Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.12.13

Warum die Streaming-Abmahnungen der Rechtsanwälte U&C unwirksam sind

In den juristischen Blogs und nicht nur dort, wird angeregt über die neue Abmahnwelle der Rechtsanwälte U&C berichtet und diskutiert, durch die erstmals das Streaming von Filmen durch Nutzer urheberrechtlich beanstandet wird.

Im Zentrum der Kritik stand gestern das Landgericht Köln, das in den Auskunftsbeschlüssen, soweit von Kollegen bereits Akteneinsichten genommen werden konnten, von einem öffentlichen Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) und von Tauschbörsen spricht. Das zeugt in der Tat von grobem Unverständnis, denn anders als beim Filesharing machen beim Streaming nicht die Nutzer etwas öffenttlich zugänglich, sondern ausschließlich der Portalbetreiber. Leider findet beim Landgericht Köln in derartigen Fällen keine wirkliche Einzelfallprüfung mehr statt. Die Beauskunftungsbeschlüsse werden seit Jahren nur textbausteinartig durchgewunken. Das wird einem spätestens dann klar, wenn man einmal in mehreren solcher Verfahren Akteneinsicht genommen hat. Das Landgericht Köln hat sich also nicht geirrt, es hat sich offenbar überhaupt keine Gedanken gemacht. Ansonsten hätte man den Antrag, der ja keineswegs verschweigt, dass der Verstoß in einem Streaming besteht, als unschlüssig beanstanden müssen. (Nachtrag: Im Antrag ist allerdings mehrfach von Downloads und Downloadportalen die Rede, was zwar deutlich macht, dass es sich nicht um Filesharing handelt, aber den Sachverhalt dennoch nicht zutreffend wiedergibt).

In technischer Hinsicht ist nicht nachvollziehbar, dass man mittels einer externen Trackingsoftware die Zugriffe auf einen fremden Webserver protkollieren kann. Auch die Annahme einer offensichtlichen Rechtsverletzung ist angesichts der juristischen Unklarheiten eher gewagt.

Die Abmahnungen der Kollegen von U&C leiden aber, ungeachtet der generellen juristischen Bedenken und der berechtigten Frage nach der Herkunft der IP-Adressen der abgemahnten Nutzer, an ganz schnöden handwerklichen Mängeln. Die Abmahnung beachtet nämlich die Vorgabe von § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG nicht ausreichend. Denn es wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von U&C vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Die Abmahnung ist alleine deshalb nach § 97 a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam.

Betroffene könnten nach der Neuregelung des § 97a Abs. 4 UrhG jetzt ihre Anwaltskosten für die Abwehr dieser unwirksamen Abmahnung grundsätzlich bei der Fa. Archive AG geltend machen. Eine Klage in der Schweiz wegen eines derart niedrigen Forderungsbetrags ist allerdings wirtschaftlich nicht sinnvoll.

posted by Stadler at 09:39  

173 Comments

  1. Vielleicht wurde die Forderung genau aus dem Grund so niedrig angesetzt: Weil man weiß, das man auf sehr dünnem Eis operiert und mam auf dem Weg etwaige Regressansprüche Betroffener torpedieren will. Der Verdacht zwingt sich jedenfalls förmlich auf.

    Comment by Heiko — 10.12, 2013 @ 09:49

  2. Hat da eigentlich schon jemand Anzeige wegen Betrugs gestellt? Oder gleubt einer, dass U&C nicht bewusst war, dass die Sache rechtlich unhaltbar ist?

    Comment by Andreas — 10.12, 2013 @ 10:01

  3. In einem Artikel des Stern wurde überlegt, ob man sich die Kosten für eine Verteidigung nicht direkt bei den Kollegen U&C holen kann (Verweis auf Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 05.07.2013; Az.: 4 C 3780/12).

    Comment by Thomas — 10.12, 2013 @ 10:22

  4. Erstens sollte man sich an U&C schadlos halten, jeder einzelne.
    Zweitens sollte es doch möglich sein, solchen Richtern das Handwerk zu legen, das sie offensichtlich nicht mehr beherrschen, nämlich ihre Arbeit ernst zu nehmen.

    Comment by Frank — 10.12, 2013 @ 10:28

  5. Wir werden U&C und die Schweizer AG in Anspruch nehmen, rein aus Prinzip. Kosten trägt die Kanzlei. Mir reicht es einfach mit diesen Irren. Für gerichtsfeste Hinweise zur wirtschaftlichen Verquickung von U&C und ihrer Mandantschaft bin ich dankbar.

    Comment by Peter Hense — 10.12, 2013 @ 10:31

  6. Was ich mich frage ist, ob eine Gegenwehr nicht irgendwie in Kooperation organisiert werden kann. Schließlich ist die gesetzliche Ausgangslage für alle Betroffenen praktisch identisch. Es erscheint mir unsinnig, wenn jede einzelne Person extra zu einem Anwalt für sowas geht und u.U. ein Anwalt im Fließbandverfahren mal ebenso duzende Mandanten betreut – die Beratung ist in allen Fällen ja ohnehin identisch!

