Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.6.14

Leistungsschutzrecht: Die VG Media will Geld von Google

Die VG Media hat am 13.06.2014 einen „Tarif Presseverleger für die öffentliche Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen zu gewerblichen Zwecken gem. § 87f Abs. 1 S. 1 UrhG“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Dieser Tarif dient der Umsetzung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse. Danach sollen Suchmaschinen und Dienste die Inhalte entsprechend aufbereiten bis zu 11% ihrer Brutto-Umsätze, einschließlich der Auslandsumsätze, die sie „unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen“ an die Verwertungsgeselllschaft und damit an die Verlage abführen.

Dieser Tarif gilt „für die öffentliche Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen zu gewerblichen Zwecken gem. § 87f Abs. 1 S. 1 UrhG durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten„.

Den für die Vergütungspflicht maßgeblichen Ausschnitt aus Presseerzeugnissen definiert das Tarifwerk folgendermaßen:

Als Ausschnitt im Sinne dieses Tarifs gelten solche Teile von Online-Presseerzeugnissen i. S. des § 87f Abs. 2 S. 1 UrhG, wie sie im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Tarifs verkehrsüblich in Ergebnislisten von Suchmaschinen und von News-Aggregatoren angezeigt werden.

Bereits das ist eine Gesetzesauslegung, die schwerlich mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung vereinbar ist. Denn das Gesetz nimmt kleinste Textausschnitte ausdrücklich vom Schutzbereich des Leistungsschutzrechts aus. Diese wesentliche Einschränkung, die zum Schutz der normalen Suchmaschinenfunktionalität in das Gesetz aufgenommen wurde, findet sich im Tarifwerk der VG Media nicht.

Die von mir in einem früheren Blogbeitrag gestellte Frage: „VG Media will das Leistungsschutzrecht wahrnehmen, nur wie?“ bleibt damit offen.

Die VG Media hat letzte Woche mitgeteilt, dass sie Klage gegen Google auf Zahlung erhoben hat. Ob diese Klage die klassische Suchmaschinenfunktion betrifft und/oder Google News, ergibt sich aus der Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft leider nicht.

Der allerdings auch als Google-freundlich bekannte Journalist Jeff Jarvis spricht gar von einem „German war against the link„.

posted by Stadler at 17:28  

16 Comments

  1. Microsoft, Yahoo und Telekom sollen auch Post bekommen haben. Als Leie frage ich mich ja warum Facebook und Twitter nicht beachtet werden. Liegt es daran das da die Nutzer rechtlich verantworltich sind oder sein könnten und man das Risiko nicht eingehen will? Und eMail/RSS Anbieter nicht eigentlich auch gefährdet wenn die Nutzer per Mail/RSS die News Abonnieren?

    Quelle:
    http://heise.de/-2235726

    Comment by mark — 23.06, 2014 @ 17:37

  2. Oh wie ich diese staatlich legitimierten mafiösen Organisationen leid bin.

    Ich könnte allmählich nur noch aus der Haut fahren. Jeden Tag, immer wieder. VG Media, VG Wort, GEMA, alles die gleichen Abzocker, die sich ständig immer wieder und immer noch schwachsinnigere Einnahmemöglichkeiten ausdenken und denen offensichtlich niemand mal Einhalt gebietet.

    Was soll der ganze Mist eigentlich? Warum bitte gingen beim Kauf meines neues Smartphones mal wieder 36 Euro an die GEMA? Weil ich damit theoretisch Musik abspielen könnte, die ich vorher schon gekauft und bezahlt habe und die ohnehin schon mein Eigentum ist? Warum kriegt die VG sowieso reichlich Geld beim Druckerkauf, nur weil ich damit theoretisch urheberrechtlich geschütztes Material kopieren *könnte*, obwohl das gar nicht erlaubt ist?

