: Er hat sich und die 149 Menschen getötet, deren Leben ihm als Co-Pilot des Fluges 4U9525 anvertraut wurden.“ …
    „Es ist ein schockierendes Verbrechen, das“ … „begangen hat.“ Im brutalsten Sinne „ohne Rücksicht auf Verluste“ so vorhin in BILD.DE ein Bericht der Frau Marion Horn – Bams Kommentar – 29.03.2015 – 00.05 Uhr: „Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“

    WOHER WISSEN all die Berichterstatter in den Medien das? Beziehen sie sich dabei etwa auf die Ausführungen eines Herrn Brice Robin, seines Zeichens Marseiller Staatsanwalt, der nach 48 Stunden schon „festlegte“ was im Cockpit vorgegangen sein muß. Dies gegen allgemein bekannte internationale Regularien die bei der Untersuchung eines Flugzeugabsturzes lege artis sind?

    Anstelle mittels sog. negativem Ausschlußbeweises – der bei Schadensursachenermittlung im internationlen Luftsicherheitsrecht absolut zwingend ist – andere, nicht ganz fernliegende Kausalitäten erst begründet auszuschließen, gab der franz. Staatsanwalt vorläufige Mutmaßungen von sich, nur aufgrund von Audio- Aufzeichnungen des Voice Recorders – die er selbst nicht einmal vorher abgehört hat – und bezeichnete diese als „plausibelste“ Erklärung, wobei er den Co- Piloten als Verursacher und Täter für den Absturz ausmachte.

    Und selbst hier gibt es einige gewichtige Stimmen, aus den Reihen von Piloten und Flugzeugingenieuren die dies in Abrede stellen, da es aufgrund der zeit- und situationsabhängigen differierenden Geräuschsituationen, insbesondere beim Sinkflug einer A320, vor allem bei der erste Generation dieses Flugzeugtyps wegen der spezifischen dann auftretenden Geräusche, gar nicht möglich sei, den Atem eines Piloten oder Co- piloten zu hören. Das sei nicht möglich. Und die 2. Black Box ist noch nicht einmal gefunden worden.

    Unwillkürlich ist man versucht die Reporter zu fragen, ob sie schon einmal was von einer Unschuldsvermutung gehört haben, die auch nach dem Tode eines Menschen gilt?

    Vielleicht hilft ihnen da eine Entscheidung des EuGH für Menschenrechte, ein bisschen weiter:

    „Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn eine gerichtliche Entscheidung oder eine andere Verlautbarung staatlicher Stellen einen Beschuldigten für schuldig erklärt, bevor er nach dem Gesetz in einem Verfahren für schuldig befunden wurde. Art. 6 II EMRK ist auch dann verletzt, wenn der Beschuldigte Selbstmord begeht und ein Gericht nach seinem Tod seine Schuld behauptet, ohne diese förmlich zuvor festgestellt zu haben.“ EGMR Nr. 33468/03 (1. Kammer) – Urteil vom 10. Januar 2012 (Vulakh u.a. v. Russland) abgedruckt in: HRRS Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht Ausgabe 3/2012, 13. Jahrgang, ISSN 1865-6277

    Dabei wird dann manchmal versichert, man schreibe „nur nach bestem Wissen und Gewissen, was passiert ist.“

    Eigentlich müßten die Journlisten den § 1 des Pressekodex doch kennen:

    „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“

    Sicher dürfen die Redakteure und Journalisten selbst entscheiden, „wie wir unsere Zeitung machen.“

    Das dürfen sie, im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit. Aber auch Art. 5 I S.1 u.2 GG haben ihre Schranken:

    „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Art. 5 II GG

    Zunächst einmal haben die Presseseberichterstatter auch hier Ihren Pressekodex zu wahren:

    Richtlinie 8.7 – Selbsttötung:

    „Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen, die Veröffentlichung von Fotos und die Schilderung näherer Begleitumstände.“

    Ob sie sich auf die Richtline zur
    Kriminalitätsberichterstattung überhaupt berufen dürften ist zweifelhaft, setzt dies nämlich eine Straftat voraus, oder zumindest eine Anklage – die erst nach Prüfung von Staatsanwaltschaft vor Klageerhebung und dann von einem Gericht nach Zulassung der Anklageschrift vor einem Strafgericht verhandelt wird.