    Das heißt z.B. finden sich (online) ein paar Hundert Leute zusammen, welche diesen Brief den sie bekommen haben vorlegen. Dieser wird für alle abgeglichen, um sicherzustellen, dass nur identische Fälle in einen Topf kommen (was aber in diesem Fall gegeben sein dürfte – der einzige Unterschied scheint ja der Titel des jeweiligen beanstandeten Film’chens zu sein). Eine Person aus diesem Kreis oder ein Repräsentant (am besten selbst nicht betroffen) geht mit einem Brief zum Anwalt, verkündet das Ergebnis der Beratung und alle handeln entsprechend. Die Kosten werden dann aufgeteilt. Der Vorgang wird so oft wie erforderlich wiederholt.

    Ich wäre hierzu an Meinungen und Input interessiert.

    Comment by Raffael — 10.12, 2013 @ 11:21

  7. Die wirtschaftliche Verquickung kann man doch schon damit beweisen, dass die Gebühren direkt an die Archive AG gezahlt werden sollen – zwar auf ein deutsches Konto, aber Empfänger ist The Archive.

    Außerdem ist der RA Sebastian aus Berlin bei The Archive als Partner eingetragen gewesen. Das haben sie nun schnell versteckt, es gibt aber einen Screenshot:

    http://archive.is/zqjvS

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 11:24

  8. „In einem Artikel des Stern wurde überlegt, ob man sich die Kosten für eine Verteidigung nicht direkt bei den Kollegen U&C holen kann (Verweis auf Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 05.07.2013; Az.: 4 C 3780/12).“

    Ich fürchte, das wird in diesem Fall ohne Weiteres nicht möglich sein:
    Der Fall beim AG Regensburg lag anders. Die dortige Mandantin von U&C war bereits vorläufig insolvent, der (einzige) Geschäftsführer selbst konnte kein Geld mehr in die Mandantin (GmbH) zuschießen. Es war also schon nicht ersichtlich, wie die Anwaltsgebühren bezahlt werden sollten – si dass das AG davon ausging, dass es hier nicht um eine legitime Rechtsverfolgung, sondern einzig um eine – zwischen U&C und der Mandantin kollusiv vereinbarte – Rekapitalisierung zu Lasten Dritter gehen sollte.
    Im Übrigen handelte es sich um eine GmbH die nach Überzeugung des Gerichts ohnehin nur bestand, um „Mitbewerber“ abzumahnen (wg. der Formulierungen in AGB).

    Diese Entscheidung dürfte daher nicht direkt übertragbar sein. Vielleicht lässt sich jedoch daraus Kapital schlagen, dass U&C vom AG Regensburg angezählt wurden – jedenfalls wird es schwer sein, im Falle objektiv rechtswidriger Abmahnungen dartzutun, man habe ja nicht gewusst was man da tut.

    Comment by KMK — 10.12, 2013 @ 11:35

  9. Cool, danke für den Hinweis. Das könnte also auf 826 und 830 BGB hinauslaufen. Wir versuchen es mal. Empfiehlt sich als Gerichtsstand Regensburg wegen hoffentlich vorhandener Abneigung gegen die „Kollegen“ oder neutraler Boden?

    Comment by Peter Hense — 10.12, 2013 @ 11:43

  10. HAbe auch so eine U&C-Mail bekommen – angegeben war eine falsche IP-Adresse – und die „Tat“ soll morgen abend erst begangen worden sein? Werden? Nicht nur Betrüger – Hellseher sind die also auch!

    Comment by wopenke — 10.12, 2013 @ 11:43

  11. Habe gerade gelesen, dass diese Mails von Trittbrettfahren stammen sollen, die sich offenbar an diese Masche dranhängen: http://conlegi.de/?p=3644

    Comment by Gast — 10.12, 2013 @ 11:47

  12. Nur ein Tipp, sucht mal nach Andreas Roschu, der hat ja wohl die eidestattliche Versicherung bei LG Köln abgegeben. Mir scheint der ein Strohmann zu sein.

    Comment by demian — 10.12, 2013 @ 11:48

  13. Andreas Roschu, der „Sachverständige“:
    http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:auRXpyBIq8kJ:www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ingolstadt/art968,71074+&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de

    Comment by Gast — 10.12, 2013 @ 11:57

  14. Andreas Roschu war 2002 hochverschuldet und kaufsüchtig:

    http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:auRXpyBIq8kJ:www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ingolstadt/art968,71074+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

    Mindestens bis 2012 arbeitete er bei Kaspersky im Support – hat also entsprechend Ahnung von Viren und Würmern.

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 11:58

  15. Beim Duchlesen des Antrags bekommt man den Eindruck, als ob hier eine Filesharingversion umgeschrieben wurde.
    Das würde einerseits die technischen Ungereimtheiten im Antrag erklären, aber auch andererseits warum das LG Köln der Meinung war es handelt sich um Filesharing.

