Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.7.14

Keine gesonderte Vergütung für Verwendung von Fotos in der in der E-Paper-Ausgabe einer Zeitung

Ein Fotograf hatte einer Zeitung Nutzungsrechte für von ihm stammende Fotos nur für die Print-Ausgabe eingeräumt. Die Bilder waren dann allerdings zusätzlich in der E-Paper-Fassung der Zeitung erschienen. Hierfür hatte der Journalist Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

Das OLG Zweibrücken hat seine Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt wurden, weil die Verwendung der Fotos auch in der „E-Paper“-Ausgabe im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der Lichtbilder an die Beklagte im Zeitungswesen branchenüblich gewesen sei (Urteil vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12).

Im konkreten Fall kam hinzu, dass der Fotograf die Nutzung seiner Bilder auch in der E-Paper-Version gekannt und ihr nie widersprochen hatte. Dieser Umstand hat die Entscheidung sicherlich zusätzlich beeinflusst.

posted by Stadler at 10:39  

3 Comments

  1. Hat das nur für mich den Beigeschmack, dass das Urheberrecht nur dann gerichtlich relevant ist, wenn große Firmen oder „wichtige“ Menschen davon betroffen sind?
    Also im Vergleich zu den unwichtigen wie Fotographen und anderem Fußvolk.

    Comment by asdf — 4.07, 2014 @ 10:39

  2. So geht sie scheidet sie dahin..die Privatautonomie. Es erstaunt mich immer wieder, wie Richter in ihrem „Gott-Modus“ eindeutige vertragliche Regelungen, mit ihren eigenen, ziemlich abwegigen Vorstellungen umdeuten.

    Comment by Anonymous — 4.07, 2014 @ 13:14

  3. Wahrscheinlich ist die Revision vom OLG unmöglich gemacht worden, in der Vorraussicht, dass der BGH gottseidank der Privatautonomie mehr Gewicht gibt und das Urteil dort mit großer Wahrscheinlichkeit aufgehoben, und mit dem Wissen das solche Richter nur Luft verbrauchen, an eine andere Kammer zurückverwiesen worden wäre.

    Comment by Anonymous — 4.07, 2014 @ 13:19

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