    Richtlinie 8.1 – Kriminalberichterstattung:

    „(1) An der Information über Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit. Es ist Aufgabe der Presse, darüber zu berichten.

    (2) Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt. Bei der Abwägung sind insbesondere zu berücksichtigen: die Intensität des Tatverdachts, die Schwere des Vorwurfs, der Verfahrensstand, der Bekanntheitsgrad des Verdächtigen oder Täters, das frühere Verhalten des Verdächtigen oder Täters und die Intensität, mit der er die Öffentlichkeit sucht.“

    Entscheidender ist aber folgendes:

    Auch die Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 I GG ist nicht grenzenlos.

    Der sog. Schranktrias des Art. 5 II GG ist auch für Sie beachtlich, wenn durch Ihre Berichte die Vorschriften allgemeinen Gesetze, Jugendschutzbestimmungen oder das Recht der persönlichen Ehre tangiert werden und verletzt werden können.

    Art. 1 I GG bestimmt: ist Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies gilt auch insoweit, daß nach dem Tode eines Menschen über die §§ 185 StGB auch die Ehre, über den Tod hinaus geschützt sind.

    Vorliegend könnte auch die postmortale Ehre des Co- Piloten durch eine Üble Nachrede i.S. des §189 i.V.m § 186 StGB dadurch verletzt sein, indem man über ihn unter Namensnennung eines „schockierendes Verbrechens“ bezichtigt oder in gar als „Massenmörder“bezeichnet und damit auch verunglimpft.

    Jedenfalls liegt in vielen Fällen eine ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Co- Piloten i.S. der Tatbestandserfüllung des § 189 StGB i.V.m. § 186 StGB vor. Nach § 194 II StGB steht insoweit ein Strafantragsrecht nach § 77 II S. 2 StGB den Eltern zu.

    „Tatsachen“ sind alle Umstände, die einem Beweis zugänglich sind, also etwa auch die Beschreibung von Umständen, wie es zum Absturz kam. Nur: Momentan ist noch gar nichts bewiesen. Ob es irgendwann bewiesen sein wird, ist eine andere Frage (dazu noch unten).

    „Behaupten“ ist etwas, das man nach eigener Überzeugung als gewiss oder richtig darstellt.

    „Verbreiten“: ist etwas, was als Gegenstand fremden Wissens weitergegeben wird, etwa, indem man sich auf die „Meinungen“ bzw. die „plausibelste“ Einschätzung eines franz. Staatsanwaltes beruft.

    Objektive Bedingung der Strafbarkeit, ist die Nichterweislichkeit der ehrenrührigen Tatsache.
    Ein insoweit betroffener Angeklagte hat dann zwar zunächst nicht die Beweislast für die Richtigkeit der von ihm behaupteten Tatsachen zu tragen; im Hinblick auf die Feststellung der Unwahrheit der Tatsache ist allerdings zunächst die richterliche Aufklärungspflicht des § 244 II StPO zu beachten.

    D.h. das Gericht müßte also erst alle Möglichkeiten der Sachaufklärung ausschöpfen, um von Amts wegen die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit der Tatsache zu klären. Erst wenn die Möglichkeiten des Gerichts, den Wahrheitsgehalt der behaupteten Tatsache aufzuklären, erschöpft sind, muss der Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbringen. Gelingt ihm das nicht, käme eine Verurteilung in Betracht, sofern keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorgebracht werden könnten.

    Ob hier ein Berufen auf das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit wirklich rechtfertigt oder entschuldigt ist zweifelhaft.

    Zwar hat das Bundesverfasungsgericht mit seiner „Wechselwirkungstheorie“ – begründet im bekannten „Lüth- Urteil“, BVerfG, Urt. v. 15.01. 1958 – 1 BvR 400/51 – ausgeführt, daß Gesetze, die Grundrechte beschränken, ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechtes gesehen und interpretiert werden müßen. Es handelt sich also um eine verfassungskonforme, restriktive Auslegung des beschränkenden Gesetzes im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

    Erst unlängst hat das BVerfG neuerlich zu dem Problemkreis des Spannungsverhältnisses des Art. 5 I GG zu § 186 StGB entschieden:

    BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013 – 1 BvR 444/13:
    „Ob eine Erklärung ihrem Schwerpunkt nach als eine in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fallende Meinungsäußerung oder als ehrverletzende Tatsachen­behauptung i.S.d. § 186 StGB anzusehen ist, hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab. Ist eine isolierte Betrachtung der wertenden und der tat­sächlichen Teile der Äußerung ohne Verfälschung ihres Sinns nicht möglich, so ist sie im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungs­äußerung anzusehen.“

    Insoweit könnte man sehr wohl dazu kommen, aus dem gesamte Kontext eines Artikels, der in einigen Fällen in Form von unbewiesenen Behauptungen und daher Mißachtungen nur so „strotzt“, die Schranken der Meinung- und Pressefreiheit jedenfalls als überschritten ansehen.

    Selbst wenn man sich dabei noch auf die Auskunft mehrerer Rechtsanwälte berufen wollte, käme insoweit wohl nur ein Erlaubnistatbestandsirrtum in Betracht – und der Betroffene wäre in der Situation, einen Tatsachenbeweis selbst zu führen um eine Strafbarkeit zu vermeiden; ob ihm dies anhand der jetzigen Beweislage zum Flugzeugabsturz gelingen könnte, ist mehr als zweifelhaft.

    Insoweit hätte es doch auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit genügt, über den Co- Piloten als mutmaßlichen Täter zu schreiben; alles andere ist mehr als bedenklich und entspricht auch nicht mehr gutem journalistischen Stil.

    Ass. jur. Jochen Bauer, Sindelfingen

    Comment by Jochen Bauer — 30.03, 2015 @ 12:25

  9. NUr, um das Offensichtliche nochmal ins Bewusstsein zu rufen: Die Zeitungen, die hier so negativ auffallen, haben durch jahrelange Propaganda sich ihr Leistungsschutzrecht erkauft. Da kam oft das Argument, es ginge um Qualitätsjournalismus. Entweder habe ich etwas wichtiges verpasst, oder mit der Qualität ist es nicht so weit her.

    Comment by Andre — 30.03, 2015 @ 12:37

  10. http://meistergedanke.de/2015/umgang-der-medien-mit-schuelern-und-angehoerigen-in-haltern/43

    Comment by Franzy — 30.03, 2015 @ 12:39

  11. Danke für diesen Kommentar, der die derzeitige Situation gut zusammenfasst.

    Comment by Alexander Schwarz — 30.03, 2015 @ 12:59

  12. Sehr geehrter Herr Stadler,
    vielen Dank für Ihre kritische Haltung.
    Einige Fragen zu den Informationsquellen Germanwings Flug 4U9525 habe ich für Interessierte hier zusammengestellt:
    http://www.sgipt.org/medien/kritik/mk_15.htm#Kritische%20Fragen
    Im Umfeld findet sich auch eine Sammlung kritischer Sachverhalte, die in der Berichtserstattung meist untergehen.
    MfG R. Sponsel

    Comment by Rudolf Sponsel — 30.03, 2015 @ 13:58

  13. Ich frage mich, warum gab es keine Rauchsäule nach dem Absturz oder habe ich das in der ersten Berichterstattung verpasst? Wenn man die Fotos anschaut, kann von einem großen Brand nichts gesehen werden. Zweige und Büsche scheinen intakt. Das wäre der erst Absturz auf Land ohne Brand. Auch ist die enorme Pulverisierung des Flugzeugs befremdlich. Wenn ein Jet auf das Wasser aus großer Höhe aufschlägt, ist der Impakt ebenso groß, doch findet man regelmäßig große Maschinenteile, Schlauchboote, Koffer usw. Das Nichtaufinden des 2. Recorders ist auch ein Problem.

    Comment by aurora — 30.03, 2015 @ 14:35

  14. @13: Das Flugzeug ist mit Tempo 800 gegen einen Berg gerast. Ein Berg ist wesentlich härter als Wasser, außerdem ist der Aufprall nicht schräg, sondern sehr direkt.

    Da bleibt wenig übrig. Und die Geröllhalde hat wohl das Kerosin einfach geschluckt. Löschen mit Sand und so ist dir ein Begriff? Das ist das Mittel der Wahl bei einem Kerosin- oder Benzin-Brand.