    Comment by ösi — 10.12, 2013 @ 12:04

  16. Verdächtig ist an Herrn Roschu, dass er umgehend nach Veröffentlichung seiner eidesstattlichen Versicherung versuchte alle seine Spuren im Internet zu verwischen. Er löschte sein Profil bei Xing, bei Youtube und noch bei ein paar internetzlichen Sozialveranstaltungen.
    Es besteht die Möglichkeit, dass mit seiner eidesstattlichen Versicherung etwas nicht stimmt. Die technische Beschreibung sollte sich ein Fachmann ansehen. Ich halte sie für ausgemachten Blödsinn.

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 12:08

  17. Hallo!

    Zitat
    „Eine Klage in der Schweiz wegen eines derart niedrigen Forderungsbetrags ist allerdings wirtschaftlich nicht sinnvoll.“[…]

    Lässt denn das Schweizer Recht eine Sammelklage zu (..um diesem „Digi-Verschnitt“ beizukommen)?
    Das „Original“ hatte wenigstens keinen „Sicherheits-Briefkasten“ in Delaware …ob die Sicherheitsfirma gleichen Namens aus NC davon weiß?
    Aber wer den „Verkehr“ mutmaßlich auf einen anderen Server umleitet, um ihn in Ruhe aufzeichnen zu können, muss schon eine „ordentliche“ Tarnung haben..

    mfg
    cmp

    Comment by cmp — 10.12, 2013 @ 13:00

  18. @cmp,

    Sammelklagen gibt es weder in der BRD noch in der Schweiz, möglich wäre jedoch evtl. eine „Klagehäufung“. Das soll mal ein Jurist abklären. http://de.wikipedia.org/wiki/Klageh%C3%A4ufung

    Comment by demian — 10.12, 2013 @ 13:09

  19. Seh grad bei Klagehäufung geht es um die Zusammenfassung mehrerer prozessualer Ansprüche. Fällt also hier weg.

    Comment by demian — 10.12, 2013 @ 13:12

  20. Abmahnzug vor Vollbremsung

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/10/abmahnzug-vor-vollbremsung/

    Comment by Franzy — 10.12, 2013 @ 13:15

  21. bleibt dieses Durchwinken von Anträgen für das LG Köln folgenlos?

    bzw. ist das LG Köln da ein Einzelfall?

    Comment by hans — 10.12, 2013 @ 13:55

  22. die imho wahrscheinlichste (illegale) und einnfachste Beschaffung der IPs ergibt sich aus den AGBs von Redtube selbst (s. Posting Nr 39. von „OskarMaria“ zum Thema auf SPON)
    Unter Punkt :
    Usage Information – Collection and Use by Advertisers and Others
    „RedTube allows other companies to display advertisements using the Service. These companies use technology to deliver advertisements you see using the Service directly to your browser. In doing so, they may automatically receive your IP address. Other companies that place advertising using the Service may have the ability to use cookies and/or web beacons to collect information, including information about your usage of the Service. We do not control the processes that advertisers use to collect information. However, IP addresses, cookies and web beacons alone generally cannot be used to identify individuals, only machines. … “ Das gilt eben nicht immer, wie es die Beteiligten mit dieser Abzockwelle nunmehr bewiesen haben!

    Das technische Umsetzen ist nur Formsache. Das Geplänkel mit der Tracking Software diente daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nur der Ablenkung bzw zum Erwirken des Beschlusses.

    Comment by Peter — 10.12, 2013 @ 14:07

  23. Einen wunderschönen guten Tag,

    zur Frage der Unwirksamkeit habe ich folgende Frage:

    Auf dem beigefügten Entwurf der Unterlassungserklärung findet sich ein Sternchenhinweis

    „Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind, geht die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus (§ 97a Absatz 2 Nummer 4 UrhG)“

    Ist dieser Hinweis nicht ausreichend?

    LG

    Comment by littlehouston — 10.12, 2013 @ 14:22

  24. „…anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.“

    Es muss mE angegeben werden, *inwieweit* die UE über den Sachverhalt hinausgeht, nicht, *dass* sie das macht.

    Comment by le D — 10.12, 2013 @ 14:29

  25. @ le D

    Das lässt sich natürlich hören. Ich war nur wegen der, von Herr RA Stadler gewählten Formulierung

    „Denn es wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von U&C vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.“

    irritiert. Denn, dass die Erklärung mitunter zu weit ist, kann man daraus ja vielleicht tatsächlich erkennen.

    Vielleicht muss der Hinweis schlicht klarer und zudem in der Abmahnung selbst enthalten sein?!

    Comment by littlehouston — 10.12, 2013 @ 14:34

  26. Legal?
    Ich dachte die Seite YouP*** wäre legal, genauso wie RedTube. Youtube hat ja meines Wissens die Rechte an den Filmchen, die sie Quasi von der Industrie bekommt.
    Ich dachte dies wäre bei Redtube auch der Fall.
    Wenn nicht, wie um Himmels Willen will man dann überhaupt noch ohne große Sachkenntnus zwischen legal und illegal unterschieden.
    Und wie finden die Überhaupt die IPs raus. Das wäre doch das eigentlich interessante!

