Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.2.14

EU-Parlament möchte Prostitution am liebsten ganz verbieten

Das Europaparlament hat mit breiter Mehrheit eine – nicht bindende – Resolution verabschiedet, die den Mitgliedsstaaten empfiehlt, dem sog. schwedischen bzw. nordischen Modell zu folgen, das die Prostitution insoweit verbietet, als sich der Freier strafbar macht, wenn er entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

In der Pressemitteilung des Parlaments heißt es, dass die Resolution betont, die Prostitution – und zwar die freiwillige wie auch die erzwungene! – würde die menschliche Würde und die Menschenrechte verletzten. In der Pressemitteilung werden außerdem Prostitution und Menschenhandel in einem Atemzug genannt, mit dem Hinweis, dass beides bekämpft werden müsse.

Wenn ich derartiges lese, frage ich mich ernsthaft, welches Menschen- und Weltbild einer derart ideologisierten Haltung, die offenbar von einer breiten Mehrheit der EU-Parlamentarier getragen wird, zugrunde liegt.

Dass man schwere Straftaten wie Menschenhandel und Zwangsprostitution mit freiwilliger Prostitution gleichsetzt, verharmlost diese schweren Straftaten nicht nur, sondern zeigt auch, dass es im Grunde um die Durchsetzung altüberkommener Moralvorstellungen geht. Ich glaube nicht, dass man Menschenhandel, Zwangsprostitution und und Vergewaltigung bekämpfen kann, indem man Prostitution verbietet.

Man ignoriert dabei auch, dass es eine immer stärker werdende Lobby von Sexworkerinnen und Sexworkern gibt, die sich von der Politik nicht bevormunden lassen wollen und auf das Recht pochen, diesem selbstgewählten Beruf nachgehen zu können.

Lesenswerte Texte zum Thema:

Mithu Melanie Sanyal: Fucking Hell! Eine Streitschrift zur Prostitutionsdebatte (SPEX)
Lisa Caspari: Schweden: Prostitution verboten, die Freier bleiben (ZEIT-Online)
Sonja Dolinsek: Respecting the rights of sex workers in our democratic societies
Carmen Amicitiae: Sexarbeit als Weg der sexuellen Befreiung

posted by Stadler at 20:37  

88 Comments

  1. Der Artikel war ja eigentlich schon tot. Aber, der letzte prägt nochmal überproportional den Eindruck. Daher müssen nun Luder den „Hintern hinhalten“. Also, dann, hochschieben bitte – den Beitrag.

    Comment by Markt — 28.02, 2014 @ 20:56

  2. Es gibt durchaus jetzt schon Dinge, für die die Gesellschaft keinen freien Handel will. Um mal was Neues statt Waffen und Drogen zu bringen: Organe. […]
    Wer seinen Giftmüll in korrosionsgefährdeten Behältern abstellt macht das gewöhnlich nicht, zu dem Zweck, andere zu schädigen.[…] Er nimmt es aber billigend in Kauf, eine Gefahrenlage für andere zu schaffen. Das reicht uns, ihn dafür strafrechtlich zu belangen.

    Waffen, Drogen , Organe, Chemieabfälle lagern:
    Das hate alles zwei Dinge gemeinsam, und das Eine davon hast Du schon geschrieben:
    Er schafft eine Gefahrenlage für Andere.
    Teilweise werden diese Leute bestraft, teilweise nicht, weil man es für legal erklärt (eine Gefahrenlage für Andere schafft auch der, der z.B. legal Waffen ahndelt oder Cheimeabfälle lagert, aber das ist eine andere Sache…)

    Wenn zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander Sex haben, dann gefährden sie niemanden – egal ob dafür Geld fließt oder nicht.

    Der zweite Unterschied zwischen Waffenhandel und Co. (s.oben) ist der, daß Sexualität zum persönlichsten und privatesten Lebensbereich des Menschen gehört. Ja, auch dann, wenn man „es“ gegen Geld mit jemandem tut, und ja, auch für den, der Geld für Sex bezahlt.

