Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.3.14

Österreich: Forenbetreiber muss Nutzerdaten herausgeben

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (Beschluss vom 23.01.2014, Az.:6Ob133/13x), dass der Betreiber eines Meinungsforums im Internet, die E-Mail-Adressen von Nutzern herausgeben muss, die evtl. rechtswidrige Postings/Kommentare verfasst haben. Gleichzeitig merkt der OGH an, dass es sich dabei auch nicht um vom Redaktionsgeheimnis geschützte Informationen handelt. Ergänzend weist der OGH darauf hin, dass dies jedenfalls für unmoderierte Foren gilt. Er lässt allerdings ausdrücklich offen, ob die Frage bei moderierten Foren anders zu beurteilen ist. Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung freilich nicht wirklich eingehend mit der Fragestellung, weshalb Nutzerkommentare nicht dem redaktionellen Bereich zuzuordnen sein sollten.

In Deutschland besteht ein solcher Anspruch auf Preisgabe von Daten eines kommentarschreibenden Nutzers, nach überwiegender Rechtsprechung, mangels gesetzlicher Grundlage nicht. In Österreich ist dies insofern anders, als der dortige Gesetzgeber einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen Hostprovider normiert hat.

Darüber hinaus wird aber auch in Deutschland allgemein die Debatte geführt, wie weit der Quellschutz der Presse reicht, was u.a. dann relevant wird, wenn sich ein Portalbetreiber im Hinblick Nutzerkommentare auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen will. Die Frage, ob sich die Pressefreiheit auch auf Kommentare von Usern/Lesern erstreckt, habe ich hier ausführlich erörtert.

posted by Stadler at 10:33  

21 Comments

  1. Aber Datenschutz bedeutet doch auch, dass man nicht die Email-Adresse angeben muss, wenn sie für technische Abläufe nicht nötig ist, oder?
    Oder man muss in Zukunft halt Pseudoadressen angeben, um sich gegen den Staat zu schützen.
    …dann haben wir wieder das Thema Vorratsdatenhaltung.

    Kurzum: Wir leben immer noch in Leibeigenschaft, aber noch lange nicht in einem modernen Bürgertum. Darum hat mich das auch geärgert, dass ständig von Bürgern die Rede ist. Wir sind noch Bauern und Arbeiter.

    Comment by Frank — 14.03, 2014 @ 12:07

  2. Mit anonymouse.org wäre das nicht passiert. Zur Registrierung gibt es 10-Minuten-Adressen.

    Wer es jetzt noch nicht gelernt hat, lernt es nimmermehr.

    Comment by Prof. — 14.03, 2014 @ 16:04

  3. Gerne ergänze ich nachträglich meinen Beitrag noch um eine Info an Alle!

    Es ist auch in Deutschland schon vorgekommen, daß Blogger und Foren-Betreiber die Beugehaft angedroht wurde, weil sie die Herausgabe der Nutzerdaten verweigert haben.

    Es ist daher von den schreibenden Gästen, wo auch immer, die eigene Vorkehrung zu treffen, um den Anbieter der Plattform zu schützen.

    Wenn er gezwungen werden sollte, die Daten herauszurücken, sollten diese nur aus Anons bestehen. Dann hat der Seitenbetreiber auch kein schlechtes Gewissen.

    Mit anderen Worten, Anons schützen nicht nur den User eines Angebotes, sondern auch dessen freundlichen Anbieter, dem man sicher keinerlei Ärger wünscht.

    Mit diesem guten Ratschlag wünsche ich ein feines Wochenende.