    Comment by Liv — 10.12, 2013 @ 14:35

  27. Wie dem auf einzelnen Anwaltsseiten veröffentlichten Wortlaut besagter Unterlassungserklärung zu entnehmen ist, ist darin die Zahlung von 250,– Euro als Bestandteil aufgenommen.
    Insoweit geht die einzugehende Verpflichtung also über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus, da hierdurch eine eigene (vertragliche) Zahlungspflicht begründet wird. Auf dieses Hinausgehen hätte ausdrücklich hingewiesen werden müssen.

    Comment by Gast — 10.12, 2013 @ 14:36

  28. @ Gast:

    Dann kommt es doch auf das Wort „inwieweit“ an?! ;)

    Comment by littlehouston — 10.12, 2013 @ 14:40

  29. Hallo Herr Stadler,

    könnte ein persönlich von einer Abmahnung Betroffener eigentlich dem Gericht in Köln an den Karren fahren – er wurde ja nur behelligt, weil die Herren dort ohne Prüfung durchgewunken haben?

    Danke für eine kurze Antwort!

    Comment by Peter — 10.12, 2013 @ 14:42

  30. Der Teilnehmer „slaidruw“ aus dem lawblog-kommentaren hat eine interessante Theorie aufgestellt:

    „So habe mir einmal die posts durchgelesen. Ganz klar keine UE, weder die von U&C noch irgend eine modUE abgeben. Ganz einfach, die Rechtsanwälte die hier zu einer modUE raten, haben das geplante Betrugsmodell noch nicht vollständig verstanden bzw vorausgeschaut. Den Anwälten von U&C bzw. der Archive AG geht es hier nicht um diese popeligen 250,- € (auch wenn natürlich viele aus Scham zahlen werden). Denen geht es vielmehr aber gerade um die Abgaben der UE`s. Die wissen welche Möglichkeiten das Net mitsichbringen. Insbesondere die ungewollten Weiterleitungen auf irgendwelche Seiten, die man gar nicht aufrufen wollte. Gerade bei Pornokonsum im Internet ist der Umstand der permanenten Umleitungen Gang und Gebe. Was liegt dann nahe. Wahrschaeinlich wurden oder werden 40.000 Bundesbürger wegen dieser Sache abgemahnt. 10.000 werden aus Scham bezahlen und die UE der U&C oder modUE abgeben. 10,000 X 15,- € Schadensersatz sind 150.000 € für die Archive AG und dem eidesstattlichen Ingolstädter. 10.000 X 235,- € macht 2.350.000 € für die beteiligten Rechtsanwälte. Ziemlich ungerecht die Verteilung dieser Einnahmen, obwohl sich doch gerade die Archive AG und der Eidestattliche hier ganz besonders auf strafrechtlich dünnen Eis bewegt (Verstöße gegen TKG und BDSG §§43,44 ). Deshalb gehe ich davon aus, dass es der Archive AG gerade um die Einnahmen aus den Vertragsstrafen ankommt (mittels UE schließt man einen gegenseitigen inhaltlichen Vertrag, unabhängig der Urheberrechtslage zum streamen). Wenn von den 10.000 UE-erklärenden später nur 5.000 durch unbeabsichtigte Weiterleitungen auf Seiten mit den enhaltenen “vertragswidrigen” Content gelotst werden, dann klingelt die Kasse. 5.000 X 5.000 € Vertragsstrafe macht 25.000.000 € für die Archive AG. Diese Ansprüche dann einzuklagen ist ein Klacks. Diese Vertragsstrafen dann abzuwehren ist schlicht unmöglich, da sie verschuldensunabhängig sind; auch die automatisierte unbeabsichtigte Weiterleitung ist nicht nachweisbar. Ich gehe davon aus, dass U&C die nunmehr geforderten 250,- € auf gar keinen Fall einklagen werden, da sie gerade kein Interesse daran haben zum Thema streamen ein eventuell abweisendes Urteil zu riskieren. Dann wären nämlich auch die gerichtlichen Auskunftsansprüche gegen die Provider nicht mehr so einfach wie jetzt durchsetzbar (LG Köln sagt selbst, dass zwischen den Kammern unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren, da eben die Rechtslage bis jetzt noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde). Sollte jemand mit negativer Feststellungsklage reagieren, dann würden U&C die Verfahren bis zum BGH so weit zeitlich hinauszögern, dass genug Zeit bleibt, zwischenzeitlich die Vertragsstrafenverwirker ermitteln zu können und die Rechtsunsicherheit bei den Landgerichten zur Rechtsfrage des streamen auszunutzen und die Provider zur Herausgabe der Bestandsdaten zu zwingen.“

    Comment by Werner — 10.12, 2013 @ 14:45

  31. @ Doris:
    Die Adresse kommt mir bekannt vor Ku-Damm.
    Gab es da nicht schon mal so einen Anwalt der
    sowas ähnliches gemacht hat, nur im Wettbewerbsrecht.