    Waffen- Drogen- und Organhandel ebenso wie Lagern von Chemieabfällen gehören nicht zum privaten Lebensbereich des Menschen.

    Der Vorschlag ist nicht Sex zu verbieten, sondern den Handel damit. Das ist auch ein Eingriff in die Freiheit, aber anderer Art.

    Stimmt. Es ist ein viel schwer wiegender Eingriff, da er in einen der persönlichsten und privatesten Lebensbereich des Menschen eingreift. Habe ich aber oben schon geschrieben.

    Und was zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander tun ohne sich oder Andere zu gefährden, das geht keinen Dritten etwas an.
    Habe ich aber auch schon weiter oben geschrieben.

    Ebenso habe ich auf den negativen Fallout eines Prostitutionsverbots nach schwedischem Muster. hingewiesen.

    Comment by Jos — 28.02, 2014 @ 22:00

  3. @39 Jos
    „Wir haben mehrere hundert Jahre Illegalisierung erlebt, was nichts geholfen hat.“

    Aber nicht einseitige Illegalisierung des Kaufs.

    „15 Jahre in Schweden sind auch nicht gerade ein Pappenstiel, und man sieht, daß es ebenfalls nichts gebracht hat.“

    Man hätte das Strafmaß schon längst anheben sollen. Eine Strafe, die praktische nur als staatliche Gebühr wirkt, erhöht lediglich den Preis.

    „Warum nicht mal mit dem liberalen Ansatz in DE weitermachen?“

    Kann man. Kommt darauf an, welche Ziele man hat. Zur Eindämmung der Zwangsprostitution halte ich ein totales Prostitutionsverbot für nützlich.

    „Davon abgesehen ist die bereits verboten.“

    Ein Verbot ist aber noch keine praktische Durchsetzung.

    „Das ist die falsche Frage. Die richtige Frage ist: ist ein Prostitutionsverbot ein so hoher gesellschaftlicher Wert, daß man es einführen sollte?
    Ich finde: nein.“

    Auch wenn man die Prostitution nicht um ihrer selbst auslöschen will, kann es trotzdem zur Förderung anderer Ziele geboten sein.

    „Ein so schwerer Eingriff wie die Regulierung der Sexualität, einen der höchstpersönlichsten und privatesten Lebensbereiche des Menschen, bedarf ganz besonders schwerwiegender Gründe.“

    Es geht lediglich um den Handel mit Sexualität. Nicht jeder der gegen Organhandel ist, ist gegen Organspende.

    „Auch wenn man Prostitution als solche nicht als schützenswert ansieht, so ist die Freiheit der Menschen, eine solche Dienstleistung anzubieten oder in Anspruch zu nehmen definitiv ein so hoher gesellschaftlicher Wert.“

    Kann man anders sehen vgl. Waffen, Drogen, Organe etc

    “-Liebespaar knutscht im Auto. Also erst mal festnehmen, erkennungsdienstlich behandeln, könnte ja Prostitution sein.“

    Sicher doch. Auto fährt durch die Stadt. Könnten Drogen drin sein. Alle verhaften. Erleben wir täglich.

    “1999-2002: 249 Verfahren, 59 Verurteilungen, also 190 (ca. 75%) Unschuldige drangsaliert.“

    Ich lese “eingestellt“.

    Ich kenne das schwedische Recht nicht. Die Zeit schreibt von “Freier sich das öffentliche Gerichtsverfahren ersparen“ indem sie Verwaltungsstrafen akzeptieren.

    “70-80% Mißerfolg sind ein guter Grund, da lieber die Finger davon zu lassen.“

    Oder ein guter Grund das zu verbessern. Wenn die Polizei die Prostituierten nicht als Opfer wahrnimmt, deutet das darauf hin, dass noch nichtmal bei ihr die Gesetzesabsicht angekommen ist. Härtere Strafen für die Freier und mehr Rechte für die Prostituierten können auch das ändern.

