Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.14

Bei bestrittener Forderung darf nicht mit Datenübermittlung an die SCHUFA gedroht werden

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: 13 U 64/13) entschieden, dass das Inausssichtstellen einer Datenübermittlung an die SCHUFA durch ein Inkassobüro dann unzulässig ist, wenn die Forderung bereits bestritten wurde. Dies gelte auch dann, wenn diese Ankündigung ausdrücklich den Zusatz erhält, dass eine Übermittlung nur bei einredefreien und unbestrittenen Forderungen erfolgen wird. In der Entscheidung heißt es hierzu u.a.:

Bereits die Wiederholung des Hinweises, die konkret die dem Kläger von einer Mitteilung drohenden Nachteile benannte, ließ befürchten, dass die Beklagte davon ausging, zu einer Mitteilung berechtigt zu sein. Zwar enthielt der letzte Satz des Hinweises die – für einen Laien ohnehin möglicherweise schwer verständliche (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2013 – I-20 U 102/12, MDR 2013, 1057) – Einschränkung, dass eine Übermittlung nur dann erfolge, wenn die Forderung einredefrei und unbestritten ist. Angesichts des Umstandes, dass der Kläger jedoch unmittelbar zuvor durch Anwaltsschreiben vom 6. Juli 2012 die geltend gemachte Forderung bestritten hatte, ließ dieser Hinweis der Beklagten vermuten, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – das Bestreiten des Klägers nicht für maßgeblich hielt. Dass sie das Bestreiten schlicht versehentlich nicht zur Kenntnis genommen hatte, war und ist aus Sicht eines objektiven Dritten fernliegend, da der Kläger die Forderung bereits ein weiteres Mal zuvor schriftlich bestritten hatte.

Gesetzlicher Hintergrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Vorschrift des § 28a BDSG,wonach eine Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien u.a. dann unzulässig ist, wenn der Schuldner die Forderung bestritten hat. Das OLG Celle hat das Inkassobüro zur Unterlassung dieser Ankündigung verurteilt.

Carlo Piltz bespricht die Entscheidung in seinem Blog ebenfalls.

posted by Stadler at 12:21  

Ein Kommentar

  1. Handelt es sich dann nicht um Nötigung (so entnehme ich es auch Carlo Piltz‘ Blog), die bestraft werden sollte?

    Comment by Der dicke Hecht — 20.01, 2014 @ 19:48

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