    Den zweiten Flugschreiber finden sie schon noch, da ist anscheinend nur der Sender abgerissen.

    Comment by Bernd Paysan — 30.03, 2015 @ 15:31

  15. @Krakz
    Und wenn der Staatsanwalt aus dem Fenster springt ist es legitim, dass die Presse hinterher hüpft.
    Und generell gibt es auch einen Unterschied zwischen „Gesetzlich erlaubt“ und „menschlich, moralisch“.

    Hinzu kommt, dass man auch die Leitfäden zur Berichterstattung über Suizid und Amokläufer[1] beachten sollte.
    Hat auch keiner von den großen Geschafft.

    [1] http://www.journalist.de/fileadmin/Dokumente/Ratgeber/richtlinien_100906_Leitfaden_Amokberichterstattung.pdf

    Comment by Martin — 30.03, 2015 @ 15:54

  16. @Martin
    Ob man es machen sollte, oder so was lesen sollte, das ist eine andere Frage. Die Regeln aus dem Presekodex greifen IMO nicht, das sind immer Abwägungsfragen und hier steht auf der einen Seite der Vorwurf des Mordes an fast 150 Menschen.
    Ich möchte auch nicht für diese Form der Berichterstattung plädieren, doch meine Frage lautet ganz simpel: Warum hat sich keiner bei den Tätern von Charlie Hebbdo über die identifizierende Berichterstattung aufgeregt? Weil es Araber waren?

    @aurora
    Pulversisierung: das liegt an der Aufschlagsenergie – auf die Masse wirkt eine Energie der vier bis sechsfachen Masse in TNT ein. Also etwa so, als wenn ein Mann von 80 KG 250 bis 300 kg TNT „geschluckt“ hätte. Darum sind die Massehaltigen Teile wie Turbinen auch pulverisert. Im flachen Land gibt es diese massive Abbremsung wie am Felshang nicht

    Comment by Krakz — 30.03, 2015 @ 17:05

  17. @Krakz…es gab andere Flugzeuge die direkt gegen einen Berg geprallt sind. Immer gab es einen Brand sowie größere Wrackteile! Warum sieht man den Abdruck in die Felswand nicht? Viele Fragen unbeantwortet!

    Comment by aurora — 30.03, 2015 @ 19:28

  18. Als Nachwuchsjournalist muss ich Ihnen voll und ganz zustimmen. Was die deutschen Flaggschiff-Blätter vergangene Woche vermasselt haben, war nur ein weiterer Fehlgriff in einer langen Reihe von Fehlgriffen, die den Verantwortlichen kurzfristige Nutzen einheimsen sollen, unsere Branche aber langfristig irreparabel schädigen.

    Über die rechtlichen Belange will ich mich gar nicht auslassen, das ist nicht mein Fachgebiet. Aber die Art und Weise, wie man hier den Pressekodex bewusst missachtet hat, machen mich sehr betroffen. Andere Kommentatoren haben hier den Vergleich mit Charlie Hebdo gemacht oder mit „öffentlichem Interesse“ und „Person der Zeitgeschichte“ argumentiert. Das ist Bullshit. Die Charlie Hebdo-Attentäter waren auf der Flucht und bewaffnet, die Informationen wurden von französischen Behörden veröffentlicht, eine identifizierende Berichterstattung machten sehr wohl Sinn.

    Hier haben wir: Eine offene Untersuchung, Indizien – keine Beweise, ein mutmaßliches Verbrechen, psychologische Erkrankung und mutmaßlichen Suizid – eingewickelt in einem grausamen Rahmenkontext, ich denke nur an die komplett ausgelöschte Schulklasse. Bei so einem Kenntnisstand würde ich nicht spekulieren wollen – geschweige denn Worte wie „Ritualmord“ abdrucken.