    „Und warum sollten einsame Männer und Frauen nicht ebenfalls die Dienste von jemandem in Anspruch nehmen dürfen, der ihre körperlichen Bedürfnisse befriedigt?“

    Warum sollen Todkranke sich nicht Niere oder Leber kaufen dürfen?

    “Das ist kein valides Argument. Damit kann man jede, auch die abstruseste und invasivste repressive Maßnahme, rechtfertigen.“

    Das ist aber das einzige Argument, dass zahlreiche bestehende Gesetze rechtfertigt. Wem schadet, wenn ich gerne mit vollautomatischen Waffen auf Zielscheiben schieße?

    “Und die Regulierung von Sexualität ist eine extremst invasive repressive Maßnahme.“

    Es geht ausschließlich um Sexkauf.

    “Davon abgesehen wird die zu bekämpfende Kriminalität ja durch das Gesetz erst geschaffen.“

    Nicht soweit es Zwangsprostitution betrifft. Die ist schon verboten, das Prostitutionsverbot wirkt als Auffangtatbestand. “Das sind mein 258 Freunde, obwohl ich nur lettisch spreche“, wird kaum glaubhaft erscheinen. Das Problem, dass Prostituierte eingeschüchtert werden, zu behaupten, es war freiwillig, erledigt sich soweit.

    “Doch, das wird aber zum Teil passieren,“

    Zum Teil wird Sexualität ja bereits reguliert, s. Vergewaltigung, denn das ist nunmal auch Sex und da gibt es auch Beweisprobleme. Kommt eben ganz auf den Teil an, den man reguliert.

    “Die Sexualität, … der nur die daran Teilnehmenden zu interessieren hat, soll staatlicherseits reguliert werden.“

    Den Eingriff nennt man Sexualstrafrecht und das gibt es schon (ganz ab von ggf. zivilrechtlichen Ansprüchen, wenn man z.B. Sperma in Richtung eines befruchtbaren Eis verspritzt). Wir diskutieren nicht, ob es das geben soll, oder nicht, sondern über Detailregelungen, wie es sein soll.

    “weil es leider Menschen gibt, die dabei Lust empfinden, anderen Vorschriften zu machen“

    Was heißt da leider? Wenn mir beim Inkraftsetzen repressiver Gesetze mächtig einer abgeht, hab ich ein Recht darauf, dass die inkrafttreten, sonst wäre ich in meiner Sexualität gestört. Rule 34

    Oder ist mir hier ein Opfer zumutbar mit Rücksicht auf die Allgemeinheit? Wenn ja, warum dann nicht bei der Prostitution?

    “Eine ziemlich kaltschnäuzige Aussage,“

    Ansichtssache. Hier geht es um Recht, nicht um Beratung für Möchtegern pick up artists http://oglaf.com/feral-chic/

    “Erstens müßte man dann erst einmal zu dem Schluß kommen, daß die Wirkung überhaupt erwünscht ist, daß die Mittel zu ihrem Erreichen verhältnismäßig und geboten sind.“

    Das macht man durch eine Abstimmung namens BuTa-Wahl. Ich halte es für einen hervorragenden Auffangtatbestand, um den Sumpf auszutrocknen.

    “Zweitens ist die Motivation extrem wichtig, denn nur so erkennt man, was wirklich gesetzlich reguliert werden soll.“

    Aber die niedergeschriebene, die der Richter in der BuTa-Drucksache lesen kann, nicht die hochgeheime, wahre, die angeblich die Illuminaten hatten, als sie ihre politischen Puppen tanzen ließen.