    Comment by Prof. — 14.03, 2014 @ 17:54

  4. In Diskussionen über die Impressumspflicht u. dergl. wir oft übersehen, dass es bei uns ein Recht auf Anonymität gibt. Das Recht auf Anonymität ist Bestandteil des „Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, das als unbenanntes Freiheitsrecht aus den Art. 1 und 2 GG abgeleitet wird ( vgl. Bäumler/Mutius, Hrsg.: „Anonymität im Internet – Grundlagen, Methoden und Tools zur Realisierung eines Grundrechts“). Jeder darf z. B. in Foren des Internets anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlichen. Das Recht auf Anonymität findet jedoch Grenzen in speziellen Gesetzen. Ein Beispiel hierfür ist der Rundfunkstaatsvertrag, der nur „nur die ausschließlich persönlichen oder familiären“ Telemedien von der Kennzeichnungspflicht befreit, in seiner Begründung aber deutlich macht, dass hiermit auch Meinungsäußerungen in Foren gemeint sind: „Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe.“
    MfG
    Johannes

    Comment by Schmunzelkunst — 14.03, 2014 @ 19:24

  5. Am Thema vorbei. Sechs! Setzen @Schmunzelkunst.

    Privatbetreiber von Foren und Blogs haben mit Deinem Beitrag nichts zutun.

    Du wirst nicht länger schmunzeln, wenn auf Deinen Blogs jemand ein paar Sätze ablässt, die Du übersiehst.

    Du bist als Blogger und Foren-Betreiber haftbar dafür.

    Es ist doch erstaunlich, daß jemand mit dem Rundfunkstaatsvertrag argumentiert, wobei dieser mit dem Thema nichts am Hut hat.

    Bilde Dich @Schmunzelkunst, dann kannst Du auch mitreden.

    Wahrscheinlich warst Du zu oft bei ARD und ZDF unterwegs. Das ist sicher bedauerlich.

    Vorerst hat es sich ausgeschmunzelt.

    Comment by Prof. — 14.03, 2014 @ 20:44

  6. …und was die deutsche Meinungsfreiheit betrifft, so kannst Du ja mal versuchen, in den Blogs, Gästebüchern und Foren der bekannten Formate wie „Hart, aber fair“, Anne Will, Beckmann, Maischberger, Illner, Presseclub und so weiter einen Beitrag zu platzieren.

    Nichts mit Meinungsfreiheit. Vorgelesen, zensiert und nach Duktus reingestellt.

    Rundfunkstaatsvertrag? Gehts noch?

    Man kann froh und glücklich sein über die Blogangebote, wie dieses hier zum Beispiel. Diese sorgen für Aufklärung, Meinungsvielfalt, Debatten und Bildung!

    Diese Blogger sind zu schützen.

    Comment by Prof. — 14.03, 2014 @ 20:58

  7. Wir werden uns doch nicht von einem zerstreuten Professor verwirren lassen ;-). Natürlich geht es um das „Recht auf Anonymität“. Hier wird die Sache ganz gut erklärt:

    http://www.telemedicus.info/article/2076-OLG-Hamm-zum-Recht-auf-Anonymitaet-im-Netz.html

    „Das OLG Hamm erinnert uns daran, dass die Anonymität im Netz sehr wohl ein grundsätzliches Recht ist.“

    Comment by Schmunzelkunst — 15.03, 2014 @ 20:25

  8. Du stimmst mich milde. Ich muß öfter mal meinen Kampfmodus abschalten. :-)

    Comment by Prof. — 17.03, 2014 @ 13:04

  9. Ps. Der von vielen Leuten hochgejubelte Blogger Udo Vetter, der sich 2013 mit seinem Eintritt in die Piratenpartei entblödet hat, (ich war sehr verwundert, wie dumm man als solcher Jurist sein kann), ist aus der Partei ausgetreten. Hätte er auf mich gehört, wäre ihm diese Peinlichkeit erspart geblieben.

    Das war ein kurzes Gastspiel.

    Dieser vermeintliche Freiheitsfan hat übrigens vor Jahren Tor und Co. auf seiner eigenen Seite gesperrt. Diese User mussten draußen bleiben.

    Wasser predigen, Wein saufen.

    Man kann nur froh und glücklich sein, daß es ein Angebot von Juristen gibt, die sich nicht entblöden und auch nicht peinlich sind.

    Hier zum Beispiel.

    Comment by Prof. — 17.03, 2014 @ 14:58

  10. @Mein verkatertes Studentenpack

    Der nächste Online-Preis, egal, wie er sich schimpft, geht an internet-law. Ihr erkennt die beste Wahl.

