Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.2.14

Die offizielle Olympia-App des DOSB verstößt gegen geltendes Recht

Die vielleicht umstrittensten Olympischen Spiele der jüngeren Zeit beginnen in zwei Tagen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bietet dazu eine offizielle Olympia-App für iOS und Android an, die vollmundig folgendermaßen beworben wird:

Erlebe die Faszination Olympia direkter als je zuvor. Sei ganz nah dran, wenn die Deutsche Olympiamannschaft um Medaillen kämpft. In der App der Deutschen Olympiamannschaft nehmen Dich Deine Stars unter dem Motto „Wir für Deutschland“ mit auf ihre olympische Reise: Training, Wettkämpfe, Olympische Spiele. Sei immer und überall dabei und blicke hinter die Kulissen, wenn es um mehr geht als Gold, Silber und Bronze.

Wer sich die App runterlädt, wird anschließend verschiedenste Werbemails des DOSB und der DOSB New Media GmbH erhalten:

Außerdem informieren wir Dich nach Deiner Anmeldung per E-Mail über News rund um die Themen „Wir für Deutschland“, Deutsche Olympiamannschaft, diese App und weitere Onlineangebote des DOSB e. V. und der DOSB New Media GmbH

Als Jurist reibt man sich da schon mal kräftig die Augen. Denn Onlinewerbemails ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers (Opt-In), stellen sowohl eine Wettbewerbsverletzung dar als auch eine unerlaubte Handlung im Sinne des BGB. Daniel Mack hat diesbezüglich beim DOSB nachgefragt und ist dort auf die Möglichkeit eines Opt-Out verwiesen worden, wie er in seinem Blog schreibt. Das beseitigt den Rechtsverstoß bekanntlich aber nicht.

Noch bedenklicher ist aber der Umstand, dass man die App effektiv nur nutzen kann, wenn man sich wie z.B. in der Rubrik Fancorner gefordert, mit seinem Facebook- oder Twitter-Account einloggt. Bei einem solchen Facebook-Log-In bekommt man als Nutzer dann den Hinweis, dass die „Deutsche Olympiamannschaft“ folgende Informationen erhält: Öffentliches Profil, Freundesliste und E-Mail-Adresse. Nach einer Datenschutzerklärung die, wie von § 13 TMG gefordert, in verständlicher Form darüber informieren würde, zu welchem Zweck diese Daten erhoben und verarbeitet werden und ob eine Weiterleitung an Dritte erfolgt, sucht man vergeblich. Wer die „Deutsche Olympiamannschaft“ genau ist und damit verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts wird ebenfalls nicht deutlich gemacht.

Mein Fazit: Die offizielle App des DOSB verstößt gegen geltendes Recht. Datenschutzbehörden und Verbraucherverbände dürfen sich aufgerufen fühlen, dagegen vorzugehen.

Danke an Daniel Mack für den Hinweis. Dass der DOSB hier vielleicht Daten zu Gold machen will, ist keine ganz abwegige Annahme.

posted by Stadler at 22:01  

3 Comments

  1. Kurze Hinweise von unserer Seite:

    Wir haben im Blog von Daniel Mack geantwortet und auch schon die ersten Anpassungen vorgenommen. So gibt es keine automatische Newsletter-Eintragung mehr. Von Werbemails war ausdrücklich auch gegenüber Daniel Mack nicht die Rede.

    Unsere Datenschutzerklärung prüfen wir ebenfalls nochmal und werden gegebenenfalls nachbessern und deutlicher formulieren. Sie schreiben: „Nach einer Datenschutzerklärung die, wie von § 13 TMG gefordert, in verständlicher Form darüber informieren würde, zu welchem Zweck diese Daten erhoben und verarbeitet werden und ob eine Weiterleitung an Dritte erfolgt, sucht man vergeblich.“ Meinen Sie damit, dass die die Datenschutzhinweise komplett vermissen, oder sie nicht für ausreichend erachten?

    Und noch was: Man braucht einen Facebook- oder Twitterconnect nur, wenn man die Fancorner benutzen möchte und, wenn man im Social Hub interagieren möchte. Das sind 1,5 von 5 Bereichen in der App. Also ich finde, die Aussage „noch bedenklicher ist aber der Umstand, dass man die App effektiv nur nutzen kann, wenn man sich wie z.B. in der Rubrik Fancorner gefordert, mit seinem Facebook- oder Twitter-Account einloggt“ nicht ganz zutreffend.

    Meine ganze Antwort bei Daniel Mack http://danielmack.de/offizielle-deutsche-olympia-app-macht-der-dosb-daten-zu-gold/#comment-2960

    Beste Grüße
    Jens Behler (Online-Kommunikation DOSB)

    Comment by Jens Behler — 6.02, 2014 @ 06:21

  2. Bei einer Organisation die alles platt macht, egal ob Mensch oder Natur, was ihrer Gewinnmaximierung hinderlich sein könnte ist das doch nur konsequent.

    Comment by Name — 6.02, 2014 @ 09:29

  3. Achja, Jens Behler. Auf einmal geht’s Euch nicht mehr ums interagieren, sondern um bloses zuschauen in der App?

    Und Du willst Referent für Online beim DOSB sein? Glaubst Du wirklich, die Leute gucken Facebook in Eurer App ohne Sportlern antworten zu wollen? Du willst die Leute hier verscheißern und ihnen einreden, es würde nur ums zuschauen gehen?

    Hättest Du mal Deine Hausaufgaben in Deinem Verband gemacht und Dich vorher kundig gemacht, würdest Du in Deiner Antwort nicht schon wieder dummes Zeug schreiben.

    Wer für Verbände wirbt, der versendet nun mal Werbe-Mails. Das heisst, man muss die Nutzer fragen und darf die Adressen eben nicht einfach so benutzen.

    Macht Eure Hausaufgaben und seid Mack und Stadler dankbar!

    Comment by Willi — 6.02, 2014 @ 10:50

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