    Aber das, was der Deutsche gerne seine „Systemmedien“ nennt, funktioniert nach brutalen Regeln: Eine Story wie diese muss mindestens drei Wochen lang gemolken werden, sie ist für Verlagsinhaber bares Geld wert. Wenn nach drei Tagen die Volkstrauer abgeklungen ist & jeder zivilisierte Mensch den Angehörigen etwas Raum zum Trauern und Verarbeitung geben würde… da sehen diese Kollegen sich wohl auch nicht mehr anders zu helfen, als den „Armin Meiwes der Lüfte“ zu erfinden…

    Zumal mich wiederum fasziniert, wer hier was als erstes wusste. Vergangene Woche wurde – soweit ich die Chronologie verstehe – die Theorie erst an die Springer Presse geleakt (mutmaßlich über Düsseldorf) und dann erst in einer Pressekonferenz „Fakten geschaffen“. Haben französische Ermittler wirklich als erstes den deutschen Boulevard verständigt, selbst vor der eigenen Presse? Ich denke nicht…

    Mal ganz abgesehen davon: Einen Beweis für die Selbstmord-Theorie hat man bis heute nicht vorlegen können, dennoch hat sich die Presse mittlerweile auf die Sprachregelung „offensichtlich“ verständigt.

    Das alles würde mich auch nicht so wütend machen – just another fuck up – wenn sich nicht am selben Tage noch so viele Chefredakteure und Journalisten jenseits des Axel Springer-Molochs auch noch auf deren Seite gestellt hätten. Ich denke etwa an den Media-Link, der in sozialen Netzen kursierte, un den ich nicht anklickte, weil ich genau wusste, dass es brutal kalkulierte Linkbait ist: „Wer den Namen von Andreas L. nicht veröffentlichen würde, sollte seinen Presseausweis zurück geben.“

    Ich habe in meiner Praxis gelernt, dass die Kritiken, die mich am meisten treffen & über die ich mich zunächst am stärksten ärgere, in Wahrheit die Kritiken sind, die ich am meisten nötig hatte. Die „System-“ und „Lügenpresse“-Debatte in Deutschland ist noch nicht zu Ende diskutiert.

    Wir alle machen Fehler & folgen ab und an dem Herdentrieb, so sehr wir uns auch dagegen wehren möchten.
    Aber sich dann gegenüber einer irritierten bis fassungslosen Öffentlichkeit auch noch als „Opfer“ zu stilisieren & den „Internet-Mob“ zu beweinen…

    Sagen wir so: Wenn Zeitungen vom Internet wegen Pietätlosigkeit angeklagt werden, ist das ein neuer Tiefpunkt.

    Comment by Philippe Zimmermann — 30.03, 2015 @ 19:28

  19. Die Medien sprechen von Erkenntnissen. Es gibt Fakten und Vermutungen. Die Ermittler leben von Vermutungen, zu deren Beweis sie aber bislang keine Fakten haben. Andererseits kann natürlich nicht sein, was nicht sein darf. Ein technischer Defekt und die unsägliche Vorgabe der Sicherheitsbehörden, daß ddie Tür zum Cockpit von außen nicht zu öffen sein darf. Stellt sich mir die Frage als juristischem Laien inwieweit da ggf. eine Staatshaftung eintritt, da der Tod kausal mit dem Aussperren des Piloten zusammenhängt.

    Comment by mw — 30.03, 2015 @ 20:51

  20. Vielleicht gehen die Angehörigen des mutmaßlichen Mörders ja bis zum EGMR. Der schreibt zwar schön von Unschuldsvermutung und Persönlichkeitsrecht, pfeift aber ebenfalls auf diese Persönlichkeitsrechte und veröffentlicht die Namen der Kläger, wenn sie ganz viel Pech haben auch ihren Wohnort und ihr Alter, so wie in dem vor Kurzem entschiedenen „Freispruch, weil was war, was wir nicht eingrenzen können“-Fall.

    Comment by klabauter — 30.03, 2015 @ 21:02

  21. Ist eigentlich irgend jemandem aufgefallen, worüber die genannten Medien im Rahmen des Flugzeugabsturzes nicht berichtet haben?! Just in der Bundestagssitzung, in der mit einer Schweigeminute des Absturzes gedacht wurde und Bundestagspräsident Lammert eine emotionale Rede ob der 150 Toten hielt, stimmte der Bundestag mit großer Mehrheit für das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, Georgien und Moldawien (alle direkte Nachbarn Russlands). Diese quasi-Kriegserklärung wird mit Sicherheit sehr viel mehr Todesopfer fordern, als der Absturz der German Wings Maschine. Und wenn dann neben den sich jetzt bereits inoffiziell in der Ukraine befindlichen deutschen Soldaten auch offiziell Deutsche im Osten kämpfen, wird es wieder der (tatsächlich) böse Putin sein, der das alles zu verantworten hat. Unabhängiger Journalismus? Ich lach mich schlapp!!!