    Es gab mal eine Doku: „Anwälte im Zwielicht“, könnte also auch so ein Fall sein wie dort beschreieben.

    Damals kamen die Kollegen aus Rostock zu Wort.

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 14:54

  32. @Werner: Dass U+C es mit dieser Aktion in Wahrheit auf die Unterlassungserklärung und in Folge davon auf verwirkte Vertragsstrafen abgesehen haben, ist eher nicht anzunehmen – die wollen einfach nur schnelles Geld ohne Extra-Arbeit. Erlöse aus Vertragsstrafen lassen sich nicht wie bei Abmahnungen massenhaft generieren. Bei diesen Summen wehren die Leute sich. Solche Forderungen wären überdies auch gar nicht durchzusetzen: Wenn nämlich schon wie hier die Abmahnung unwirksam ist, ist auch die UE anfechtbar und damit hinfällig.

    Comment by Gast — 10.12, 2013 @ 15:06

  33. @ Anonymous: Das weiß ich nicht. Aber Daniel Sebastian ist mindestens so berüchtigt wie U+C. Warum er das letztlich nicht selbst durchgezogen hat ist mir nicht ganz klar – aber vielleicht ist einfach seine Kanzlei zu klein umd LKW-Ladungen von Post zu erzeugen.

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 15:35

  34. die ganze nummer mit ermittlung der IPs lief über skimmed traffic (honeypot):

    http://forum.golem.de/read.php?78399,3579086,3579126#msg-3579126

    ich staune, daß das von den herren anwälten bisher nicht zur sprache gebracht wurde, die ganze nummer ist schlichter betrug, von vorne bis hinten.

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.12, 2013 @ 15:38

  35. die ganze nummer ist schlichter betrug, von vorne bis hinten

    Möglicherweise (ich kann ja schlecht das Grundgesetz hochhängen, aber die Unschuldsvermutung ignorieren… ;-) )

    Ergo: Die Polizei, dein Freund und Helfer… und Strafanzeigenaufnehmer. Die dürfen den Verdacht sehr gerne überprüfen.
    Denn: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und das wäre doch in dem Fall hier sehr schade. Oder?

    Comment by Baxter — 10.12, 2013 @ 15:53

  36. Einfach mal nach der Sendung aus der Reihe die „die story“ suchen.

    Das ist ein altes Schema, aus dem Wettbewerbsrecht bekannt und wird dort auch unterbunden, weil es leichter zu „enttarnen“ ist, eben wegend er hohen zu verauslagenden Anwaltskosten.

    Das müsste eigentlich der Angriffspunkt sein, dass die „Rechteinhaberin“ gar nicht die Mittel hat, eine solche Aktion nach RVG zu finanzieren.

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 15:54

  37. Die Frage der Unwirksamkeit ist dort schön erklärt:

    http://www.ferner-alsdorf.de/2013/12/einschaetzung-streaming-abmahnungen-der-kanzlei-uc-unwirksam/

    Comment by oemmel — 10.12, 2013 @ 15:59

  38. @baxter: ja, du hast natürlich recht; ich wünsch mir nur einfach mal, daß alle bisherigen schrägheiten nicht nur in den kommentaren auftauchen…

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.12, 2013 @ 16:01

  39. Ich habe zwei solcher Abmahnungen vorliegen. Die Mandantin soll an einem bestimmten Tag zur selben Uhrzeit (wo die Bevölkerung zu 95 % schläft) zwei unterschiedliche Filme gestreamt haben. Ob das technisch geht, weiß ich nicht, es riecht aber stark nach Betrug. Und deshalb neige ich dazu, in Regensburg Strafanzeige zu stellen.

    Comment by Roland — 10.12, 2013 @ 16:11

  40. Nach meinem Rechtsempfinden, allerdings ohne jegliche juristische Bildung, sollte es doch möglich sein die Kanzlei U+C seinerseits mit Zivilklagen einzudecken oder entsprechende Anzeigen einzureichen. Auch Briefe an die entsprechenden Anwaltskammern wären durchaus im Bereich des möglichen. Dieses wäre, meiner Meinung nach, auch möglich, wenn man selber gar kein Mandat eines Abgemahnten hat. Es sei dann aber doch die Frage gestattet ob dieses jemand der Anwälte macht oder ob wir dann doch wieder beim Thema mit den Augen und den Krähen sind…

    Comment by Peter — 10.12, 2013 @ 16:23

  41. Nur als kurzer Einwurf in die Diskussion. Der Fa. The Archive geht es m.E. primär darum, das Portal „redtube.com“ platt zu machen. Und das dürfte faktisch bereits gelungen sein. Jeder, der von dieser Abmahnwelle erfährt, wird dieses Portal künftig meiden.

    Comment by Stadler — 10.12, 2013 @ 16:24

  42. @ Roland:
    Solange die Bandbreite des Anschlusses ausreicht kannst du belibig viele Sachen „streamen“.
    Das Entscheiden Bei der Sache ist, dass man Empfänger ist und nicht sendet.

