Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.8.14

Warum Snowden auf der Seite des Rechts steht

An manchen Tagen ist die morgendliche Lektüre der Süddeutschen tatsächlich eine Freude. In der heutigen Ausgabe (Feuilleton, S. 9) befasst sich Heribert Prantl unter dem Titel „Nothilfe für das Recht“ einmal mehr mit Edward Snowden und rückt ihn ins rechte Licht, in das Licht des Rechts.

Prantl erläutert, warum es einem Rechtsstaat nicht erlaubt sein darf, die Aufdeckung von illegalem Staatshandeln mit Mitteln des Strafrechts zu verhindern bzw. zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang erwähnt Prantl auch, dass der Verrat illegaler Staatsgeheimnisse nach deutschem Recht nicht strafbar ist, ein Aspekt auf den ich hier mehrfach hingewiesen habe.

Prantl vergleicht die Haltung derjenigen, die die strafrechtliche Verfolgung Snowdens fordern, mit dem Denken der Richter, die den Journalisten und späteren Nobelpreisträger Carl von Ossietzky im sog. Weltbühne-Prozess 1931 wegen des Verrats militärischer Geheimnisse zu 18 Monaten Haft veurteilt hatten.

Prantls Artikel ist einmal mehr ein Plädoyer für das Whistleblowing und begründet überzeugend, warum Snowden auf der Seite des Rechts steht und die US-Aministration die ihn verfolgt auf derjenigen des Unrechts. Prantl macht außerdem deutlich, dass die Relativierung des Rechts aus machtpolitischen Gründen ein immerwiederkehrendes geschichtliches Phänomen ist, dem man zu jeder Zeit ablehnend gegenüberstehen muss. Danke Heribert Prantl für diese klare Sicht der Dinge.

posted by Stadler at 10:06  

4 Comments

  1. „(Der Beitrag ist soweit ich sehe, noch nicht online)“: aus Gründen…

    Wach bleiben!

    Comment by twittonium — 4.08, 2014 @ 10:12

  2. @1: Die SZ sieht ihr Feuilleton traditionell als wichtiges Kaufargument fuer iher toten-Baum-affinen Leser und stellt Artikel von dort idR nicht oder erst spaeter online. Netzrelevantes taucht idR spaeter auch online auf.

    Comment by h s — 4.08, 2014 @ 12:45

  3. da ist er: http://www.sueddeutsche.de/kultur/debatte-um-whistleblower-nothilfe-fuer-das-recht-1.2074634

    Comment by M — 4.08, 2014 @ 23:46

  4. Prantl greift m.E. zu wenig an dass der BGH auch Paetsch strafrechtlich verurteilt hat. Aehnlich erging es auch den Whistleblowerinnen Wyler und Zöpfli in der Schweiz vor ein paar Jahren. Staaten und Gerichte glauben an ihre Rechtsstaatlichkeit und tendieren dazu dem Whistleblower vorzuwerfen er hätte auch noch den Weg Y und Z versuchen müssen um interne Aufklärung zu erreichen. M.E. sollte aber ein tauglicher rechtskonformer Versuch oder dessen Unzumutbarkeit reichen und zur Straffreiheit des Whistleblowers führen.

    Comment by Guido Strack — 5.08, 2014 @ 09:19

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