Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.1.14

Eher rabulistisch

Vor Gericht erlebt man immer wieder kuriose Szenen. Eine kleine Anekdote vom heutigen Tag möchte ich meinen Lesern nicht vorenthalten.

In einem bayerischen Gerichtssaal erklärt der Richter dem Anwalt der Klagepartei, warum er die Klage bislang nicht für schlüssig hält. Die Reaktion des Anwalts lautet: „Das finde ich jetzt eher rabulistisch.“

Der Richter zuckt kurz und antwortet dann: „Interessante Wortwahl. Wenn ich das zu einem Anwalt gesagt hätte, hätte ich mir vermutlich einen Befangenheitsantrag eingehandelt“.

posted by Stadler at 21:32  

10 Comments

  1. Manche Anwälte kann man einfach nicht verstehen. Den Richter auf richterlichen Hinweis als spitzfindig, kleinlich, rechthaberisch, im Schlimmsten Sinne rechtsverdrehend etc. zu bezeichnen,nun ja. Da kann man ja nur hoffen, dass er wenigstens zugunsten seiner Mandanten Schriftsatzfrist auf die richterlichen Hinweise verlangt hat.

    Comment by Simone Weber — 9.01, 2014 @ 22:24

  2. Im Gegensatz zum Richter ist der Anwalt aber Interessenvertreter seines Mandanten und somit zwangsläufig befangen.

    Comment by Mr. Winterbottom — 9.01, 2014 @ 22:55

  3. Natürlich sind die Rollen von Richtern und Anwälten ganz unterschiedlich. Die Frage ist allerdings, ob es im Interesse des eigenen Mandanten sinnvoll ist, dem Richter Rabulistik vorzuwerfen.

    Comment by Stadler — 10.01, 2014 @ 08:41

  4. @Simone Weber: Er hat sogar Schriftsatzfrist bekommen. ;-)

    Comment by Stadler — 10.01, 2014 @ 08:41

  5. Von manchen Anwälten werden Richter am Ende von Schriftsätzen mit teils recht langen Textbausteinen gerne ausführlich über ihre Hinweispflichten aufgeklärt. Erteilen sie dann Hinweise, die aber der Partei oder ihrem Anwalt nicht so ganz schmecken, kommt auch schon mal ein Befangenheitsantrag oder eben der Vorwurf „Rabulistik“.

    Wobei der Richter sich revanchieren kann und statt: „Der Vortrag ist unsubstantiiert“ auch „wischiwaschi“ sagen darf (OLG München NJW-RR 2010, 274).

    Comment by klabauter — 10.01, 2014 @ 13:15

  6. Bezüglich einiger Richter aus Bayern kann man auch sicher das Kompliment zuschreiben, daß sie im Dritten Reich ihren Job ebenfalls bestens erledigt hätten.

    Comment by Klaas — 13.01, 2014 @ 18:55

  7. Nachtrag:

    Wenn ich mal nach Bayern reisen muß, um mich mit der dortigen braunen Justiz zu befassen, dann brüllen mich Richter immer an. Ich brülle gerne zurück mit den Worten: Richter Freisler hält die Schnauze, wenn ich rede. Der Richter hält sofort die Schnauze.

    Ich nehme Ungemach danach gerne in Kauf.

    Comment by Klaas — 13.01, 2014 @ 19:02

  8. WTF?! Was ist das denn für ein Umgangston?

    Comment by Duke — 16.01, 2014 @ 08:20

  9. Das vor Gericht oft sehr rau vorgeht, kann ich bestätigen. Dennoch muss ich festhalten, dass der Ton immer die Musik macht. Das ist sicher auch zum Vorteil des Mandanten.

    Comment by Lenard — 13.05, 2015 @ 15:45

  10. Also ich hätte mit allem gerechnet, aber nicht mit so einem Umgangston im Gericht. Bin gerade etwas geschockt. Ist das Gang und Gebe?

    Comment by Hellfried — 9.02, 2016 @ 17:01

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