    Der adressat der Abmahnung müsste also der Uploader auf dem jeweiligen Portal sein und nicht der Betrachter.

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 16:25

  43. @ Roland: Technisch gehen tut das schon, allerdings klingeln einem die Ohren bei der Doppelstöhnbelastung.
    Praktisch ist es jedoch unmöglich, dass die Mandantin aus den Minimum von 40.000 Pornos auf RedTube ausgerechnet die zwei gleichzeitig herausgefischt hat, deren Rechte bei der Archive AG liegen. Eher gewinnt sie im Lotto.

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 16:28

  44. @ Stadler:
    Doe Firma „redtube“ ist doch nur eine Tochter eines größeren Konzerns.
    Also wenn sich U+C und deren „Proxys“ mit dem Inhaber von „redtube“ anlegen wollen, in Deutschland, dann könnten sie ein paar Nummern zu hoch gepokert haben.

    Denn diese Leute dürften über bessere Anwälte verfügen, als es U+C sind.

    Es dürfte interessant werden, weenn sich „redtube“ wehrt und die Sache zweimal nach Karlsruhe bringt.

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 16:30

  45. @ Doris:
    Nicht unbedingt es giubt jha auch bei YT ähnliche Filme als Vorschläge, wenn man sich eine Sache ansieht.

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 16:32

  46. @stadler: quatsch, The archive ist doch reel gar nicht existent, beteiligter an selbiger: daniel sebastian. wie kommst du denn auf sowas, anwalt? wie soll eine fiktive klitsche bitte redtube „plattmachen“? zumal die abmahnungen auf D beschränkt sind.

    hä?

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.12, 2013 @ 16:32

  47. Off-Topic:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/a-938157.html

    US-Militär warnt vor Abmahnanwälten in Deutschland

    Demnächst fliegen Apache Kampfhubschrauber dicht über’m Garten vom Urmann … oder die NSA legt die allesamt lahm.

    Comment by Baxter — 10.12, 2013 @ 16:37

  48. @ Baxter
    Die armen JAG -Anwälte.

    Aber da könnten die „Abmahnanwälte“ an die Falschen kommen.

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 16:49

  49. @ Anonymouse

    Wenn ich das mal so als erfahrene Frau feststellen darf: Die Vorschläge von RedTube orientieren sich eher an den Vorlieben des jeweiligen Konsumenten als am Rechteinhaber ;)
    Ich halte das wirklich für unmöglich. Es gibt eine Menge Leute, die tatsächlich in Sekundenbruchteilen mehrere Pornos konsumiert haben sollen. So surft doch keiner – jedenfalls nicht freiwillig. So surft eine Bot.

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 16:49

  50. Ich stell mir gerade vor, wie sich ne Truppe Navy Seals von nem Kampfhubschrauber nachts am Grundstück vom Urmann abseilt und ihn festnimmt. Obama und Hilary Clinton beoachten das Ganze vom Oval Office aus… Kampf gegen den internationalen Abmahnterrorismus! :-)

    Ok, Verzeihung. Ist albern, weiß ich ja selbst…ich mach kein Off-Topic mehr..

    Comment by Baxter — 10.12, 2013 @ 16:51

  51. U+C weisst alle Schuld von sich!
    Wäre nicht in Ihrem Namen!

    http://www.urmann.com/

    Comment by Liv — 10.12, 2013 @ 17:03

  52. Wie sieht es eigentlich mit den anderen Providern aus? Zur zeit sind ja offensichtlich nur Kunden der Telekom betroffen. Aber in einem bericht wurde erwähnt, dass bald auch andere provider zur daten herausgabe veranlasst werden. Da aber nun überall gesagt wird, dass die herausgabe nich gerechtfertigt war, ist dies überhaupt noch vorstellbar?

    Comment by Al — 10.12, 2013 @ 17:11

  53. Wichtige Recherche für die Strafanzeigenfraktion im Heise-Forum:

    http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Daniel-Sebastian-Pavel-P-mikrofaktor-UG-SKB-UG-ITGuards-Inc/forum-271136/msg-24496570/read/

    Daniel Sebastian + Pavel P. = mikrofaktor UG = SKB UG = ITGuards Inc = (Editiert vom Verfasser am 10.12.13 um 17:22)
    bauchredner (245 Beiträge seit 23.11.04)
    Es ist ganz einfach. Der Rechtsanwalt und der Erbauer der
    Schnüffel-Software betreiben ein gemeinsames Büro in Berlin.

    SKB UG (HRB130332)
    AD: Storkower Straße 158, 10407 Berlin
    GF: P. Karaoglanov *1984
    GG: Der Dienst zur Verfolgung und Verwertung von Urheberrechten.

    mikrofaktor UG (HRB122885)
    AD: c/o SKB UG Zimmer 134, Storkower Str. 158, 10407 Berlin
    GF: D. Sebastian *1978
    GG: Der regresslose Ankauf von fälligen Forderungen aller Art sowie
    deren Geltendmachung gegenüber den Schuldnern.