    “Die Schere im Kopf soll auch beim Thema Sex viel früher zuschlagen, auch wenn gar kein illegales Verhalten beabsichtigt oder gezeigt wird.“

    Nicht die Schere soll zuschlagen, sondern die Staatsmacht. Und das Verhalten ist dann ja illegal.

    “Es ist erwiesen, daß die Höhe der Strafe nicht abschreckt, da der Täter in der Regel davon ausgeht nicht erwischt zu werden.“

    Wenn er erstmal der Täter ist, dann natürlich.

    “die mögliche Strafe schreckt nicht ab.“

    Nicht jeden.

    “Weiters muß eine Strafe auch im Verhältnis der Schwere des Vergehens und im Verhältnis zu Strafen bei schwereren Straftaten stehen.“

    Ich biete 5 Jahre Knast http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__51.html

    “Vergehen ohne Opfer“

    Wo ist das Opfer meiner Wafensammlung?

    “Außerdem ist das Verbot der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen kaum durchsetzbar, wenn die Prostituierte nicht mitspielt, also etwa sagt „Das ist mein Freund“.“

    Zwangsprostitution ist auch schwer verfolgbar, wenn die Prostituierte behauptet, es war freiwillig.

    Was glaubwürdig ist, entscheidet der Richter.

    “Und im Zweifel sind sie eben zumindest Mitwisser der Straftat.“

    Es gibt keine allgemeine Anzeigepflicht. Will man Prostituierten eine Zeugnisverweigerungsrecht einräumen, kostet das nur einen Satz im Gesetz. Man muss eben aus den schwedischen Unzulänglichkeiten die Konsequenzen ziehen. Härter zu den Freieren, schützender für die Prostituierten. Der Abstand muss noch wesentlich deutlicher werden.

    “Du hast den Artikel selbst als Beleg für die tollen Erfolge genannt.“

    Das war nicht meine Absicht

    “>Ein Halbierung im ersten Schritt

    Wo kommen diese Zahlen her?“

    Aus der Zeit. Siehe den Link oben.

    “Und von welcher „Zunahme“ in DE redest Du? In http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_Deutschland steht:

    keinerlei wissenschaftlich zuverlässige Angaben“

    Umso mehr spricht dafür es experimentell zu erkunden.

    “Also wo ist das Wachstum?“

    Wichtig ist dieses Wachstum:

    “Nach Angaben aus dem Lagebild Menschenhandel (inkl. Schwerer Menschenhandel)[13] des Bundeskriminalamtes wurden im Jahre 2003 431 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels gezählt. Bei den Ermittlungsverfahren ging es in 346 Fällen um ausländische oder nur teilweise um deutsche Opfer. Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 20 % gestiegen, die Zahl der Opfer um 37 % und die der Tatverdächtigen um ca. 35 %.“

    Comment by ThorstenV — 28.02, 2014 @ 23:20

  4. „Lassen Sie bitte moralische Grundsatzfragen beim lokalem Glaubensvertreter Ihres Vertrauens. Diese haben im Strafgesetzbuch nichts zu suchen.“

    Man muss nicht alles, was man moralisch ablehnt mit dem StGB verfolgen, aber das StGB stellt natürlich eine Moralordnung dar.

    „Auf der anderen Seite habe ich noch nicht ein Argument dafür gehört.“

    Siehe die Ausführungen zum Auffangtatbestand.

    Comment by ThorstenV — 28.02, 2014 @ 23:34

  5. „Das hate alles zwei Dinge gemeinsam, und das Eine davon hast Du schon geschrieben:
    Er schafft eine Gefahrenlage für Andere.“

    Meine Organe zu verkaufen gefährdet welche anderen?

    Auch die Prostitution schafft eine Gefahrenlage: Deckung für die Zwangsprostitution, die sich dadurch als freiwillig ausgeben kann.

    „Wenn zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander Sex haben, dann gefährden sie niemanden – egal ob dafür Geld fließt oder nicht.“

    Die Erlaubnis das für Geld zu tun schafft die Gefahrenlage. Also weg damit.