    Ich möchte echt nur noch ko***n :(

    Comment by Mäuseturm — 23.06, 2014 @ 17:57

  3. Ich finde ja das Pressestatement der VG Media gut: „Sie hat in den vergangenen zwölf Jahren über 400 Millionen Euro für die durch sie vertretenen Unternehmen erwirtschaftet.“

    Erwirtschaftet klingt eher nach einer unternehmerischen Tätigkeit. Was hier gemacht wurde ist einfach nur Geld von anderen abzukassieren ohne selbst etwas leisten zu müssen…

    Comment by SJ — 23.06, 2014 @ 18:18

  4. @SJ: ich möchte lieber erst gar nicht wissen, wieviel Geld in der VG Media selbst versickert und wer sich da so alles bereichert…

    Comment by Mäuseturm — 23.06, 2014 @ 18:40

  5. Ich nehme an Google ist gerne bereit, den Verlegern 11% von Null-Komma-Gar-Keinen Werbeumsätzen auf Google News zu überlassen.

    Comment by Franz — 23.06, 2014 @ 18:54

  6. Die der VG Media angehörenden Unternehmen könnten einen eigenen Aggregator ins Netz stellen. Nachteil dieser Lösung wäre aber, dass niemand dort werben würde, weil es keine Nutzer gibt. Sie wollen die Popularität von Google nutzen, um ohne Leistung Geld zu bekommen. Eine seltsame Parallele zu SChutzgelderpressungen. Und das auch noch mit staatlicher Hilfe.

    Comment by Mark W. — 23.06, 2014 @ 20:02

  7. Ich möchte bei der Gelegenheit (mal wieder) darauf hinweisen, dass von der LSR-Geschichte nicht nur Google betroffen ist, sondern auch andere (Nachrichten)suchmaschinen. Ich habe meine (nasuma) auch dichtgemacht, wie so viele andere es auch mit ihren Projekten machten (Google geht vielleicht sogar gestärkt aus der Sache hervor.).

    Wenn man sich das alles ansieht und sich dann nochmal vergegenwärtigt, wie das Gesetz zustande kam, dann kommt einem das K….. (als gelernter Politikwissenschaftler und vernunftbegabter Mensch muss ich gleich doppelt und dreifach).

    Comment by Jens — 23.06, 2014 @ 23:08

  8. mag mir mal jemand erklären wie sich dieser Tarif legitimieren möchte?

    „Hallo wir sind eine neue Verwertungsgesellschaft, hier ist unser Tarif, bezahlt gefälligst ihr Penner“ scheint mir etwas kurzgegriffen.

    Woher nimmt diese VG das theoretische Recht überhaupt Geld von irgendjemandem für irgendetwas zu fordern?

    Comment by frager — 24.06, 2014 @ 00:41

  9. Das basiert auf pathologischer Selbstüberschätzung (und willfährigen korrupten oder anhnungslosen Politikern), siehe auch from the insanity-offense dept.

    Ich bin nicht Google-freundlich, eher Abzocker-feindlich und hoffe sehr, dass Google sich diesmal stärker zur Wehr gegen diese Parasiten setzt.

    Comment by Moon — 24.06, 2014 @ 08:16

  10. @2. „Oh wie ich diese staatlich legitimierten mafiösen Organisationen leid bin.“

    dito!

    Comment by Frank — 24.06, 2014 @ 10:51

  11. http://news.google.de/

    Ich war zum ersten mal auf Google News.
    Für mich sieht das eher wie ein Preisvergleich der Zeitungen aus.
    Beim klicken komme ich direkt auf die Zeitung selbst.

    Also Google macht kostenlos Werbung für die Zeitungen (noch).

    Schachzug von den Zeitungen um einem Vorgehen wie bei Googleprodukts zu unterbinden?
    Wenn man sich analog dazu das Vorgehen von google bei der Produktsuche ansieht, kann man die Zeitungen evtl verstehen.
    Bei GoogleProducts was am Anfang auch alles kostenlos, die Produktsuche von Google ist nur so groß/Gut geworden, weil beim Kostenlosangeot alle mitgemacht haben. Die Menschen haben sich daran gewöhnt und Googel ein quasi Monopol aufgebaut.
    Dann hat googel einfach den Schalter umgelegt und Googleproducts kostenpflichtig gemacht.
    Und Zack mß jeder Händler Geld bezahlen oder er fliegt raus. Da Goggel ein Monopolist in Deutschland ist, bleibt den Shops nichts anderes übrig als zu zahlen.