    Comment by DerDa — 30.03, 2015 @ 22:31

  22. »Schockierend ist zudem, dass man selbst bei Flaggschiffen wie FAZ.NET , der ZEIT oder dem SPIEGEL nicht mehr unbedingt eine zurückhaltende und verantwortungsbewusste Berichterstattung vorfindet.«

    Wenn ich als Dorfreporter mir solche Spekulationen und sensationsheischenden »Berichte« erlauben würde,

    dann wäre ich gefeuert.

    Gilt der Kodex des Deutschen Presserates
    den Profis gar nichts mehr?
    Dann bräuchten wir neue Profis …

    Comment by Wolfgang Meisel — 30.03, 2015 @ 23:15

  23. Das Wort „Mutmasslich“

    In der Tat ist es zu kritiseren, wenn vorläufige Erkenntnisse als Tatsachen dargestellt wird. Aber der Zorn viele Leser rührt nicht daher – der ergießt sich auch über Stücke die beim „L.“ und die üblichen Disntanzformeln ala mutmasslich, nach Stand der Ermnittlungen, nmach Angaben von.

    Anzumerken wäre ebenfalls, dass die Distanzformeln allein beim Vorwurf des absichtlich durchegführten Absturzes bzw des Mordes einzusetzen wären

    Und auch wenn es penetrant klingt: Warum kann niemand sagen, warum das im Fall L. ganz übel ist, während bei Charlie Hebbo (und anderen Fällen) niemand verlangt die Namen zu anoymisieren und von mutmasslichen Attentätern zu sprechen

    Comment by Krakz — 30.03, 2015 @ 23:19

  24. Ich frage mich ja immer ob das ein rechtliches, ein journalistisches oder einfach ein moralisches Problem ist. Ich tendiere ja zu letzterem.

    Comment by Michael Langhans Rechtsanwalt — 31.03, 2015 @ 08:51

  25. Auch unter Chefredakteuren ist die ethische Debatte um den Pressekodex mittlerweile zu einer juristischen Diskussion mutiert.

    Paul-Josef Raue, Chefredakteur der Thüringer Allgemeine, auf seinem Blog “Das neue Handbuch des Journalismus und Online-Journalismus”:

    http://www.journalismus-handbuch.de/hat-ein-toter-mit-seinem-namen-noch-persoenlichkeitsrechte-zur-debatte-um-den-namen-des-kopiloten-6454.html

    Comment by Annette Baumkreuz — 31.03, 2015 @ 09:34

  26. Ich finde es etwas problematisch, wenn jemand journalistische Arbeit kritisieren will und in die Thematik selber mit einer Verschwörungstheorie einsteigt. „Mir fällt es nach wie vor relativ schwer zu glauben, […] dabei angeblich die ganze Zeit über ruhig atmet.“
    Ich habe einen Psychologen gefragt, der mir bestätigt hat, dass genau das bei Suizid-gefährdeten Personen nicht ungewöhnlich wäre – auch über den „langen“ Zeitraum von mehreren Minuten.
    Darüber hinaus habe ich eigentlich nur ein Hühnchen mit den öffentlich-rechtlichen zu rupfen. Die Berichterstattung in z.B. den Tagesthemen erfolgte in würdevollem -räumlichen- Abstand. Emotional waren sie eine halbe Stunde lang mitten drin im Schlammloch der Boulevard-Gefühlsschlacht. Die Fakten wären in 5 Minuten ausreichend dargelegt gewesen – mit Kommentar!

    Comment by Thomas Jahn — 31.03, 2015 @ 14:47

  27. @ Thomas Jahn

    Ich habe einen Psychologen gefragt, der mir bestätigt hat, dass genau das bei Suizid-gefährdeten Personen nicht ungewöhnlich wäre – auch über den “langen” Zeitraum von mehreren Minuten.

    ………..

    Fragen Sie 10 Psychologen, jeder wird Ihnen etwas anderes dazu sagen.