    Hier stellt sich ein erstklassiges Juristenboard dar. Meinungsfreiheit mit Mut der Macher.

    Nehmt Euch ein Beispiel daran.

    Comment by Prof. — 17.03, 2014 @ 15:57

  11. Hammerhart und richtig gut! Top!

    Comment by Wow — 17.03, 2014 @ 16:46

  12. Das ist unsere Prof, auf die wir stolz sind. Die hat einen Rohrstock aus Metall in der Hand, ohne Scheiß, sie schreitet ganz nach oben in die Reihen und knallt den auf den Tisch. Dann muß man aufstehen und ansagen. Das ist mir auch einmal passiert, ich wußte nichts. Danach habe ich gelernt. So schnell bin ich noch nie durch kein Semester geflutscht. Denn als es das nächste Mal knallte, wußte ich alles. Ich liebe diese tolle Frau.

    Comment by Lena — 17.03, 2014 @ 16:58

  13. @Lena, ich sitze immer auf der Treppe im rechten Gang neben der Tür. Dürfte ich mal neben Dir sitzen? Ich bin für einen weiträumigen Hörsaal. Treppenstufen-Sitzplätze sind unbequem.

    Comment by Markus — 17.03, 2014 @ 17:06

  14. Diese Blogs werden mein Vorbild sein. Darf verlinkt werden? Ich werde Strafverteidiger, das steht fest.

    Comment by Finn — 17.03, 2014 @ 17:22

  15. Ach, Thanks. @Lena, das ist ein Teilstück aus meiner Heizung. Es zeigt Wirkung. :-)

    Nehmt Euch diese Blogs als Vorbild. Juristerei ist in den meisten Fällen eine verlogene Sache, wenn es vor Gericht geht.

    Für eine gute Diskussion ist dieses Angebot vorhanden. Es ersetzt aber keinen Rechtsstaat oder rechtmäßige Urteile. Ganz im Gegenteil, es hinterfragt kritisch.

    Das ist Euer Job. Hinterfragt alles und kritisch. Bleibt immer achtsam.

    Comment by Prof. — 17.03, 2014 @ 17:40

  16. Ps. @Finn

    Gut so! Zweites Staatsexamen! Streng Dich an.

    Habe Urlaub bis zum 4.4., bleibt artig. ;-)

    Grüße an Alle.

    Comment by Prof. — 17.03, 2014 @ 17:54

  17. Was ich in den letzten Wochen hier als Prof. festgestellt habe, wundert mich kaum.

    Der Nick macht das Programm. Man kann hier jeden Mist schreiben, Hauptsache der Nick sorgt für Respekt. Er ist scheinbar ohne Fehl und Tadel, der Prof…

    Warum eigentlich?

    Mit jedem Nick sonst sofort rausgeflogen, aber der Prof. geht durch. Lustig, gelle??

    Ich bin weder Prof. noch sonst tätig in dieser Richtung. Ich finde Juristen zum Kotzen.

    Sie sind durch die Bank verlogen und verkommen.

    In diesem Sinne wünsche ich einen erfreulichen Abend.

    Und bitte zukünftig ohne so eine Obrighörigkeit.

    ;-)

    Comment by Melanie — 17.03, 2014 @ 19:21

  18. Bleibe uns trotzdem gewogen! Poste weiter, wir mögen und lieben DICH!!!!

    Comment by Juristen-Bande — 17.03, 2014 @ 19:36

  19. Das mache ich sowieso. Seit 2008. ;-)

    Bis dato.

    Comment by Melanie — 17.03, 2014 @ 19:48

  20. @Melli

    Sauber eingeschädelt. Von Dir kann ich noch was lernen. >Gutes!< ;-)

    Comment by Amtsrichter — 17.03, 2014 @ 20:03

  21. Ist das nicht schön? Jeder weiß, es ist immer spannend, sich auf internet-law.de aufzuhalten.

    Das beste Blogangebot der Welt.

    :-)

    Wir lieben es!!!

    Comment by Melanie — 17.03, 2014 @ 20:27

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