    Siehe: https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do

    Hier tritt Pavel P. mit seiner Software als Gutachter vor einem
    US-Gericht auf:
    http://law.justia.com/cases/federal/district-courts/florida/flmdce/2:
    2012cv00225/270532/6

    Weil ITGuards Inc und The Archive AG auf dem selben Server liegen,
    handelt es sich bei Rechteinhaber, IT-Ermittler und Rechtanwälten um
    ein und dieselbe Bande.

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 17:27

  54. @Al: vorstellbar schon (man hat ja schon pferde kotzen sehen), aber wird nicht passieren, da der scam immer deutlicher wird…

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.12, 2013 @ 17:40

  55. @doris: jaha, hab ich auch gerade verlinkt (danke bauchredner), jetzt gehts richtig zur sache :D

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.12, 2013 @ 17:42

  56. BTW:
    Hat sich mal einer die Bank angesehen wohin das Geld fließen soll?

    Donner und Reuschel wirkt nun nicht gerade wie eine Adresse für Leute die mal schnell Geld machen wollen.
    Auf dere anderen Seite paßt diese Bank nicht ins Bild, weil sie „zu nobel“ ist.

    Zwar benutzen „Abzocker“ gerne kleine „edle Banken“ siehe „Wiener Karusell“, aber in dem Fall hier wirkt es zu „seriös“ und die Kosten für die Konten dürften hoch sein.

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 18:22

  57. Wenn die umgeleitet haben, können die maximal den Request auf die Seite nachweisen, auf der das Video eingebettet war, aber nicht, ob das Video überhaupt gestreamt worden ist. Wird wahrscheinlich häufig der Fall gewesen sein, aber einen Stream können die doch gar nicht nachweisen. Habe mal eine der URLs gesehen, die da genannt werden und das war ziemlich sicher keine Video-Datei.

    Wie sieht es denn damit aus?

    Comment by Tom — 10.12, 2013 @ 19:27

  58. Wichtige Recherche für die Strafanzeigenfraktion im Heise-Forum:

    Jau! Die haben schon immer ganz viele Firmen am Start gehabt, die kommen und gehen…
    Dieser Pavel hatte letztens erst (Juni 2013) seine Firma „Piracy Guard IT Solutions GmbH“ (HRB 114195 B) zugemacht… Eins muss denen lassen, mit den Namensfindungen sind die immer sehr kreativ. Am Anfang war ~“solutions“ in (z.B. Copyright Solutions), dann war z.B. „Digi~“ in (DigiProtect, DigiRights, DigiTracing…), jetzt ist viel mit „guard“ unterwegs. Das ist aber egal, weil alles das gleiche.
    Wir reden hier über ganz großen Stil und das international (s.o., daß die auch in den USA wildern, ist auch seit längerem so).
    Das muss man sich mal vorstellen! Das interessiert keine Sau und viel schlimmer: DAS RAFFT KEINE SAU!
    Guckt euch doch nur mal aktuell auf den Seiten diverser Anwälte um. Die werben da z.B. mit, daß denen der Abmahner bereits lange bekannt seien und verweisen in Einem -wie in diesem Fall- dann auf Urmann & Collegen.
    Das ist aber so in der Form Bullshit, weil diese sog. „anti-piracy“-Firmen dabei nicht berücksichtigt werden. Das ist ziemlich dämlich, weil die nämlich die Kohle zur Seite schaffen und dann plötzlich „insolvent“ gehen. Würden die Anwälte sich auf die Auftraggeber konzentrieren, wär der Klüngel viel offensichtlicher. Leider ist das ein Problem von Anfang an (sogar diese Verbraucherschutzforen sortieren ihre Threads nach Anwälten)
    Man muss zudem kein Mathematiker sein um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie viel Kohle mit dem Abmahnwahn gescheffelt wird!
    Urheberrechte schützen? LOL! Das sich das überhaupt noch welche trauen öffentlich zu behaupten. Darum ging es doch noch nie.

    Die Medienbranche hat ein riesengroßes Interesse an die Daten ihrer Zielgruppe zu gelangen, weil das Marketingpotential gigantisch ist. Die jammern doch nichtt, weil sich ein 15 Jähriger ’ne mp3 saugt. Also bitte!
    Und die sog. „Großen“ stecken da mit drin (siehe oben. Im den verlinkten US-Fall ist es Sony Music).
    Es gibt keine „seriösen“ Abmahner, wie es so oft behauptet wird. Die sind nur nicht so plump wie diese Briefkastenfirmen-Abmahner.
    Wer Interesse hat kann sich ja gerne mal so einen vermeintlich „seriösen“ Abmahner angucken:
    http://pdfcast.org/pdf/promedia-rasch-bvmi-bearshare