    Comment by Franzy — 31.03, 2015 @ 15:41

  28. https://www.youtube.com/watch?v=NhtPntq6bKI&feature=youtu.be

    Comment by Franzy — 31.03, 2015 @ 17:12

  29. Hier ist ein Beispiel für eine Rufmordkampagne ohne Beweise gegen einen unbescholtenen Bürger, der sich für Verständigung zwischen den Religionen einsetzt, geschehen in 2003 in Baden-Württemberg, mit gewissen Parallelen zum Verhalten der Medien bei der Berichterstattung über den Germanwings-Absturz:

    „Sollten sich “anständige Bürger” wegen der Überwachung sorgen? – Ein Erfahrungsbericht aus den Schattenkriegen
    6. Juli 2013
    Es geschah im Jahr 2003 – wie inzwischen aufflog, zog damals der NSU auch nach allerlei Hinweisen unbehelligt von Sicherheitsbehörden mordend durch die Republik und den Südwesten und ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg warnte eine Zelle des Ku-Klux-Klans vor einer anstehenden Polizeiaktion. Statt dieser und anderer Extremisten bekam ich das „Vergnügen“ der „Aufmerksamkeit“ von Akteuren, die doch angeblich unsere Sicherheit und Verfassung beschützen.

    Und so trat ich also 2003 meine erste, halbe und befristete Stelle an – überglücklich und noch überhaupt nicht ahnend, dass ich damit Interessengruppen in den Weg geraten war, die es gar nicht toll fanden, dass ein „ziviler Grünschnabel“ und „Moslemversteher“ ihre Pfründe bedrohen könnte. Ich war insofern tatsächlich „naiv“, dass ich meinte, jede(r) müsse Dialog, Verständigung und den Abbau von gegenseitigen Vorurteilen und Ängsten doch letztlich gut finden. Nun sollte ich auf die harte Tour lernen, dass ganze Institutionen und Karrieren auch genau von Ängsten leben!

    In einem großen – inzwischen vom Netz genommenen – Artikel mit bedrohlich inszeniertem Foto wurde ich sodann zum „umstrittenen Islamberater“ ernannt, gestützt auf Verfassungsschutzquellen, die sich verächtlich über mein interreligiöses Engagement, meine Magisterarbeit und meine mutmaßliche „Naivität“ im Umgang mit Muslimen ausließen. Auch der Verweis auf meine „türkische Ehefrau“ durfte selbst in „seriösen“ Zeitungen damals nicht fehlen. (Dass auch sie in Deutschland geboren und längst deutsche Staatsbürgerin war, ihr Abi an einem katholischen Gymnasium gemacht hatte etc. interessierte dabei naturgemäß überhaupt nicht. Mit „türkischer Ehefrau“ wurden die entsprechenden Bilder beschworen – und eine Prise Rassismus macht so eine Story ja nur noch würziger. Vergleiche: „Dönermorde“…)

    Im Juli 2003 veröffentlichten Staats- und Innenministerium Baden-Württemberg dann eine gemeinsame Freispruch-Erklärung, die freilich von keiner Zeitung jemals wiedergegeben, sondern am Ende „nur“ auf islam.de eingestellt wurde:

    Kein Wort des Bedauerns und keine Klarstellung gab es dagegen bis heute von den beteiligten Journalisten – für einen eingefleischten Zeitungsleser wie mich war das die vielleicht härteste Enttäuschung. Schade.“
    http://www.scilogs.de/natur-des-glaubens/sollten-sich-anst-ndiger-b-rger-wegen-der-berwachung-sorgen-ein-erfahrungsbericht-aus-den-schattenkriegen/

    Comment by Stephan — 31.03, 2015 @ 19:00

  30. http://www.heise.de/tp/foren/S-Informationen-ueber-aktuellen-Absturz-lesen-sich-wie-geclont-seltsam/forum-294345/msg-26692271/read/

    Comment by Franzy — 1.04, 2015 @ 11:37

  31. Den Print-Medien laufen die Käufer schon lange weg, jetzt folgen die Webseiten. Die Leserschaft ist erwachsen geworden. Journalisten sind keine Meinungsmacher oder Welterklärer mehr. Zu spät haben sie erkannt, ihre Kunden sind mündig und können sogar alleine denken.