    „Der zweite Unterschied zwischen Waffenhandel und Co. (s.oben) ist der, daß Sexualität zum persönlichsten und privatesten Lebensbereich des Menschen gehört. Ja, auch dann, wenn man “es” gegen Geld mit jemandem tut, und ja, auch für den, der Geld für Sex bezahlt.“

    Liegt im Auge des Betrachters, aber selbst wenn es so ist, zeigt das nicht, dass nicht reguliert werden soll. Man könnte sogar gegenteilig argumentieren: gerade weil es ein so überwertig wichtiger Bereich ist, ist der Staat zu besonderen Schutz verpflichtet, nötigenfalls durch Einsatz des Strafrechts. Das dürfte so ungefähr der Kern von Fr. Schwarzers Argument sein.

    „Und was zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander tun ohne sich oder Andere zu gefährden, das geht keinen Dritten etwas an.“

    Das Überfahren der roten Ampel gibt Punkte, auch wenn weit und breit kein (ungeschlechtlicher) Verkehr zu sehen ist.

    Comment by ThorstenV — 28.02, 2014 @ 23:49

  6. Rechtliche Probleme bei der Abschaffung des ältesten Gewerbes der Welt:
    Fürher war es so, dass Forderungen von Nutten wie Ehrenschulden waren: man konnte sie zahlen oder nicht. Seit dem wir das älteste Gewerbe in einen ordentlichen Rechtsrahmen gestellt haben, geht das nicht mehr. Der Freier muss zahlen.

    Diejenigen, die für Prostitution Berufsverbote einführen wollen, sind Verfassungsfeinde, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden müssen. Art 12 GG, Abs. 1 ist da eindeutig:
    „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“
    Wir werden uns wehren müssen gegen diese Zersetzer, die unseren Staat zerstören müssen in ihren Hasskampagnen.

    Kleinere Rechtsprobleme gibt es auch noch: Stellt man den Freier unter Strafdrohung, die Nutte aber nicht, dann würden wir die Beihilfe zu einer Straftat straffrei machen. Absurd.

    Zudem wäre das Entgelt aus einer Straffreiheit resultierend und wieder nichtig wie früher.
    Das kommerzielle Ficken soll wieder in Chaos und Anarchie stattfinden, an unserer Rechtsordnung vorbei. Das ist der Kern der Forderung derer, die für die Prostitution Berufsverbote fordern. Wollen wirklich wegen dieser Sexfeinde unsere staatliche Ordnung opfern wollen? Zumal wir jetzt auch noch wissen, dass sich hinter diesen Anarchisten oft auch schwere Steuerkriminelle verstecken, die über Jahrzehnte schwere Straftaten, jedes Jahr einmal über 30 Jahre, verübt haben. Der Staat muss sich wehrhaft geben gegen dieses Gesindel: Berufsfreiheit für alle, nicht nur für Steuerkriminelle und Anarchisten!

    Comment by Wolfgang Ksoll — 1.03, 2014 @ 08:21

  7. Auch die Prostitution schafft eine Gefahrenlage: Deckung für die Zwangsprostitution, die sich dadurch als freiwillig ausgeben kann.
    Im EU-Vorschlag ging es nicht um Zwangsprostitution.
    Um auf Dein Argument dennoch einzugehen:
    Also bestrafen wir die Prostituierten, denn die sind ja die Deckung für die Zwangsprostituierten? Das wäre der logische Schluß,der Freier hat ja damit nix zu tun.
    Davon abgeseen: Das ist Quatsch. Zuhälter und Schlepper schaffen die Gefahrenlage, nicht die legale Prostitution.

    “Wenn zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander Sex haben, dann gefährden sie niemanden – egal ob dafür Geld fließt oder nicht.”
    Die Erlaubnis das für Geld zu tun schafft die Gefahrenlage. Also weg damit.

