Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.4.14

BGH: Saarländischer Rundfunk kann Löschung der Domain sr.de verlangen

Nach einer heute veröffentlichen Entscheidung des BGH kann der saarländische Rundfunk die Löschung der Domain „sr.de“ verlangen (Urteil vom 06.11.2013, Az.: I ZR 153/12).

Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass der Saarländische Rundfunk gegen den Inhaber der Domain „sr.de“ bei DENIC einen sog. Dispute-Eintrag erwirkt hat, also einen Sperrvermerk, der verhindert, dass die Domain übertragen werden kann und der bewirkt, dass bei Freigabe der Domain, die Domain dann auf den Steller des Dispute-Antrags übergeht.

Der Domaininhaber hatte daraufhin auf Löschung des Dispute-Eintrag geklagt, während der beklagte Saarländische Rundfunk im Wege der Widerklage die Löschung der Domain verlangt hatte. Gegenstand der Revision zum BGH war nur noch die Frage der Domainlöschung.

Das Berufungsgericht hatte eine Verurteilung zur Löschung noch abgelehnt, weil es der Ansicht war, mit der Registrierung der Domain sei noch kein Namensgebrauch verbunden bzw. namensrechtlich noch keine Zuordnungsverwirrung eingetreten bzw. würde eine bundesweite Zuordnungsverwirrung nicht vorliegen.

Das hat der BGH anders beurteilt und einen namensmäßigen Gebrauch bejaht. Der BGH führt hierzu u.a. aus:

Der Kläger hat die Unternehmensbezeichnung „sr“ durch die Registrierung des Domainnamens „sr.de“ namensmäßig gebraucht.

Allerdings hat das Berufungsgericht angenommen, aus dem Umstand, dass die Abkürzung „sr“ als Unternehmenskennzeichen geschützt sei, folge nicht ohne weiteres, dass diese Bezeichnung bei einer Verwendung als Internetadresse auf den Namen des Betreibers hinweise. Eine aus zwei Bucstaben bestehende Abkürzung werde nicht stets als Hinweis auf einen Namen aufgefasst; vielmehr sei es aus Sicht der angesprochen Verkehrskreise ebenso möglich, dass eine solche Buchstabenfolge als Abkürzung für ein oder zwei Worte stehe, mit denen der unter diesem Domainnamen aufrufbare Inhalt bezeichnet werde.

Dieser Beurteilung kann nicht zugestimmt werden. Zwar ist es denkbar, dass der Verkehr in einem Domainnamen ausschließlich eine Beschreibung des Inhalts der damit bezeichneten Website sieht (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 – I ZR 135/10, GRUR 2012, 832 Rn. 22f. = WRP 2012, 940 – ZAPPA). Insoweit sind jedoch konkrete Feststellungen erforderlich. Daran fehlt es hier. Das Berufungsgericht hat keinerlei Feststellungen dazu getroffen, welche inhaltsbeschreibende Bedeutung die Abkürzung „sr“ haben könnte. Es bleibt deshalb bei dem Grundsatz, dass schon in dem Registrieren eines Namens und der Aufrechterhaltung der Registrierung ein Namensgebrauch liegt (vgl. BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 19 – afilias.de).

Bereits die Registrierung eines Domainnamens stellt also regelmäßig einen Namensgebrauch dar. Wenn darauf abgestellt werden soll, dass der Domainname nicht namensmäßig sondern beschreibend gebraucht wird, muss das Gericht hierzu konkrete Feststellungen treffen, was bedeutet, dass entsprechender Parteivortrag dazu vorliegen muss.

posted by Stadler at 14:49  

5 Comments

  1. Und was bedeutet das in Zivilisten-Deutsch?

    Comment by Frank — 9.04, 2014 @ 15:17

  2. Das ist doch schon seit 2002 oder so etabliert.

    Comment by Marc B. — 9.04, 2014 @ 17:05

  3. Das wird Wolf Diether Roth nicht freuen. Der hatte seinerzeit viel Geld in einen Rechtsstreit gegen einen Kölner TV-Sender investiert, der ihm erfolgreich seine Initialien „WDR“ streitig machte …

    Comment by Markus Kompa — 9.04, 2014 @ 23:00

  4. Die Bezirksregierung Düsseldorf benutzt für ihre Internetseite das Kürzel BRD: http://www.brd.nrw.de. Zwar nur als Sub-Domain, aber immerhin ;-). Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in NRW die zuständige Behörde für die Überwachung der Telemedien.

    Comment by Schmunzelkunst — 10.04, 2014 @ 18:29

  5. Bei Wikipedia sind etwa 40 mögliche Bedeutungen der Abkürzung SR aufgelistet. http://de.wikipedia.org/wiki/SR.
    Warum der Saarländische Rundfunk ein alleiniges Recht auf diese 2 Zeichen haben soll, ist mir unverständlich.

    Comment by W — 10.04, 2014 @ 19:03

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