    Um das zu Verhindern ist die Taktik der Zeitungen gut zu verstehen, googel hat nur noch die Möglichkeit Google News für die Zeitungen kostenlos an zu bieten :-)
    Ansonsten hätte der Monopolist Google die Zeitungen in Zukunft zur Kasse gebeten.
    Daumen Hoch.

    „Oh wie ich diese von der Bevölkerung legitimierten monopolistischen und mafiösen Firmen wie Googel leid bin.“

    Comment by Troll — 24.06, 2014 @ 13:53

  12. „Ich bin nicht Google-feindlich, eher Abzocker-feindlich und hoffe sehr, dass sich diesmal stärker gegen diesen Parasiten Google zur Wehr setzt wird.

    Comment by Troll — 24.06, 2014 @ 13:55

  13. Wie naiv muss man sein um zu glauben, dass es um Google News ginge? Au weia.

    Comment by Moon — 24.06, 2014 @ 14:00

  14. (Deep-) Links auf Nachrichtenseiten ohne jeden Anreißertext sind aber nicht „verboten“?

    Gedankenspiel:
    Also würde ich einen Nachrichtenaggregator betreiben, so würde ich die gesammelten URLs auf eine Webseite schreiben, ohne jeden Text und ohne „HREF“, wohl aber mit Tags versehen. Wer will mir das verbieten?

    Der Nutzer könnte einen speziellen Browser betreiben, der aus dieser unleserlichen Webseite die Inhalte mit kurzen oder langen Textschnipseln anzeigt. Das würde dann so aussehen, wie alle anderen Nachrichtenaggregatorenseiten auch. Dank der Tags wäre noch ein deutlicher Mehrwert denkbar.

    Das würde nicht ich tun. Das würde der Internetnutzer selbst tun. Wer will ihm das verbieten?

    Und rein zufällig könnte ich so einen speziellen Browser mit ECMAScript (Javascript) oder gar css, HTML5 implementieren.

    Wie würden hier die Gerichte entscheiden?

    Comment by Joachim — 24.06, 2014 @ 15:32

  15. Eine Variante zeigt Ixquick gelegentlich jetzt schon: Im Ergebnis erscheint sinngemäß der Text „Inhalt wird nicht angezeigt“.
    Das bedeutet, dass im Ergebnis zwar der Name der Website sichtbar ist, aber nur mit dieser pauschalen Nachricht. Ich halte das für eine sehr elegante Lösung, die sicher auch von Google favorisiert werden wird. Den „Leistungsschutz“ einfordernden Medien erscheinen nur mit Namen, aber ohne Inhalt. Damit fehlt ihnen auch das Argument, sie würden vom Marktführer Google geblockt.

    Comment by Wolf — 24.06, 2014 @ 22:33

  16. @Wolf: interessant. Allerdings konnte ich das bei einem einfachen Test nicht nachvollziehen.

    bild, sz, spiegel, welt usw. wurden mit knapp drei Zeilen „zitiert“. Suchbegriff war „Bundespräsident Gauck“.

    Übrigens, das Ergebnis von Ixquick war hier a) legal und b) gar nicht schlecht.


    Übrigens: mein Gedankenexperiment legt nahe, dass mit den LSR ein Gesetz zu einer Technik geschaffen wurde – statt eine allgemein gültige Norm im Einklang etwa mit dem Zitatrecht, Urheberrecht und besonders mit der Verfassung zu definieren.

    Ändert sich die Technik, so wird das Gesetz bedeutungslos oder gar missbraucht. Solche Gesetze, die nicht die Absicht in den Vordergrund stellen, sind mangelhaft. Sie könnten leicht und (fast) unvorhersehbar anderen Normen widersprechen.

    Der Gesetzgeber hat hier seine Hausaufgaben nicht oder nur sehr mangelhaft gemacht.

    Comment by Joachim — 25.06, 2014 @ 11:09

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