    Oft genug höre ich, man klickt auf den besagten Blättern nur deshalb einen Artikel an, weil man die User-Kommentare lesen möchte, die meistens weit besser sind, als der Senf des bezahlten Schreiberlings.

    Die Qualität von Zeit, Spiegel, FAZ und Co. ist Vergangenheit. Heute wirken Klickzahlen, Traffic und Werbeinteressen bei Print und Online.

    Das ständige „Köpferollen“, sprich Entlassungen, beim Spiegel, haben den Eindruck eines hysterischen Hühnerhaufens nur noch verstärkt.

    Die Userzahlen der Blätter sinken generell, eine Zukunft haben politische Blogger und seriöse Foren, deren Anbieter sich schon seit Jahren bestens finanziell halten können.

    Comment by Holger — 2.04, 2015 @ 15:55

  32. Bild+, Focus, Taz und Konsorten mit ihren grau unterlegten Pop-Fragen „Heute schon gezahlt?“, „Besuchen Sie uns auf Facebook, und nutzen Sie unsere bla bla“ nerven und sorgen nicht für mehr Traffic. Die Sueddeutsche online ist auch bald weg vom Fenster.

    Der einzige Hoffnungsträger bleibt zeit.de, deren Macher eventuell noch die Kurve kriegen bzw. das Problem wenigstens erkannt haben.

    Sonst enden sie alle wie BlÖD print. Als Unterlage für Schmutzarbeiten beim Gärtnern oder handwerklichen Tätigkeiten.

    Comment by Holger — 2.04, 2015 @ 16:06

  33. Der Spiegel kostet 4,80 Euro. Er besteht zur Hälfte aus Werbung. In der Mitte des Heftes findet sich ein Katalog für Mode und so weiter. Er macht das Heft in der Hand fett, aber nicht im Inhalt.

    Nach Entfernung aller Werbeseiten bin ich auf 40 Seiten Text gekommen. Darauf verzichte ich in Zukunft.

    Comment by Ex-Spiegel-Käufer — 2.04, 2015 @ 18:12

  34. Es ist doch nicht nur das. Das Totalversagen war 2014, als mehrmals anderswo die Hütte brannte, bringt der Spiegel wiederholt Titel wie „Der erste Weltkrieg“, „Der letzte Kaiser“ oder anderen vollständig historischen Mist raus, legte den Heften auch noch eine CD bei, was das Blatt nochmal verteuerte. Wie bescheuert ist das? Niemand kauft sowas.

    Aktuelle Vorkommnisse laufen über alle Sender und Zeitschriften, Spiegel hat was über irgendwelche Typen aus der Antike auf dem Titel mit CD. Kosten: 5,30 Euro (wegen einer CD, die niemanden interessiert). Geht’s noch????

    Den Mist hat kaum jemand gekauft. Wenn diese Typen so weitermachen, dann gehen sie hoffentlich pleite. Sie haben es verdient.

    Comment by Holger — 2.04, 2015 @ 18:46

  35. Ps.

    Irgendwo habe ich gelesen, der Spiegel ist heute die Brigitte für Pseudokluge.

    Ich stimme zu.

    Comment by Holger — 2.04, 2015 @ 18:55

  36. Seitdem Bild-Blome beim Spiegel ist, sinkt dieser noch mehr in den Abgrund. Aber es stimmt, 2014 hat der Spiegel versagt, mit Blome wird es nicht besser. Auch online nicht. Nur noch nackte Nutten auf der HP. Der Spiegel ist gestorben.

    Comment by Springer — 2.04, 2015 @ 19:17

  37. Ach, echt? Blome ist für Print zuständig und wurde eingestellt, weil Print nur noch Schrott geliefert hat. Genutzt hat es nichts.

    Online wird es auch immer seichter, dafür sind andere Versager zuständig.

    Ihr werdet zunehmend zu einem Scheißladen.

    Frohe Ostern.

    Comment by Holger — 2.04, 2015 @ 19:29

  38. Ganz still und leise hat Spiegel den Preis seines Heftes um 20 Cent gesenkt. 4,60 Euro kostet jetzt das Heft. Immer noch zu teuer, wenn es zur Hälfte aus Werbung besteht.

    Comment by Gonzo — 16.04, 2015 @ 14:11

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