    Wie oben geschrieben- nix Gefahrenlage, nix Verbot. Ausserdem: Sex ist Sex, egal welche Gegenleistung erfolgt, ob Geld oder immateriell.

    Sexualität zum persönlichsten und privatesten Lebensbereich des Menschen gehört.”
    Liegt im Auge des Betrachters,

    Nein.

    aber selbst wenn es so ist, zeigt das nicht, dass nicht reguliert werden soll.

    Das zeigt sehr schön, warum es eigentlich geht:
    Regulierung von Sexualität.
    Und damit ist auch klar, daß der angebliche Schutz von Zwangsprostituierten nur ein vorgeschobener Grund ist, so wie es für die „Regulierung von Sexualität“ immer nur vorgeschobene Gründe gab.
    Tatsächlich geht es nur um Ausübung von Macht um ihrer selbst willen. Aber auch das hatte ich schon geschrieben.

    Das dürfte so ungefähr der Kern von Fr. Schwarzers Argument sein.
    Nun, wenn Frau Schwarzer dahintersteckt ist klar, daß es lediglich um Ausübung von Macht geht und nicht um Schutz von irgendwem.
    Davon abgesehen sollte sie erst einmal selbst lernen, sich an Gesetze (vor allem Steuergesetze) zu halten bevor sie Anderen Vorschriften machen will.

    Comment by Jos — 1.03, 2014 @ 11:53

  8. @Wolfgang Ksoll
    „Diejenigen, die für Prostitution Berufsverbote einführen wollen,“

    Der Prostituierten wird ihr Beruf nicht verboten.

    „Art 12 GG, Abs. 1 ist da eindeutig:“

    In der Tat sehr eindeutig: Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Nichts anderes ist es, selbst wenn man auf Seiten der Prostituierten regeln wollte, was aber gar nicht nötig erscheint.

    „Kleinere Rechtsprobleme gibt es auch noch: Stellt man den Freier unter Strafdrohung, die Nutte aber nicht, dann würden wir die Beihilfe zu einer Straftat straffrei machen. Absurd.“

    Hier sehe ich gar kein Problem. Der Tatbestand ist Geld zu geben, um Sex zu bekommen. Das tut die Prostituierte offensichtlich nicht.

    Comment by ThorstenV — 1.03, 2014 @ 13:40

  9. @77 Jos
    „Das wäre der logische Schluß,der Freier hat ja damit nix zu tun.“

    Der Freier hat mit Prostitution nix zu tun? Er ist hier der Ansatzpunkt, da das, wie dargelegt am effektivsten ist.

    „Davon abgeseen: Das ist Quatsch. Zuhälter und Schlepper schaffen die Gefahrenlage, nicht die legale Prostitution.“

    Es ging um die Gefahr auf den schwer zu erbringenden Beweis des Zwangs angewiesen zu sein. Das entfällt, wenn Sexkauf generell verboten ist.

    “Wenn zwei erwachsene Menschen freiwillig miteinander Sex haben, dann gefährden sie niemanden – egal ob dafür Geld fließt oder nicht.”

    Die Erlaubnis das für Geld zu tun schafft die Gefahrenlage. Also weg damit.

    „Das zeigt sehr schön, warum es eigentlich geht:
    Regulierung von Sexualität.“

    Es geht nur um die Regulierung von Kauf.

    „nur ein vorgeschobener Grund ist“

    Solange das Verfahren funktioniert, ist weniger wichtig, ob das jemand aus dunklen Gründen fordert.

    „Nun, wenn Frau Schwarzer dahintersteckt“

    Fr. Schwarzer lehnt meines Wissens ein Verbot ab. Ich habe sie hier legdiglich als Beispiel gebracht, dass „gefühlige“ Argumentationen nicht festgelegt ist. Der eine wünschte wegen der Überwertigkeit des Sexuellen keine Eingriffe, der andere gerade darum.