    Oder siehe aktuell Urmann & Collegen. Der war auch immer mit diversen „anti-piracy“-Firmen im Boot. Dabei hatte der Urmann immer das Talent, sich auch noch die absolut unfähigsten auszusuchen. So hatte er mal ’ne Abmahnwelle gestartet mit einer Firma namens „DigiTracing“, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung gemäß Abmahnschreiben aber noch gar nicht im Handelsregister eingetragen war. Oder die Aktionen, die er mit diesem Forian Blischke veranstaltet hatte. „BHIP reliable Solutions“, dann „Binary Services GmbH“ und jetzt hat der ne Firma namens „REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH“ (http://www.revolutive-systems.com/portfolio-item/florian_blischke/). Alles irgendwelche Witzfirmen! Die mahnen alles ab. Facebook-Impressum, Bilder.. etc.
    Der Urmann macht auch keinen Halt vor Abo-Fallen. Siehe als Beispiel hier:
    http://pdfcast.org/pdf/urmann-collegen-sparschwein-ag-beispielabmahnung-abofalle-1-2

    Noch mal: b Keiner rafft es! (bzw. kaum einer) Die kommen mit Allem durch!
    ——————————-
    Wem das jetzt evtl. alles irgendwie zu undurchsichtig war und wer gerne wissen möchte, wie der Abmahnwahn eigentlich funktioniert, dem möchte ich gerne die folgenden Präsentationen ans Herz legen (die sind original von denen selbst! Die hatte mal jemand geleakt…):
    – „Turn Piracy Into Profit“:
    http://pdfcast.org/pdf/digiprotect-turn-piracy-into-profit-praesentation
    – DigiRights Solutions:
    http://pdfcast.org/pdf/digirights-solution-praesentation
    Mit diesen beiden Firmen war/ist sowohl der Thomas Urmann als auch der Daniel Sebastian zu Gange.

    In diesem Sinne, Baxter
    ———————–
    Bunte Tüte (alles auf einem Blick):
    http://pdfcast.org/pdf/bunte-tuete-15-07-2011

    Comment by Baxter — 10.12, 2013 @ 19:33

  59. Gibt es denn nicht sowas wie eine Sammelklage in Deutschland? Dann könnten sich viele zusammen schließen und alles Forderungen auf einmal verlangen?

    Zudem, ist es wirklich so, dass Gerichte die Sachen, die sie bekommen, gar nicht mehr wirklich durchlesen, sondern einfach durchwinken.
    Ist das in diesem Fall nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz? Es geht schließlich niemanden etwas an welche Adresse hinter welcher IP steckt, wenn es unbegründet ist.

    Comment by Chris — 10.12, 2013 @ 19:35

  60. ich habe vorhin ebenso eine mail von der regensburger rechtsanwaltsgesellschaft bekommen wegen urheberrechtsverletzung die ich am !!!27.12.2013!!! bei dream tip begehen soll —> ich überlege zur polizei zu gehen —> absender ist ricardo.boehnke@t-online.de

    Comment by kerstin — 10.12, 2013 @ 19:40

  61. sammelklagen gibt es in deutschland meines wissens leider nicht

    Comment by kerstin — 10.12, 2013 @ 19:41

  62. sat 1 hat gerade berichtwet über diese mahnwelle

    Comment by kerstin — 10.12, 2013 @ 20:15

  63. @kerstin: glückwunsch, die bekommen jetzt noch viele; mit trojaner im gepäck, sofort entsorgen!

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.12, 2013 @ 20:16

  64. Habe auch eine eMail bekommen, den Anhang aber nicht geöffnet. Mein Vergehen liegt auch in der Zukunft, in 4 Tagen ist es soweit.
    Wie soll ich mich nun verhalten?
    Die Mail der Kanzlei wie auf der Homepage beschrieben weiterleiten?
    Ignorieren und löschen?

    Comment by C.S. — 10.12, 2013 @ 20:31

  65. Redtube: Spamwelle nach Porno-Abmahnungen

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/spamwelle-nach-redtube-porno-abmahnungen-a-938297.html

    Comment by Franzy — 10.12, 2013 @ 20:38

  66. vor allem der RA aus Köln möchte jetzt auch kräftig mitverdienen und bietet eine Pauschale von 300-500€ an

    Comment by Anonymous — 10.12, 2013 @ 20:42

  67. @c.s. auf KEINEN FALL weiterleiten, ab in die tonne, stantepede! oder willst du etwa daß diese „kanzlei“, die das alles losgetreten hat, DEINE kontaktdaten bekommt?

    Comment by DasKleineTeilchen — 10.12, 2013 @ 20:49

  68. @ DasKleineTeilchen: Nein, natürlich nicht. keinesfalls! Werde die Mail löschen…

    Comment by C.S. — 10.12, 2013 @ 21:41

  69. Hallo,
    habe auch eine Mail bekommen. Habe mal die angegebene IP-Adresse, die meine sein soll, Recherchiert. Sie liegt in Dallas in der USA. Sehr komich.

    Comment by Jörg — 10.12, 2013 @ 21:43

  70. Auch so eine Superidee von unseren Richtern Abmahnungen per Mail für gültig zu erklären. Das eröffnet Spammern und Internetkriminellen ganz neue Möglichkeiten.

    Comment by Doris — 10.12, 2013 @ 22:00

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