    Comment by ThorstenV — 1.03, 2014 @ 14:40

  10. Prostitution kann man nicht verbieten. Wie ich bereits ausgeführt habe, geht es den Staat gar nichts an, wer seinen Körper für was auch immer verkauft.

    Oben hat einer sinngemäß geschrieben, daß man nur Gesetze auf den Weg bringen sollte, deren Einhaltung man auch kontrollieren kann. Kann man in diesen Fällen nicht.

    Genauso blödsinnig wie das kommende EU-Gesetz zum „verpflichtenden Einsatz von Rauchmeldern in privaten Wohnräumen“, den es in zwei Bundesländern schon gibt.

    Wer kontrolliert das dann? Niemand. Die Herrschaften haben das Grundgesetz nicht gelesen, aber das ist ja nichts Neues.

    Comment by Prof. — 4.03, 2014 @ 18:57

  11. @80 Prof
    „Prostitution kann man nicht verbieten. Wie ich bereits ausgeführt habe, geht es den Staat gar nichts an, wer seinen Körper für was auch immer verkauft.“

    Deswegen ist Organhandel unbegrenzt erlaubt.

    „Oben hat einer sinngemäß geschrieben, daß man nur Gesetze auf den Weg bringen sollte, deren Einhaltung man auch kontrollieren kann.“

    Some Guy With A Website wrote http://en.wikipedia.org/wiki/Some_Guy_with_a_Website

    „Die Herrschaften haben das Grundgesetz nicht gelesen, …“

    Dennis: Ich schon. http://members.chello.at/wo/das_leben_des_brian.htm#16.%20Szene:

    Comment by ThorstenV — 5.03, 2014 @ 19:12

  12. Was bringt ein (geld)strafbewehrtes Prostitutionsverbot zu allererst? Richtig, es bringt Geld für notorisch klamme Staatskassen! Eine ernsthaft reduzierte Prostitution ist genausowenig erwünscht wie die Entwöhnung von Rauchern bei Erhöhung der Tabaksteuer!
    Nebenbei schafft es Anlaß zur Korruption, denn bisher ist (in D) ein Puffbesuch allenfalls ein moralischer Fehltritt. Wird Prostitution für Freier strafbar, so werden die Freier auch erpreßbar, und die organisierte Kriminalität bekommt ein neues „Erwerbsfeld“. Wer das billigend in Kauf nehmen will, der möge die Prostitution verbieten, nur zu, dann ist klar, woher der Wind weht!

    Comment by SCORPIO — 8.03, 2014 @ 11:13

  13. @ThorstenV

    Bei einem Verbot der Prostitution wird sich das Gewerbe in Privatwohnungen zurückziehen. Dort mit staatlichen Maßnahmen einzugreifen, ist fast unmöglich. Daher mein „Rauchmelder-Vergleich“.

    In Privatwohnungen rauchen Kinder, trinken Alk und so weiter. Der Staat bleibt draußen.

    Verbote sorgen nur für Verlagerung. Außerdem ist die Diskussion schon überholt, denn es werden im Herbst nur einige Stellschrauben angezogen mit einer Verschärfung der Gesetzeslage in Deutschland. Die EU scheint auch noch was zu planen, angekündigt als ein „strenges Maßnahmenpaket“. Warten wir ab. Bislang kann man nur eine VerPUFFung der Vorhaben erkennen. :-)

    Comment by Prof. — 10.03, 2014 @ 17:34

  14. @82 SCORPIO „Wird Prostitution für Freier strafbar, so werden die Freier auch erpreßbar, und die organisierte Kriminalität bekommt ein neues “Erwerbsfeld”.“

    Aus demselben Grund hat die OK Erwerbsfelder im Drogen- und Waffenhandel oder auch im Handyhandel in Gefängnissen. Das ist zwar ein zu berücksichtigender Aspekt, aber allein noch kein zwingendes Argument gegen ein Verbot.

    Comment by ThorstenV — 14.03, 2014 @ 11:53

  15. @83 Prof. „In Privatwohnungen rauchen Kinder, trinken Alk und so weiter.“

    Ganz richtig. Das allein reicht uns aber gerade nicht als Argument, zu sagen: Gut, dann erlauben wir Kindern eben öffentliches Saufen.

    „Bislang kann man nur eine VerPUFFung der Vorhaben erkennen.“

    Dass es bei der Wirkungslosigkeit bleibt, halte ich für um so wahrscheinlicher, je mehr man sich ziert hier in einem harten Schnitt durchzugreifen und stattdessen weiter nur ein (Extra-)Verbot der Zwangsprostitution fordert. Das ist überflüssig und kaum kontrollierbar. Aber ein vollständiges Prostitutions(kauf)verbot hat das Potential die Zwangsprostitution effektiv zu bekämpfen.

    Comment by ThorstenV — 14.03, 2014 @ 12:03

  16. @ThorstenV

    Auch wenn es Dich schmerzt, es gibt, wie ich oben ausgeführt habe, keine Zwangsprostitution. Lese diesbezüglich weiter oben.

    Die freiwillige Prostitution wird sich in den Privatwohnungen abspielen, auf die der Staat keinen Zugriff hat, sollte ein Verbot kommen.

    Es kommt aber keines.

    Warum muß ich mich eigentlich wiederholen?

    Comment by Prof. — 14.03, 2014 @ 16:36

  17. @86 prof. Das hier
    „Das Wort “Zwangsprostitution” ist schon ein Unding, den es passt nicht zusammen. Entweder, es ist Prostitution, oder es ist Vergewaltigung.“
    ist kein Bestreiten des Sachverhalts, sondern nur eine Kritik am Wort.
    Mir geht es aber um den Sachverhalt.

    Comment by ThorstenV — 18.03, 2014 @ 15:45

  18. Die Antiprostitutions-Gesetze wie sie in Schweden und Frankreich gelten, richten sehr viel Schaden an. Zwangsprostitution ist natürlich ein Verbrechen, aber sie ist auch jetzt schon in Deutschland verboten und sie ist keinesfalls mit freiwilliger Prostitution gleichzusetzen. Schon die Existenz einer einzigen freiwilligen Prostituierten würde reichen, um alle jene Lügen zu strafen, die behaupten, so etwas würde nich existieren. Dass manche es sich für sich selbst nicht vorstellen können, bedeutet gar nichts – auch Homosexualität ist für viele Heterosexuelle unvorstellbar, trotzdem wird sie freiwillig praktiziert, genauso wie SM-Praktiken und vieles andere, was nicht jedermanns Sache ist. Wenn Bordelle erlaubt sind, können dort klare Regeln durchgesetzt und Missstände beseitigt werden. Es ist auch unfassbar, dass Menschen sich einfach anmaßen, zu behaupten, andere könnten etwas unmöglich freiwillig tun, nur weil es ihnen nicht gefällt. Es wird zudem Zeit, allen freiwilligen Prostituierten zu danken – sexuelle Frustration ist der häufigste Auslöser für extreme Gewalttätigkeit. Wer Amokläufer und Selbstmordattentäter vergleicht, wird feststellen, dass ihre häufigste Gemeinsamkeit keineswegs das Spielen von Killerspielen ist, sondern sexueller Frust – eine richtige Beziehung mag da besser sein als ein Puffbesuch, aber dazu bekommt bekanntermaßen nicht jeder die Chance. Aufgrund der verlogenen Kampagne gegen Prostitution, deren Ziel ist zum Nachteil aller einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen zu verbieten, nur weil Geld im Spiel ist, mag es keine schlechte Idee ist, auch bei der Europawahl zu beachten, wie die Parteien zu diesem Thema stehen.

    Comment by Hans — 22.05, 2014 @ 21:45

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